Zur Abwehr der Üblen Nachrede Österreich steht einerseits der strafrechtliche Weg offen, außerdem kann man eine Unterbindung der üblen Nachrede im Internet auch durch die Benachrichtigung des Portalbetreibers anstrengen. Dabei kann das Opfer dann eine Löschung der Beiträge verlangen, wenn es diese als Rechtsverletzung und üble Nachrede meldet.
Um die rechtliche Verfolgung der Üblen Nachrede einzuleiten, muss das Opfer selbst eine Privatklage am betreffenden Strafgericht einreichen, da es sich bei der üblen Nachrede um ein Privatanklagedelikt handelt. Für den Fall, dass die Folgen der Üblen Nachrede auch dauerhaft psychisch stark belastend für das Opfer sind, kann auch eine Schmerzensgeld Forderung erfolgreich sein.
Falls eine Privatklage wegen Übler Nachrede nicht erfolgreich ist, weil das Delikt nicht beweisbar ist oder die Behauptungen sich als wahr herausstellen, kann sich ein Kläger evtl. selbst strafbar machen.
Deshalb sollte man das Risiko im eigenen Fall vor der Klageeinreichung mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht besprechen.
Hierbei kann ein spezialisierter Experte für Strafrecht klären, ob Üble Nachrede im individuellen Fall gegeben ist, er kann die Beweislage prüfen und einschätzen, ob gute Aussichten bestehen, eine erfolgreiche Privatklage durchzuführen.
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