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Scheidungsfolgen­vereinbarung

Mann und Frau diskutieren einen Vertrag

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung werden alle Scheidungsfolgen in der Scheindungsfolgen­vereinbarung geklärt. Zu den Scheidungsfolgen zählen alle Regelungen, welche die

  • Obsorge, den
  • Ehegattenunterhalt,
  • das Kontaktrecht und die
  • Vermögensaufteilung betreffen.

Doch was ist eine Scheindungsfolgen­vereinbarung per Definition, kann man eine Scheindungsfolgen­vereinbarung anfechten und was passiert, wenn man eine Scheindungsfolgen­vereinbarung nicht einhalten kann? Was kostet eine notarielle Scheindungsfolgen­vereinbarung?

Im folgenden Artikel geben wir Ihnen alle wichtigen Tipps zur Scheindungsfolgen­vereinbarung. Sollten Sie Hilfe bei der Erstellung der Scheindungsfolgen­vereinbarung benötigen oder diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin prüfen lassen wollen, sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht konsultieren.

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einer Scheindungsfolgen­vereinbarung?

Prinzipiell ist eine Scheindungsfolgen­vereinbarung nichts anderes als ein Vertrag zwischen zwei Ehepartnern, die sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung scheiden lassen. Auch bei einer strittigen Scheidung werden die Scheidungsfolgen vereinbart, allerdings geschieht dies in gerichtlichen Folgeprozessen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Ehegatten diese Vereinbarungen hingegen mithilfe eines Mediators oder einvernehmlich selbst treffen. Als Scheidungsfolgen bezeichnet man alle Regelungen zu Sorgerecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung. Zusammen mit einem Rechtsanwalt für Scheidungsrecht können Sie eine rechtskräftige Scheindungsfolgen­vereinbarung aufsetzen. 

Beachten Sie neben den oben genannten Aspekten auch weitere wichtige Scheidungsfolgen, die bei einer Scheidung geklärt werden müssen. Im Folgenden alle Scheidungsfolgen im Überblick:

  • Sozialversicherungsrechtliche und pensionsrechtliche Regelungen 
  • Unterhaltsansprüche
  • Vermögensaufteilung
  • Ehewohnung
  • Kindesunterhalt 
  • Obsorge
  • Kontaktrecht
  • Schulden

Sie wissen nicht welche Rechte und Ansprüche Sie bei der Scheidung haben? Kontaktieren Sie unbedingt einen Anwalt für Familienrecht, um sich einen Überblick über Ihre Situation zu machen. Anhand einer fundierten Rechtsberatung erlangen Sie die notwendige Sicherheit, um sich vor finanziellen Benachteiligungen bei der Scheidung zu schützen.

Inhalt einer Scheindungsfolgen­vereinbarung

In einer Scheindungsfolgen­vereinbarung müssen gewisse Regelungen getroffen werden. Im folgenden Abschnitt erläutern wir Ihnen, welche Inhalte in einer Scheindungsfolgen­vereinbarung vorhanden sein sollten und können. Notwendige Punkte für eine Scheindungsfolgen­vereinbarung:

Obsorge in der Scheindungsfolgen­vereinbarung:

In einer Scheindungsfolgen­vereinbarung wird die Obsorge gemeinsamer Kinder geregelt. Im Normalfall bleibt die gemeinsame Obsorge und das Kontaktrecht für beide Elternteile bestehen.  Nur in seltenen Fällen kommt es zum Entzug des Sorgerechts, sodass letztendlich nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Im Scheidungsvergleich kann auch der hauptsächliche Aufenthaltsort des Kindes festgelegt werden (Aufenthaltsbestimmungsrecht). Ferner werden Besuchszeiten im Rahmen des Kontaktrechts mit dem obsorgeberechtigten Elternteil vereinbart.

Kindesunterhalt in der Scheindungsfolgen­vereinbarung:

Darüber hinaus wird die Höhe des Kindesunterhalts in der Scheindungsfolgen­vereinbarung geregelt. Allerdings muss hierbei unbedingt auf die Obergrenze und den Regelbedarfssatz geachtet werden, diese beiden Richtlinien dürfen nicht unter- oder überschritten werden.

Ehegattenunterhalt in der Scheindungsfolgen­vereinbarung:

Neben Regelungen zur Obsorge und zum Kindesunterhalt müssen vor allem auch die Unterhaltsansprüche für den Ehepartner geregelt werden. Ein Unterhaltsverzicht ist gesetzlich nur bedingt möglich. Beachten Sie hierbei vor allem Ihre sozialversicherungsrechtlichen Nachteile und den Verlust der Witwenrente. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten und machen Sie Ihre Ansprüche geltend.

Ehewohnung in derScheindungsfolgen­vereinbarung:

Im Rahmen der Vermögensaufteilung muss bei einer Scheidung auch die Ehewohnung aufgeteilt werden. Diese Aufteilung erfolgt ebenfalls in der Scheindungsfolgen­vereinbarung. Mithilfe der Aufsandungsklausel wird die Eigentumsübertragung im Grundbuch geltend gemacht.  Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie auch den Auszugstermin des entsprechenden Ehepartners im Scheidungsvergleich schriftlich festhalten. Wird der vereinbarte Termin der Scheidungsvereinbarung nicht eingehalten, haben Sie das Recht, dies anzufechten.

Kreditverpflichtungen in der Scheindungsfolgen­vereinbarung:

Doch nicht nur das Vermögen ist bei der Scheidung wichtig, sondern auch die Schulden. Es muss beispielsweise geklärt werden, wer für die Schulden haftet. Für die Bank sind die Vereinbarungen im Scheidungsvergleich nicht verbindlich; es ist nur wichtig, wer die Schulden zahlen kann.

Zugewinnausgleich der Scheindungsfolgen­vereinbarung:

Bei der Vermögensaufteilung werden die ehelichen Ersparnisse und das Gebrauchsvermögen aufgeteilt. Es findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt, sofern keine andere Vereinbarung (Gütertrennung, Gütergemeinschaft) in einem Ehevertrag getroffen wurde.

Welche Form muss bei der Scheindungsfolgen­vereinbarung eingehalten werden?

Werden gesetzliche Formalitäten bei der Scheindungsfolgen­vereinbarung nicht eingehalten, ist die Vereinbarung null und nichtig. Vorsicht ist dann geboten, wenn in der Scheindungsfolgen­vereinbarung eine formbedürftige Folge geregelt wird, denn dann unterliegen alle weiteren Scheidungsfolgen auch der Formbedürftigkeit. Sie vermuten, dass die Form der Scheindungsfolgen­vereinbarung nicht eingehalten wurde? Dann sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Was kostet eine notarielle Scheindungsfolgen­vereinbarung?

Für eine Scheindungsfolgen­vereinbarung fällt eine Gerichtspauschale in Höhe von 279 Euro an. Wird hingegen eine Liegenschaft übertragen müssen zusätzlich 439 Euro von beiden Ehepartnern gemeinsam gezahlt werden.
Des Weiteren fällt für die anwaltliche Beratung sowie die Erstellung der Scheindungsfolgen­vereinbarung ein Anwaltshonorar an, welches von Anwalt zu Anwalt verschieden sein kann. Ein Rechtsanwalt kann nach Zeithonorar (Tag, Stunde), Pauschale oder Tarif abrechnen. Besprechen Sie die Höhe der Kosten direkt mit einem Scheidungsanwalt.
Allerdings fallen keine Gerichtsgebühren für das Gerichtsverfahren und die Scheindungsfolgen­vereinbarung an, wenn das Vermögen geringer als 4.637 Euro ist und das Jahreseinkommen nicht 13.912 Euro übersteigt.
Hinweis:

Haben Sie zwar keinen Anspruch auf Gebührenbefreiung, ist es unter Umständen trotzdem möglich, dass Sie Verfahrenshilfe bewilligt bekommen. Die Verfahrenshilfe müssen Sie zusammen mit dem Scheidungsantrag beantragen.

Wie hoch sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung sind niedriger als bei einer strittigen Scheidung, nichtsdestotrotz müssen Gerichtsgebühren gedeckt werden. Was kostet eine einvernehmliche Scheidung? In Österreich fallen 293 Euro für den Scheidungsantrag und 293 Euro für die Scheindungsfolgen­vereinbarung an.

Wird ein Wohnobjekt übertragen, müssen zusätzlich 493 Euro gezahlt werden. Diese Pauschalbeträge werden jedoch von beiden Ehepartnern zusammen bezahlt, d.h. pro Person fallen entweder 512,50 oder 293 Euro an. Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen, können Sie eine Gebührenbefreiung und Verfahrenshilfe beantragen.

Kann man eine Scheindungsfolgen­vereinbarung anfechten?

Oftmals halten sich Ehepartner nicht an die getroffenen Vereinbarungen oder sind mit diesen nicht einverstanden. Doch kann man eine Scheindungsfolgen­vereinbarung anfechten? Liegen gewisse Bedingungen vor, dann kann man in Österreich eine Scheindungsfolgen­vereinbarung anfechten und widerrufen. Beispielsweise ist dies möglich, wenn das Vermögen verschwiegen wurde oder der Auszugstermin nicht eingehalten wurde. Darüber hinaus kann man eine Scheindungsfolgen­vereinbarung anfechten, wenn der Ehepartner unter Druck gesetzt wurde. Das zuständige Gericht beschließt dann, dass ein Ehepartner wegen Willensmängeln oder Sittenwidrigkeit eine Scheindungsfolgen­vereinbarung widerrufen kann. Möchten Sie die Scheindungsfolgen­vereinbarung anfechten, müssen Sie keine negativen Auswirkungen auf den Scheidungsbeschluss befürchten. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten. Er kann Ihnen alle notwendigen Aspekte erläutern und Ihnen bei der Anfechtung der Scheindungsfolgen­vereinbarung behilflich sein.

10 Tipps für die Scheindungsfolgen­vereinbarung

Im oberen Abschnitt haben wir Ihnen erläutert, welche Inhalte eine Scheindungsfolgen­vereinbarung haben kann und was Sie hinsichtlich der Form beachten sollen. Im nächsten Abschnitt möchten wir Ihnen 10 wichtige Tipps für die Scheindungsfolgen­vereinbarung geben.
  1. Tipp: Eine strittige Scheidung verursacht wesentlich höhere Scheidungskosten als eine einvernehmliche Scheidung. Versuchen Sie mit Ihrem Ehepartner eine Scheindungsfolgen­vereinbarung abzuschließen. Sollten Konflikte bestehen, ist die Mediation eine ideale Alternative zum strittigen Scheidungsverfahren.
2.Tipp: Beginnen Sie so früh wie möglich alle Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehepartner zu klären. Das Ergebnis dessen sollte formgerecht in der Scheindungsfolgen­vereinbarung festgehalten werden.  3. Tipp: Vermeiden Sie einen Rosenkrieg und nutzen Sie die Trennungszeit sinnvoll, um die Scheidung adäquat zu planen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Insbesondere die Regelungen für die Scheindungsfolgen­vereinbarung können in dieser Zeit besprochen werden.   4.Tipp: Mündliche und privatschriftliche Vereinbarungen sind meist nicht ausreichend, sehen Sie deswegen davon ab. Nur rechtlich abgesicherte und schriftlich festgehaltene Vereinbarungen haben vor Gericht Tragkraft. Nicht selten wird Ehepartner mündlich der nacheheliche Unterhalt versprochen, letztendlich aber nie gezahlt, da er rechtlich nicht zugesichert ist.  5. Tipp: Konsultieren Sie einen Anwalt, um sich bezüglich der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) beraten zu lassen. Er kann Ihnen einen Überblick über Ihre individuelle Situation geben und dabei behilflich sein, Ihre Ansprüche geltend zu machen.    6. Tipp: Um die Scheidung zu beschleunigen, sollten Sie alle notwendigen Unterlagen parat haben. Dies beschleunigt den Scheidungsprozess ungemein. Nutzen Sie die Trennungsphase, um alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen. 7. Tipp: Achten Sie bitte darauf, dass alle Vereinbarungen im Scheidungsvergleich rechtsgültig sind, denn es gibt gesetzliche Einschränkungen. Demzufolge wäre ein Verzicht auf Trennungsunterhalt oder auf Kindesunterhalt gesetzlich verboten.  8. Tipp: Treffen Sie keine mündlichen oder privatschriftlichen Vereinbarungen, sondern sichern Sie sich durch einen Anwalt ab. Mündliche Zusagen für Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt sind vor Gericht nicht beweisbar. Eine mündliche Zusage entspricht keiner rechtlichen Zusicherung.
Wir hoffen, dass die Tipps für die Scheindungsfolgen­vereinbarung für Sie hilfreich sind.
Um jedoch aller relevanten Aspekte Ihrer Scheindungsfolgen­vereinbarung im Blick zu behalten, Ansprüche geltend zu machen, finanzielle Benachteiligung bei der Vermögensaufteilung zu verhindern und problemlos die Scheidung vollziehen zu können, sollten Sie unbedingt einen Anwalt kontaktieren. Ein Erstgespräch ist bereits zum erschwinglichen Festpreis erhältlich und zahlt sich in über 90% der Fälle aus.
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