Man spricht beim Kauf eines Autos von Garantie und Gewährleistung. Was ist der Unterschied? Bei der Garantie handelt sich um eine freiwillige, vertragliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer.
Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und vertraglich erfasst sind, werden kostenlos repariert. Die Garantie dient meist als Werbeinstrument für Hersteller; er bestimmt die Dauer und Bedingungen der Gratisreparatur. Gleichzeitig ist die Garantie auch an Bedingungen wie eine regelmäßige Inspektion geknüpft. Hierbei unterscheidet man zwischen Herstellergarantie (die häufigste) und die Händlergarantie.
Die Gewährleistung ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben, sodass der Händler für Mängel haften muss, die spätestens zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden waren. Bei einem gebrauchten Fahrzeug betrifft dies letztendlich nur Materialmängel, beim Neuwagen alle Mängel von Materialien und Teilen, die unter den natürlichen Verschleiß fallen. Die Gewährleistungsfrist beträgt normalerweise 2 Jahre und beginnt ab dem Datum der Übergabe.
Die Pflicht der Gewährleistung unterliegt nicht nur Autohändlern, sondern auch andere Unternehmer, die ein Auto aus dem Betriebsvermögen verkaufen (z.B. Freiberufler, Taxiunternehmer, Fahrschulen, Fuhrparkautos).