Obwohl die Gütertrennung eine gute Absicherung des Vermögens der Eheleute ist, kann es bei der Umsetzung der Vermögensaufteilung dennoch Komplikationen geben. Oftmals investieren die Eheleute gemeinsam in neues Mobiliar, Immobilien, Elektrogeräte, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände oder führen ein gemeinsames Konto, auf welches sie unterschiedlich hohe Einzahlungen tätigen.
Haben sich im Laufe der Jahre viele Besitztümer und finanzielle Werte angehäuft, wird es bei einer Scheidung schwierig, diese dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuordnen. Insbesondere dann, wenn die Vermögenswerte während der aufrechten Ehe angeschafft wurden, ist es nicht einfach. Die Gütertrennung bietet demnach nicht ausreichend Schutz, um im Falle einer Scheidung alle Vermögenswerte zu sichern.
Häufig kommt es trotz bestehender Besitzrechte zu überraschenden Sonderregelungen und Umverteilungen bei einer Scheidung. Ein Beispiel hierfür wäre der Anspruch eines Ehepartners auf die Ehewohnung. Nicht selten bestehen Eigentumsrechte nur dann, wenn beide Ehepartner in einem Vertrag als Eigentümer der Sache eingetragen sind.
Deshalb kann ein Ehevertrag trotz Gütertrennung sehr sinnvoll sein, um jene Unstimmigkeiten und Komplikationen bei der Vermögensaufteilung zu vermeiden.