Raub - Welchen Anspruch habe ich als Opfer?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Ein Raub wird in der Definition durch das Strafgesetzbuch Österreich vom Diebstahl als Straftatbestand durch die dabei vorhandene Gewalt unterschieden.
Deshalb ist der Raub StGB immer dann gegeben, wenn ein Täter eine Sache aus dem Gewahrsam eines Anderen entwendet und dabei Gewalt anwendet oder androht. Dabei ist ein Raub oft begleitet von anderen Straftatbeständen, wie z.B. der Nötigung oder auch einer Körperverletzung.
Dieser Artikel soll alle wichtigen Informationen zum Raub liefern und dabei Fragen beantworten, wie z.B. In diesem Beitrag wollen wir alles Wissenswerte zum Raub darstellen und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z.B.: Wie wird Raub bestraft? Ist Raub ein Verbrechen oder Vergehen? Was ist ein schwerer Raub? Was bekommt man für einen schweren Raub? Wann ist ein Raub verjährt?
Inhaltsverzeichnis
- Bei der Schwere der Straftat wird zwischen einfachem, mittelschweren und schweren Raub unterschieden.
- Der Raub StGB stellt eine Verbindung eines Diebstahls mit einer Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung dar.
- Das Strafmaß bei Raub liegt zwischen 1 Jahr Freiheitsstrafe und einer lebenslangen Freiheitsstrafe, in Abhängigkeit von der Schwere der Tat. Deshalb handelt es sich bei Raub auch um ein Verbrechen und nicht um ein Vergehen.
- Der Raub StGB grenzt sich vom räuberischen Diebstahl dadurch ab, dass bei einem Raub schon bei der Durchführung des Diebstahls Gewalt angewendet oder angedroht wird, beim räuberischen Diebstahl hingegen nur zur Beutesicherung.
Raub als Straftat nach dem Strafgesetzbuch Österreich
Der einfache Raub als Straftat findet sich im Strafgesetzbuch Österreich im § 142. Hierbei wird in Bezug auf das Strafmaß beim einfachen Raub Österreich jedoch unterschieden, ob bei der Ausübung eine deutliche Gewaltausübung oder Gewaltbedrohung stattfand oder auch nicht. Ferner unterscheidet das Strafrecht noch den schweren Raub im § 143.
Der einfache Raub StGB
Das Strafgesetz beschreibt den einfachen Raub folgendermaßen:
142 Abs. 1 StGB Raub:
„(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“
Dabei wird deutlich, dass sich das Strafmaß beim Raub StGB Österreich einerseits nach der Schwere der Gewaltanwendung oder Gewaltbedrohung und andererseits nach dem Wert der geraubten Sache richtet. Dabei ist eine Gewaltanwendung oder Gewaltdrohung für Leib oder Leben nach § 89 StGB vorausgesetzt. Hierbei versteht man unter der Gewalt Definition den Zwang, durch den ein aktiver oder erwarteter Widerstand überwunden wird.
Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine körperliche Gewalt handeln, auch psychische Gewalt in Form von Bedrohungen ist hierfür ausreichend. Jedoch ist diese Gewalt immer gegen ein Opfer gerichtet, um den Tatbestand Raub StGB zu erfüllen.
Für den Fall, dass es sich bei der Gewaltanwendung nur um eine Sachbeschädigung handelt (z.B. aufgebrochenes Fenster oder Tür), handelt es sich nicht um einen Raub im Sinne des Strafgesetzbuches.
Jedoch ist die Gewaltandrohung gegen eine Person ausreichend, wenn sie mit einer akuten Gefahr für Leib und Leben verbunden ist. Dabei reicht es dann, dem Opfer ein empfindliches Übel für Leib und Leben in Aussicht zu stellen.
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Raub als Verbindung von Diebstahl und Gewalt
Die Gewaltanwendung oder Gewaltbedrohung muss bei einem Raub immer für einen Diebstahl an einer fremden, beweglichen Sache eingesetzt werden. Außerdem muss der Diebstahl dann auch direkt auf die Gewaltanwendung oder Gewaltdrohung folgen. Deshalb stellt ein Raub auch immer eine Kombination aus mindestens einer Nötigung als Gewalthandlung und einem daraufhin folgenden Diebstahl dar.
Für den Fall, dass der Diebstahl nicht kausal infolge der Nötigung folgt, liegt ggf. nur ein isolierter Diebstahl vor und eine davon unabhängige Nötigung. Dabei wäre dann die Voraussetzung für den Straftatbestand Raub nicht erfüllt und dies hätte dann deutliche Folgen für das Strafmaß der Straftat.
Wenn man selbst verdächtigt wird, einen Raub begangen zu haben, ist dringend zu empfehlen, die Unterstützung eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Strafrecht zu suchen. Dabei kann dieser dann prüfen, ob im persönlichen Fall evtl. nur die Voraussetzungen des einfachen Diebstahls gegeben sind und damit erreichen, dass ein deutlich niedrigeres Strafmaß angesetzt wird.
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Der minderschwere Raub StGB
Um einen minderschweren Raub handelt es sich immer dann, wenn der Raub ohne eine große Gewaltanwendung stattfindet und es sich bei dem folgenden Diebstahl um eine geringwertige Sache handelt. Dabei bleibt der Raub dann auch in seinen Folgen nicht sehr bedeutsam und wird im Strafgesetz mit einem reduzierten Strafmaß von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe bedacht als Raub Strafe Österreich. Das Strafgesetz formuliert die minderschwere Raub Definition Österreich folgendermaßen:
„(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“
Der schwere Raub (§ 143 StGB)
Als schweren Raub Österreich bezeichnet das Gesetz einen Raub, der entweder
- Von einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung ausgeübt wird unter Beihilfe eines weiteren Mitglieds oder
- Der Raub mit einer Waffe verübt wird, also ein bewaffneter Raub stattfindet
Hierbei wird beim schweren Raub der Strafrahmen Raub Österreich auf bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe ausgeweitet. Ferner gilt der gleiche Strafrahmen, wenn ein Raub mit Gewaltanwendung zu einer schweren Körperverletzung führt.
Außerdem gilt das gleiche Strafmaß, wenn eine Gewaltanwendung im Zusammenhang mit dem Raub zu einer schweren Körperverletzung führt.
Für den Fall, dass der Raub mit Gewaltanwendung zu einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen führt, sind ferner bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen. Führt der Raub zum Tod eines Opfers, kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.
Die Unterscheidung zwischen Raub und räuberischem Diebstahl
Räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB) ist ein Eigentumsdelikt, das auch einerseits durch einen Diebstahl und andererseits durch eine Gewaltanwendung oder Gewaltdrohung gekennzeichnet ist wie der Raub.
Allerdings wird beim räuberischen Diebstahl die Gewalt nicht als Mittel zum Erfolg eines Diebstahls eingesetzt, sondern dient nach bereits erfolgtem Diebstahl nur der Beutesicherung.
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Die Ansprüche eines Opfers bei Raub
Das Strafrecht Österreich sieht bei Raub eine Bestrafung des Täters durch Freiheitsstrafe vor. Zusätzlich hat das Opfer des Raubes jedoch auch Ansprüche auf eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
Dabei kann ein Anspruch auf Schadenersatz entstehen für alle wirtschaftlichen Schäden, die das Opfer durch den Raub erlitten hat.
Dabei kann es sich einerseits um Schadenersatz für die geraubte Sache handeln, jedoch auch um weitere Schäden, die z.B. durch eine Körperverletzung entstanden sind (z.B. Heilkosten, Verdienstentgang) Zusätzlich ist auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld möglich, der die immateriellen Schäden durch den Raub ausgleichen soll, wie z.B. erlittene Schmerzen oder Leiden.
Wenn man selbst ein Geschädigter eines Raubes ist, sollte man die Beratung eines spezialisierten Anwalts für Strafrecht suchen. Er kann den konkreten Fall rechtlich beurteilen und auch bereits abschätzen, welche Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld gestellt werden können.
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