Der Scheidungsantrag in Österreich - Wie reicht man diesen ein?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Wer die Scheidung in Österreich einreichen möchte, muss einen Scheidungsantrag stellen. Im Scheidungsantrag kann der Ehepartner seinen Scheidungswunsch äußern und seine Beweggründe darlegen.
Obwohl der Scheidungsantrag in Österreich nicht sonderlich kompliziert ist, bedarf er einer spezifischen Form, um letztendlich anerkannt zu werden.
Der folgende Artikel erläutert Ihnen alle notwendigen Aspekte des Scheidungsantrags in Österreich. Wann kann ich den Scheidungsantrag stellen und wie macht man das? Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung und was brauche ich für die Scheidung? Was kostet der Scheidungsantrag?
Ferner wird erklärt, ob und wie der Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr eingereicht werden kann und was geschieht, wenn der Scheidungsantrag nicht einvernehmlich erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Scheidungsantrag stellen
Sie überlegen eine Scheidungsantrag zu stellen, wissen aber nicht auf was Sie achten sollen? Zunächst sollten Sie herausfinden, welches Bezirksgericht für Ihre Scheidung zuständig ist.
Der Scheidungsantrag muss beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden, in dessen Sprengel die Ehegatten zuletzt gemeinsam gewohnt haben. Die neuen Wohnorte der Ehegatte sind dabei allerdings unwichtig, denn nur der letzte gemeinsame Wohnort ist entscheidend. Sie haben die Möglichkeit den Scheidungsantrag mündlich als Protokoll oder aber in schriftlicher Form einzureichen.
Im Grunde genommen können Sie das Schreiben ganz individuell gestalten, aber es empfiehlt sich trotzdem eine gewisse Form zu wahren und einige Aspekte zu beachten. Der Scheidungsantrag ist ungültig, wenn der scheidungswillige Ehepartner den Scheidungsantrag nicht selbst einreicht.
Scheidungsantrag stellen – wie macht man das?
Um einen Scheidungsantrag zu stellen, müssen Sie als scheidungswilliger Ehepartner den Antrag persönlich beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Im Antrag müssen Angaben zur Ehe gemacht werden, d.h. wann und wo diese geschlossen wurde. Ferner müssen vorangehende Ehen der Ehegatten genannt werden und erklärt werden, ob Ehepakete entrichtet sind.
Ebenso müssen Angaben über gemeinsame Kinder und den letzten gemeinsamen und des aktuellen Aufenthaltsorts gemacht werden. Im Anschluss an all diese Angaben folgen im Scheidungsantrag erst die Erklärungen, warum die Ehe geschieden werden soll. In dieser Rubrik können Sie schreiben, seit wann Sie getrennt leben und dass Sie die Ehe als zerrüttet betrachten.
Bei Bedarf können Sie an dieser Stelle auch die Scheidungsgründe auflisten. Bestenfalls notiere Sie auch, dass ein Fortbestehen der Ehe aussichtslos ist.
In einem separaten Abschnitt gibt man auch Auskunft darüber, ob die Scheidung im Einvernehmen erfolgt oder nicht. Handelt es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung, dann muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. In diesem Fall handelt es sich um eine strittige Scheidung. Um sich ausführlich zu beraten, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.
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Inhalte des Scheidungsantrags
Wie oben bereits beschrieben, müssen Angaben über die Ehe, die Ehegatten und die Scheidungsgründe gemacht werden. Auch wenn der Scheidungsantrag keine fest vorgeschriebene Form hat, sollte man unbedingt die folgenden Inhalte im Scheidungsantrag haben:
- Anschrift des zuständigen Bezirksgerichts
- Angaben über vorherige Ehen
- Die Formulierung „Antrag auf Scheidung im Einvernehmen gemäß § 55a Ehegesetz“
- Angaben zum letzten gemeinsamen Aufenthaltsort
- Name, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Beruf und Wohnort der Ehegatten
- Wann und wo die Ehe geschlossen wurde
- Informationen und Daten der gemeinsamen Kinder
- Angaben zu den aktuellen Aufenthaltsorten der Ehegatten
Nach diesen Details müssen Sie wie bereits im oberen Punkt „Scheidungsantrag stellen – wie macht man das?“ beschrieben, die nötigen Angaben und Erläuterungen machen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der von Ihnen aufgesetzte Scheidungsantrag rechtssicher ist, kontaktieren Sie bestenfalls einen Scheidungsanwalt. Er kann diesen für Sie prüfen und sich gleichzeitig um Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung kümmern.
Wann kann ich den Scheidungsantrag stellen?
Prinzipiell können Sie den Scheidungsantrag nach Ablauf der Trennungszeit stellen, doch in einigen Fällen ist das bereits vor dem Trennungsjahr möglich. Wie Sie den Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr stellen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt. Andernfalls reichen Sie den Scheidungsantrag nach Ablauf der 6-monatigen Trennungszeit beim zuständigen Bezirksgericht ein.
Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr
Sie sind der Meinung, dass die Ehe hoffnungslos zerrüttet ist und wollen sich sofort scheiden lassen, wohnen aber noch mit Ihrem Partner zusammen ohne das Trennungsjahr vollzogen zu haben?
Auch in diesem Fall gibt es eine Möglichkeit, den Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr einzureichen. Wir raten Ihnen zwar, die 6-monatige Trennungsphase zu nutzen, um Ihre Scheidung adäquat vorzubereiten und sich von einem Scheidungsanwalt beraten zu lassen, doch theoretisch kann der Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr eingereicht werden.
Faktisch ist es für Gerichte schwierig zu erkennen, ab wann die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgelöst wurde. Sollten Sie den Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr einreichen wollen, sollten Sie aber einige wichtigen Punkte beachten und sich ebenfalls von einem Rechtsexperten beraten lassen. Möchte man den Scheidungsantrag vor dem Trennungsjahr einreichen, dann sollten sich beide Ehepartner einig sein.
Scheidungsantrag - nicht einvernehmlich
Wird der Scheidungsantrag nicht einvernehmlich eingereicht und kommt es in dieser Zeit zum Konflikt mit dem Ehepartner, dann muss eine Scheidungsanklage einreicht werden.
Dies führt letztendlich dazu, dass sich die Scheidungskosten erhöhen. Schlimmstenfalls kann die Scheidungsklage auch abgewiesen werden, da das Trennungsjahr nicht wie vorgeschrieben eingehalten wurde. All dies führt zu erhöhten Mehrkosten für beide Ehepartner. Besprechen Sie diesen Schritt daher genau mit Ihrem Ehepartner.
Wenn der Scheidungsantrag nicht einvernehmlich eingereicht wird, müssen Sie höhere Kosten decken und die Scheidungsklage kann abgewiesen werden.
Scheidungsantrag bei strittiger Scheidung?
In Österreich können Sie keinen Scheidungsantrag im Rahmen einer strittigen Scheidung einreichen. Um einen Scheidungsantrag zu stellen, müssen sich die Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen einig sein.
Sind Sie sich jedoch in einigen Punkten mit Ihrem Ehepartner einig, dann empfiehlt sich die Konsultation eines Mediators, um im gemeinsamen Gespräch eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung können Sie den Scheidungsantrag einreichen und eine strittige Scheidung vermeiden.
Ein Scheidungsantrag bei einer strittigen Scheidung ist jedoch nicht möglich.
Scheidung in Österreich und Trennungsjahr
Warum ist das Trennungsjahr bei einer Scheidung in Österreich sinnvoll? Selbst wenn Sie die Ehe schnellstmöglich scheiden lassen möchten, kann es ratsam sein, das Trennungsjahr zu nutzen, um Verhältnisse zu ordnen und die notwendigen Vorbereitungen für die Scheidung zu treffen.
Innerhalb dieser Zeit können Sie sich bewusstwerden, welche Ansprüche Sie haben und von einem Scheidungsanwalt beraten lassen. Sind die Konflikte mit Ihrem Ehepartner unumgänglich und auch im Rahmen einer Mediation nicht zu überwinden, müssen Sie eine Scheidungsklage einreichen.
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Kosten eines Scheidungsantrags
Die Kosten eines Scheidungsantrags sind im Grunde genommen marginal und wer sich einvernehmlich scheiden lässt, kann viel Geld sparen. Doch auch beim Scheidungsantrag müssen die Ehepartner mit Kosten rechnen, da mit diesem Antrag die Scheidung und ein Scheidungsverfahren eingeleitet wird.
In Österreich fällt hierfür eine Pauschalgebühr für den Scheidungsantrag und das anhängliche Scheidungsverfahren an. Allerdings werden weitere Gebühren für den Scheidungsfolgenvergleich sowie für die Übertragung einer Liegenschaft oder eines Wohnobjekts berechnet.
Die Höhe der Gebühr für den Scheidungsantrag beträgt aktuell 293 €. Im Folgenden ein Überblick der zu erwartenden Kosten für einen Scheidungsantrag:
Für 2019 fallen folgende Gebühren bei einer einvernehmlichen Scheidung an:
- Scheidungsantrag: 293€ für beide Ehegatten gemeinsam
- Scheidungsfolgenvereinbarung: 293€ für beide Ehegatten gemeinsam
- Liegenschaftsübertragung oder Wohnobjekts: 439€ für beide Ehegatten gemeinsam
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Im Grunde genommen belaufen sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung auf die obigen Faktoren. Ferner ist die Höhe der Gesamtkosten davon abhängig, ob eine Liegenschaft übertragen werden muss oder nicht. Mit Übertragung einer Liegenschaft belaufen sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung für beide Ehegatten auf 1025 Euro oder 512,50 € für jeden.
Keine Kosten für einen Scheidungsantrag
In gewissen Fällen entfallen die Gerichtsgebühren für die einvernehmliche Scheidung sowie die Scheidungsfolgenvereinbarung, sofern das Jahreseinkommen beider Ehepartner unter 13.912 € liegt und deren Vermögen geringer als 4.637 € ist.
Erfüllen Sie die obigen Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nicht, können Sie dennoch einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Doch auch hierfür müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt werden.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Die einvernehmliche Scheidung ist die schnellste Scheidung in Österreich und kann bereits innerhalb von 4-6 Monaten vollzogen sein. Anders sieht es bei einer strittigen Scheidung aus, denn hier müssen in langwierigen Folgeprozessen die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) geklärt werden.
Alle Informationen zur Dauer einer einvernehmlichen Scheidung erhalten Sie in unserem Leitartikel zum Thema.
Was brauche ich für die Scheidung?
Welche Scheidungsunterlagen Sie genau benötigen, kann Ihnen ein Scheidungsanwalt mitteilen. Die wichtigsten Informationen sind aber vor allem alle persönlichen Angaben der Eheleute und der gemeinsamen Kinder sowie Angaben zur Eheschließung und des Vermögens.
Bei Unterhaltsberechnungen spielt vor allem das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ehepartners eine wichtige Rolle. Ebenso gehören die Heiratsurkunde und die Scheidungsformulare sowie gegebenenfalls der Ehevertrag zu den notwendigen Scheidungsunterlagen.
Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder, dann müssen Sie auch die Geburtsurkunden bei Gericht vorlegen.



