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Scheidung einreichen in Österreich - So geht's

Mann unterschreibt einen Vertrag

Wer sich einvernehmlich scheiden lassen will, muss die Scheidung in Österreich einreichen.  Im Zusammenhang damit ergeben sich viele Unklarheiten und es stellen sich viele Fragen für die Ehegatten. Doch wann kann ich die Scheidung einreichen? Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in Österreich? Was brauche ich für die Scheidung? Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung? Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen, wie Sie die Scheidung in Österreich einreichen und welche Scheidungsunterlagen Sie benötigen. Ferner gehen wir überblicksartig auf die Dauer und die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung ein. Sollte Sie sich im Rahmen einer strittigen Scheidung scheiden lassen wollen, müssen Sie hingegen eine Scheidungsklage einreichen. Wir verweisen Sie daher an dieser Stelle auf die entsprechenden Artikel zum Thema „strittige Scheidung“.

Inhaltsverzeichnis

Scheidung einreichen und strittiges Verfahren meiden

Wer Zeit, Geld und Nerven sparen möchte, sollte ein strittiges Scheidungsverfahren vermeiden und eine Scheidung einvernehmlich einreichen. Um eine erfolgreiche Scheidung über die Bühne zu bringen, müssen Sie zunächst einen Scheidungsantrag beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Doch welches Gericht ist zuständig und wann kann man den Scheidungsantrag einreichen? In den folgenden Textabschnitten erfahren Sie, wie, wann und wo man eine Scheidung in Österreich einreichen kann. Ebenso erläutern wir, wie lange das Prozedere dauert und welche Möglichkeiten Sie haben, die Scheidung zu beschleunigen. Dabei bezieht sich dieser Artikel hauptsächlich auf das einvernehmliche Scheidungsverfahren, sollten Sie ausführliche Informationen zur Mediation oder der strittigen Scheidung suchen, dann empfehlen wir Ihnen unsere verlinkten Leitartikel.

So reichen Sie die Scheidung in Österreich ein

Der erste Schritt, um in Österreich eine Scheidung einreichen zu können, ist der Scheidungsantrag. Diesen müssen Sie zusammen mit allen benötigten Dokumenten ausgefüllt beim zuständigen Bezirksgericht einreichen. Im Scheidungsantrag müssen alle persönlichen Details der Eheleute sowie Angaben zur Ehe und gemeinsamen Kindern gemacht werden. Ferner werden im Scheidungsantrag Scheidungsgründe genannt und von den Eheleuten eine Erklärung abgegeben, dass die Ehe zerrüttet ist. Hierbei wird auch beteuert, dass keine Aussicht auf ein Fortbestehen oder eine Wiederherstellung der Ehe besteht. Der Scheidungsantrag kann sowohl mündlich als Protokoll oder schriftlich beim Gericht eingereicht werden. Sind sich beide Ehegatten über die Scheidungsfolgen (Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) einig, dann können diese in der Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich festgehalten werden.

Scheidung einreichen – vom Anwalt beraten lassen!

Egal, ob es sich um eine strittige oder einvernehmliche Scheidung handelt, wir raten Ihnen zu einer Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Er kann Sie ausführlich über alle Aspekte der Scheidung beraten und Ihnen beim Einreichen des Scheidungsantrags behilflich sein. Ebenso prüft er, ob die Scheidungsfolgenvereinbarung sowie alle darin enthaltenen Vereinbarungen rechtskonform sind.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre persönliche Situation, um all Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Riskieren Sie nicht Ihre pensionsrechtlichen Ansprüche zu verlieren oder durch eine ungleichmäßige Vermögensaufteilung benachteiligt zu werden. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht kann Sie über sämtliche Risiken und Möglichkeiten einer Scheidung aufklären und ist Ihnen behilflich bei:

  • Der Gestaltung der Scheidungsfolgenvereinbarung und des Scheidungsantrags.
  • Der Erläuterung Ihre Rechte und Pflichten bei der Scheidung.
  • Der Erarbeitung einer Strategie für das Scheidungsverfahren.
  • Der Formulierung des Scheidungsgrunds.

Scheidung einreichen bei einvernehmlicher Scheidung

Einen Scheidungsantrag können Sie dann einreichen, wenn Sie und Ihr Ehepartner sich bezüglich der Scheidung einig sind. Ist einer der beiden jedoch nicht scheidungswillig, kann es zum Konflikt kommen, sodass im Nachhinein eine Scheidungsklage eingereicht werden muss. 

Besteht Einvernehmen, kann die Scheidung nach Ablauf der Trennungszeit von 6 Monaten eingereicht werden. In Deutschland beträgt das Trennungsjahr 12 Monate, in Österreich sind es hingegen nur 6 Monate. Danach kann das Ehepaar die Scheidung einreichen.

Wann kann ich die Scheidung einreichen?

Nach Ablauf der Trennungszeit von 6 Monaten können beide Ehepartner gemeinsam die Scheidung einreichen. Offiziell sollte das Trennungsjahr eingehalten werden und zur ausführlichen Vorbereitung der Scheidung genutzt werden.

In manchen Fällen möchten die Eheleute die Scheidung jedoch beschleunigen und reichen vor Ablauf der Trennungszeit die Scheidung ein.

Sofern keine Konflikte bezüglich des Scheidungswunsches zwischen den Eheleuten auftreten, sollte dies kein Problem sein, denn für Gerichte ist es schwer nachzuvollziehen, wann die eheliche Gemeinschaft tatsächlich aufgelöst wurde.

Kommt es jedoch zum Konflikt, sodass einer der Ehegatten nicht scheidungswillig ist, muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Da das vom Gesetzgeber vorgesehene Trennungsjahr nicht eingehalten wurde, kann die Scheidungsklage abgewiesen werden.

Dieses Prozedere kostet die Ehepartner Zeit und Geld, denn hierdurch fallen höhere Gebühren an. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt, das Trennungsjahr ordnungsgemäß einzuhalten und sinnvoll zu nutzen.

Was brauche ich für die Scheidung? – Scheidungsunterlagen

Neben einer Erläuterung, warum die Ehe geschieden werden soll, sind auch folgende Dokumente beim Einreichen der Scheidung bzw. des Scheidungsantrags wichtig:

  • Heiratsurkunde
  • Amtlicher Lichtbildausweis der beiden Ehepartner
  • Meldebescheinigung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der beiden Ehepartner
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Urkunden, welche Informationen über das gemeinsame Vermögen beinhalten (Mietverträge, Grundbuchauszüge, Sparbücher)

Inhalt des Scheidungsantrags

Selbst wenn der Scheidungsantrag keiner festen Form bedarf, sollte der folgende Inhalte im Scheidungsantrag erscheinen:

  • Anschrift des zuständigen Bezirksgerichts
  • Angaben über vorherige Ehen
  • Die Formulierung „Antrag auf Scheidung im Einvernehmen gemäß § 55a Ehegesetz“
  • Angaben zum letzten gemeinsamen Aufenthaltsort
  • Name, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Beruf und Wohnort der Ehegatten
  • Wann und wo die Ehe geschlossen wurde
  • Informationen und Daten der gemeinsamen Kinder
  • Angaben zu den aktuellen Aufenthaltsorten der Ehegatten
Hinweis:

Sie sind sich nicht sicher, ob der von Ihnen aufgesetzte Scheidungsantrag rechtssicher ist? Kontaktieren Sie einen Scheidungsanwalt, um Ihren Scheidungsantrag prüfen zu lassen.

Scheidungsantrag nicht gleich Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein Scheidungsantrag ist nicht mit einer Scheidungs­folgen­vereinbarung zu verwechseln. Diese stellt letztendlich den Abschluss des Scheidungsverfahrens dar und beinhaltet alle wichtigen Aspekte der Vermögensaufteilung, des Kindesunterhalts, der Obsorge und der Ansprüche auf Ehegattenunterhalt. Ebenso werden in der Scheidungs­folgen­vereinbarung auch alle Regelungen zum Kontaktrecht der gemeinsamen Kinder geregelt.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Um sich schnell scheiden zu lassen, ist die einvernehmliche Scheidung die richtige Wahl. Denn bereits innerhalb von 4-6 Monaten kann die einvernehmliche Scheidung vollzogen sein.

Bei einer strittigen Scheidung müssen hingegen in Folgeprozessen weitere Scheidungsfolgen (Unterhalt, Alimente, Obsorge, Kontaktrecht, Vermögensaufteilung) geklärt werden. Diese Prozesse haben Auswirkungen auf die Dauer und den Ablauf einer strittigen Scheidung in Österreich.

Scheidung einreichen – Kosten für den Scheidungsantrag

Wer die Scheidung einreichen möchte, muss natürlich auch mit Kosten für den Scheidungsantrag rechnen. Allerdings sind die Gebühren für einen Scheidungsantrag, der im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung eingereicht wird, marginal.

Der Scheidungsantrag leitet im Grunde genommen das Scheidungsverfahren ein; für Antrag und Verfahren fällt in Österreich eine Pauschalgebühr an. Zusätzlich muss mit weiteren Gebühren für den Scheidungs­folgen­vergleich sowie für die Übertragung einer Liegenschaft oder eines Wohnobjekts gerechnet werden.

Die Kosten für den Scheidungsantrag belaufen sich auf aktuell 293 €. Im Folgenden erhalten Sie eine Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten.

Für 2019 fallen folgende Gebühren bei einer einvernehmlichen Scheidung an:

  • Scheidungsantrag: 293€ für beide Ehegatten gemeinsam 
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: 293€ für beide Ehegatten gemeinsam
  • Liegenschaftsübertragung oder Wohnobjekts: 439€ für beide Ehegatten gemeinsam

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Wie oben erläutert, sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung äußerst gering. Die Höhe der Gesamtkosten ist abhängig davon, ob ein Wohnobjekt übertragen werden muss oder nicht. Mit Übertragung einer Immobilie belaufen sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung für beide Ehegatten auf 1025 Euro oder 512,50 € für jeden einzelnen.

Keine Kosten für einen Scheidungsantrag

Sie verfügen über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen? Dann entfallen unter gewissen Voraussetzungen die Gerichtsgebühren für die einvernehmliche Scheidung sowie die Scheidungsfolgenvereinbarung.

Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen beider Ehepartner unter 13.912€ liegt und das Vermögen geringer als 4.637 € ist. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, dann können Sie dennoch einen Antrag auf Verfahrenshilfe stellen. Aber auch hierfür müssen spezifische Notstände zugrunde liegen.

Scheidungsantrag bei strittiger Scheidung in Österreich?

Ein Konflikt entsteht dann, wenn einer der Beteiligten nicht mit der Scheidung einverstanden ist. Sollte dies der Fall sein, kann die Scheidung nicht im Rahmen eines einvernehmlichen Verfahrens und durch Einreichen eines Scheidungsantrags erfolgen. Demzufolge muss eine Scheidungsklage eingereicht werden, welcher ein langwieriger Prozess folgt. 

Möchte man einen langwierigen und kostspieligen Prozess vermeiden, dann kann die Mediation eine willkommene Alternative sein. Hierbei vermittelt ein Mediator in Konfliktsituationen zwischen den Eheleuten und erarbeitet gemeinsam mit diesen eine zukunftsfähige und einvernehmliche Lösung.

Scheidung ohne Anwalt in Österreich?

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt ist in Österreich zwar möglich, jedoch nicht ratsam. Selbst wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner bezüglich der Scheidung und deren Folgen einige sind, sollten Sie sich von einem Scheidungsanwalt beraten lassen.

Er erläutert Ihnen alle Risiken und Möglichkeiten einer Scheidung und macht Sie auf Ihre Ansprüche aufmerksam. Vermeiden Sie eine finanzielle Benachteiligung bei der Vermögensaufteilung oder der Geltendmachung Ihrer Unterhaltsansprüche.

Ein Anwalt berät Sie ausführlich im Hinblick auf Ihre persönliche Situation und erarbeitet für Sie die bestmögliche Lösung.

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