Hat man auf eine Reparatur Gewährleistung? Hat ein Käufer defekte Ware erhalten, dann muss der Händler eine Reparatur vornehmen oder einen Austausch anbieten. Ist dies nicht möglich muss eine Preisminderung oder eine Vertragswandlung erfolgen. Der Kunde hat 2 Jahre Anspruch auf Gewährleistung, auch auf Reparaturen.
Ist die Ware mangelhaft und muss ein Teil repariert werden, dann erhält der Käufer auf den reparierten Teil erneut 2 Jahre Gewährleistung. Angenommen es wird im Rahmen der Gewährleistung eine Reparatur eines Motors durchgeführt, aber das restliche Fahrzeug funktioniert einwandfrei.
Dann erhält der Käufer erneut 2 Jahre Gewährleistung auf den reparierten Motor, nicht aber auf das restliche Fahrzeug. Zum Thema Gewährleistung bei Kfz-Reparatur haben wir einen eigenen Artikel für Sie erfasst.
Tritt bei einem Gerät der gleiche Fehler mehrmals auf, hat der Käufer das Recht erneut eine Reparatur zu verlangen.
Allerdings stellt sich die Frage, ob beim Auftreten des gleichen Fehlers ein Austausch oder eine Wandlung nicht sinnvoller wäre. Nach der zweiten Gewährleistungsreparatur hat der Käufer das Recht, eine Wandlung zu verlangen. Mit jeder Reparatur gilt die Gewährleistung erneut für 2 Jahre. Mit jeder Reparatur oder Austausch beginnt die Frist von zwei Jahren neu.