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Strafverfügung in Österreich – Was ist das genau?

Strafverfügung in Österreich

Eine Strafverfügung kann aufgrund einer Verwaltungsübertretung ausgestellt werden. Sie ist neben der Anonymverfügung und der Organstrafverfügung ein verkürztes Verwaltungsstrafverfahren. Dadurch kann die Behörde ohne ein weiteres Verfahren oder ohne Ermittlungen eine Geldstrafe verhängen. Der folgende Artikel bietet Ihnen alle wichtigen Informationen zur Strafverfügung in Österreich und erläutert, wie Sie am besten vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Strafverfügung?

Im Rahmen des abgekürzten Verwaltungsstrafverfahren erfolgt der Strafbescheid ohne behördliches Ermittlungsverfahren, d.h. es werden keine Nachforschungen angestellt. Die Verwaltungsstrafbehörde kann durch eine Strafverfügung eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 600 Euro verhängen, wobei diese immer an eine natürliche Person gerichtet wird. Die Behörde kann den Strafbescheid dann erlassen, wenn:

  • von einer Verwaltungsbehörde, einem Gericht, einem Organ der öffentlichen Aufsicht (z.B. Polizei, Straßenaufsicht) oder einem militärischen Organ im Wachdienst aufgrund einer dienstlichen Wahrnehmung eine Verwaltungsübertretung angezeigt wurde oder vor ihnen ein Geständnis abgelegt wurde.
  • ein strafbares Verhalten aufgrund einer Verkehrsüberwachung (Radarkontrolle, Section Control) festgestellt wurde.

Demnach können Sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung eine Strafverfügung erhalten, wenn die Übertretung über das geringe Maß hinausgeht. Unter gewissen Umständen kann die Behörde auch eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängen. Ferner kann der Verfall von ggf. beschlagnahmten Sachen ausgesprochen werden, sofern der Wert nicht höher als 200 Euro ist.

Zustellung des Strafbescheids

Seit dem 1. Juli 2013 wird die Strafverfügung nicht mehr als RSa-Brief (blauer Brief), sondern als RSb-Brief (weißer Brief) zugestellt. Dadurch kann der Brief auch an einen Ersatzempfänger gesendet werden. Tag der Zustellung ist der Tag, an dem der Briefträger den Brief persönlich übergeben hat. Kann der Brief nicht persönlich übergeben werden, muss er bei der Post, dem Gemeindeamt oder der Verwaltungsbehörde hinterlegt werden. Hier wird der Brief mindestens 2 Wochen bereitgestellt, bis der Empfänger ihn abholt. Zu beachten ist dabei, dass der Brief bzw. die Strafverfügung mit dem Tag der Hinterlegung als zugestellt gilt. Die Frist für das Einlegen eines Einspruchs beginnt bereits ab diesem Tag zu laufen, selbst wenn der Brief noch nicht vom Empfänger abgeholt wurde.

Hat sich der Empfänger jedoch kostenlos beim Postamt ortsabwesend gemeldet und ist verreist oder anderweitig abwesend, können innerhalb des Meldezeitraums keine Briefe hinterlegt oder Fristen versäumt werden.

Inhalt der Strafverfügung

Die Strafverfügung nennt den Beschuldigten mit Vor- und Nachnamen sowie die zuständige Behörde, welche den Bescheid erlassen hat. Ferner wird der Wohnort des Beschuldigten sowie die Tat, der Ort und die Zeit der Tat genannt. Es erfolgt auch eine detaillierte Erklärung darüber, welche Rechtsvorschriften verletzt wurden und in welcher Höhe die Geldstrafe zu zahlen ist. Darüber hinaus enthält die Verfügung eine Belehrung, dass der Empfänger innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen kann.

Ausstellende und zuständige Behörde

Grundsätzlich gelten die Bezirkshauptmannschaft oder die Landespolizeidirektion als zuständige Stellen für die Strafverfügung in Österreich. Bei einer Verfügungen für Geschwindigkeitsübertretung bzw. bei Verkehrsstrafen oder Parkometerstrafen (siehe auch Falschparken) wird auf das Parkometergesetz oder die Straßenverkehrsordnung verwiesen. Hieran kann man erkennen, um welche Übertretung es sich handelt. Zuständig ist hier die Parkraumüberwachung, die sich um Verwaltungsstrafen nach dem Parkometergesetz sowie Verkehrsstrafen kümmern.

Wann muss man die Geldstrafe der Strafverfügung zahlen?

Legt der Beschuldigte nicht binnen 2 Wochen Einspruch gegen die Strafverfügung ein, ist sie rechtskräftig und vollstreckbar. Der Strafbetrag muss nach der Rechtskraft der Verfügung unverzüglich gezahlt werden, ansonsten wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Somit muss die verhängte Strafe unmittelbar nachdem sie rechtskräftig ist (2 Woche nach Einspruchsfrist) gezahlt werden.

Vollstreckungsverfahren

Wird die Geldstrafe der Strafverfügung nicht rechtzeitig nach Eintritt der Rechtskraft (2 Wochen nach Ablauf der Einspruchsfrist) gezahlt, ist sie vollstreckbar. Durch das Setzen einer angemessenen Frist von höchstens 2 Wochen kann sie eingemahnt werden. Allerdings ist die Mahnung nicht erforderlich, wenn davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte sich weigert die Strafe zu zahlen oder die Strafe uneinbringlich ist. Dann ist die Geldstrafe unmittelbar vollstreckbar.

Was passiert, wenn man eine Strafe nicht zahlt?

Ist eine Strafe uneinbringlich, da der Beschuldigte nicht über die finanziellen Mittel verfügt, kann die Behörde auch eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängen. In diesem Fall muss der Beschuldigte die Strafe durch eine Freiheitsstrafe absitzen. Diese Sanktion ist aber nicht frei wählbar und nur dann möglich, wenn der Beschuldigte nicht zahlen kann. Nicht aber, wenn er nicht zahlen möchte. Ausführliche Informationen zum Thema „Ersatzfreiheitsstrafe“ können Sie in unserem Leitartikel nachlesen.

Wie kann man Einspruch gegen eine Strafverfügung einlegen?

Anders als bei der Anonymverfügung oder der Organstrafverfügung tritt die Strafverfügung nicht durch Verweigerung der Entgegennahme außer Kraft. Gegen eine Strafverfügung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder mündlich Einspruch eingelegt werden. Innerhalb dieser Frist kann der Einspruch auch zurückgezogen werden. Wer gegen eine Strafverfügung Einspruch einlegen möchte, kann folgenden Punkten widersprechen:

  • dem Ausmaß bzw. der Art der Strafe
  • den Kosten
  • dem Schuldspruch

Hinweis!

Einspruch gegen die Strafverfügung kann nur bei der Behörde eingelegt werden, die den Strafbescheid erlassen hat. Wird kein Einspruch eingelegt, wird die Strafverfügung rechtskräftig. Der Einspruch gegen die Strafverfügung kann sowohl schriftlich als auch mündlich, per Fax oder per E-Mail eingebracht werden, jedoch nicht telefonisch.

Straferkenntnis und ordentliches Verwaltungsstrafverfahren

Legt der Beschuldigte nur gegen die Art der Strafe und die Kosten Einspruch ein, bleibt sie in Kraft. Die Behörde entscheidet über den Einspruch und eine mögliche Abänderung. Der Schuldanspruch wird jedoch rechtskräftig. Bei den anderen Fällen tritt mit Einspruch gegen die Strafverfügung die gesamte Verfügung außer Kraft. Im Einspruch kann der Beschuldigte die ihm zur Verteidigung dienlichen Beweise vorbringen. Wird der Einspruch binnen der Frist erhoben und ist die Strafverfügung unwirksam, wird das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Die Behörde muss dann entsprechende Ermittlungen vornehmen.

Mit Beginn des Ermittlungsverfahrens überprüft die Behörde den Sachverhalt und die vorgebrachten Einwände. Zeugen werden vernommen, Beweise geprüft, Akten eingesehen und Stellungnahmen abgegeben. Nachdem das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist, wird entweder eine Strafe verhängt (Straferkenntnis) oder das Verfahren eingestellt. Auch gegen ein Strafbekenntnis kann der Beschuldigte bei der zuständigen Behörde Einspruch einlegen. Beim Straferkenntnis muss der Beschuldigte sich an den Kosten des Verfahrens beteiligen, welche 10% der verhängten Strafe betragen.

Strafverfügung bei Geschwindigkeitsübertretung

Die verkürzten Verwaltungsstrafverfahren der Strafverfügung, Anonymverfügung oder Organstrafverfügung kommen meist im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Missachtung des Ampelsignals) oder anderen Verwaltungsübertretungen zum Einsatz. Vor allem die Anonymverfügung und die Organstrafverfügung werden bei geringfügigen Übertretungen eingesetzt, bei denen Geldstrafen bis zu 90 € (Organmandat) bzw. 365 € (Anonymverfügung) verhängt werden. Sowohl die Organ- und Anonymverfügung als auch die Strafverfügung sind bei Geschwindigkeitsübertretungen je nach Höhe der Strafe denkbar.

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