Im Scheidungsantrag müssen nicht nur alle Angaben zu den Personen und der Ehe vorhanden sein, sondern die Eheleute müssen auch eine Erklärung abgeben, dass die Ehe als zerrüttet gilt und nicht weitergeführt wird. Im Anschluss an diese notwendigen Angaben zur Eheschließung und den persönlichen Daten können nähere Erklärungen zur Auflösung der Ehegemeinschaft gemacht werden.
Darüber hinaus kann die Trennungsdauer sowie der Grund für die Zerrüttung der Ehe genannt werden. An dieser Stelle können Sie die Scheidungsgründe nennen. Wichtig ist auch, dass begründet wird, dass eine Rettung der Ehe aussichtslos ist. Ferner wird vermerkt, dass es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt und beide Ehegatten mit der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft einverstanden sind.
Liegt diese Bedingung nicht vor, kann die Ehe nicht im Einvernehmen geschieden werden, dann muss eine Scheidungsklage für eine strittige Scheidung eingereicht werden.
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht, um einen rechtskräftigen Scheidungsantrag zu formulieren und sich beraten zu lassen.