Anwalt für Scheidungsrecht – Warum ist ein Anwalt sinnvoll?
Wer sich scheiden lassen möchte, muss sich mit dem österreichischen Scheidungsrecht auseinandersetzen. Laien verirren sich nur ungern im Paragraphendschungel des Scheidungsrechts in Österreich, da es sich hierbei um ein recht komplexes Rechtsgebiet handelt. Allerdings bieten die meisten Scheidungsanwälte ein Erstgespräch zum erschwinglichen Festpreis an. Im Rahmen eines solchen Gesprächs kann ein Anwalt Ihnen einen guten Überblick über Ihre aktuelle Rechtssituation geben und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.
Kontaktieren Sie nun einen unserer erfahrenen Anwälte für Scheidungsrecht, um sich ausführlich beraten zu lassen.
Was besagt das Scheidungsrecht bezüglich der strittigen bzw. einvernehmlichen Scheidung?
Sofern dies möglich ist, sollten die Eheleute eine einvernehmliche Scheidung anstreben, um Scheidungskosten zu sparen und den Scheidungsablauf zu verkürzen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur schneller vollzogen, sondern auch erheblich günstiger und weniger nervenaufreibend. Sollten einige Scheidungsfragen (Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Unterhalt) noch geklärt werden müssen, empfiehlt sich die Mediation als Alternative zur strittigen Scheidung.
Sollte eine strittige Scheidung unumgänglich sein, empfiehlt sich die Konsultation eines Scheidungsanwalts. Ganz gleich, ob Sie die Scheidung einreichen oder Ihr Ehepartner, beide Parteien sollten im Scheidungsrecht gut beraten und informiert sein. Daher empfehlen wir auf alle Fälle ein persönliches Beratungsgespräch wahrzunehmen, um die eigene Situation zu prüfen und keine finanziellen Nachteile einzubüßen. Ein Anwalt kann analysieren, welche Unterhaltsansprüche Sie haben und wie die Vermögensaufteilung erfolgen muss.
Scheidung einreichen – Wann ist dies gemäß Scheidungsrecht möglich?
Wann kann die Scheidung gemäß Scheidungsrecht eingereicht werden? In Österreich kann die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden. Im Grunde handelt es sich hierbei nicht um ein gesamtes Jahr, sondern lediglich 6 Monate. Hierfür muss die eheliche Gemeinschaft aufgelöst worden sein und eine sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgt sein. Unter Umständen kann man die Scheidung bereits 2 Monate vor dieser Frist einreichen. Allerdings empfehlen wir Ihnen in diesem Fall, Rücksprache mit einem Anwalt für Scheidungsrecht zu halten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass der Scheidungsantrag bei einer einvernehmlichen Scheidung abgelehnt wird. Bei einer strittigen Scheidung muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Mehr zum Thema „Ablauf einer Scheidung in Österreich“ können Sie in unserem Hauptbeitrag nachlesen.
Das Trennungsjahr in Österreich
Bevor man den Scheidungsantrag einreichen kann, muss eine Trennungszeit von mindestens 6 Monaten verstrichen sein. Die Eheleute können diese Zeit nutzen, um die Scheidung vorzubereiten und alle wichtigen Scheidungsangelegenheiten zu besprechen. Fragen der Kindesobsorge, des Kindesunterhalts und des Elternunterhalts, aber auch die Vermögensaufteilung inkl. der Aufteilung der Ehewohnung oder des Hauses (siehe auch Scheidung mit Haus) können geklärt werden.
Da die eheliche Gemeinschaft während des Trennungsjahrs aufgelöst werden soll, kann ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus ausziehen. Jedoch ist dies nicht zwingend notwendig, sofern einige Regelungen beachtet werden. Möchte ein Ehepartner jedoch aus der Ehewohnung ausziehen, bedarf es der Zustimmung des jeweilig anderen. Andernfalls kann das Gericht dies als schwere Eheverfehlung deuten, wodurch Unterhaltszahlungen an den geschädigten Ehepartner geleistet werden müssen. Mehr dazu in unserem Leitartikel zum Thema „Trennungsjahr in Österreich“.