Bevor sich ein Ehepaar in Österreich scheiden lassen kann, muss der Ablauf des Trennungsjahrs gewährleistet sein. Anders als in Deutschland handelt es sich hierbei aber nicht um ein volles Jahr, sondern lediglich 6 Monate.
Nach Ablauf der sechsmonatigen Trennungszeit können die Eheleute entweder im Einvernehmen einen Scheidungsantrag stellen oder einer der beiden Ehepartner reicht eine Scheidungsklage ein, was wiederum eine strittige Scheidung vor Gericht einleitet.
In einigen Fällen möchten sich Ehepartner möglichst schnell scheiden lassen, sodass sie das Trennungsjahr überspringen oder verkürzen. Allerdings raten wir davon ab, denn es ist ratsam, diese Zeit sinnvoll für die Planung des Ablaufs einer Scheidung zu nutzen.
Die Nichteinhaltung des Trennungsjahrs ist vor allen Dingen bei unvorhersehbarer Uneinigkeit bezüglich der Scheidung heikel. Waren sich die Eheleute zunächst einig bezüglich der Scheidung, im späteren Verlauf aber nicht mehr, muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Diese kann wiederum abgewiesen werden, wenn das Trennungsjahr nicht ordnungsgemäß eingehalten wurde.
Kontaktieren Sie einen Scheidungsanwalt, um sich hinsichtlich der Risiken eines beschleunigten Ablaufs einer Scheidung zu informieren.