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Was ist eine schwere Körperverletzung? – Welche Strafe droht dabei?

Mann mit Halskrause Frau zeigt Mann Befund

Eine schwere Körperverletzung ist eine Straftat und kann weitreichende Folgen für ein Opfer haben sowie harte Strafen für einen Täter bedeuten. Dabei unterscheidet das Strafgesetzbuch Österreich unterschiedliche Tatbestände der Körperverletzung, die deshalb auch eine unterschiedliche Körperverletzung Strafe zur Folge haben.

In diesem Artikel wollen wir  alle wichtigen Fragen rund um die schwere Körperverletzung StGB beantworten, z.B.:

  • Was zählt alles zu Körperverletzung?
  • ist es eine schwere Körperverletzung?
  • Wie hoch ist die Strafe für Körperverletzung
  • Wann ist eine Körperverletzung verjährt?

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Verschiedene Arten von Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch Österreich

Die Körperverletzung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen ist  im Strafgesetzbuch in den §§ 83 bis 88 geregelt. Hierbei unterscheidet das Gesetz folgende Tatbestände zur Körperverletzung:

  • Die vorsätzlich leichte Körperverletzung nach § 83 Dieser Straftatbestand ist mindestens gegeben, wenn ein Täter bei seiner Tat beabsichtigt, ein Opfer zu verletzen oder es in seiner Gesundheit zu schädigen.
  • Die vorsätzlich schwere Körperverletzung nach § 84 StGB:Die vorsätzlich schwere Körperverletzung StGB ist dann gegeben, wenn es die Absicht des Täters ist,  das Opfer zu verletzen oder in seiner Gesundheit zu beschädigen. Dabei nimmt er durch die Handlung auch eine schwere Körperverletzung in Kauf, weil er sie bewusst für möglich erachtet  und sich damit auch abfindet.
  • Die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach § 85 StGB:Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung beim Opfer schwere Dauerfolgen verursacht, ist das Strafmaß auf 6 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe erhöht.
  • Die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 86 StGB: Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung den Tod des Opfers zur Folge hat, so erhöht sich das Strafmaß auf  1 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe.
  • Die absichtlich schwere Körperverletzung nach § 87 StGB: Handelt es sich um eine absichtliche schwere Körperverletzung, so erhöht sich das Strafmaß auf eine 1 bis 5-jährige Freiheitsstrafe. Dabei ist die Absicht immer dann gegeben, wenn ein Täter die schwere Körperverletzung nicht nur für möglich hält im Rahmen der Tat, sondern absichtlich sein Opfer schwer verletzen will.
  • Die fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB: Eine fahrlässige Körperverletzung ist dann gegeben, wenn ein Täter sein Opfer nicht verletzen wollte, jedoch durch seine fahrlässige Handlung eine Körperverletzung verursacht hat. Hierbei lässt sich z. B. ein Verkehrsunfall mit Unfallverletzten nennen. Dabei ist die fahrlässige Körperverletzung Österreich im Strafmaß gegenüber anderen Arten der Körperverletzung reduziert. Ferner kann eine fahrlässige Körperverletzung Österreich straffrei bleiben, wenn dem Täter kein schweres Verschulden nachzuweisen ist.

Wann handelt es sich genau um schwere Körperverletzung?

Unter einer  Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne versteht man eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit  oder auch andere Schädigungen der Gesundheit. Deshalb sind Körperverletzungen im Strafrecht z.B. Knochenbrüche, Prellungen oder auch Schnittverletzungen, jedoch keine sehr leichten Beeinträchtigungen wie z.B. eine Rötung oder ein leichter Kratzer auf der Haut.

Die Unterscheidung zwischen einer leichten und einer schweren Körperverletzung ist im Strafrecht sehr wichtig und drückt sich in einem deutlichen Unterscheid im Strafmaß aus. Dabei besagt die schwere Körperverletzung Definition, dass das Opfer hierbei  für mehr als 24 Tage gesundheitlich geschädigt ist oder berufsunfähig ist oder wenn es sich um eine allgemein anerkannt schwere Verletzung handelt. 

Hierbei wird als schwere Verletzung z.B. die Verletzung eines wichtigen Organs eingestuft. Dabei ist dann der Tatbestand der  schweren Körperverletzung gegeben.

Was steht im Gesetz zur schweren Körperverletzung nach § 84 StGB?

Im Strafgesetzbuch Österreich ist die  schwere Körperverletzung Definition und die mögliche Strafe wie folgt beschrieben: 

 

Schwere Körperverletzung § 84.

(1) Wer einen anderen am Körper misshandelt und dadurch fahrlässig eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder eine an sich schwere Verletzung oder Gesundheitsschädigung zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten begeht.

(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbstständige Taten (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.

(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine schwere Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung (Abs. 1) des anderen herbeiführt.

(5) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine Körperverletzung (§ 83 Abs. 1 oder Abs. 2) begeht
1. auf eine Weise, die mit Lebensgefahr verbunden ist,
2. mit mindestens zwei Personen in verabredeter Verbindung oder
3. unter Zufügung besonderer Qualen.“

Schwere Körperverletzung und ihre Behandlung im Strafrecht

Im Strafrecht Österreich werden die Straffolgen einer schweren Körperverletzung auf die des Tatbestandes einer leichten Körperverletzung aufgebaut. Deshalb wird eine schwere Körperverletzung immer vor einem Landesgericht verhandelt, wohingegen eine leichte Körperverletzung Sache der Bezirksgerichte ist. Hierbei ist das Strafmaß entscheidend, das für eine schwere Körperverletzung bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe vorsieht.

Jedoch kann auch ein Landesgericht ein Urteil sprechen, wenn sich im Rahmen der Verhandlung herausstellt, dass es doch nur um eine leichte Körperverletzung im konkreten Fall gehandelt hat.

Abgrenzung im Strafrecht - schwere Körperverletzung zu leichter Körperverletzung

Die körperliche Schädigung – der Grad der Verletzung

Im Strafrecht wird eine Körperverletzung dann als  schwere Körperverletzung bewertet, wenn durch die Tat große Einbußen der Funktionen von wichtigen Organen  oder Körperteilen die Folge sind. Hierbei werden als schwere Körperverletzung regelmäßig Verletzungen innerer Organe und große Knochenbrüche eingestuft.

Dabei wird jedoch immer die Gesamtsituation des Opfers in Betracht gezogen. Hierbei sind sowohl die Dauer der Heilung und die Chancen auf vollständige Heilung relevant als auch der allgemeine körperliche Zustand des Opfers. Eine leichte Gehirnerschütterung wird i.d.R. nur als leichte Körperverletzung bewertet, jedoch kann sie auch als schwere Körperverletzung eingeordnet werden, wenn z.B. eine Amnesie die Folge ist oder eine andauernde Wetterfühligkeit bleibt.

Hierbei können grundsätzlich alle Folgeschäden der Körperverletzung berücksichtigt werden, die die Lebensqualität des Opfers spürbar beeinflussen. Deshalb sind auch psychische Folgen der Körperverletzung relevant.

Dauer einer körperlichen Schädigung

Um den Tatbestand der schweren Körperverletzung zu erfüllen, muss die Schädigung der Gesundheit mindestens 24 Tage dauern und hierbei auch z. B. von Berufsunfähigkeit begleitet sein.

Jedoch können ein Krankenstand und eine Berufsunfähigkeit auch länger andauern als die Ursache der Gesundheitsschädigung fordert. Im strafrechtlichen Sinne werden zum Beruf eines Opfers alle sozialen Tätigkeiten gerechnet und sie schließen dabei auch eine Arbeitslosigkeit mit ein. Entscheidend ist letztendlich nur, wie lange ein Opfer seinen sozialen Verpflichtungen nicht nachgehen kann.

Die Vorsätzlichkeit bei einer schweren Körperverletzung

Bereits der Misshandlungsvorsatz einer leichten Körperverletzung ist ausreichend um eine vorsätzliche schwere Körperverletzung StGB festzustellen. Hingegen muss eine fahrlässig herbeigeführte schwere Körperverletzung für einen Täter nur vorhersehbar gewesen sein.

So ist z.B. ein Schubser, bei dem beabsichtigt ist, dass ein Opfer umfällt, fahrlässig. 

Dabei wird zumindest in Kauf genommen, dass sich ein Opfer auch schwere Verletzungen zuziehen könnte, z.B. einen Knochenbruch.

Außerdem kann eine schwere Körperverletzung auch angenommen werden, wenn die Verletzung mit Mitteln ausgeführt wird, die normalerweise Lebensgefahr bedeuten, allerdings im konkreten Fall nur zu einer leichten Körperverletzung führen. 

Beispielhaft lässt sich hier ein leichter Streifschuss durch eine Feuerwaffe nennen.

Schwere Körperverletzung bei Beteiligung mehrerer Personen

Ist eine Schlägerei strafbar?

Höhere Strafen bei schwerer Körperverletzung sind auch zu erwarten, wenn an der  Tat mindestens drei Personen beteiligt sind. Dabei kann es sich um Schlägereien handeln oder auch eine Tat, bei der mehrere Täter dem Opfer eine Körperverletzung zufügen. 

Ferner wird als schwere Körperverletzung auch immer gewertet, wenn das Opfer besondere Qualen zu erleiden hatte. Hierbei sind sowohl körperliche als auch seelische Schmerzen relevant, die sowohl dauerhaft als auch intensiv sind.  Außerdem finden die spezifischen persönlichen Eigenschaften des Opfers Berücksichtigung. 

Dabei kann sowohl das Alter als auch seine besondere körperliche und seelische Verfassung eine Rolle spielen. Zusätzlich hat ein Opfer bei einer schweren Körperverletzung ggf. auch Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld.

Wann verjährt schwere Körperverletzung?

Bei der schweren Körperverletzung verhält es sich wie bei anderen Straftaten auch – sie verjährt in Abhängigkeit vom maximalen Strafmaß für die Tat. Deshalb  verjähren Körperverletzungen als leichte Körperverletzung nach 3 Jahren, die schwere Körperverletzung nach 5 Jahren und eine Vergewaltigung nach 10 Jahren. 

Jedoch  wird im Falle besonders schwerer Vergehen im Bereich der Körperverletzung, z.B. bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger mit einer schweren Körperverletzung (z.B. Traumatisierung), eine Verjährungsfrist von  20 Jahren veranschlagt. Zusätzlich verjährt die vorsätzlich schwere Körperverletzung mit einer Todesfolge gar nicht.

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