Als eheliche Ersparnisse gelten Wertanlagen, die während der Ehe von den Ehegatten angesammelt wurden und die für eine Verwertung bestimmt sind. Gemeint sind hierbei z.B. Lebensversicherungen, Wertpapiere, Sparbücher oder auch wertvolle Sammlungen. Anteile an einem Unternehmen die als Wertanlage angeschafft wurden, sind ebenfalls aufzuteilen, wie z.B. Aktien.
Jedoch sind einige Gegenstände von der Aufteilung ausgeschlossen, hierzu zählen u.a. Vermögenswerte, die mit in die Ehe eingebracht wurden, sowie Erbschaften und Schenkungen von Dritten.
Darüber hinaus sind auch Schmuck und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs von der Aufteilung ausgeschlossen, Unternehmen und Unternehmensanteile die von einem Ehepartner nicht als Wertanlage angeschafft wurden sind zum Teil von der Aufteilung ausgenommen, je nachdem ob eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse in das Unternehmen oder aus dem Unternehmen geflossen sind.
Hierbei ist auch eine Mitarbeit im Unternehmen zu berücksichtigen. Dies kann eventuell auch gesellschaftsrechtliche Folgen haben.