Wie lange habe ich Gewährleistung in Österreich? Ein Konsument, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt oder ein Produkt kauft, darf eine mangelfreie Ware und eine ordnungsgemäß durchgeführte Dienstleistung erwarten.
Andernfalls hat er unter Umständen Anspruch auf Gewährleistung in Österreich. Die Frist der Gewährleistung ist in Österreich nicht nur von der Art der Dienstleistung bzw. vom Produkt (bewegliche oder unbewegliche Sache) abhängig, sondern auch davon, ob es sich um ein gebrauchtes oder neues Produkt handelt.
Demnach kann die Frist auf Gewährleistung in Österreich 1 bis 3 Jahre betragen. Ob Anspruch auf Gewährleistung besteht oder nicht, ist abhängig davon, ob es sich beim Übergeber um eine Privatperson (B2C) oder ein Unternehmen (B2B) handelt.
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung? Wann verjähren Gewährleistungsansprüche? Der folgende Artikel beantwortet alle Fragen zur Frist für Gewährleistung in Österreich – für unbewegliche Sachen und bewegliche Sachen.
Außerdem erläutert er auch die gewährleistungsrechtlichen Besonderheiten beim Privatverkauf und Kauf von Gebrauchtwagen sowie wie lange die gesetzliche Gewährleistungsfrist beim Baumangel an Bauleistungen in Österreich beträgt.
Ferner geht er darauf ein, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung (z.B. Kfz-Reparaturen) ist und erklärt Ihnen, wann ein Gewährleistungsausschluss möglich ist.