Besteht generell eine Verpflichtung für den Unterhaltsberechtigten, sich eine Anstellung zu suchen? Der Anspannungsgrundsatz besagt im Wesentlichen, dass beide Ehegatten ihre Kräfte einsetzen müssen, um ihren Unterhalt aufzubringen.
Der unterhaltsberechtigte Ehepartner hat im Rahmen seiner Möglichkeiten, Fähigkeiten und Kräfte seinen Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Der unterhaltsberechtgite Ehepartner muss sehen, dass er seinen Unterhalt selbst verdient.
Der Anspannungsgrundsatz gilt auch für den unterhaltsberechtigten Ehegatten. Der Grundsatz wird für den Unterhaltsverpflichteten jedoch in der Regel strenger ausgelegt als für den Unterhaltsberechtigten.
Das Gericht kann beim unterhaltspflichtigen Ehepartner, der vorsätzlich eine schlecht bezahlte Tätigkeit aufnimmt oder eine Erwerbstätigkeit verweigert, ein fiktives Einkommen zur Berechnung heranziehen.
Dies ist dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige vorsätzlich durch ein niedriges Einkommen oder eine selbstständige Tätigkeit versucht, wenig oder keinen Unterhalt zu zahlen oder fahrlässig keine Erwerbstätigkeit ausübt.