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Vernehmung – Wie ist der Ablauf und die rechtliche Lage?

Vernehmung und Ablauf

Was ist eine Vernehmung nach StPO? Wie ist der Ablauf einer Vernehmung bei der Polizei in Österreich? Bei der Vernehmung handelt es sich um eine mündliche Befragung einer Person zu einer bestimmten Sache. Die Vernehmung erfolgt von einer Behörde und meist durch die Polizei. Die Personen können sowohl Beschuldigte als auch Gutachter oder Zeugen der Vernehmung sein. Vernehmung als Zeuge – was heißt das? Der folgende Artikel erläutert Ihnen, was es heißt Vernehmung als Beschuldigter oder als Zeuge vernommen zu werden, was eine zeugenschaftliche Vernehmung ist, welche rechtlichen Bestimmungen die StPO für die Vernehmung vorsieht, wer bei der Vernehmung dabei sein darf und wer als Begleitperson bei der polizeilichen Vernehmung sinnvoll ist.

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Vernehmung?

Die rechtlichen Bestimmungen einer Vernehmung regelt die StPO, die österreichische Strafprozessordnung. Was ist eine Einvernahme? Im Rahmen des Strafrechts spricht man meist von einer Einvernahme, allerdings sind auch die Begriffe Vernehmung und Verhör geläufig. Die Vernehmung dient der Aufklärung einer Straftat und zur Beweisaufnahme. Bei der Vernehmung handelt es sich um eine mündliche Befragung eines Beschuldigten, eines Zeugen, eines Sachverständigen oder einer Partei. Als Partei bezeichnet man Personen, welche einen Antrag auf Entscheidung bei einer Behörde oder einem Gericht gestellt haben. In einem Gerichtsverfahren gelten Kläger, Beklagte und Angeklagte als Parteien.

Eine Einvernahme erfolgt, nachdem ein Beschuldigter nach Aufnahme seiner persönlichen Daten mit der ihm zu Lasten gelegten Tat konfrontiert wird. Der Beschuldigte hat die Möglichkeit sich zur Tat zu äußern, wird vorab auf sein Aussageverweigerungsrecht und sein Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, hingewiesen. Seine Aussage wird protokolliert und muss von ihm unterschrieben werden.

Welche rechtlichen Bestimmungen sieht die StPO für die Vernehmung vor?

Die Strafprozessordnung (StPO) regelt die Vernehmung und unterscheidet dabei explizit zwischen Vernehmung und Erkundigungen. Die Rechtsprechung sieht dabei nicht nur klare Abgrenzungskriterien für die formlose Ermittlung und die förmliche Beweisaufnahme vor, sondern auch Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vorschriften bei der Vernehmung.

Der Ablauf und die Vorgehensweisen bei einer Vernehmung unterliegen zahlreichen Formvorschriften. Die Informationspflicht besagt, dass der Beschuldigte über seine wesentlichen Rechte im Strafverfahren unterrichtet werden muss. Dem Beschuldigten werden in der StPO für die Vernehmung zahlreiche Rechte eingeräumt. Neben dem Aussageverweigerungsrecht steht ihm auch ein Strafrechtsverteidiger vor der Vernehmung zu. Sollte dieser später eintreffen oder verhindert sein, muss die Vernehmung verschoben werden.

Was ist eine Erkundigung?

Anders als die Vernehmung ist die Erkundigung an keine Formvorschriften gebunden und wird lediglich in einem Amtsvermerk notiert. Bei einer Erkundigung handelt es sich um das Verlangen und Erhalten einer Auskunft und das anschließende Entgegennehmen einer Aussage/Mitteilung einer Person. Die Auskunft wird allerdings freiwillig erteilt und kann nicht erzwungen werden. Nimmt die Kriminalpolizei Erkundigungen vor, muss sie auf ihre Funktion hinweisen, sofern es sich nicht um verdeckte Ermittlungen handelt. Daher gibt es bei der Offenlegungspflicht auch Ausnahmen. Ebenso wie eine Vernehmung dient auch die Erkundigung zur Aufklärung einer Straftat und der Vorbereitung einer Beweisaufnahme.

Ladung von Personen zu einer Vernehmung – Wer wird geladen?

Wenn eine Person zu einer Vernehmung erscheinen soll, wird sie schriftlich vorgeladen. Die Ladung weist auf den Gegenstand des Verfahrens und den Vernehmungsort, den Tag und die Stunde der Vernehmung hin. Gleichzeitig werden Opfer, Täter und andere zur Vernehmung geladene Personen über ihre Rechte aufgeklärt. Der Ladung muss Folge geleistet werden, andernfalls können die Betroffenen vorgeführt werden. Es gibt einfache Ladungen oder „Ladungen, unter Androhung von Zwangsmitteln“. Erscheint eine Person mit einfacher Ladung nicht zur Vernehmung, sind zunächst keine Konsequenzen zu befürchten, allerdings kann sich dies im späteren Verlauf des Strafverfahrens negativ auswirken. Außerdem wird bei einer weiteren Ladung meist eine mit Androhung von Zwangsmitteln gewählt, sodass sich die Person nicht mehr entziehen kann. Die Ladung muss zu eigenen Händen zugestellt werden.

Möglichkeiten der Ladung

Neben der förmlichen Ladung können die Personen auch mündlich oder fernmündlich zur Dienststelle gebeten werden, wenn sie damit einverstanden sind und über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt wurden. Bei einer Verhaftung ist es meist nicht möglich, Personen schriftlich vorzuladen, da sie gemäß Gesetz unverzüglich zur Sache und zur Tat vernommen werden müssen.

Vernehmung als Zeuge

Gemäß Rechtsprechung ist ein Zeuge eine Person, die zur Aufklärung einer Straftat Tatsachen direkt oder indirekt wahrgenommen hat und eine Aussage im Verfahren machen soll. Daher werden in einem Strafverfahren selbstverständlich auch Zeugen zur Vernehmung geladen, um die Straftat aufzuklären. Da einige Zeugen jedoch einen besonderen Schutz benötigen, gibt es unterschiedliche Vernehmungsverfahren bei der Vernehmung als Zeuge. Besonders bei minderjährigen Zeugen sieht das Gesetz eine besondere Form der Vernehmung als Zeuge vor. Die sogenannte kontradiktorische Vernehmung ermöglicht eine getrennte Vernehmung des Beschuldigten und des Zeugens bzw. des Opfers. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im unteren Abschnitt.

Welche Rechte und Pflichten haben Zeugen bei einer Vernehmung?

Zeugen sind laut Gesetz dazu verpflichtet eine vollständige und richtige Aussage zu machen. Wünscht der Zeuge, dass eine vertraute Person der Vernehmung beiwohnt, kann er dies veranlassen. Allerdings können keine Personen zur Vernehmung hinzugezogen werden, die selbst Zeuge sind, an der Straftat mitgewirkt haben oder verdächtigt werden. Ebenso dürfen keine Personen anwesend sein, die den Zeugen von einer vollständigen Aussage abhalten können oder ihn beeinflussen. In den genannten Fällen kann der Ausschluss der Vertrauensperson veranlasst werden.

Der Zeuge wird ebenso wie der Beschuldigte bei Ladung über seine Rechte informiert. Vertrauenspersonen sind außerdem zur Verschwiegenheit über ihre Wahrnehmung im Zuge der Vernehmung verpflichtet.

Wie ist der Ablauf bei einer Vernehmung als Zeuge?

Die Vernehmung des Zeugen kann in der Dienststelle, aber auch außerhalb erfolgen. Dies kann die Wohnung des Zeugen selbst oder ein anderer Ort (z.B. Krankenhaus, Arbeitsstelle) sein. Wichtig ist dabei nur, dass der Zeuge einzeln und ohne die anderen Verfahrensbeteiligten und Zeugen verhört wird. Die Aussagen des Zeugen müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, da die Aussagen im Gerichtsverfahren auch vereidigt werden können. Im Rahmen der Vernehmung werden dann Unklarheiten und Widersprüche aufgeklärt und der Zeuge befragt. Es dürfen jedoch keine Fragen zu allfälligen strafgerichtlichen Verfahren gegen den Zeugen selbst oder deren Ausgang sowie Fragen zu den persönlichen Lebensumständen des Zeugen gestellt werden, sofern sie nicht für die Ermittlungen unerlässlich sind.

Anonyme Aussage

Besteht für den Zeugen oder einen Dritten aufgrund der Zeugenaussage oder durch die Bekanntgabe einer Identität oder Angaben zur Person eine ernste Gefahr für Leben, Freiheit, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit, kann eine anonyme Aussage aufgenommen werden. Ferner kann dem Zeugen erlaubt werden, die entsprechenden Fragen nicht zu beantworten. Vor Gericht kann der Zeuge sein Erscheinungsbild auch so verändern, dass er nicht mehr erkannt wird. Lediglich das Gesicht darf nicht vollständig abgedeckt werden, da die Mimik noch erkennbar sein muss.

Gegenüberstellung

Im Rahmen der Vernehmung ist es möglich, eine Wahlkonfrontation mit Personen, Fotos oder Aufnahmen durchzuführen oder eine Konfrontation einzelner Verfahrensbeteiligter zu wählen. Nicht rechtlich geregelt ist die spontane Gegenüberstellung eines Täters mit einem Zeugen. Dabei ist es auch denkbar, dass einem Zeugen mehrere mögliche Täter gegenübergestellt werden, wobei sich der tatsächliche Täter unter ihnen befindet. Jene Form der Wahlkonfrontation kann offen oder verdeckt erfolgen (z.B. durch einen venezianischen Spiegel). Bevor es zur Identifizierung kommt, muss der Zeuge die Merkmale des Beschuldigten benennen. Eine Konfrontation des Beschuldigten oder Zeugen mit anderen Zeugen ist dann erlaubt, wenn sich die Aussagen stark unterscheiden und man vermutet, dass die Aufklärung der Straftat aufgrund der unterschiedlichen Aussagen nicht möglich ist.

Was ist eine kontradiktorische Vernehmung?

Bei der kontradiktorischen Vernehmung werden bei einem Strafprozess der Zeuge und der Beschuldigte getrennt voneinander vernommen, sodass sie nicht aufeinandertreffen. Da man eine Eskalation zwischen dem Zeuge und dem Beschuldigten, aber auch eine psychische Belastung des Zeugen, der gleichzeitig das Opfer sein kann, zu vermeiden, wird eine „schonende Vernehmung“ durchgeführt.

Doch auch die Anwesenheit der Staatsanwaltschaft und Rechtsvertreter kann auf die Zeugen einschüchternd wirken, daher wird ebenso eine räumliche Trennung vorgenommen. Die Staatsanwaltschaft, der Beschuldigte und die Verteidigung befinden sich in einem Raum, wohingegen die Zeugen in einem anderen Raum sind. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und dem Beschuldigten über einen Monitor gezeigt. Somit hat der Beschuldigte die Möglichkeit, von seinem Fragerecht Gebrauch zu machen, ohne Anwesend zu sein. Die kontradiktorische Vernehmung dient meist zum Schutz der Zeugen bzw. des Opfers. Handelt es sich um ein minderjähriges Opfer eines Sexualdelikts, dann muss kontradiktorisch verhört werden.

Kontradiktorische Vernehmung ohne Hauptverhandlung

Die kontradiktorische Vernehmung kommt auch dann zum Einsatz, wenn vermutet wird, dass die Vernehmung in der Hauptverhandlung aufgrund von tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar sein wird. Lebt der Zeuge beispielsweise im entfernten Ausland und kann nicht ohne Komplikationen anreisen oder leidet an einer schweren Krankheit, wird eine kontradiktorische Vernehmung gewählt. Auch eine bewusste Trennung von Opfer und Täter sowie anderen Verfahrensbeteiligten kann eine Begründung für die Wahl einer kontradiktorischen Vernehmung darstellen. Somit wird verhindert, dass das Opfer unnötig belastet wird oder minderjährige Zeugen beeinflusst werden. Sollten Fragen aufkommen, werden diese über den Richter an den Zeugen übermittelt, sodass kein persönlicher Kontakt zwischen Opfer und Täter erfolgen kann.

Eine kontradiktorische Vernehmung hat ausschließlich durch das Gericht zu erfolgen und findet auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach den entsprechenden Regelungen für die Hauptverhandlung statt. Dabei findet keine einseitige Vernehmung durch die Strafverfolgungsbehörden statt. Das Gericht muss der Staatsanwaltschaft, dem Opfer, möglichen Beteiligten und dem Beschuldigten die Möglichkeit geben, an der Vernehmung teilzunehmen und Fragen zu stellen. Die Bild- und Tonaufnahmen sowie das Protokoll der Vernehmung kann bei der Hauptverhandlung verlesen und genutzt werden.

Wann besteht ein Verbot für die Vernehmung als Zeuge?

Für einige Personen besteht ein Vernehmungsverbot. Außerdem führt jede unzulässige Vernehmung einer geschützten Person zur Nichtigkeit der gesamten Aussage. Beispielsweise darf ein Geistlicher, der in der Beichte etwas anvertraut bekommen hat, nicht verhört werden. Dies gilt auch dann, wenn der Geistliche eine Aussage machen möchte. Geschützt ist auch das Amtsgeheimnis, somit dürfen Beamte nur über Tatsachen, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, verhört werden, wenn die entsprechende Dienststelle sie von der Pflicht befreit. Auch bestimmte Mitglieder eines Parlamentsausschusses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Darüber hinaus ist auch die Vernehmung von Personen, die an einer psychischen Krankheit leiden oder eine geistige Behinderung haben oder aus einem anderen Grund (z.B. Drogen- oder/und Alkoholkonsum) nicht in der Lage sind, die Wahrheit zu sagen, unzulässig.

Wann besteht Aussagebefreiung für Zeugen?

Vor einer Vernehmung werden die Zeugen auf ihre Aussagepflicht hingewiesen. Möchte ein Zeuge eine Aussagebefreiung in Anspruch nehmen, muss er die Gründe hierfür glaubhaft vortragen. Personen, die gegen einen Angehörigen Aussagen müssen, sind von der Aussage befreit. Dies gilt auch dann, wenn eine Ehe beispielsweise nicht mehr besteht; die Aussageverweigerung ist auch über die Scheidung hinaus zulässig. Sollten Personen als Privatbeteiligte am Verfahren mitwirken, besteht keine Aussagebefreiung gegen einen Angehörigen.

Hat ein Zeuge nicht ausdrücklich auf seine Aussagebefreiung verzichtet, ist die Aussage nichtig. Auch befreit, sind Personen, die durch die Tat des Beschuldigten verletzt worden sein könnten und unter 14 Jahre alt sind oder möglicherweise ein Sexual- oder Gewaltopfer des Beschuldigten sein könnte. Ebenso sind Personen befreit, die bereits im Rahmen der kontradiktorischen Vernehmung vernommen wurden.

Wann kann man als Zeuge die Vernehmung verweigern? – Die Aussageverweigerung

Geistliche dürfen nicht darüber befragt werden, was ihnen in der Beichte unter dem Siegel der geistigen Amtsverschwiegenheit anvertraut wurde. Dies gilt auch dann, wenn der Geistliche aussagen möchte. Die Aussageverweigerung muss von der betroffenen Person glaubhaft erläutert werden. Personen, die einen Angehörigen durch eine Aussage gefährden würden, einer Strafverfolgung ausgesetzt zu werden, dürfen die Aussage verweigern. Ferner können Personen, die sich über die Anschuldigungen hinaus selbst belasten würden, die Aussage verweigern.

Darüber hinaus sind folgende Personen zur Aussageverweigerung berechtigt:

  • Verteidiger, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare
  • Mediatoren
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapeuten und Psychologen
  • Bewährungshelfer
  • Mitarbeiter anerkannter Einrichtungen zur psychosozialen Beratung und Betreuung

Auch Medieninhaber (Herausgeber), Medienmitarbeiter und Arbeitnehmer eines Medienunternehmens oder Mediendienstes können die Aussage verweigern, wenn die Fragen die Person des Autors, Einsenders oder Gewährsmannes eines Beitrags oder anderer Unterlagen betreffen.

Als Zeuge in der Vernehmung Fragen nicht beantworten?

Ein Zeuge hat auch das Recht, einzelne Fragen in der Vernehmung nicht zu beantworten, sofern er selbst oder ein Angehöriger dadurch einen vermögensrechtlichen Nachteil erfahren würde oder der Schande ausgesetzt wäre. Wurde eine Person durch die Straftat in der Geschlechtssphäre verletzt oder wird vermutet, dass sie verletzt wurde, kann sie die Beantwortung entsprechender unzumutbarer Fragen in der Vernehmung verweigern.

Auch die Aussage über die persönlichen Lebensbereiche einer anderen Person können verweigert werden. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, dass Person, die eine Aussage verweigern, zur Aussage verpflichtet werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Aussage unerlässlich für das Strafverfahren ist.

Vernehmung als Beschuldigter – Wie ist der Ablauf der Vernehmung bei der Polizei?

Als Beschuldigter gilt eine Person dann, wenn sie aufgrund bestimmter Sachverhalte verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Sobald die Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die Ermittlungen aufgenommen haben, gilt die Person als Verdächtigter. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wird festgestellt, ob sich der Verdacht bestätigt. Ist dies der Fall, erfolgt die Vernehmung der Person.

Zu Beginn der Vernehmung wird der Beschuldigte über seine Rechte informiert und zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt. Danach kann er sich detailliert zum Tatvorwurf äußern und die Vorkommnisse aus seiner Sicht schildern. Vor der Vernehmung ist dem Beschuldigten jedoch mitzuteilen, dass er das Recht auf eine Rechtsvertretung hat. Darüber hinaus muss er auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, welcher Straftat er verdächtigt wird und dass er die Aussage verweigern kann. Die Aussage des Beschuldigten kann als Beweis gegen ihn verwendet werden.

Vernehmung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Beschuldigte

Bei der Vernehmung von Jugendlichen hat der gesetzliche Vertreter eines jugendlichen Beschuldigten das Recht, auszusagen und bei der Vernehmung des Jugendlichen anwesend zu sein. Jugendliche unter 21. Jahren können die Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Vernehmung fordern, wenn der Jugendliche nicht durch einen Rechtsverteidiger vertreten wird. Als Vertrauensperson können folgende Personen herangezogen werden:

  • Gesetzlicher Vertreter
  • Erziehungsberechtigter
  • Angehörige
  • Lehrer
  • Erzieher
  • Vertreter der Jugendgerichtshilfe
  • Bewährungshelfer

Personen, die am Verfahren beteiligt sind oder an der Straftat mitgewirkt haben, sind als Vertrauenspersonen ausgeschlossen. Bevor der Jugendliche vernommen werden kann, muss gewartet werden, bis die Vertrauensperson oder der Verteidiger anwesend ist. Ausgenommen sind Straftaten, bei denen eine sofortige Vernehmung erfolgen muss.

Welche Rechte hat ein Beschuldigter bei einer Vernehmung?

Grundsätzlich hat der Beschuldigte das Recht, die Aussage zu verweigern und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Ferner kann er einen Rechtsverteidiger hinzuziehen und hat bis zum Erscheinen des Anwalts das Recht auf Verschiebung der Vernehmung. Der Rechtsverteidiger darf zwar bei der Vernehmung anwesend sein, darf sich aber nicht beteiligen. Nach der Vernehmung kann der Verteidiger relevante Fragen an den Beschuldigten stellen und Erklärungen abgeben. Nicht erlaubt ist jedoch die Absprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem, d.h. einzelne Fragen können nicht vorab geklärt werden.

Eine sofortige Vernehmung erfolgt nur dann, wenn dies notwendig ist, um eine wesentliche Gefahr für die Ermittlungen oder eine Beeinträchtigung von Beweismitteln abzuwenden. In diesem Fall muss der Beschuldigte innerhalb von 24 Stunden eine Begründung der Kriminalpolizei erhalten, warum die Beschränkung erfolgte und eine Ton- und Bildaufnahme muss erstellt werden.

Im Rahmen der Vernehmung dürfen dem Beschuldigten weder Versprechungen noch Vorspiegelungen gemacht werden. Ferner sind Drohungen und Zwangsmittel zur Einschüchterung des Beschuldigten nicht erlaubt. Weder seine Willensfreiheit noch sein Erinnerungsvermögen und seine Einsicht dürfen durch irgendwelche Maßnahmen oder Eingriffe beeinträchtigt werden. Die Fragen der Vernehmung müssen klar und deutlich sowie verständlich für den Beschuldigten sein; sie dürfen keine Mehrdeutigkeit oder Verfänglichkeit aufweisen.

Wann erfolgt die sofortige Vernehmung des Beschuldigten?

Wie bereits erwähnt, ist es auch möglich, den Beschuldigten sofort zu vernehmen, wenn Flucht- und Verdunklungsgefahr besteht. In diesem Fall kann die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten zur sofortigen Vernehmung laden. Auch bei Gefahr im Verzug oder wenn der Beschuldigte auf frischer Tat erwischt wird, kann die Kriminalpolizei den Beschuldigten vorführen und die Staatsanwaltschaft eine sofortige Vernehmung anordnen.

Begleitperson bei der polizeilichen Vernehmung – Wer darf bei einer Vernehmung dabei sein?

Je nachdem ob man als Zeuge oder Beschuldigter bei einer Vernehmung in einem Strafverfahren erscheint, hat man unterschiedliche Rechte. Dies gilt vor allem für die Begleitperson bei der polizeilichen Vernehmung. Wer darf bei der Vernehmung dabei sein? Als Beschuldigter hat man grundsätzlich das Recht, einen Verteidiger für die Vernehmung heranzuziehen. Eine weitere Begleitperson ist bei der polizeilichen Vernehmung nicht erlaubt. Bei beschuldigten Minderjährigen sieht das Gesetz vor, dass der gesetzliche Vertreter aussagen kann und bei der Vernehmung anwesend ist. Junge Erwachsene unter 21 Jahren, die keinen Verteidiger heranziehen, können eine Vertrauensperson als Begleitperson bei der polizeilichen Vernehmung haben. Auch als Zeuge kann man bei einer Vernehmung eine Vertrauensperson heranziehen, sofern diese Person nicht am Verfahren beteiligt ist oder an der Straftat mitgewirkt hat.

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