Ich beschäftige mich seit mehreren Jahren intensiv mit dem Rechtsgebiet des Erbrechts. Dabei vertrete ich meine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei der Durchsetzung oder Abwehr sämtlicher erbrechtlicher Ansprüche – etwa bei Streitigkeiten über das Erbrecht, im Pflichtteilsrecht oder bei Vermächtnissen.
Ein besonderes Anliegen ist es mir, Ihnen bereits zu Beginn der Zusammenarbeit eine ehrliche und realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation zu geben und gemeinsam mit Ihnen lösungsorientierte Strategien zu entwickeln.
Darüber hinaus unterstütze ich Sie gerne bei der vorausschauenden Nachlassplanung, etwa durch die Errichtung letztwilliger Verfügungen oder die Ausarbeitung von Vertragsurkunden wie Kauf-, Schenkungs- oder Übergabsverträgen. So kann sichergestellt werden, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben entsprechend Ihren persönlichen Vorstellungen verteilt wird.
Neben meiner Tätigkeit im Erbrecht stehe ich Ihnen auch in strafrechtlichen Angelegenheiten sowie im Bereich des Schadenersatzrechts zur Seite. Ich vertrete und berate Sie sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch bei der Abwehr gegen Sie gerichteter Forderungen und begleite Sie kompetent durch das gesamte Verfahren.
Gerne können Sie einen Termin für ein Erstberatungsgespräch in meiner Kanzlei vereinbaren, bei dem wir Ihr Anliegen sowie den konkreten Sachverhalt gemeinsam besprechen.