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Geldstrafe in Österreich – Wann ist eine Geldstrafe fällig?

Geld und Anwaltshammer

Abhängig von der Schwere der Tat können Gerichte eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängen. Bei der Geldstrafe handelt es sich um eine Sanktion, welche entweder durch ein Strafgericht oder eine Verwaltungsbehörde verhängt werden kann. Sie darf nur aufgrund einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung erteilt werden.

Wie wird eine Geldstrafe berechnet? Was passiert, wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann? Wie hoch ist die Geldstrafe bei Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich?

Alles zum Thema Geldstrafe und der Berechnung des Tagessatzes, ob man in Österreich eine Geldstrafe absitzen kann und wie lange man Zeit hat, eine Geldstrafe zu zahlen, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was versteht man unter einer Geldstrafe in Österreich?

Je nach Schwere einer Tat kann das Gericht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe verhängen. Die Geldstrafe ist eine Sanktion, die entweder von einem Strafgericht oder einer Verwaltungsbehörde verhängt werden kann. 

Meist erfolgt die Geldstrafe aufgrund einer Verwaltungsstrafe. Die Verwaltungsstrafe wird aufgrund einer Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt. 

Im Verwaltungsstrafrecht gibt es drei Strafarten:

  • Geldstrafe (die häufigste von allen)
  • Freiheitsstrafe (nur unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Verfall
Wichtig!

Eine Geldstrafe kann nur durch eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung erteilt werden.

Die Geldstrafe im Verwaltungsstrafrecht

Beim Verstoß gegen eine Verwaltungsvorschrift gelten die Grundlagen des Verwaltungsstrafrechts und es wird eine sogenannte Verwaltungsstrafe verhängt. Wie oben bereits erwähnt, ist die Geldstrafe eine der drei Strafarten. 

Die Geldstrafe hat jedoch nicht die Wirkung einer Strafe im eigentlichen Sinne des Strafrechts, sondern entspricht eher einem Bußgeld. Die Geldstrafe beträgt in Österreich nach § 13 des Verwaltungsstrafgesetz mindestens 7 Euro. 

Wie hoch die Höchststrafe letztendlich ist, muss dem jeweiligen Einzelgesetz, gegen welches verstoßen wurde, entnommen werden.

Geldstrafe bei Geschwindigkeits­überschreitung in Österreich

Unter den wohl bekanntesten Strafen sind Verkehrsdelikte in Österreich, wie z.B. die Geldstrafe für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Falschparken.

Das Ausmaß der Strafe richtet sich nach den einzelnen Strafbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen. Im oben genannten Fall wäre unter anderem das Verkehrsrecht eine wichtige Grundlage.

Lesen Sie auch unseren Leitartikel „Geschwindigkeits­überschreitung Strafen – Welche Konsequenzen drohen?“, um weitere Informationen zur Berechnung und Höhe der jeweiligen Geldstrafen zu erhalten.

Je nach Schwere des Verkehrsdelikts können aber auch weitere Gesetzesgrundlagen bedeutsam sein. Demgegenüber wären bei einem durch die Geschwindigkeitsüberschreitung verursachten Autounfall mit Verletzten noch weitere Gesetze entscheidend. 

Hier sind gegebenenfalls auch Fragen der Körperverletzung, fahrlässigen Tötung, Schmerzensgeld oder Nötigung im Straßenverkehr zu klären.

Geldstrafen im EU-Ausland vollstrecken

Wurde eine Geldstrafe in Österreich verhängt, kann diese auch im EU-Ausland vollstreckt werden. Dies ist auch umgekehrt möglich: Eine in Deutschland verhängte Geldstrafe ist demnach auch in Österreich vollstreckbar. Geldstrafen und Geldbußen von mindestens 70 Euro können im EU-Ausland vollstreckt werden (siehe hierzu Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz).

Wie wird eine Geldstrafe berechnet?

Damit die zur Geldstrafe Verurteilten eine gleichmäßige finanzielle Belastung haben, richtet sich die Strafe nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen berechnet. 

Wie hoch die Geldstrafe in Abhängigkeit zur Schuld ist, wird vom Gericht durch die Anzahl der Tagessätze festgesetzt. Geldstrafen betragen mindestens 2 und höchstens 360 Tagessätze. 

Der Tagessatz wird nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Schuldigen zum Zeitpunkt des Urteils ermittelt. Demnach richtet sich die Höhe der Tagessätze nach den sozialen Verhältnissen, den Einkünften und den Unterhaltszahlungen des Täters. 

Ein Tagessatz kann mindestens 4 Euro und höchstens 5.000 Euro betragen. Die Anzahl der Tagessätze bestimmt das Gericht im Zuge der Strafzumessung. Wie bei einer Haftstrafe können auch Geldstrafen maximal bis zur Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden.

Wie erfolgt die Berechnung für den Tagessatz einer Geldstrafe?

Wie berechnet man den Tagessatz einer Geldstrafe? Wie hoch ist ein Tagessatz in Österreich? Die Geldstrafe beträgt mindestens 2 und höchstens 360 Tagessätze (z.B. für Diebstahl)

Die Höhe der Geldstrafe ergibt sich auch der Höhe der einzelnen Tagessätze und aus der Anzahl der Tagessätze. Wie wird eine Geldstrafe berechnet? 

Die Höhe der Tagessätze ist hingegen abhängig von den persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Verurteilten. Wie hoch ist ein Tagessatz in Österreich? Ein Tagessatz beträgt mindestens 4 Euro und höchstens 5.000 Euro.

Merke!

Die Geldstrafe beträgt mindestens 2 und höchstens 360 Tagessätze. Ein Tagessatz beträgt mindestens 4 Euro und höchstens 5.000 Euro.

Wie lange hat man Zeit, eine Geldstrafe zu bezahlen?

Die Geldstrafe muss nach einem Monat nach Rechtskraft bezahlt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Betrag auf das Konto des Finanzamtes oder Zollamtes eingegangen sein. Handelt es sich beim Fälligkeitstag um einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder Heilig Abend, dann gilt der nächste Tag als Fälligkeitstag.

Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung zu stellen. Welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben, wenn eine Geldstrafe nicht gezahlt werden kann, erläutern wir Ihnen im unteren Abschnitt des Artikels.

Zuständig für die Einhebung-, Sicherungs- und Einbringungsmaßnahmen von Geld- und Wertersatzstrafen sind die Finanzstrafbehörden. Sollten Sie Vereinbarungen mit ihnen treffen wollen, müssen Sie sich an die jeweilige Behörde wenden. 

Stundungen, Ratenzahlungen sowie Aufschub des Strafvollzugs müssen mit der Finanzstrafbehörde besprochen werden.

Achtung!

Für Stundungen, Ratenzahlungen sowie den Aufschub eines Strafvollzugs sind die Finanzstrafbehörden zuständig. Eine E-Mail ist jedoch nicht ausreichend, um ein Anliegen zu klären. Melden sich auf dem Postweg, per Fax oder mündlich direkt bei der Behörde.

Was passiert, wenn man eine Geldstrafe nicht bezahlen kann?

Die Geldstrafe sollte vorrangig durch fristgerechte Zahlung beglichen werden. Allerdings hat der Verurteilte bei finanziellen Engpässen auch die Möglichkeit eine Stundung oder Ratenzahlung der Geldstrafe mit den entsprechenden Finanzstrafbehörden zu vereinbaren. 

Sollte er sich jedoch weigern, die Geldstrafe zu zahlen, kann der ausstehende Betrag vollstreckt werden. Ist die Geldstrafe nicht vollstreckbar, wird der Schuldige zu einer Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert. 

Hierbei handelt es sich um eine Freiheitsstrafe, die im Abgleich mit den ausstehenden Tagessätzen abgeleistet werden muss. Der Schuldige kann die Geldstrafe absitzen, wobei 2 Tagessätze einem Tag in Haft entsprechen.

Neben der Tilgung, Stundung und Ratenzahlung hat der Schuldige noch die Möglichkeit, die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit zu begleichen. In den folgenden Abschnitten erläutern wir Ihnen die einzelnen Optionen im Detail.

Stundung und Ratenzahlung

Wer die Geldstrafe nicht unmittelbar zahlen kann, muss nicht unbedingt eine Ersatzfreiheitsstrafe fürchten. Nehmen Sie unmittelbar mit der Finanzstrafbehörde Kontakt auf, um unliebsame Konsequenzen zu vermeiden und eine Lösung zu finden.

Auf Antrag kann eine Stundung oder Ratenzahlung mit der Behörde vereinbart werden. Dadurch lässt sich die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, sofern die Vereinbarungen eingehalten werden. Ein Antrag auf Stundung hat nur dann Erfolg, wenn eine reale Aussicht auf Rückerstattung zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Ein Aufschub kann nicht länger als 12 Monate gewährt werden.

Die Finanzstrafbehörde prüfen Ihren Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung im Hinblick auf Ihre finanzielle, persönliche und berufliche Situation. Sollte die Einbringlichkeit der Geldstrafe jedoch gefährdet sein, wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Höhe der Ratenzahlung wird so bemessen, dass der Strafcharakter der Sanktion nicht verloren geht. Maßstäbe für die Höhe und Dauer der Ratenzahlungen gibt es nicht. Darüber hinaus ist auch eine weitere Senkung der Ratenzahlungen möglich, wenn sich die finanzielle Situation des Verurteilten erheblich verschlechtert.

Gemeinnützige Arbeit als Ersatz für die Geldstrafe

Kann ein Schuldiger aufgrund der finanziellen Verhältnisse die Geldstrafe nicht zahlen, kann er auf Antrag eine Tilgung durch gemeinnützige Arbeiten veranlassen. Diese Möglichkeit besteht seit 2008. Ein Tagessatz entspricht hierbei 4 Stunden Arbeit. Durch gemeinnützige Arbeit kann die Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden. 

Sollten Sie die Geldstrafe nicht absitzen, sondern abschwitzen wollen, müssen Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung der Strafantrittsaufforderung die Finanzstrafbehörde darüber unterrichten. 

Nachdem Sie die Erklärung abgegeben haben, müssen sie innerhalb eines weiteren Monats eine Vereinbarung mit einer Einrichtung für die Erbringung der gemeinnützigen Arbeit treffen. Die Vereinbarung muss der Finanzstrafbehörde vorgelegt werden.

Hinweis!

Gemeinnützige Arbeiten können nur dann erbracht werden, wenn bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet wurde, weil die Geldstrafe nicht vollstreckbar war.

Ersatzfreiheitsstrafe

Ist eine Geldstrafe uneinbringlich, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Wird die Geldstrafe ohne Begründung nicht bezahlt, wurden keine Stundungs- oder Ratenzahlungsanträge eingereicht oder waren die Einbringungsmaßnahmen durch Vollstreckung erfolglos, muss der Schuldige eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. 

Nur die oben genannten Handlungsweisen können eine Haftstrafe abwenden, andernfalls fordert die Finanzstrafbehörde den Schuldigen auf, innerhalb eines Monats die Haftstrafe anzutreten. 

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, erfolgt eine zwangsweise Vorführung zum Strafantritt. Zu diesem Zeitpunkt kann die Ersatzfreiheitstrafe nur noch durch ein unmittelbares Zahlen der Strafe oder den Nachweis einer Zahlung abgewendet werden.

Aufforderung zum Strafantritt – Was geschieht, wenn man dieser nicht Folge leistet?

Wer allerdings nach Aufforderung zum Strafantritt unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, Kontakt mit der Finanzstrafbehörde aufnimmt und erklärt, dass er zur gemeinnützigen Arbeit bereit ist, kann die Haftstrafe abwenden. 

Wie oben bereits erwähnt, kann die Haftstrafe auch durch einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung abgewendet werden.

Zwei Tagessätze entsprechen einem Tag in Haft und sie darf das Höchstausmaß der im jeweiligen Gesetz festgelegten Freiheitsstrafe nicht überschreiten und kann jederzeit durch Entrichten der (restlichen) Geldstrafe abgewendet bzw. beendet werden. 

Kann eine Verwaltungsstrafe nicht vollstreckt werden, darf die umgewandelte Ersatzfreiheitsstrafe gemäß Verwaltungsstrafgesetz 6 Wochen nicht überschreiten.

Achtung!

Eine Ersatzfreiheitsstrafe kann aber nicht freiwillig abgeleistet werden. Wer zahlen kann, muss die Geldstrafe zahlen. Es besteht kein Wahlrecht zwischen Geldstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe. Die Ersatzhaftstrafe wird erst dann verhängt, wenn die Exekution der Geldstrafe erfolglos war.

Aufschub des Strafvollzugs bzw. der Ersatzfreiheitsstrafe

Der Strafvollzug kann aufgeschoben werden, wenn der Schuldige an einer Krankheit, Verletzung, Invalidität oder sonstigen körperlichen oder geistigen Schwäche leidet. Auch für Schwangere besteht die Möglichkeit, den Vollzug aufzuschieben. Der Aufschub des Strafvollzugs gilt solange wie das Hindernis vorliegt.

Liegt ein triftiger Grund vor, besteht die Möglichkeit einen Aufschub per Antrag durchzusetzen. Ein triftiger Grund besteht dann, wenn die Erwerbstätigkeit des Schuldigen oder dessen schuldloser Familie in Gefahr ist oder wenn Familienangelegenheiten dringend gebotener Ordnung vorliegen.

Der Aufschub muss per Antrag bei der Finanzstrafbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden.  

Wann ist ein Gnadengesuch möglich?

Unter Umständen kann der Schuldige auch ein Gnadengesuch stellen, wodurch Geldstrafen ganz oder teilweise nachgesehen bzw. Freiheitsstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden. Darüber hinaus werden durch ein Gnadengesuch verfallene Gegenstände oder Beförderungsmittel unentgeltlich oder gegen eine Gebühr an den Eigentümer freigegeben.

Wer ein Gnadengesuch stellen möchte, muss sich an das Bundesministerium für Finanzen wenden. Sie entscheidet über die Begnadigung, sofern die Strafe von der Finanzstrafbehörde verhängt wurde. Sollte hingegen das Bundesfinanzgericht oder der Verwaltungsgerichtshof die Geldstrafe verhängt haben, muss der Bundespräsident der Strafe gnadenweise nachsehen.

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