Grundsätzlich ist der Tatbestand des schweren Diebstahls erfüllt, wenn er an einer Sache mit einem Wert von über 3000 Euro begangen wird. Dabei ist bei einem Wert von über 50.000 Euro mit einem Strafmaß von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen.
Außerdem ist der Tatbestand des schweren Diebstahls erfüllt, wenn er einem Betroffen zustößt, der sich um Umstand einer allgemeinen Bedrängnis befindet, wie z. b. einer Überschwemmung oder eines großen Feuers.
Ferner ist ein schwerer Diebstahl immer dann gegeben, wenn er in Räumlichkeiten oder an Sachen einer Religionsgemeinschaft oder Kirche begangen wird. Dies gilt auch für einen Diebstahl, der an Sachen von anerkannnter Wertschätzung im wissenschaftlichen, künstlerischen, geschichtlichen oder volkskundlichen Bereich begangen wird, die sich an einem öffentlichen Ort befinden.