Nicht selten verwechseln Konsumenten Garantie und Gewährleistung. Doch was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bei Kfz-Reparatur?
Hat ein Auto einerseits eine Garantie vom Hersteller und eine Gewährleistung vom Händler/Verkäufer, dann sollte insbesondere auf die Beweislastregel geachtet werden. Die Beweislastumkehr kommt nach Ablauf der ersten 6 Monate nach Übergabe zum Tragen, d.h. der Käufer muss ab diesem Zeitpunkt nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
Dies kann in einigen Fällen schwierig sein oder ist oftmals nur mit Hilfe eines Sachverständigen nachweisbar.
Was bringt die Garantie statt Gewährleistung bei der Kfz-Reparatur? Hat ein Autohersteller bzw. ein Händler jedoch ein Garantieversprechen gegeben und wurden alle Garantiebedingungen vom Käufer eingehalten, dann kann der Konsument möglicherweise einen Garantieanspruch beim Hersteller geltend machen.
Eine Neu- und Gebrauchtwagengarantie kann sich im Umfang und Dauer von Marke zu Marke bzw. Händler zu Händler unterscheiden. Aus den Garantiebestimmungen ist zu entnehmen, ob eine Reparatur von Lack- oder Rostschäden inbegriffen ist. Einige Herstellerfirmen bieten eine Lackgarantie von 3 Jahren und eine Garantie gegen Rost von 8 Jahren.
In diesem Abschnitt erhalten Sie lediglich eine kurze Antwort auf die Fragestellung, welche Unterschiede bei der Gewährleistung und Garantie bei der Kfz-Reparatur bestehen.
Sollten Sie jedoch detaillierte Informationen benötigen, möchten wir Sie auf unsere beiden Leitartikel verweisen. Hier haben wir Ihnen erläutert, was genau unter die Gewährleistung beim Auto und bei der Autoreparatur fällt.