Neben dem böswilligen Verlassen der Ehewohnung gibt es noch weitere Scheidungsgründe in Österreich. Dabei werden beispielsweise Geisteskrankheiten oder geistige Störungen, ansteckende oder ekelerregende Krankheiten als Scheidungsgrund gezählt. Aber auch nach 3 Jahren Trennung kann die Scheidung in Österreich durchgeführt werden.
Geistig gestörtes Verhalten: Die Ehe kann wegen einer Psychoneurose, Zwangsneurose, Melancholie, Hysterie, Eifersuchtswahn, psychisch bedingter Impotenz und Frigidität, sowie wegen Alkohol- und Drogensucht geschieden werden, sofern die Zerrüttung auf diese Scheidungsgründe zurückzuführen ist.
Gleiches gilt im Falle einer Geisteskrankheit oder ansteckenden bzw. ekelerregenden Krankheit, die ein Fortführen der Ehe unmöglich machen. Gilt die Härteklausel, dann gelten die obigen Bestimmungen nicht. Die Härteklausel liegt dann vor, wenn die Scheidung den anderen Ehegatten außergewöhnlich hart treffen würde.