Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, AGB zu erstellen oder erstellen zu lassen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, die AGB selbst zu erstellen, können Sie entweder ein AGB-Muster oder einen Generator verwenden.
Die Übernahme fremder AGB ist allerdings kritisch zu betrachten; warum erläutern wir Ihnen im Verlauf des Abschnitts. Auf der Seite der WKO erhalten Sie eine Vielzahl an alphabetisch geordneten unverbindlichen AGB-Vorschlägen für die jeweiligen Fachorganisationen.
Der AGB-Generator ist eine beliebte Variante, um AGB selbst zu erstellen. Durch ihn können Sie AGB mit konkreten und individuellen Bedingungen erstellen, wobei aber Gesetzesvorgaben zu beachten sind.
Nichtsdestotrotz kann ein Generator niemals eine professionelle Rechtsberatung ersetzen. Schwierig wird es insbesondere bei Garantien, Widerruf, steuerlichen Aspekten und Gewährleistungsansprüchen.
Mit einem Generator wird es schwierig sein, die Vollständigkeit der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten. Ein Anwalt kann Sie diesbezüglich beraten.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, ein AGB-Muster zu nutzen und sich daran zu orientieren. Doch auch diese Lösung ist nicht maßgeschneidert und wird individuellen Regelungen nicht gerecht.
Fremde AGB zu übernehmen, kann gefährlich sein, da diese in einigen Fällen urheberrechtlich geschützt sind. Es handelt sich um eine einfache und unkomplizierte Methode, sollte aber mit Vorsicht genossen werden.
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, besteht ein höheres Risiko für eine Abmahnung. Im schlimmsten Fall können auch Schadenersatzforderungen die Folge der Übernahme fremder AGB sein. Da man bei fremden AGB nicht weiß, ob diese einer juristischen Prüfung unterlaufen sind, können Klauseln unwirksam sein.