Die Gewährleistung ist die verschuldungsunabhängige Haftung des Verkäufers für Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren.
Der Konsument wird somit beim Kauf einer mangelhaften Sache durch die gesetzliche Gewährleistung geschützt. In Österreich beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen 2 Jahre und für Gewährleistung bei unbewegliche Sachen 3 Jahre.
Für gebraucht bewegliche Sachen kann die Frist auf ein Jahr reduziert werden; ebenso für Gebrauchtwagen, deren Erstzulassung mehr als ein Jahr zurückliegt. Im alltäglichen Gebrauch werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung meist verwechselt, dabei handelt es ich um unterschiedliche Ansprüche.
Die Gewährleistung wird vom Vertragspartner (Käufer, Händler) gewährt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Garantie erfolgt auf freiwilliger Basis und wird meist vom Hersteller, aber auch vom Händler, eingeräumt.
Die gesetzliche Gewährleistung darf bei einem Unternehmer-Konsumenten-Vertrag keinesfalls ausgeschlossen werden. Ein Gewährleistungsausschluss ist nur beim Privatverkauf zwischen zwei Privatpersonen möglich.