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Kindesunterhalt in Österreich - Wie hoch ist dieser?

Kind sitzt zwischen Elternteilen mit Sparschwein in der Hand

Der Kindesunterhalt in Österreich deckt den „Lebensaufwand“ eines Kindes und wird meist in Form von Naturalunterhalt (Wohnung, Nahrung, Kleidung) oder Geldunterhalt (Alimente) geleistet. In Österreich steht der Kindesunterhalt dem Kind grundsätzlich immer zu und ist unabhängig von einer strittigen oder einvernehmlichen Scheidung. 

Das Kind hat Anspruch auf Kindesunterhalt solange es sich nicht selbst versorgen kann, dies geht auch bis in das Erwachsenenalter. Neben einem Durchschnittsbedarf eines Kindes und einem Regelbedarf gibt es in Österreich auch den Sonderbedarf und eine Alimente-Obergrenze. Wie hoch die sogenannte Playboy- oder Luxusgrenze für den Unterhalt 2020 ist, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Ferner geht der Artikel darauf ein, wie hoch der Sonderbedarf des Kindesunterhalts ist, wie die Alimente an das volljährige Kind in Österreich gezahlt werden und ob man die Alimente direkt an das Kind zahlen kann oder muss.  

Die meisten grundlegenden Antworten auf Fragen zum Kindesunterhalt nach einer Scheidung bietet Ihnen der nachfolgende Artikel. Im Einzelfall empfiehlt sich jedenfalls eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da die Gesetzeslage komplex ist und viele Entscheidungen aus der Rechtsprechung bestehen.

Inhaltsverzeichnis

Welche Form von Kindesunterhalt gibt es in Österreich?

Beim Kindesunterhalt unterscheidet man zwischen dem Geldunterhalt (Alimente) und dem Naturalunterhalt (Kleidung, Nahrung, Wohnung).  

Nach der Scheidung lebt das Kind meist im Haushalt eines Elternteils und erhält von diesem in der Regel den Naturalunterhalt, wobei der andere Elternteil den Unterhalt in Form von Geldleistungen (Alimente) zahlt. 

Beide Elternteile haben gegenüber ihren Kindern die gleichen Rechte und Pflichten und müssen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu deren Unterhalt beitragen. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. 

Sind die Eltern nicht in der Lage den gesamten Unterhalt aufzubringen, können eventuell die Großeltern herangezogen werden. 

Mit Geldunterhalt sind die zu zahlenden Alimente gemeint und mit Naturalunterhalt bezeichnet man zum Beispiel:

  • Unterkunft
  • Nahrungsmittel
  • Bekleidung
  • Unterricht und Erziehung
  • Freizeitgestaltung
  • Taschengeld

Sollten das Kind und ein Elternteil nicht im selben Haushalt leben, dann muss in der Regel der nicht betreuende Elternteil Geldunterhalt an das Kind bzw. dessen gesetzlichen Vertreter zahlen, etwa wenn das Kind minderjährig ist. 

Der Kindesunterhalt in Österreich kann anhand einer privaten Vereinbarung erfolgen oder vom Gericht festgelegt werden. 

Eine private Vereinbarung muss aber vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden, damit sie gültig wird. Der Kindesunterhalt darf jedoch in grundsätzlich nicht unter dem Regelbedarf liegen und sollte nicht die Alimente-Obergrenze, die sogenannte Playboyobergrenze des Unterhalts 2020 überschreiten.

Alimente für das volljährige Kind in Österreich zahlen

Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt, muss dem anderen Elternteil die Alimente des minderjährigen Kindes bezahlen. Der Kindesunterhalt ist in Österreich stets an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes zu zahlen. 

Wohin werden die Alimente für das volljährige Kind in Österreich überwiesen? Ist das Kind volljährig, dann muss die Alimente direkt an das Kind überwiesen werden. Das Kind kann verlangen, dass der Kindesunterhalt direkt auf sein Konto überwiesen wird, ausser im Einzelfall gibt es einen gesetzlichen Vertreter bzw. eine Erwachsenenvertretung.

Was deckt der Kindesunterhalt in Österreich?

Der Kindesunterhalt muss den gesamten gewöhnlichen Lebensbedarf des Kindes decken können. Der Geldunterhalt leistet einen wichtigen Beitrag dazu. Der Kindesunterhalt in Geld, der vom nicht betreuenden Elternteil gezahlt werden muss, dient meist zur Deckung der folgenden Kosten:

  • Unterkunft
  • Nahrung
  • Bekleidung
  • Unterricht und Erziehung
  • Freizeitgestaltung
  • Taschengeld

Nichtsdestotrotz kann das Kind über diesen sogenannten Regelbedarf hinaus auch einen Sonderbedarf beim Kindesunterhalt haben.

Wann besteht ein Sonderbedarf beim Kindesunterhalt?

Gewisse Umstände und Gründe führen zu einem Sonderbedarf auf Unterhalt beim Kind. Das ist etwa der Fall, wenn der mit dem Regelbedarf ermittelte Unterhalt nicht ausreicht für dringende, außergewöhnliche Ausgaben. Dies betrifft zum Beispiel besondere Ausbildungskosten (Lernhilfen, Lehrmittelaufwand) oder Kosten für medizinische Behandlungen, wie z.B. Zahnbehandlungen, Brillen. 

Grundsätzlich sind aber Kosten, die normal im Rahmen der Ausbildung anfallen, kein Sonderbedarf. Hierzu zählen auch Kieferorthopädiekosten oder Krankenhauskosten. 

Der geldunterhaltspflichtige Elternteil muss neben der Zahlung des Regelbedarfs des Kindesunterhalts auch Sonderbedarf zahlen, außer der Sonderbedarf ist in Ausgaben begründet die aus dem Bereich stammen, der mit der Betreuung des Kindes zu tun hat. 

Ein weiterer Fall wäre, wenn das Kind bei keinem der Elternteile wohnt. Dies aber im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Elternteile. Ausgeschlossen vom Sonderbedarf sind auch Kosten für teure Freizeitgestaltung.

 

Der Sonderbedarf wird im Streitfall vom Gericht nur dann zugesprochen, wenn er für die Entwicklung des Kindes notwendig ist und aus den Geldleistungen bzw. der Betreuungsleistung nicht gedeckt werden kann.

Folgende Punkte sind vorerst wichtig um Sonderbedarf zu ermitteln:

  • Außergewöhnliche Ausgabe
  • Dringlichkeit
  • unregelmäßige Höhe der Ausgabe
  • Ausnahmecharakter
  • übersteigt Regelbedarf
  • im Rahmen der Leistungsfähigkeit die Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichteten
  • „existenznotwendig“
  • konkreter Nachweis (Kostenvoranschlag, Diagnose etc)

Die Höhe des Kindesunterhalts in Österreich

Die Höhe des Kindesunterhalts in Geld ist in Österreich abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, weitere Sorgepflichten) und dem Bedarf des Kindes (Alter, Fähigkeiten). 

Die Rechtsprechung sieht einen Durchschnittsbedarf von Kindern je nach Alter als jedenfalls gegeben an und hat zur Orientierung Prozentsätze definiert. Das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet seine Unterhaltspflicht in Form von Naturalunterhalt und muss in der Regel keinen Geldunterhalt zahlen. 

Der andere Elternteil muss Geldunterhalt leisten und diese umgangssprachlich so genannten Alimente zahlen, egal ob die Ehe noch aufrecht ist oder nicht oder ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Bei der Höhe der Alimente spielt auch die Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils eine wichtige Rolle. 

Je höher das Einkommen, desto höher die Alimente. Es gibt aber eine Luxusgrenze. Dabei ist der unterhaltspflichtige Elternteil dazu verpflichtet, nach seinen Kräften die Mittel für den Unterhalt aufzubringen: Das wird der Anspannungsgrundsatz genannt.

Unterhaltspflichtige Personen müssen so viel an Einkommen erzielen, wie dies ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Unterlässt es die unterhaltspflichtige Person absichtlich oder fahrlässig ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann vom Gericht ein fiktives Einkommen für die Unterhaltsbemessung festgesetzt werden.  

Gegenüber betreibenden Unterhaltsgläubigern gilt ein deutlich geringerer unpfändbarer Freibetrag (Unterhaltsexistenzminimum). Die Differenz zwischen Existenz- und Unterhaltsexistenzminimum ist ausschließlich den Unterhaltsgläubigern vorbehalten.

Die Höhe der Kindesunterhalts wird entweder in einer privaten Vereinbarung festgelegt oder vom zuständigen Gericht im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens oder im Scheidungsverfahren bestimmt. 

Ändern sich die Lebensumstände des unterhaltspflichtigen Elternteils, dann wird die Höhe des Kindesunterhalts wieder angepasst. Eine private Vereinbarung muss allerdings vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden, um gültig zu sein.

 

Die Höhe des Unterhalts wird vom zuständigen Gericht im Rahmen eines Verfahrens „außer Streit“ festgelegt. Ändern sich die Lebensumstände, kann die Höhe des Unterhalts angepasst werden.

AlterDurchschnittsbedarfsätze
gültig ab 1. Juli 2019
0-3212,00 €
3-6272,00 €
6-10350,00 €
10-15399,00 €
15-19471,00 €
19-28590,00€

Obergrenze der Alimente

Laut österreichischer Gesetzlage gibt es eine Obergrenze für die Alimente, die sogenannte „Luxusgrenze (früher auch  „Playboygrenze“).  Als Luxusgrenze gilt laut Rechtsprechung zB. bei Kindern über 10 ca das 2 bis 2,5 fache des Regelbedarfs. Auch kann der geldunterhaltspflichtige Teil eine Herabsetzung begehren, wenn der betreuende Elternteil erheblich mehr verdient.

Als Beispiel dient folgende Tabelle, die Zahlen hängen aber vom jeweiligen Einzelfall ab:

AlterMaximum ca.
0-3424,00-530,00 €
3-6544,00-680,00 €
6-10700,00-875,00 €
10-15798,00-997,50 €
15-19942,00-1177,50 €
19-281160,00-1475,00 €

Die Berechnung der Alimente nach der Scheidung

Bei der Berechnung des Unterhalts ist die Höhe des Einkommens entscheidend. Hierbei unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten des Einkommens, die für die Berechnung der Alimente herangezogen werden.

Unterschiedliche Einkommensarten

  • Unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter, Beamte, Angestellte): Das Nettoeinkommen, bei welchem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen wurden, werden für die Berechnung der Alimente herangezogen. Dabei wird das 13. und 14. Monatsgehalt auf zwölf Monate aufgeteilt. Ebenso müssen Überstundenentgelt und Abfertigungen u.a. Einkommensbestandteile, sowie Sachleistungen berücksichtigt werden.
  • Selbstständig Erwerbstätige: Der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erwirtschaftete Reingewinn wird für die Berechnung der Alimente grundsätzlich herangezogen. Würde dies kein objektives Bild abgeben, kann von dieser Methode abgegangen werden. Auch sind hohe Privatentnahmen in die Unterhaltsbemessungsgrundlage uU einzurechnen.
  • Arbeitslosigkeit: Sollte der Elternteil arbeitslos sein, so gilt die Arbeitslosenunterstützung als Einkommen und ist die Bemessungsgrundlage für die Alimente, wenn keine Arbeit gefunden werden kann. Hier reicht es aber nicht auf eine Arbeitsstellenvermittlung zu warten, sondern der Unterhaltspflichtige muss sich um eine Anstellung bemühen.
  • Pension: Auch die Rente/Pension gilt als Einkommen und wird für die Berechnung der Alimente herangezogen.

Berechnung des Geldkindesunterhalts mit der Prozentsatzmethode

Um die Alimente berechnen zu können, wurden von der Rechtssprechung folgende Prozentsätze festgelegt:

Alter des Kindes

 Prozentsatz

0 bis 6 Jahre

16 % des monatlichen Nettoeinkommens

6 bis 10 Jahre

18 % des monatlichen Nettoeinkommens

10 bis 15 Jahre

20 % des monatlichen Nettoeinkommens

Ab 15 Jahren

22 % des monatlichen Nettoeinkommens

Muss der unterhaltspflichtige Elternteil an weitere Personen Unterhalt zahlen, werden ca. folgende Abzüge vorgenommen:

Unterhaltshöhe für mehrere Unterhaltsberechtigte

 Prozentsatz

Für jedes weitere Kind unter 10 Jahren

1 %

Für jedes weitere Kind über 10 Jahren

2 %

Für die Ehegattin/ den Ehegatten

Zwischen 0 und 3 Prozent

Die konkrete Ermittlung des Unterhalts hängt vom Einzelfall ab und erfolgt nach der Prozentsatzmethode in Verbindung mit dem Regelbedarfssätzen, die nicht unterschritten werden sollen.

Bis wann muss man Kindesunterhalt zahlen?

Obschon man glauben kann, dass die Unterhaltszahlungen mit der Volljährigkeit des Kindes enden, ist dem nicht immer so. Wie lange man Alimente zahlen muss, ist nicht an das Alter des Kindes gebunden. 

Vielmehr ist die Dauer der Unterhaltszahlungen abhängig von der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes, d.h. ein Elternteil muss bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes Unterhalt zahlen. Dies kann bis ins Erwachsenenalter hinein sein. 

Ein Kind kann sich dann selbst erhalten, wenn es selbstständig seinen Haushalt führt und seine Lebenskosten durch ein eigenes Einkommen deckt. Ist es jedoch nicht in der Lage, die notwendigen Mittel aufzubringen, dann muss das Elternteil Unterhalt zahlen. 

Wann dieser Zeitpunkt letztendlich eintritt ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren wie beispielsweise Ausbildung, Gesundheit und Berufserfahrung. Für die Zahlung des Unterhalts gibt es demnach keine starre Altersgrenze, sodass auch erwachsene Kinder einen Unterhaltsanspruch haben können.

Nicht immer können sich Kinder im volljährigen Alter und darüber hinaus selbst erhalten und befinden sich nach wie vor in Ausbildung. In diesem Fall muss der unterhaltspflichtige Elternteil weiterhin Kindesunterhalt zahlen. 

Die Dauer der Zahlungen ist abhängig von der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Daher kann diese bis ins Erwachsenenalter hineinreichen. 

Ein Kind gilt dann als selbsterhaltungsfähig, wenn es seinen Haushalt selbstständig führen kann und seine Lebenskosten durch ein eigenes Einkommen deckt. 

Ist dies nicht oder nur teilweise der Fall, muss der unterhaltspflichtige Elternteil weiterhin Alimente an das volljährige Kind in Österreich zahlen. Ein Unterhaltsanspruch kann sich auchdurch z.B. Krankheit oder Unfall wieder ergeben.

Eine Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes in der Lehre z.B. wird in der Regel angenommen, wenn das Kind bei einfachen Lebensverhältnissen ein monatliches Einkommen ab ca. 993,06 EUR erzielt.

Unterhaltsanspruch und Ausbildung

Auch während der Ausbildung haben Kinder einen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Eltern. Inbegriffen ist hierbei auch ein zielstrebig durchgeführtes Hochschulstudium. 

Sollte das Kind das Studium wechseln, kann es sein, dass der Unterhaltsanspruch nicht entfällt, etwa wenn z.B. dadurch die Erwerbschancen verbessert werden.

Alimente und Zivildienst

Beim Kindesunterhalt nach der Scheidung ist auch zu beachten, dass Kinder während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes keinen Anspruch auf Unterhalt haben, wenn das Kind in als durchschnittlich zu sehenden Verhältnissen lebt. 

Man betrachtet die Zeit beim Bundesheer als eine eher selbsterhaltungsfähige Lebenssituation.

Wann muss man keine Alimente mehr zahlen?

Im Normalfall endet der Unterhaltsanspruch mit dem Abschluss der Schul- oder Berufsausbildung, da das Kind im Anschluss dessen meist eine Anstellung finden kann und selbsterhaltungsfähig wird. Ist dies jedoch nicht der Fall, besteht weiterhin Anspruch auf Unterhalt. 

Nichtsdestotrotz muss das Kind aber Bemühen beim Finden einer angemessenen Anstellung zeigen und muss im Rahmen einer angemessenen Dauer eine Tätigkeit aufnehmen. 

Nach Abschluss der Berufsausbildung muss das unterhaltsberechtigte Kind jede Tätigkeit aufnehmen, selbst wenn sie nicht der Ausbildung entspricht. Heiratet das Kind, erlischt der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern.

Sind Sie als unterhaltspflichtiger Elternteil darüber in Kenntnis gesetzt oder vermuten Sie, dass kein Unterhaltsanspruch mehr besteht, können Sie beim  zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Einstellung bzw. Herabsetzung des Kinderunterhalts stellen.

Anspruch auf Kindesunterhalt vor Gericht durchsetzen

Die Verfahren über die Unterhaltsansprüche der Kinder werden im sogenannten Außerstreitverfahren der Bezirksgerichte geführt. Zuständig ist dabei in der Regel das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Kind wohnhaft ist. 

Um die Unterhaltsansprüche für Ihre Kinder durchzusetzen, muss ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht gestellt werden. Liegt der Streitwert über 5.000 Euro, müssen die Kinder durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. 

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens kann ein einstweiliger Unterhalt begehrt werden. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, dann wird eine Vereinbarung zwischen den Eltern über den Kindesunterhalt getroffen.

Der vorläufige (einstweilige) Unterhalt kann in beiden Verfahren begehrt werden, sofern noch kein vollstreckbarer Unterhaltstitel (Beschluss vom Gericht) vorliegt.

Alimente reduzieren in Österreich

Unter gewissen Umständen kann man in Österreich der Unterhalt reduziert werden. Hierzu zählen folgende Aspekte:

  • Besteht für den Unterhaltspflichtigen Anspruch auf Familienbeihilfe, dann können die Alimente geringer ausfallen. Wie hoch die Alimente letztendlich sind oder um wie viel man die Alimente in Österreich reduzieren kann, ist vom Einkommen abhängig. Familienbeihilfe wird für die Kinder bezahlt.
  • Hat ein volljähriges Kind ein eigenes Einkommen, ist es möglich, die Alimente in Österreich zu reduzieren. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
  • Erzielt der Unterhaltspflichtige ein höheres oder niedrigeres Einkommen, so kann eine Neubemessung erfolgen. Im Rahmen dessen kann es dazu kommen, dass sich der Unterhalt reduziert.
  • Die Höhe des Unterhalts kann auch reduziert werden, wenn die Betreuung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils und dessen jährliches Ausmaß des Kontaktes ein Mindestausmaß nicht überschreitet.

Unterhaltsvorschuss erhalten

Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Kindesunterhalt nicht oder nur teilweise, dann können Sie einen Unterhaltsvorschuss beim zuständigen Bezirksgericht beantragen. Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Kindesunterhalts, wenn der verpflichtetet Elternteil nicht zur Zahlung fähig ist. 

Der obsorgeberechtigte Elternteil kann ersuchen den Kinder- und Jugendhilfeträger (früher Jugendamt), zum Vertreter des minderjährigen Kindes in der Unterhaltssache zu bestellen. 

Das Jugendamt übernimmt dann den weiteren Prozess und stellt alle notwendigen Anträge. Gleichzeitig überwacht es die Zahlungseingänge und führt die Exekution durch. 

Einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben insbesondere minderjährige Kinder, die ihren Aufenthaltsort in Österreich haben, Staatsbürger Österreichs oder eines EU-/EWR-Staates sind und keinen gemeinsamen Haushalt mit dem unterhaltsschuldigen Elternteil haben. 

 

Um den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, brauchen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • Meldebestätigung der Eltern
  • Einkommensnachweise
  • Eventuell Exekutionstitel
  • Eventuell Nachweis über Exekutionsführung

Der Unterhaltsvorschuss ist vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuzahlen.

Kindesunterhalt rückwirkend nachfordern in Österreich

Liegt eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern vor, kann man den Kindesunterhalt rückwirkend in Österreich nachfordern. 

Der Anspruch wird je nach individuellem Einzelfall überprüft und wird eine anwaltliche Beratung angeraten. Zwar ist es unter Umständen möglich den Kindesunterhalt in Österreich rückwirkend nachzufordern, doch kann der Anspruch auch verjähren. 

Machen Sie die Ansprüche daher zeitnah geltend und lassen Sie sich beraten. Wie man den Kindesunterhalt rückwirkend in Österreich nachfordern kann, erläutert Ihnen ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt für Familienrecht.   

Strafbarkeit bei Unterhaltsverletzung

Die vorsätzliche, gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann gem. § 198 StGB strafbar sein.

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