Bei einer Hausdurchsuchung handelt es sich um eine Untersuchung von Räumlichkeiten, wie z. B. eine Wohnung, ein Betriebsraum, ein Geschäftsraum oder ein anderer geschlossener Raum. Hierbei stellt die Hausdurchsuchung StPO eine Maßnahme in der Strafprozessordnung dar, die zur Durchsuchung von Geneständen und Orten gehört.
Diese bildet die Rechtsgrundlage für die Hausdurchsuchung. Dabei darf sie jedoch nur angeordnet werden, wenn ein begründeter Verdacht einer Straftat vorliegt. Außerdem muss eine Hausdurchsuchung auch verhältnismäßig und geeignet sein, entweder Personen oder Gegenstände zu finden, die für das entsprechende Strafverfahren von Wichtigkeit sind.
Jedoch kann eine Hausdurchsuchung nicht nur im Ermittlungsverfahren der Strafprozessordnung durchgeführt werden. Außerdem können auch die Finanzstrafbehörden eine solche Maßnahme einleiten bei Steuerschuldnern, sofern ein Verdacht auf eine Steuerhinterziehung besteht. Dazu ermächtigt sie das Finanzstrafgesetz.