Testament anfechten in Österreich - Infos, Arten & Chancen
- Redaktion Anwaltfinden.at
Nach Schätzungen des Rechtsschutzversicherers D.A.S. sind 50 % der Testamente, die von Laien aufgesetzt werden, fehlerhaft. In diesen Fällen kann von Erben im Zuge des Verlassenschaftsverfahren das Testament angefochten werden. So können Pflichtteilsansprüche von Erben geltend gemacht werden.
Die erfolgreiche Anfechtung eines Testamentes ist jedoch an rechtlich akzeptierte Gründe gebunden, die auch zu beweisen sind.
Der folgende Recht Ratgeber soll über alle Themen rund um das Thema Testament anfechten in Österreich informieren. Hierbei werden alle relevanten Themen von den Testament Anfechtungsgründen, den Testament anfechten Kosten bis zu den Testament anfechten Chancen beschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Ein Testament anfechten – was bedeutet das eigentlich?
Als Testament bezeichnet man eine letztwillige Verfügung, die für den eigenen Todesfall Regelungen vorsieht. Ein Testament bezeichnet man auch als „letzter Wille“ des Testierenden. Dabei kann der Testierende sein Testament bis zu seinem Tod auch widerrufen oder ändern, ohne dabei auf Personen Rücksicht nehmen zu müssen, die in einer älteren Version bedacht wurden. Ein Testamentswiderruf kann dabei durch Streichungen im Testament oder durch die Erstellung eines neuen Testamentes geschehen.
Die Gültigkeit eines Testamentes kann jedoch angezweifelt werden. Dabei kann man ein Testament anfechten, das unter Zwang erstellt wurde oder durch die Anwendung einer List zustande kam. Auch kann ein Irrtum des Erblassers oder seine Testierunfähigkeit ein Grund dafür sein, dass sein letzter Wille anfechtbar ist. In einigen Fällen geht es beim Testament anfechten um Erbschleicher, die den Erblasser bei der Testamentserstellung manipuliert haben, um sich ein Teil des Erbes zu sichern.
Ist ein notarielles und handschriftliches Testament anfechtbar?
Grundsätzlich sieht das Gesetz in Österreich verschiedene Gründe vor, aus denen heraus ein Testament anfechtbar ist. Diese sind im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in § 564 ff. geregelt. Ein Testament kann danach sowohl wegen einer Formunwirksamkeit, wegen den Umständen seiner Errichtung und wegen inhaltlichen Fehlern angefochten werden. Ein Testament anfechten wegen Formunwirksamkeit setzt voraus, dass die vorgeschriebene Gültigkeitsform des Testamentes nicht gegeben ist.
Dabei kann ein gültiges Testament in Form eines notariellen Testamentes oder in Form eines privatschriftlichen Testamentes bestehen. Ein privatschriftliches Testament ist auch ohne eine notarielle Beurkundung gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde vom Testierenden. Sind die Formbedingungen eingehalten, so kann ein notarielles oder handschriftliches Testament nicht wegen Formunwirksamkeit angefochten werden.
Wann ist ein Testament ungültig? Kann man ein notarielles Testament anfechten? Kann man ein handgeschriebenes Testament anfechten?
Ein handschriftliches Testament anfechten kann man aus Formunwirksamkeit immer dann, wenn es eben nicht vollständig handschriftlich erstellt und unterschrieben wurde und auch nicht notariell beglaubigt wurde. Sind keine Formfehler beim Testament feststellbar, können sowohl notarielle als auch privatschriftliche Testamente immer noch wegen den Umständen ihrer Errichtung oder wegen inhaltlichen Fehlern angefochten werden.
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Ist ein gemeinschaftliches Testament anfechtbar?
Von einem wechselseitigen Testament spricht man, wenn sich Ehepartner in einem Testament gegenseitig zum Erben einsetzen. Wenn sich Ehepartner jedoch gemeinsam entschließen, andere Personen als Erben einzusetzen, spricht man von einem gemeinschaftlichen Testament.
Sowohl ein wechselseitiges als auch ein gemeinschaftliches Testament kann von jedem Ehepartner widerrufen werden. Bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testamentes muss bei einem handschriftlichen Testament jeder Partner die gemeinsame Verfügung selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben.
Dabei ist eine gemeinsame Unterschrift unter einer handschriftlichen Fassung nicht ausreichend und ein solches Testament könnte wegen Formunwirksamkeit angefochten werden. Deshalb werden in der Praxis gemeinschaftliche Testamente meist fremdhändig erstellt und notariell beglaubigt unter Einbeziehung von Zeugen.
Ein gültiges gemeinschaftliches Testament anfechten kann man aber dann, wenn die Umstände der Errichtung zweifelhaft sind oder bei inhaltlichen Fehlern. Ein gemeinschaftliches Testament anfechten in Österreich ist also bei formeller Richtigkeit noch möglich.
Wer darf überhaupt ein Testament anfechten?
Zunächst einmal kann ein Testament nur angefochten werden, wenn der Testierer verstorben ist und somit der Erbfall eingetreten ist. Ein Testament anfechten dürfen dann jene Personen, die durch eine Testamentsaufhebung einen Vorteil erreichen würden. Dieses sind in besonderem Maße alle gesetzlichen Erben und ihre Ersatz- sowie Vorerben, die eine Einsetzung von Nacherben verhindern wollen. Ferner sind Erben berechtigt ein Testament anzufechten, wenn sie sich gegen Auflagen und Bedingungen im Testament zur Wehr setzen wollen.
Nicht zur Anfechtung berechtigt sind hingegen gesetzliche Erben, die sich als erbunwürdig erwiesen haben. Eine Erbunwürdigkeit kann gegeben sein, wenn ein gesetzlicher Erbe z. B. eine strafbare Handlung gegen den Erblasser begangen hat und ihn dabei an Leib, Ehre, Vermögen oder Freiheit geschädigt hat.
Wann darf man ein Testament anfechten?
Ein Testament anfechten in Österreich bedeutet immer, gegen den letzten Willen des Verstorbenen anzugehen. Deshalb ist eine Anfechtung an einige besondere Gründe gebunden, die sie rechtfertigt. Neben dem Testament anfechten wegen Formfehlern können deshalb die Umstände des Zustandekommens des Testamentes sowie auch inhaltliche Fehler Gründe liefern, die eine Anfechtung des Testamentes rechtfertigen.
Testament anfechten wegen Erklärungsirrtum
Wenn eine Erklärung im Testament von dem abweicht, was der Verstorbene ursprünglich erklären wollte, liegt ein Erklärungsirrtum im Testament vor. Hier können Schreibfehler oder Formulierungsfehler ursächlich sein. Dies berechtigt zu einer Anfechtung des Testamentes.
Testament anfechten bei Inhaltsirrtum
Eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtum kommt dann in Betracht, wenn durch den Testierer Verfügungen getroffen wurden, die er eigentlich nicht treffen wollte. Hierbei ist es wichtig, anzunehmen, dass der Erblasser bei Kenntnis der korrekten Situation eine andere Verfügung getroffen hätte.
So kann z. B. ein Irrtum über die gesetzliche Erbfolge vorliegen und deshalb nachrangige Erbberechtigte fälschlicherweise im Testament überproportional begünstigt werden.
Testament anfechten bei Motivirrtum
Sind im Testament Verfügungen getroffen worden, bei denen fälschlicherweise von bestimmten Umständen ausgegangen wurde, liegt ein Motivirrtum vor, der es zulässt, ein Testament anzufechten.
Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Erblasser einen Erben einsetzt, von dem er annimmt, dass dieser seine Pflege bis zum Tod übernehmen würde und sich dies nicht bewahrheitet. Oder er setzt eine Lebensgefährtin in der Annahme ein, dass diese ihn auch heiraten würde, was aber nicht realisierbar ist.
Testament anfechten bei einer Einflussnahme anderer Personen auf die letztwillige Verfügung
Ein Testament kann vom Erblasser nur persönlich verfasst werden und er kann sich nicht von einem Betreuer oder Bevollmächtigten dabei vertreten lassen. Eine solche Vorgehensweise würde zur Ungültigkeit der Verfügung führen. Jedoch kommt es in der Praxis häufig vor, dass Personen im Umfeld des Erblassers ein Eigeninteresse an den testamentarischen Verfügungen haben und versuchen, den Erblasser in diesem Sinne zu beeinflussen.
Kann sich der Erblasser von einer solchen Einflussnahme nicht freimachen und sein Testament nicht aus rein freiem Willen verfassen, so kann man das Testament anfechten. Hierbei wäre ein klarer Fall z. B. der Nachweis, dass dem Erblasser der Testamentstext diktiert wurde.
Testament anfechten bei einer arglistigen Täuschung
Eine arglistige Täuschung des Erblassers ist immer dann gegeben, wenn er über Tatsachen absichtlich getäuscht wurde und auf dieser Basis seine Verfügungen im Testament trifft.
Diese Form der Täuschung führt dann zu einem Inhalts-, Erklärungs- oder Motivirrtum und erlaubt es, das Testament anzufechten. So ein Fall wäre z. B. gegeben, wenn ein nachrangiger Erbe um einen Kunstgegenstand im Erbe bittet, der vermeintlich wenig Wert hat. Dabei weiß der Erbe jedoch, dass es sich in Wahrheit um ein sehr kostbares Kunstwerk handelt.
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Testament anfechten bei einer Drohung
Verfasst man ein Testament unter einer Drohung gegen den Erblasser, berechtigt dies dazu, ein Testament anzufechten. Dies wäre z. B. dann gegeben, wenn ein Familienmitglied den hilfsbedürftigen Erblasser pflegt und ihm die Einstellung der Pflegeleistung angedroht wird für den Fall, die pflegende Person nicht als Alleinerben einzusetzen.
Dabei kann der Erblasser nicht seinen freien Willen im Testament ausdrücken und das Testament würde deshalb von einem Gericht als ungültig erklärt werden.
Testament anfechten wegen Sittenwidrigkeit
Das Gesetz begrenzt jedoch die Formulierung von Verfügungen aus freiem Willen. So dürfen z. B. keine Verfügungen getroffen werden, die gegen strafrechtliche Normen verstoßen.
Auch dürfen nach den Heimgesetzen der Länder keine Zuwendungen im Testament an Pflege- und Heimpersonal und deren Institutionen veranlasst werden. Solche Verfügungen gelten als sittenwidrig und sind damit nichtig.
Testament anfechten weil die Pflichtteilsberechtigung nicht berücksichtigt wurde
Hat ein Erblasser keine Kenntnis von der Existenz eines Erbteilberechtigten, kann er im Testament auch nicht berücksichtigt werden. Auch kann es vorkommen, dass ein Erbteilberechtigter erst nach der Erstellung des Testamentes geboren wurde. In diesen Fällen ist der Pflichtteil des unbekannten Erbberechtigten nicht berücksichtigt.
Hier lässt sich das Testament anfechten um den Pflichtteil geltend zu machen. Mit der Möglichkeit der Anfechtung will der Gesetzgeber besonders die Kinder des Erblassers schützen. Er geht davon aus, dass der Erblasser seine Kinder bei Kenntnis ihrer Existenz auch im Erbe zumindest mit dem Testament Pflichtteil berücksichtigt hätte
Testament anfechten bei einer Bindung des Erblassers an frühere Erbverträge oder Testamente
In der Praxis können Erblasser an bereits bestehende ältere Verfügungen gebunden sein, die sie bei der Gestaltung ihres Testamentes einschränken können. Dies ist häufig dann der Fall, wenn z. B. ein gemeinschaftliches Testament besteht, welches der Erblasser nicht alleine aufheben kann.
Testament anfechten aufgrund von kurzfristigen Anpassungen
Wenn ein Testament erst kurz vor einem Erbfall geändert wurde, berechtigt dies zur Anfechtung unter bestimmten Bedingungen. Hier kann z. B. ein Fall vorliegen, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Änderung bereits testierunfähig war. Auch können natürlich auch alle anderen Anfechtungsgründe in Frage kommen.
Testament anfechten wegen einer Scheidung vom im Testament bedachten Ehepartner
Nach einer neueren Regelung im gesetzlichen Erbrecht wird durch eine rechtskräftige Scheidung eine testamentarische Verfügung zugunsten des Ehepartners automatisch aufgehoben. Dies gilt auch für die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Bislang musste die Verfügung erst ausdrücklich widerrufen werden. Für den Fall, dass eine letztwillige Verfügung auch über den Trennungs- oder Scheidungsfall hinaus Bestand haben soll, so kann man dies ausdrücklich im Testament vermerken.
Testament anfechten wegen Formfehlern
Verfasst man ein Testament nicht in der vorgeschriebenen Form, berechtigt dies zur Anfechtung oder es kann die Ungültigkeit des Testamentes zur Folge haben. Bei dem privatschriftlichen Testament gilt weiterhin, dass es vom Erblasser vollständig selbstständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein muss. Für ein fremdhändig geschriebenes Testament gelten seit 2017 strengere Anforderungen an die notwendige Form.
Dabei kann das fremdhändige Testament sowohl per Computer, Schreibmaschine oder handschriftlich erstellt werden von einer anderen Person. Zusätzlich muss es jedoch vom Erblasser persönlich unterschrieben werden. Ergänzend muss neuerdings die Unterschrift um einen handschriftlichen Zusatz ( „Dies ist mein letzter Wille“)erweitert werden. Auch müssen drei Zeugen bei der Testamentserstellung gleichzeitig anwesend sein.
Diese gehen aus der Testamentsurkunde hervor und sie unterschreiben eigenhändig mit einem Zeugenzusatz. Der Kreis der zulässigen Testamentszeugen wurde ferner verkleinert. So dürfen jetzt Lebensgefährten, Machthaber von Bedachten oder Vorsorgebevollmächtigte nicht mehr als Testamentszeugen eingesetzt werden.
Wichtig ist auch zu wissen, dass im Falle des Todes nur das Originaltestament gültig ist. Deshalb empfiehlt es sich, dieses an einem sicheren Ort, wie z. B. bei dem begleitenden Rechtsanwalt, aufzubewahren.
Testament anfechten wegen Fälschung
Wenn ein Testament unter dem Verdacht steht, gefälscht worden zu sein, kann es angefochten werden. In diesem Fall muss die Fälschung von einem Sachverständigen bestätigt werden. Zweifelt man z. B. die Echtheit der Handschrift des Erblassers an, kommt es zur Einholung eines graphologisches Gutachten. Danach trifft ein Richter nach dem Grad der Gewissheit über die Echtheit oder Fälschung des Testamentes eine Entscheidung.
Testament anfechten bei Testierunfähigkeit
Um ein gültiges Testament erstellen zu können, muss ein Erblasser testierfähig sein. Diese ist für den Fall gegeben, wenn ein Erblasser in der Lage ist, selbstständig zu handeln und in eigener Verantwortung entscheiden kann. Er muss in dem vollen Bewusstsein handeln, dass er ein Testament erstellt und muss klar darüber sein, was seine letztwilligen Verfügungen bedeuten.
Demgegenüber ist ein Erblasser, der keine Entscheidungen aus vernünftigen Erwägungen treffen kann und sich kein Urteil zu Sachverhalten bilden kann, als testierunfähig zu bezeichnen. Hierbei können oftmals psychische oder seelische Erkrankungen ursächlich sein, wie z. B. Depressionen, Manien, Psychosen oder Demenz. Stellt man eine Testierunfähigkeit fest, so kann ein bestehendes Testament angefochten werden.
Sind Demenz und Alter ein Anfechtungsgrund für ein Testament?
Ein Testament anfechten Österreich wegen einer Demenzerkrankung, die zu einer Testierunfähigkeit des Erblassers führt, ist als Anfechtungsgrund nicht einfach einzubringen für die Erben. Eine Demenzdiagnose reicht für die Feststellung der Testierunfähigkeit alleine nicht aus. Vielmehr muss die Demenz schon so stark ausgeprägt sein, dass die eben beschrieben bewussten Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.
Erst dann kann eine Testament anfechten Demenz Maßnahme erfolgreich sein. Dies gestaltet sich in der Praxis jedoch häufig sehr schwierig, besonders nach dem Ableben des Erblassers. Ein Testament anfechten wegen Demenz scheitert in den meisten Fällen an der mangelnden Beweisbarkeit der Testierunfähigkeit.
Der Umstand einer schweren Demenz, die eine Testierunfähigkeit nach sich zieht, muss beweisbar sein. Dies muss medizinisch belegt werden. Ist das nicht möglich, so kann das Testament noch von einem Sachverständigen oder Gutachter überprüft werden.
Ein Vater hat eine Tochter und einen Sohn. Mit dem Sohn hat er fast keinen Kontakt, die Tochter sorgt für ihn und pflegt ihn. Über ein Testament wurde nie gesprochen. Der Vater entwickelt im Laufe der Jahre Demenz und verstirbt schließlich. Hier ist es nun sehr schwierig, darzulegen, dass der Sohn sich nie um seinen Vater gekümmert hat, wenn er seinen Pflichtanteil einfordert.
Testament anfechten wegen einer Erbunwürdigkeit des Erben
Ein Testament anfechten kann man auch im Falle einer Erbunwürdigkeit des Erben. Dies ist nach § 539 ABGB gegeben, wenn der Erbe gegen den Verstorbenen oder die Verlassenschaft eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat. Erbunwürdigkeit ist dann gegeben, wenn die Handlung vorsätzlich begangen worden ist und mit mindestens einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Dabei darf der Verstorbene dem Erben nicht verziehen haben. In diesem Fall können Berechtigte das Testament anfechten.
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Testament anfechten bei einer teilweisen Unwirksamkeit der letztwilligen Verfügung
Wenn einzelne Verfügungen eines Testamentes unwirksam sind, wird durch eine Anfechtung von Berechtigten das ganze Testament ungültig. Dabei ist aber Bedingung, dass der Erblasser die wirksamen Verfügungen nicht ohne die unwirksamen getroffen hätte. Die Verfügungen müssen also in Abhängigkeit zueinander stehen.
Bei einer wirksamen Anfechtung eines Testamentes muss einer der benannten Gründe nachweislich vorliegen. Eine bloße Aussicht auf ein größeres Erbe ist kein Anfechtungsgrund. Der Anfechtungsgrund muss ohne Zweifel beweisbar sein. Dies kann durch Zeugen oder Dokumente belegt werden.
Wie gestaltet sich der Ablauf einer Testamentsanfechtung?
Ein Testament anfechten aufgrund eines gesetzlichen Anfechtungsgrundes kann ein Berechtigter durch eine Erklärung beim Nachlassgericht. Dies muss innerhalb eines Jahres nach der Erkenntnis des Anfechtungsgrundes erfolgen. Die Erklärung muss nur die Absicht mitteilen, dass man das Testament anfechten will, man muss hier keine Begründung liefern und die Erklärung ist nicht an bestimmte formelle Voraussetzungen gebunden.
Die Erklärung ist dann notwendig, wenn eine andere Person einen Erbschein für diesen Erbfall beim Nachlassgericht beantragt. Dadurch wird die Anfechtung der Erbschaft öffentlich gemacht beim Testament anfechten Österreich. Der Anfechtende muss dann bei Gericht die Rechtmäßigkeit der Anfechtung belegen und den Anfechtungsgrund beweisen. Das Gericht entscheidet dann über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Testamentes und damit den Testament anfechten Erfolg.
Wird das Testament für unwirksam erklärt, erlangt entweder ein früher geschriebenes Testament wieder Gültigkeit oder es greift die gesetzliche Erbfolge. Die Anfechtungsfrist erlischt automatisch 30 Jahre nach dem Erbfall.
Die Anfechtungsfrist erlischt automatisch 30 Jahre nach dem Erbfall.
Welche Kosten entstehen bei der Anfechtung eines Testamentes?
Bei einer Testamentsanfechtung sollte man sich die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Erbrecht holen. Die Testament anfechten Kosten für die anwaltliche Beratung und Tätigkeit können hierbei sehr unterschiedlich sein und sind auch von der Lage des individuellen Falles beim Testament anfechten Österreich abhängig.
In einem häufig kostenlosen Erstgespräch können Sie jedoch die Chancen eines Erfolges beim Testament anfechten in Ihrem persönlichen Fall abschätzen lassen und sich auch über die Kosten für die anwaltliche Unterstützung bei der Durchführung der Anfechtung informieren. Den passenden Experten für Erbrecht finden Sie auf Anwaltfinden.at.
Welche Fristen gilt es bei der Testamentsanfechtung zu beachten?
Wie lange kann man ein Testament anfechten? Generell ist das Testament anfechten Österreich nur im Erbfall – also nach dem Ableben des Erblassers möglich. Dabei muss die Anfechtungserklärung innerhalb eines Jahres nach der Feststellung des Anfechtungsgrundes beim Nachlassgericht abgegeben werden.
Damit ist der Beginn der Testament anfechten Frist nicht durch eine Testamentseröffnung oder den Todeszeitpunkt bestimmt. Allerdings sind nach 30 Jahren alle erbrechtlichen Ansprüche verjährt zum Testament anfechten. Die Erbe anfechten Verjährung gilt unabhängig davon, ob man von dem Anfechtungsgrund Kenntnis hatte oder nicht.
Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einem Testamentswiderruf und einer Testamentsanfechtung?
Ein Testamentswiderruf kann nur vom Erblasser selbst zu seinen Lebzeiten erfolgen. Dabei hat das Gesetz sowohl für die privatschriftlichen als auch für die notariellen Testamente eine Reihe von Optionen vorgesehen. Problematisch kann ein Widerruf jedoch bei einem gemeinschaftlichen Testament werden.
Im Gegensatz hierzu geht eine Testamentsanfechtung immer von Berechtigten aus, die am Erbe des Erblassers partizipieren oder partizipieren wollen. Sie müssen einen rechtlich sicheren Grund für die Anfechtung geltend machen.
Brauche ich einen Rechtsanwalt zum Testament anfechten?
Wenn Sie als Berechtigter Zweifel an der Korrektheit eines Testamentes haben, sollten Sie die Möglichkeiten des Testament anfechten Österreich in Betracht ziehen. Sie benötigen hierfür einen Anfechtungsgrund, der durch Dokumente und/oder Zeugen zweifelsfrei nachzuweisen ist. Gelingt die Beweisführung nicht, so wird ein Nachlassgericht einer Anfechtung nicht zustimmen.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Erbrecht kann Ihnen hierbei helfen, eine sichere Beweisführung aufzubauen und die Anfechtung bei Gericht durchzusetzen. Dabei kann der Anwalt schon in einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen, ob in Ihrem Falle die Testament anfechten Chancen gut sind und ob ein Testament anfechten Erfolg realisierbar ist.
Sie entscheiden dann im Anschluss an das Gespräch, ob Sie eine Beauftragung des Anwaltes durchführen möchten. Die Erstgespräche können in Einzelfällen kostenlos sein. Lassen Sie sich beraten und finden Sie Ihren persönlichen Experten für Erbrecht auf Anwaltfinden.at um Ihr Anfechtungsanliegen zu besprechen.