Schwere Körperverletzung - So fordern Sie Schmerzensgeld
- Redaktion Anwaltfinden.at
Eine schwere Körperverletzung ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch Österreich und ist auch ein Offizialdelikt, das von der Staatsanwaltschaft eigenständig verfolgt wird. Dabei ist die Körperverletzung Strafe im Strafmaß auch höher angesetzt als bei einer einfachen Körperverletzung.
Die schwere Körperverletzung hat nicht nur empfindliche Strafen für den Täter vorgesehen, auch das Opfer kann hieraus evtl. umfangreiche Schadenersatzansprüche geltend machen und ggf. zusätzlich Schmerzensgeld einfordern. In diesem Beitrag wollen wir alle wichtigen Fragen zum Thema schwere Körperverletzung StGB beantworten, wie z. B.:
- Welcher Paragraph ist schwere Körperverletzung?
- Was zählt alles zu Körperverletzung?
- Was für eine Strafe bekommt man für Körperverletzung?
- Wann verjährt eine schwere Körperverletzung?
- Die schwere Körperverletzung ist im Strafgesetzbuch Österreich im § 84 definiert und geregelt.
- Eine schwere Körperverletzung StGB wird vor dem Landgerichten verhandelt und kann eine Körperverletzung Strafe von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedeuten.
- Die Körperverletzung Strafe wird bei der schweren Körperverletzung sowohl vom Grad als auch der Dauer der Verletzung des Opfers bestimmt als auch von der Motivation des Täters.
- Wird eine schwere Körperverletzung durch mehrere Personen begangen, drohen höhere Körperverletzung Strafen für die Täter.
- Das Opfer einer schweren Körperverletzung hat sowohl Anspruch auf Schadenersatz als auch meistens einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Inhaltsverzeichnis
Die schwere Körperverletzung StGB in Abgrenzung zu anderen Formen der Körperverletzung
Die Körperverletzung als Straftat ist im Strafgesetzbuch Österreich in den §§ 83 bis 88 beschrieben und definiert. Dabei wird die schwere Körperverletzung im § 84 StGB folgendermaßen definiert:
„(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.
(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.
(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
- auf eine Weise, die mit Lebensgefahr verbunden ist,
- mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
- unter Zufügung besonderer Qualen. „
Mag. Tiefenbacher hat mich bei in einem Erbschaftsstreit äußerst professionell unterstützt. [...]
Sehr kompetenter und engagierter Rechtsanwalt. Schnelle Rückmeldungen, professionelle Beratung und [...]
Top Beratung und perfekte
Herr Dr. Wagner hat mich kompetent in einer Vorkaufsrechtsache beraten und hat mir geholfen mit der [...]
Sehr gute Anwältin im
Mag. Flatz und sein Team waren außerordentlich professionell, immer freundlich und gut erreichbar. [...]
Durch das unerwartete und viel zu frühe Ableben meines Vaters und der nicht in Aussicht stehenden [...]
Dr. Duschel hat mich bereits 2x vertreten in Anleger - Betrug - Angelegenheiten. Beide male voller [...]
Sehr zufrieden mit der
Wir haben eine Entlassung erfolgreich
Ich möchte Herrn Dr. Mario Sollhart ausdrücklich empfehlen. Er hat sich mit höchster [...]
Gute Kommunikation, verständnisvoll, diskret.
sehr gute Begleitung durch den Kaufprozess, vor allem gute Erreichbarkeit
Habe in den letzten 10 Jahren 2x die Rechtshilfe von Fr. DR. Fidler-Faßmann benötigt davon 1x [...]
Kompetent und äußerst versiert Ich hatte von Anfang an ein extrem sicheres Gefühl Sehr [...]
Ich bin 40 Jahre selbstständiger Hausverwalter/Makler mit 12 Angestellten gewesen. Weiters bin ich [...]
Kompetent, umfassend und
Es hat alles tadellos
Ich habe mich bei Herrn Mag. Wagner jederzeit bestens aufgehoben gefühlt. Seine fachliche [...]
Was versteht man also genau unter schwerer Körperverletzung?
Eine Körperverletzung generell im Sinne des Strafrechts ist eine Beschädigung der körperlichen Unversehrtheit oder eine andere Schädigung der Gesundheit.
Dabei können Körperverletzungen im Allgemeinen im strafrechtlichen Sinne z.B. Knochenbrüche, Schnittverletzungen oder Prellungen, allerdings keine sehr geringfügigen Störungen, wie z.B. eine leichte Hautrötung sein.
Im Strafrecht Österreich ist allerdings eine Unterscheidung zwischen einer leichten und schweren Körperverletzung StGB sehr wichtig. Dabei wird eine deutliche Unterscheidung im Strafmaß gemacht und eine schwere Körperverletzung wird mit einer spürbar höheren Strafandrohung belegt.
Die schwere Körperverletzung Definition besagt, dass ein Opfer der Körperverletzung für einen Zeitraum von mehr als 24 Tagen entweder berufsunfähig ist oder spürbar gesundheitlich geschädigt ist oder es handelt sich eine grundsätzlich schwere Verletzung. Dabei wird als schwere Körperverletzung z.B. immer eine Verletzung eines wichtigen Organs angesehen.
Die schwere Körperverletzung und die strafrechtlichen Folgen für den Täter
Im Strafrecht Österreich baut eine schwere Körperverletzung immer auf der leichten Körperverletzung auf in ihren Folgen. Deshalb bezieht sich der Paragraph der schweren Körperverletzung auch immer wieder auf die rechtliche Grundlage der einfachen Körperverletzung in § 83 StGB um eine Abgrenzung zu vollziehen.
Die schwere Körperverletzung wird im Gegensatz zu einer leichten Körperverletzung von den Landesgerichten verhandelt. Dabei ist das dafür vorgesehene Strafmaß ausschlaggebend, das für die schwere Körperverletzung im Gegensatz zu einer leichten Körperverletzung, eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren vorsieht als Körperverletzung Strafe.
Allerdings kann auch ein Landesgericht ein Urteil fällen, wenn sich während der Verhandlung herausstellen sollte, dass eine vermeintlich schwere Körperverletzung letztendlich doch nur eine einfache Körperverletzung war.
Schwere Körperverletzung in Abgrenzung zur leichten Körperverletzung nach dem Strafrecht Österreich
Eine schwere Körperverletzung unterscheidet sich von einer einfachen Körperverletzung einerseits durch den Grad der körperlichen Schädigung und ihrer Dauer, andererseits auch durch spezielle Umstände eventuell, die eine Körperverletzung grundsätzlich als schwere Körperverletzung bewertbar machen, wie z.B. eine Körperverletzung durch mehrere Personen.
Grad der körperlichen Verletzung
Das Strafrecht in Österreich bewertet eine Körperverletzung grundsätzlich als schwere Körperverletzung, wenn dabei entweder wichtige Organe oder andere Körperteile derart verletzt und geschädigt werden, dass dabei große Funktionseinbußen festzustellen sind.
Hierbei sind Verletzungen von inneren Organen oder große Knochenbrüche Brüche regelmäßig als schwere Körperverletzung eingeordnet.
Allerdings ist für die Schwere der Körperverletzung immer auch eine Betrachtung der Gesamtumstände notwendig. Hierbei werden die Dauer der Heilung sowie die Chancen auf eine vollständige Genesung und auch der generelle körperliche oder seelische Zustand des Opfers in Betracht gezogen.
Dabei kann z.B. eine mittlere Prellung eines Beines normalerweise nur eine leichte Körperverletzung sein. Allerdings kann sie dann als schwere Körperverletzung bewertet werden, wenn sie eine dauerhafte Gehbehinderung nach sich zieht. Deshalb werden als Folgeschäden alle Schäden am Körper berücksichtigt, die eine dauerhafte Minderung der Lebensqualität des Opfers nach sich ziehen.
Dabei können diese auch psychischer Natur sein und sich z.B. in einer Angststörung äußern.
Dauer der körperlichen Verletzung
Um den Tatbestand der schweren Körperverletzung zu erfüllen, muss eine Schädigung der Gesundheit mindestens 24 Tage andauern und auch eine Berufsunfähigkeit für diese Zeit bedeuten.
Jedoch kann ein Krankenstand auch länger andauern als die ursächliche Gesundheitsschädigung und weitere Folgen für die Gesundheit nach sich ziehen. Hierbei werden für die Berufsunfähigkeit eines Opfers zum Beruf auch alle sozialen Tätigkeiten (z.B. Sport) gerechnet, die auch durch eine bestehende Arbeitslosigkeit nicht tangiert werden.
Hierbei ist letztendlich entscheidend, wie lange ein Opfer der Körperverletzung seinen beruflichen und sozialen Verpflichtungen nicht nachgehen kann.
Bedeutung des Vorsatzes des Täters bei einer schweren Körperverletzung
Die vorsätzliche schwere Körperverletzung StGB des § 84 StGB benötigt nur Misshandlungsvorsatz der leichten Körperverletzung. Deshalb muss eine fahrlässig vollzogene schwere Körperverletzung für den Täter nur vorhersehbar gewesen sein. Hierbei reicht als Beispiel eine fahrlässige Schubserei, die ein Opfer zum hinfallen bringen soll.
Dabei wird vom Täter in Kauf genommen, dass sich sein Opfer ggf. auch schwer verletzen könnte und ggf. einen Schädelbruch oder einen schweren Knochenbruch erleiden könnte. Außerdem kann auch als schwere Körperverletzung bewertet werden, wenn die Tat mit Mitteln ausgeführt wird, die normalerweise eine Lebensgefahr bedeuten würden, jedoch im realen Ergebnis nur zu einer leichten Körperverletzung führen.
Dies wäre z. B. ein Streifschuss durch eine Pistole, der jedoch auch tödlich hätte enden können.
Mag. Flatz und sein Team waren außerordentlich professionell, immer freundlich und gut erreichbar. [...]
Gute Kommunikation, verständnisvoll, diskret.
Kompetent und äußerst versiert Ich hatte von Anfang an ein extrem sicheres Gefühl Sehr [...]
Ich kenne Dr. Blum seit 33 Jahren. Er verdient immer Lob und macht seine Arbeit auf die [...]
Sehr angenehmer Geschäftspartner, engagiert, kompetent und gründlich. Komplizierten Kaufvertrag [...]
Top Beratung und perfekte
Ich kann Dr. Matthias König uneingeschränkt weiterempfehlen. Von der ersten Beratung bis zum [...]
Schon bei einigen Problemlösungen immer erfolgreiche Tätigkeiten von Herrn Mag. Schmied zu [...]
Fr. Mag. Krahofer war sehr engagiert und hat für uns als Privatkläger eigentlich das optimale [...]
Frau MMag. Leinschitz begleitet mich im Familienrecht seit 4 Jahren mit voller Einsatzbereitschaft. [...]
Ausführliche Beratung, Kompetenz auf allen Ebenen, freundlich, sachlich und voll engagiert.
Guten Abend, ich kann diese Anwaltskanzlei nur weiter empfehlen. Die Kanzlei Doshi hat mein [...]
Sehr nette und kompetente Anwältin, geht auf das Problem sofort ein und gibt präzise, [...]
Herr Mag. Sander hat den Verkauf unserer Wohnung kompetent, rasch und zu unserer vollsten [...]
I highly recommend Mag. Müller. He was extremely professional, client-oriented, analytical, [...]
Herr Mag. Koller hat mich durch ein langwieriges und schwieriges Erbschaftsverfahren hervorragend [...]
Ich bin äußerst zufrieden mit der Betreuung durch Frau Mag. Dr. Alexandra Feldgrill. Von der [...]
Auf eine Empfehlung hin entschieden wir uns für Dr. Scala, der unseren Fall sofort annahm und uns [...]
Von Beginn an war ich vom Engagement und der Professionalität beeindruckt. Ich habe mich nicht nur [...]
Sehr freundlich und kompetent. Egal wann man eine Email geschrieben hat diese wurde [...]
Die schwere Körperverletzung durch mehrere Täter oder bei besonderen Qualen
Die schwere Körperverletzung wird auch dann mit einer höheren Strafe belegt, wenn an der Tatausübung mindestens drei Personen beteiligt waren. Dabei kann es sich um eine Tat handeln, bei der mehrere Täter ein Opfer bewusst schädigen wollen oder aber auch um eine Schlägerei. Ferner wird eine schwere Körperverletzung auch immer dann festgestellt, wenn einem Opfer besondere Qualen zugefügt wurden.
Hierbei sind sowohl körperliche als auch seelische Schmerzen relevant, wenn sie in in Dauer oder Intensität schwerwiegend sind. Ferner sind immer auch die individuellen Eigenschaften und die Verfassung des Opfers zu berücksichtigen. Diese können sich sowohl aus seinem altersbedingten Zustand als auch seiner allgemeinen körperlichen oder seelischen Verfassung ergeben.
Unabhängig von den strafrechtlichen Folgen einer schweren Körperverletzung für den Täter kann ein Opfer auch Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld geltend machen gegen den oder die Täter.
Die Rechte und Ansprüche des Opfers bei der schweren Körperverletzung
Wird ein Täter der schweren Körperverletzung vor Gericht schuldig gesprochen, so entstehen automatisch für den Geschädigten Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Dabei ist dies im Zivilgesetz des ABGB eindeutig formuliert:
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, hat ihm die Heilungskosten zu bestreiten, und ihm den entgangenen und künftig entgehenden Verdienst zu ersetzen sowie ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen“ (§ 1325 ABGB).
Hierbei wird im ABGB jede Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit als Körperverletzung bewertet. Deshalb umfasst der Schadenersatz für eine schwere Körperverletzung alle medizinischen und sonstigen Kosten. Hierbei umfassen die Heilungskosten alle Kosten für dienliche Maßnahmen, um die Gesundheit der verletzten Person wiederherzustellen oder zu verbessern, selbst wenn dies erfolglos bleibt.
Dabei sind alle Kosten zu ersetzen für medizinische Behandlungen, für Krankenhaus- und Kuraufenthalte sowie auchdie Transportkosten des Geschädigten. Außerdem können auch die Kosten für Besuche der nächsten Verwandten veranschlagt werden. Ferner muss der Täter auch die mit zusätzlichen Bedürfnissen verbundenen Kosten tragen (z.B. Rollstuhl) Zusätzlich kann ein Anspruch auf einen Ausgleich für einen evtl. Verdienstentgang, der durch die Körperverletzung verursacht wurde, geltend gemacht werden.
Dabei ist nicht nur die aktuelle Heilphase relevant, sondern auch der Entgang aus zukünftig nicht mehr möglichen Tätigkeiten aufgrund der Körperverletzung. Außerdem kann unabhängig vom Schadenersatz dem Geschädigten einer Körperverletzung zusätzlich ein Schmerzensgeld zustehen.
Wann verjährt eine schwere Körperverletzung?
Die Verjährung einer Straftat in Österreich richtet sich immer nach dem maximalen Strafmaß, das für ein Delikt vorgesehen ist. Deshalb verjährt eine schwere Körperverletzung nach 5 Jahren.
Wie kann ich als Geschädigter meine Ansprüche aus einer schweren Körperverletzung geltend machen
Grundsätzlich kann ein Opfer einer schweren Körperverletzung seine Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld auf zwei Wegen geltend machen. Dabei empfiehlt sich zunächst der Weg einer außergerichtlichen Einigung mit der Gegenpartei. Hierbei muss der Geschädigte eine Schadenersatzforderung an den Schädiger stellen und die Bemessung seiner Forderung darlegen und begründen sowie nachweisen.
Für den Fall, dass die Gegenpartei keinerlei Bereitwilligkeit zeigt, auf die Forderungen einzugehen, muss ein zivilrechtlicher Klageweg beschritten werden, um die Schadenersatzansprüche geltend machen zu können. Lassen sie sich hierzu von einem erfahrenen Anwalt für Schadenersatzrecht oder Strafrecht beraten.
Er kann Ihnen die Handlungsoptionen aufzeigen und mit Ihnen gemeinsam die Chancen, Risiken und auch Kosten der Alternativen abwägen. Spezialisierte und erfahrene Anwälte für Schadenersatzrecht finden Sie schnell und einfach in Ihrer Nähe in unserer Anwaltssuche für Schadenersatz.



