Die Höhe des Unterhalts ist im Grunde genommen abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, weitere Sorgepflichten) und dem Bedarf des Kindes (Alter, Fähigkeiten, Krankheiten).
Die Rechtsprechung sieht einen Durchschnittsbedarf von Kindern je nach Alter als jedenfalls gegeben an und hat zur Orientierung Prozentsätze definiert. Das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet seine Unterhaltspflicht in Form von Naturalunterhalt und muss in der Regel keinen Geldunterhalt zahlen.
Der andere Elternteil muss Geldunterhalt leisten und diese umgangssprachlich so genannte Alimente zahlen, egal ob die Ehe noch aufrecht ist oder nicht. Bei der Höhe der Alimente spielt auch die Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils eine wichtige Rolle. Je höher das Einkommen, desto höher die Alimente.
Es gibt aber eine Luxusgrenze. Dabei ist der unterhaltspflichtige Elternteil dazu verpflichtet, nach seinen Kräften die Mittel für den Unterhalt aufzubringen: Das wird der Anspannungsgrundsatz genannt. Eine spezifische Belastungsgrenze gibt es hierbei nicht und in manchen Fällen kann sogar das Existenzminimum unterschritten werden.
Die Höhe des Unterhalts wird vom zuständigen Gericht im Rahmen eines Verfahrens „außer Streit“ festgelegt. Ändern sich die Lebensumstände, kann die Höhe des Unterhalts angepasst werden.