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Scheidungsrecht in Österreich – Wie ist die Rechtslage?

Scheidungsrecht

Bei einer Scheidung und insbesondere bevor man die Scheidung einreichen möchte, muss man viele Aspekte bedenken: Kosten einer Scheidung, Ablauf des Scheidungsverfahrens, Trennungsjahr, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Vermögensaufteilung und Versorgungsausgleich. Der folgende Artikel widmet sich überblicksartig den wichtigsten Aspekten des Scheidungsrechts in Österreich und bietet Ihnen einen ersten Eindruck, welche Aspekte im Zuge einer Scheidung beachtet werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Scheidungsrecht in Österreich

Das Scheidungsrecht und alle Scheidungs- bzw. Unterhaltsangelegenheiten sind Teil des Familienrechts, das ein Teilgebiet des Zivilrechts ist. Das Scheidungsrecht in Österreich regelt alle rechtlichen Fragen rund um die Scheidung, d.h. sowohl vor als auch nach der Scheidung. Hierzu zählen alle gesetzlichen Regelungen des Ehegattenunterhalts, der Vermögensaufteilung, der elterlichen Obsorge und des Kindesunterhalts.

Im Rahmen des Scheidungsrechts können aber auch Staatsbürgerschafts-, Erbrechts-, Adoptions- und Vaterschaftsfragen geklärt werden.

Somit kann das Scheidungsrecht folgende Aspekte betreffen:

  • Namensregelungen
  • Vermögensverwaltung (Vermögensaufteilung, Ehewohnung)
  • Unterhaltspflichten (Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt)
  • Sorgepflicht, Obsorge-, Besuchs- und Umgangsrecht

Anwalt für Scheidungsrecht – Warum ist ein Anwalt sinnvoll?

Wer sich scheiden lassen möchte, muss sich mit dem österreichischen Scheidungsrecht auseinandersetzen. Laien verirren sich nur ungern im Paragraphendschungel des Scheidungsrechts in Österreich, da es sich hierbei um ein recht komplexes Rechtsgebiet handelt. Allerdings bieten die meisten Scheidungsanwälte ein Erstgespräch zum erschwinglichen Festpreis an. Im Rahmen eines solchen Gesprächs kann ein Anwalt Ihnen einen guten Überblick über Ihre aktuelle Rechtssituation geben und Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen.

Kontaktieren Sie nun einen unserer erfahrenen Anwälte für Scheidungsrecht, um sich ausführlich beraten zu lassen.

Was besagt das Scheidungsrecht bezüglich der strittigen bzw. einvernehmlichen Scheidung?

Sofern dies möglich ist, sollten die Eheleute eine einvernehmliche Scheidung anstreben, um Scheidungskosten zu sparen und den Scheidungsablauf zu verkürzen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht nur schneller vollzogen, sondern auch erheblich günstiger und weniger nervenaufreibend. Sollten einige Scheidungsfragen (Vermögensaufteilung, Sorgerecht, Unterhalt) noch geklärt werden müssen, empfiehlt sich die Mediation als Alternative zur strittigen Scheidung.

Sollte eine strittige Scheidung unumgänglich sein, empfiehlt sich die Konsultation eines Scheidungsanwalts. Ganz gleich, ob Sie die Scheidung einreichen oder Ihr Ehepartner, beide Parteien sollten im Scheidungsrecht gut beraten und informiert sein. Daher empfehlen wir auf alle Fälle ein persönliches Beratungsgespräch wahrzunehmen, um die eigene Situation zu prüfen und keine finanziellen Nachteile einzubüßen. Ein Anwalt kann analysieren, welche Unterhaltsansprüche Sie haben und wie die Vermögensaufteilung erfolgen muss.

Scheidung einreichen – Wann ist dies gemäß Scheidungsrecht möglich?

Wann kann die Scheidung gemäß Scheidungsrecht eingereicht werden? In Österreich kann die Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahrs eingereicht werden. Im Grunde handelt es sich hierbei nicht um ein gesamtes Jahr, sondern lediglich 6 Monate. Hierfür muss die eheliche Gemeinschaft aufgelöst worden sein und eine sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ erfolgt sein. Unter Umständen kann man die Scheidung bereits 2 Monate vor dieser Frist einreichen. Allerdings empfehlen wir Ihnen in diesem Fall, Rücksprache mit einem Anwalt für Scheidungsrecht zu halten. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass der Scheidungsantrag bei einer einvernehmlichen Scheidung abgelehnt wird. Bei einer strittigen Scheidung muss eine Scheidungsklage eingereicht werden. Mehr zum Thema „Ablauf einer Scheidung in Österreich“ können Sie in unserem Hauptbeitrag nachlesen.

Das Trennungsjahr in Österreich

Bevor man den Scheidungsantrag einreichen kann, muss eine Trennungszeit von mindestens 6 Monaten verstrichen sein. Die Eheleute können diese Zeit nutzen, um die Scheidung vorzubereiten und alle wichtigen Scheidungsangelegenheiten zu besprechen. Fragen der Kindesobsorge, des Kindesunterhalts und des Elternunterhalts, aber auch die Vermögensaufteilung inkl. der Aufteilung der Ehewohnung oder des Hauses (siehe auch Scheidung mit Haus) können geklärt werden.

Da die eheliche Gemeinschaft während des Trennungsjahrs aufgelöst werden soll, kann ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus ausziehen. Jedoch ist dies nicht zwingend notwendig, sofern einige Regelungen beachtet werden. Möchte ein Ehepartner jedoch aus der Ehewohnung ausziehen, bedarf es der Zustimmung des jeweilig anderen. Andernfalls kann das Gericht dies als schwere Eheverfehlung deuten, wodurch Unterhaltszahlungen an den geschädigten Ehepartner geleistet werden müssen. Mehr dazu in unserem Leitartikel zum Thema „Trennungsjahr in Österreich“.

Strittige Scheidung in Österreich

Eine strittige Scheidung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Demnach ist eine Scheidung wegen Verschulden oder aufgrund der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft möglich. Um eine strittige Scheidung einzuleiten, muss eine Scheidungsklage von einem Ehepartner eingereicht werden. Sollten sich die Eheleute im Verlauf der Scheidung auf eine einvernehmliche Lösung einigen, kann die Klage zurückgezogen werden. Um hohe Scheidungskosten durch eine strittige Scheidung zu vermeiden, empfiehlt sich die kostengünstigere Option der Mediation.

Was ist eine Scheidungsklage?

Bei einer strittigen Scheidung muss nach Ablauf der 6-monatigen Trennungszeit eine Scheidungsklage bei Gericht eingereicht werden, um das Scheidungsverfahren einzuleiten. Die Scheidungsklage kostet 312 Euro und muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Die Klage muss einen wichtigen Scheidungsgrund (z.B. eine Eheverfehlung) enthalten. Nach Einreichung der Klage verständigt das Gericht den anderen Ehepartner und vergibt einen Gerichtstermin.

Mögliche Scheidungsgründe gemäß Scheidungsrecht sind:

  • Verletzung der Treuepflicht (ehewidrige Beziehung, Ehebruch)
  • Körperliche Gewalt und Bedrohung
  • Alkoholismus, andere Suchterkrankungen (Drogenmissbrauch, Spielsucht)
  • Böswilliges Verlassen der Ehegemeinschaft durch Auszug
  • Ständige Beleidigungen und Beschimpfungen
  • Unterhaltspflichtverletzung
  • Zufügung schweren seelischen Leids (Abwertungen, Demütigung, Kontrollverhalten)
  • Desinteresse des Ehepartners an der Familie
  • Beharrliches Schweigen ohne Grund
  • Verschweigen des eigenen Einkommens
  • Grundlose Verweigerung des Geschlechtsverkehrs
  • Vernachlässigung des Haushalts
  • Ehrloses oder unsittliches Verhalten (z.B. Straftaten, Kriminalität)

Dauer und Kosten der strittigen Scheidung

Der Ablauf einer strittigen Scheidung ist wesentlich komplexer und langwieriger als bei einer einvernehmlichen Scheidung, wodurch sich die Dauer der Scheidung verlängert. Die Scheidung kann frühestens nach 6 Monaten Trennungszeit eingereicht werden, aber der restliche Verlauf kann weit über ein Jahr hinaus dauern. Je nach Komplexität und Folgeverfahren für Scheidungsfolgen (Unterhalt, Alimente, Vermögensaufteilung) kann sich das Verfahren erheblich in die Länge ziehen.

Ebenso können die Scheidungskosten der strittigen Scheidung von vielen Faktoren beeinflusst werden. Es versteht sich von selbst, dass die Kosten einer Scheidung in Österreich um ein Vielfaches höher sind als bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten:

  • Scheidungsklage und Gerichtsverhandlungsgebühren. 312 Euro
  • Scheidungsvergleich 279 Euro
  • Übertragung einer Liegenschaft: 439 Euro
  • Weitere Gerichtsgebühren, Zeugengebühren, Gutachtergebühren)
  • Vorprozessuale Kosten (Beweise, Detektivkosten)

Einvernehmliche Scheidung in Österreich

Die einvernehmliche Scheidung ist mit Sicherheit die bessere Wahl. Allerdings müssen hierfür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst müssen sich die beiden Ehepartner bezüglich der Scheidung einig sein. Der Scheidungsantrag muss nach Ablauf der 6-monatigen Trennungszeit von beiden Ehepartnern unterschrieben beim Gericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes eingereicht werden. Darüber hinaus muss sicher sein, dass die Ehe als zerrüttet gilt und nicht fortbestehen wird. In der Scheidungsfolgenvereinbarung müssen einvernehmliche Lösungen der Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge) getroffen werden.

Was wird in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt?

In der Scheidungsfolgenvereinbarung werden alle Scheidungsfolgen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung) geregelt. Es handelt sich dabei um einen Vertrag zwischen den Ehepartnern, der einvernehmliche Lösungen (Art der Obsorge, Höhe des Unterhalts) zur Regelung aller Scheidungsfolgen beinhaltet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt und bei einer strittigen Scheidung werden die Scheidungsfolgen in anhängigen Prozessen geklärt.

Dauer und Kosten der einvernehmlichen Scheidung

Im Grunde genommen ist die einvernehmliche Scheidung zügig vollzogen, allerdings ist dies von vielen individuellen Faktoren abhängig. Sind sich die Ehepartner bezüglich der Scheidungsfolgen einig, ist die Scheidung in wenigen Wochen bis Monate nach der 6-monatigen Trennungszeit vollzogen. Demzufolge wäre eine Ehe im Rahmen einer einvernehmliche Scheidung nach 7 Monaten geschieden.

Ebenso sind die Kosten der Scheidung in Österreich geringer, wenn sich die Ehepartner einig sind. Hierbei kann mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Kosten für den Scheidungsantrag: 293 Euro Gebühr für das Gericht.
  • Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung: 293 Euro oder 439 Euro.
  • Bei Übertragung einer Liegenschaft fallen weitere 439 Euro an.

Die Scheidung kann aber auch beinahe kostenlos für Sie sein, wenn Ihr Vermögen nicht mehr als 4.414 Euro beträgt und das jährliche Einkommen beider Ehepartner nicht 13.244 Euro übersteigt.

Güterstand und Scheidungsrecht – Gibt es einen Ehevertrag?

Neben der Frage, ob es sich um eine strittige oder einvernehmliche Scheidung handelt, spielt auch der Güterstand eine wichtige Rolle. Wurde ein Ehevertrag abgeschlossen? Während der aufrechten Ehe gilt in Österreich die Gütertrennung, welche sich aber im Falle der Scheidung aufhebt. Das gemeinsame Vermögen wird aufgeteilt. Das Vermögen beider Ehepartner wird zu gleichen Teilen bei der Scheidung aufgeteilt, d.h. das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse werden aufgeteilt.

Vermögensaufteilung gemäß Scheidungsrecht in Österreich

Gemäß Scheidungsrecht werden bei der Vermögensaufteilung in Österreich bewegliche und unbewegliche Gegenstände der Ehepartner aufgeteilt, ebenso wie der Hausrat, ein gemeinsames Auto, die Ehewohnung oder das Haus sowie Bargeld, Wertpapiere oder Sparanlagen. Die Vermögensaufteilung wird als Zugewinnausgleich bezeichnet.

  • Als eheliche Ersparnisse gelten alle Vermögenswerte, die während der aufrechten Ehe von beiden Ehepartnern als Wertanlage erwirtschaftet wurden: Konten, Sparbücher, Lebensversicherungen, Aktien, Fonds, Immobilien, Schmuck, Edelsteine und Gold.
  • Als eheliches Gebrauchsvermögen bezeichnet man alle Güter, die von beiden Ehepartnern genutzt werden: Hausrat, Ehewohnung, Geschirr und Möbel.

Hinweis!:

Bei einer Scheidung mit Haus oder Ehewohnung gibt es jedoch einige Ausnahmen zu beachten, da hier unter Umständen für einen der Ehepartner ein Wohnrecht bestehen kann.

Wird eine Ehe ohne Ehevertrag geschlossen, gilt bei Scheidung automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Als Zugewinn wird das Vermögen bezeichnet, das ein Ehepartner während der Ehe (zwischen Eheschließung und Vermögensaufteilung) erwirtschaftet hat. Nur mithilfe eines Ehevertrags kann der Güterstand gewählt werden und eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft bei Scheidung vereinbart werden.

Scheidungsrecht und Ehegattenunterhaltsrecht

Neben der Vermögensaufteilung kann auch der Ehegattenunterhalt ein Konfliktpunkt bei einer Scheidung sein. Obschon unterhaltspflichtige Ehepartner noch gewillt sind, für Kinder Alimente zu zahlen, hört das Verständnis beim Ehegattenunterhalt meist auf. In Österreich unterscheidet man zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Ehegattenunterhalt. Der Trennungsunterhalt wird während der Trennungszeit gezahlt und der nacheheliche Unterhalt nach der Scheidung.

Da das Thema Unterhalt ein besonders schwieriges ist und auch die Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht immer ganz einfach ist, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines Scheidungsanwalts.

Scheidung mit Kindern in Österreich – Welche Regelungen trifft das Scheidungsrecht?

Bei einer Scheidung mit Kindern muss nicht nur die Berechnung des Kindesunterhalts geklärt werden, sondern auch die Obsorge und das Kontaktrecht. Scheidungen mit Kindern sind deswegen sehr kompliziert, da das Thema Obsorge für beide Eltern eine starke emotionale Belastung darstellen kann. Sorgerechtsstreitigkeiten können zwar im Rahmen einer Mediation geklärt werden, sind jedoch meist so konfliktreich, dass die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts für Familienrecht ratsam ist.

Hinzukommt, dass bei einer Scheidung mit Kindern in Österreich eine rechtliche Beratung wahrgenommen werden muss. Seit 2013 sind die Eltern dazu verpflichtet, dem Gericht eine Bescheinigung vorzulegen, dass sie sich ausführlich über die Bedürfnisse des Kindes und die Folgen der Scheidung beraten haben lassen. Die Bestätigung muss dem Gericht vorliegen, bevor die Scheidungsfolgen geklärt wurden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeskanzleramt für Familien und Jugend bzw. vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.

Kindesunterhalt

Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig von der Höhe des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils. In unserem Leitartikel erläutern wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Höhe der Alimente berechnet werden kann. Jedoch empfehlen wir Ihnen hierfür auch einen Fachmann für Familienrecht oder eine zuständige Behörde als Ansprechpartner heranzuziehen. Ein Anwalt kann nicht nur den Kindesunterhalt berechnen, sondern auch Ihre Ansprüche auf Ehegattenunterhalt prüfen und dessen exakte Höhe berechnen.

Obsorge

Neben Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vermögensaufteilung und dem Ehegattenunterhalt sind vor allem auch Streitigkeiten wegen der Kindesobsorge meist ein Grund dafür, warum es zu strittigen Scheidungen in Österreich kommt. Gemäß Scheidungsrecht ist eine geteilte Unterhaltspflicht in Österreich vorgesehen, wobei sich beide Elternteile bestmöglich um das Kindeswohl kümmern sollen.

Vorgesehen ist es, dass ein Elternteil die elterliche Obsorge hat und das andere Elternteil das Kinder im Rahmen des Besuchs- und Kontaktrechts regelmäßig besuchen darf. Jedoch kommt es meist zu Konflikten, wenn geklärt werden soll, in welchem Haushalt das Kind nach der Scheidung leben soll. Das Gericht versucht eine gerechte Lösung im Sinne des Kindeswohls zu finden, d.h. auch eine 50-50-Regelung wäre denkbar, sofern diese für das Kindeswohl sinnvoll ist.

Für weitere Informationen zu den Themen:

möchten wir Sie gerne auf unsere Leitartikel verweisen.

Scheidungsrecht – Welche weiteren Rechtsfolgen gibt es bei einer Scheidung?

Neben den bereits genannten Aspekten des Scheidungsrechts gibt es weitere Rechtsfolgen einer Scheidung. Diese können vor allem das Namensrecht und das Sozialversicherungsrecht (Kranken- und Pensionsversicherung) betreffen. Gemäß Namensrecht behält die Ehefrau den gemeinsamen Familiennamen, sofern sie keine standesamtliche Erklärung abgibt, um ihren früheren Mädchennamen wieder anzunehmen. Sollten die Ehepartner einen Doppelnamen tragen, kann auch der Ehemann seinen Namen zurückerhalten.

Durch die rechtskräftige Scheidung ist der zuvor mitversicherte Ehepartner selbst versicherungspflichtig und muss eine eigene Versicherung aufnehmen (Ausnahme sind Bundesbeamte). Eine freiwillige Selbst- und Weiterversicherung kann bei der Versicherung beantragt werden.

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