- Tipp: Eine strittige Scheidung verursacht wesentlich höhere Scheidungskosten als eine einvernehmliche Scheidung. Versuchen Sie mit Ihrem Ehepartner eine Scheindungsfolgenvereinbarung abzuschließen. Sollten Konflikte bestehen, ist die Mediation eine ideale Alternative zum strittigen Scheidungsverfahren.
2.Tipp: Beginnen Sie so früh wie möglich alle Scheidungsfolgen mit Ihrem Ehepartner zu klären. Das Ergebnis dessen sollte formgerecht in der Scheindungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.
3. Tipp: Vermeiden Sie einen Rosenkrieg und nutzen Sie die Trennungszeit sinnvoll, um die Scheidung adäquat zu planen und die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Insbesondere die Regelungen für die Scheindungsfolgenvereinbarung können in dieser Zeit besprochen werden.
4.Tipp: Mündliche und privatschriftliche Vereinbarungen sind meist nicht ausreichend, sehen Sie deswegen davon ab. Nur rechtlich abgesicherte und schriftlich festgehaltene Vereinbarungen haben vor Gericht Tragkraft. Nicht selten wird Ehepartner mündlich der nacheheliche Unterhalt versprochen, letztendlich aber nie gezahlt, da er rechtlich nicht zugesichert ist.
5. Tipp: Konsultieren Sie einen Anwalt, um sich bezüglich der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) beraten zu lassen. Er kann Ihnen einen Überblick über Ihre individuelle Situation geben und dabei behilflich sein, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
6. Tipp: Um die Scheidung zu beschleunigen, sollten Sie alle notwendigen Unterlagen parat haben. Dies beschleunigt den Scheidungsprozess ungemein. Nutzen Sie die Trennungsphase, um alle notwendigen Vorbereitungen zu treffen.
7. Tipp: Achten Sie bitte darauf, dass alle Vereinbarungen im Scheidungsvergleich rechtsgültig sind, denn es gibt gesetzliche Einschränkungen. Demzufolge wäre ein Verzicht auf Trennungsunterhalt oder auf Kindesunterhalt gesetzlich verboten.
8. Tipp: Treffen Sie keine mündlichen oder privatschriftlichen Vereinbarungen, sondern sichern Sie sich durch einen Anwalt ab. Mündliche Zusagen für Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt sind vor Gericht nicht beweisbar. Eine mündliche Zusage entspricht keiner rechtlichen Zusicherung.