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Strafrecht - Die gesetzliche Lage in Österreich

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Das Strafrecht in Österreich definiert, was in Österreich als Straftat gilt und welche rechtlichen Folgen eine Straftat hat. Dabei sind die meisten Tatbestände des Strafrechts im Strafgesetzbuch Österreich geregelt. 

Generell ist der Zweck des Strafrechts, wichtige Rechtsgüter der Gesellschaft, wie z.B. das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen zu schützen. Dabei definiert das Strafrecht z.B. Delikte wie Körperverletzung, Totschlag und Mord, aber auch Diebstahl, Betrug und Verleumdung. In diesem Artikel wollen wir das Strafrecht  vorstellen und Fragen zum Strafrecht in Österreich beantworten, wie z.B.

  • Was regelt das Strafgesetzbuch?
  • Was ist der Zweck des Strafrechts?
  • Wie ist eine Straftat definiert?
  • Was sind strafrechtliche Folgen?
Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Der Schutz der Rechtsgüter und das Strafrecht

Vom österreichischen Strafrecht sollen wichtige Rechtsgüter wie das menschliche Leben, die Unversehrtheit des Körpers und auch das Vermögen geschützt werden. Deshalb sind im Strafrecht Straftaten definiert, die diese Rechtsgüter verletzen und es wird auch die gesetzlich vorgesehene Strafe geregelt. Dabei ist nach dem Strafgesetzbuch Österreich eine Handlung immer dann strafbar, wenn sie rechtswidrig, tatbestandsmäßig und schuldhaft ausgeführt wird. Hierbei Kann eine Handlung in aktivem Tun bestehen, jedoch auch in einer Unterlassung.

Im rechtlichen Bereich spricht man bei einer strafbaren Handlung auch von Tatbestand. Zusätzlich spielt es bei einer strafbaren Handlung auch immer eine Rolle, ob ein Täter mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt hat. Deshalb erfüllt eine vorsätzliche Tötung eines Menschen den Straftatbestand des Mords, wohingegen eine fahrlässige Tötung einen eigenen Straftatbestand darstellt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Bewertung von Straftaten und dem zugehörigen Strafmaß finden sich im Strafgesetzbuch, der Strafprozessordnung und dem Jugendgerichtsgesetz. 

Ist ein notarielles und handschriftliches Testament anfechtbar?

Grundsätzlich sieht das Gesetz in Österreich verschiedene Gründe vor, aus denen heraus ein Testament anfechtbar ist. Diese sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in § 564 ff. geregelt. Ein Testament kann danach sowohl wegen einer Formunwirksamkeit, wegen den Umständen seiner Errichtung und wegen inhaltlichen Fehlern angefochten werden. Ein Testament anfechten wegen Formunwirksamkeit setzt voraus, dass die vorgeschriebene Gültigkeitsform des Testamentes nicht gegeben ist. 

Dabei kann ein gültiges Testament in Form eines notariellen Testamentes oder in Form eines privatschriftlichen Testamentes bestehen.  Ein privatschriftliches Testament ist auch ohne eine notarielle Beurkundung gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde vom Testierenden. Sind die Formbedingungen eingehalten, so kann ein notarielles oder handschriftliches Testament nicht wegen Formunwirksamkeit angefochten werden.

Die Struktur des Strafgesetzbuches Österreich (StGB)

Das Strafgesetzbuch Österreich baut sich über 4 verschiedene Teile auf, die folgende Sachverhalte beinhalten:

  • Strafrecht allgemeiner Teil 1: Beinhaltet die Lehre über die Straftat sowie ihre Rechtsfolgevoraussetzungen
  • allgemeiner Teil 2: Beinhaltet die Lehre von den  Folgen einer Straftat
  • besonderer Teil: Beinhaltet die Normierung der einzelnen Delikte
  • Nebenstrafrecht: Beinhaltet Tatbestände, die nicht direkt im Strafgesetzbuch Österreich geregelt sind und durch andere Gesetze erfasst werden, wie z.B. das Mediengesetz, Das Waffengesetz etc. 

Im Strafrecht besonderer Teil sind die Delikte entsprechend dem Rechtsgut kategorisiert, das durch das Strafrecht geschützt werden soll. Deshalb enthält das Kapitel der Delikte gegen Leib und Leben eben auch die Straftatbestände von z.B. leichte Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Totschlag und Mord. 

Gesonderte Regelungen zur Straffähigkeit von Jugendlichen im Strafrecht

Für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren gelten gesonderte strafrechtliche Bestimmungen, die nicht nach dem  Strafgesetzbuch Österreich bemessen werden. Hierfür existiert ein eigenständiges Jugendstrafrecht, das im Jugendgerichtsgesetz (JGG) festgelegt ist.

Allerdings können bei Jugendlichen dieser Altersgruppe Straftaten in besonderen Fällen straffrei bleiben, wenn die Jugendlichen noch nicht die Reife erlangt haben, das Unrecht ihrer Straftat einzusehen. Ferner kann eine Straftat nach dem JGG auch straffrei bleiben, wenn der Täter unter 16 Jahren alt ist und ihn für die Straftat kein schweres Verschulden trifft. Außerdem sind Kinder unter 14 Jahren bei einer Straftat grundsätzlich schuldunfähig.

Jedoch können für die Bestrafung von Jugendstraftaten auch die allgemeinen Strafgesetze des Strafgesetzbuches  Österreich greifen, wenn das Jugendgerichtsgesetz nicht andere Bestimmungen enthält.

Allerdings sind dann die hier vorgesehenen zeitlichen Freiheitsstrafen und auch Geldstrafen für Jugendliche halbiert. 

In welchen Fällen können Straftaten nach dem Strafgesetzbuch straffrei bleiben?

Auch Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch zu beurteilen wären, können bei Vorliegen bestimmter Bedingungen straffrei bleiben. Dabei kann es sich um besondere Umstände der Tat handeln, wie z.B. Notwehr,  oder auch eine Schuldunfähigkeit des Straftäters. Hierbei kann es sich z.B. um eine unterlassene Hilfeleistung handeln, wenn eine Person eine lebensrettende Hilfe für eine andere Person unterlässt, um das eigene Leben zu retten.

Ferner kann eine Schuldunfähigkeit nach dem Strafgesetzbuch Österreich vorliegen, wenn ein Täter zum Zeitpunkt der Tat eine schwere Bewusstseinsstörung hatte oder er generell geisteskrank ist. Hierbei unterstellt das  Strafrecht in beiden Fällen, dass ein Täter nicht fähig war, das Unrecht der Tat zu begreifen. Ferner setzt die Strafbarkeit einer Handlung auch voraus, dass eine entsprechende gesetzliche Regelung bereits vor der Tat existiert hat.

Für den Fall, dass diese noch nicht geschaffen wurde, bleibt die Handlung straffrei. 

Unterscheide zwischen Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht

Das reguläre Strafrecht nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch Österreich regelt in den einzelnen Strafrecht Paragrafen die wichtigsten Tatbestände wie Körperverletzung, Diebstahl, Nötigung, Betrug  etc. . Dabei ist nach der Strafrecht Definition jede Straftat beschrieben und ein entsprechendes Strafmaß hierfür festgelegt. Die vorgesehenen Strafen können dann jedoch nur von einem zuständigen Gericht verhängt werden und sie können nur als Bestrafung von natürlichen Personen ausgesprochen werden. Allerdings können auch juristische Personen, wie z.B. Unternehmen, Vereine oder Verbände, Straftaten begehen.

Jedoch können diese nicht nach dem Strafgesetzbuch Österreich bestraft werden. Hierfür existieren andere Gesetze und Bestimmungen, wie z.B. das Unternehmensgesetzbuch, das Bankenrecht oder das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. 

Das Verwaltungsstrafrecht

Neben den Rechtsgrundlagen des Strafgesetzbuches Österreich existieren zahlreiche Verwaltungsgesetze, zu denen z.B. das Baurecht oder die Straßenverkehrsordnung gehören. Dabei werden Strafen für die Übertretung von Verwaltungsgesetzen jedoch nicht von den Gerichten, sondern von den Verwaltungsbehörden ausgesprochen.

Zuständig sind entweder die Bezirksverwaltungsbehörden oder auch Landespolizeidirektionen  in deren Zuständigkeitsbereich die Verwaltungsübertretung stattgefunden hat. Allerdings gilt dies nur, wenn die Gesetze nicht eine andere Zuständigkeit einer Behörde benannt haben.

Hierbei können dann Verwaltungsstraftaten sowohl als Strafverfügungen, Organstrafverfügungen, oder als ordentliches Verwaltungsstrafverfahren geahndet werden.

Die Strafprozessordnung (StPO)

Die Strafprozessordnung (StPO) regelt das Strafprozessrecht. Dieses enthält die Bestimmungen für den Ablauf einer Strafverfolgung durch die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Hierbei soll dann das Strafverfahren klären,  ob ein Beschuldigter eine Straftat nach dem Strafrecht überhaupt begangen hat. Für den Fall, dass man einen Beschuldigten auch schuldig spricht, entscheidet dann das Gericht auch darüber, welche Strafe hierfür anzusetzen ist. Dabei hat das Strafverfahren für den Beschuldigten eine wichtige Bedeutung und sein Ablauf ist detailliert geregelt.

Deshalb kann ein Strafverfahren ungültig werden, wenn es zu Abweichungen von den vorgeschriebenen Abläufen kommt. Zusätzlich werden die Bürger in Österreich durch die österreichische Verfassung und durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor einer gerichtlichen Willkür geschützt. 

Das Strafverfahren in seinem Ablauf

Für den Fall, dass entweder die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei von einer Straftat Kenntnis erlangen, leitet man ein Strafverfahren ein. Dabei kann die Kenntnis durch eigene Ermittlungen von Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft erlangt werden oder auch durch eine externe Strafanzeige. 

Grundsätzlich sind  Behörden und in besonderen Fällen auch Ärzteverpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen, wenn sie Kenntnis erlangen von einer Straftat.  zu einer Strafanzeige verpflichtet, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Außerdem muss die Staatsanwaltschaft beim Vorliegen eines Offizialdeliktes, wie z.B. einer schweren Körperverletzung, einem schweren Raub oder schweren Betrug, immer eine Anklage ausführen, wenn sie amtliche Kenntnis davon erhält.

Im Gegensatz dazu ist eine private Person nur zur Strafanzeige berechtigt, es besteht jedoch keine Verpflichtung. Für den Fall, dass es sich um ein Offizialdelikt bei der Straftat handelt, kann eine Strafanzeige jedoch nicht zurückgezogen werden, da man sie immer von Amts wegen weiterverfolgt. 

Das Strafverfahren besteht in der Regel aus einem Ermittlungsverfahren und einer Hauptverhandlung. Jedoch kann es auch vor einer Hauptverhandlung durch eine Diversion oder eine Einstellung des Verfahren abgeschlossen werden. 

Strafverfahren: Das Ermittlungsverfahren

Im Ermittlungsverfahren versuchen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft, sich eine möglichst genaue Kenntnis über die Straftat und ihren Ablauf zu verschaffen.  Hierbei spricht man auch von einer Strafrecht Prüfung.

Dabei eröffnet die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren und sie entscheidet auch, ob es man dieses fortführt oder beendet. 

Dabei werden dann die ersten Ermittlungshandlungen meistens durch die Kriminalpolizei durchgeführt. Jedoch muss sie dabei die Anordnungen der Staatsanwaltschaft befolgen und diese auch als erste über ihre Erkenntnisse zu informieren. Allerdings hat die Kriminalpolizei gewisse taktische Spielräume, die sie nutzen kann, wenn es die Umstände einer Straftat erfordern sollten. Ferner ist auch die Staatsanwaltschaft befugt, eigene Ermittlungen durchzuführen. 

Häufig sind bei den Ermittlungen grundrechtsrelevante Maßnahmen geboten, wie z.B. eine Hausdurchsuchung. Deshalb muss in solchen Fällen die Staatsanwaltschaft bei Gericht eine Genehmigung für diese Eingriffe beantragen.

Für den Fall, dass ein Verdächtiger ermittelt werden kann, folgt zunächst eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder Polizei. Hierbei spricht man auch von einer Einvernahme durch die Polizei. Dabei entscheidet man dann erst im Anschluss an eine Vernehmung, ob gegen den Verdächtigen oder Beschuldigten Anklage erhoben wird. 

In der Vernehmung hat ein Beschuldigter dann die Möglichkeit, seine Version der Umstände zur Straftat darzulegen. Allerdings ist er nicht zur Aussage verpflichtet und er muss sich auch nicht selbst belasten. Er ist lediglich dazu verpflichtet zu der Vernehmung zu erscheinen. Generell sind Behörden verpflichtet, den Sachverhalt einer Straftat vollständig zu klären. Dies gilt auch für den Fall, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt.

Hinweis:

Ein Beschuldigter hat bereits bei der ersten Einvernahme bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft das Recht, einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand zu verlangen. Dabei empfiehlt es sich immer, in einer derartigen Situation anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.  Für diese Situation der Festnahme eines Beschuldigten wurde vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ein rechtsanwaltlicher Journaldienst eingerichtet.

Dadurch kann ein Beschuldigter direkt nach der Festnahme eine telefonische oder persönliche Beratung durch einen Rechtsbeistand in Anspruch nehmen und auch eine Teilnahme an der Vernehmung einfordern.  

Die Beendigung des Strafverfahrens durch Diversion

Grundsätzlich entscheidet die Staatsanwaltschaft im Anschluss an die Vernehmung darüber, ob ein Beschuldigter der Straftat angeklagt wird oder ob man das Verfahren gegen ihn einstellt. Häufig endet das Verfahren auch durch eine Diversion. Dabei kann dann, wenn der Sachverhalt der Straftat klar ist und dem Beschuldigten nur eine geringe Schuld anzulasten ist, auf die Durchführung des förmlichen Verfahrens verzichtet werden. 

Hierbei bietet man dann dem Beschuldigten bei der Diversion an, z.B. eine gemeinnützige Arbeit als Maßnahme zu leisten.

Die Hauptverhandlung im Strafverfahren

Kommt es zu einer Hauptverhandlung im Strafverfahren,  urteilen bei schweren Straftaten ein Richter und Laienrichter über die Schuld des Angeklagten. Dabei wird die Hauptverhandlung mit einem Urteil beendet, durch das der Angeklagte dann entweder schuldig gesprochen wird oder freigesprochen wird. Für den Fall, dass es zu einem Schuldspruch kommt, verhängt das Gericht dann eine Strafe.

Dabei richtet sich das Gericht nach dem im Strafrecht gültigen Strafmaß für das jeweilige Delikt. Allerdings kann ein Gericht dem Angeklagten auch noch während der Hauptverhandlung eine Diversion anbieten.  

Bei einem Schuldspruch hat der Angeklagte die Möglichkeit, gegen das Urteil entweder Berufung einzulegen oder eine Nichtigkeitsbeschwerde einzubringen. 

Das Mandatsverfahren des neueren Strafrechts

Durch eine gesetzliche Neuerung aus dem Jahr  2015 existiert im Strafrecht 2015 in besonderen Fällen die Möglichkeit, eine Strafe für eine Straftat ohne eine Hauptverhandlung zu verfügen durch eine schriftliche Strafverfügung.

Hierbei kann jedoch mit einer schriftlichen Strafverfügung nur eine Geldstrafe, oder im Falle einer Vertretung durch einen Verteidiger, eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhängt werden. 

Das Mandatsverfahren muss von der Staatsanwaltschaft beantragt werden und wird dann durch einen Einzelrichter bei einem Bezirks- oder Landesgericht durchgeführt. 

Jedoch ist ein Mandatsverfahren nur bei einem Vergehen und nicht bei einem Verbrechen möglich. Außerdem muss der Beschuldigte vorher zur Straftat vernommen worden sein. Zusätzlich muss er selbst auf eine Durchführung der Hauptverhandlung verzichten, nachdem man ihn über die Folgen seiner Straftat aufgeklärt hat. Außerdem muss das Gericht über genügend Informationen zur Straftat verfügen, um über eine Schuld und auch eine Strafe entscheiden zu können.

Ferner darf auch einem Opfer der Straftat durch das Mandatsverfahren kein Nachteil entstehen. 

Wichtig!

Ist man Beschuldigter einer Straftat und deshalb einer Festnahme, einer Vernehmung oder auch einer Gerichtsverhandlung ausgesetzt, sollte man immer einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht als Rechtsbeistand zur Unterstützung einbinden. Dabei kann er den persönlichen Fall rechtlich korrekt einordnen und seinem Mandanten ein vorteilhaftes Verhalten empfehlen.

Zusätzlich kann er auch die Vertretung seines Mandanten bei Gericht und Polizei übernehmen. Erfahrene und spezialisierte Anwälte für Strafrecht finden Sie einfach und schnell unter anwaltfinden.at.  

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