Die Höhe des Kindesunterhalts in Geld ist in Österreich abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern (Vermögen, Einkommen, Ausbildung, weitere Sorgepflichten) und dem Bedarf des Kindes (Alter, Fähigkeiten).
Die Rechtsprechung sieht einen Durchschnittsbedarf von Kindern je nach Alter als jedenfalls gegeben an und hat zur Orientierung Prozentsätze definiert. Das Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, leistet seine Unterhaltspflicht in Form von Naturalunterhalt und muss in der Regel keinen Geldunterhalt zahlen.
Der andere Elternteil muss Geldunterhalt leisten und diese umgangssprachlich so genannten Alimente zahlen, egal ob die Ehe noch aufrecht ist oder nicht oder ob eine Lebensgemeinschaft vorliegt. Bei der Höhe der Alimente spielt auch die Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils eine wichtige Rolle.
Je höher das Einkommen, desto höher die Alimente. Es gibt aber eine Luxusgrenze. Dabei ist der unterhaltspflichtige Elternteil dazu verpflichtet, nach seinen Kräften die Mittel für den Unterhalt aufzubringen: Das wird der Anspannungsgrundsatz genannt.
Unterhaltspflichtige Personen müssen so viel an Einkommen erzielen, wie dies ihrer Leistungsfähigkeit entspricht. Unterlässt es die unterhaltspflichtige Person absichtlich oder fahrlässig ein angemessenes Einkommen zu erzielen, kann vom Gericht ein fiktives Einkommen für die Unterhaltsbemessung festgesetzt werden.
Gegenüber betreibenden Unterhaltsgläubigern gilt ein deutlich geringerer unpfändbarer Freibetrag (Unterhaltsexistenzminimum). Die Differenz zwischen Existenz- und Unterhaltsexistenzminimum ist ausschließlich den Unterhaltsgläubigern vorbehalten.
Die Höhe der Kindesunterhalts wird entweder in einer privaten Vereinbarung festgelegt oder vom zuständigen Gericht im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens oder im Scheidungsverfahren bestimmt.
Ändern sich die Lebensumstände des unterhaltspflichtigen Elternteils, dann wird die Höhe des Kindesunterhalts wieder angepasst. Eine private Vereinbarung muss allerdings vom Pflegschaftsgericht genehmigt werden, um gültig zu sein.
Die Höhe des Unterhalts wird vom zuständigen Gericht im Rahmen eines Verfahrens „außer Streit“ festgelegt. Ändern sich die Lebensumstände, kann die Höhe des Unterhalts angepasst werden.