Um einen Scheidungsantrag zu stellen, müssen Sie als scheidungswilliger Ehepartner den Antrag persönlich beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Im Antrag müssen Angaben zur Ehe gemacht werden, d.h. wann und wo diese geschlossen wurde. Ferner müssen vorangehende Ehen der Ehegatten genannt werden und erklärt werden, ob Ehepakete entrichtet sind.
Ebenso müssen Angaben über gemeinsame Kinder und den letzten gemeinsamen und des aktuellen Aufenthaltsorts gemacht werden. Im Anschluss an all diese Angaben folgen im Scheidungsantrag erst die Erklärungen, warum die Ehe geschieden werden soll. In dieser Rubrik können Sie schreiben, seit wann Sie getrennt leben und dass Sie die Ehe als zerrüttet betrachten.
Bei Bedarf können Sie an dieser Stelle auch die Scheidungsgründe auflisten. Bestenfalls notiere Sie auch, dass ein Fortbestehen der Ehe aussichtslos ist.
In einem separaten Abschnitt gibt man auch Auskunft darüber, ob die Scheidung im Einvernehmen erfolgt oder nicht. Handelt es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung, dann muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. In diesem Fall handelt es sich um eine strittige Scheidung. Um sich ausführlich zu beraten, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.