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Gewährleistungsanspruch geltend machen – Wie gehe ich vor?

Frau greift zum Kopf beim Auto

Das neue Smartphone ist nach einem Monat defekt oder der Gebrauchtwagen entpuppt sich als Unfallwagen? Frühzeitig Gewährleistungsanspruch geltend machen – wir erklären Ihnen wie! Welche Garantie oder Gewährleistung besteht beim Handy?

War ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden, dann kann ein Konsument gegenüber einem Unternehmen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen. Ebenso besteht auch auf eine Reparatur Gewährleistung in Österreich. Doch wann besteht Anspruch auf Preisminderung. Reparatur, Austausch oder Geld zurück bei Gewährleistung?

Der folgende Artikel erläutert, wann und wie man gerichtlich und außergerichtlich einen Gewährleistungsanspruch geltend machen kann.  

Das Wichtigste in Kürze:

Inhaltsverzeichnis

Wann spricht man von einem Mangel?

Ein Mangel liegt dann vor, wenn der gekaufte Gegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die gewöhnlich vorausgesetzten oder vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweist. 

Dabei sind Gewährleistungsansprüche verschuldensunabhängig, d.h. es spielt keine Rolle, ob der Verkäufer den Schaden verursacht hat oder nicht. Selbst wenn der Defekt vom Hersteller des Produkts verursacht wurde, muss der Händler/Verkäufer dafür haften.

Wann besteht ein Gewährleistungsanspruch?

Kaufverträge zwischen Konsumenten und Unternehmen unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz und ein Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung ist unzulässig. Wenn gekaufte Waren zum Zeitpunkt der Übergabe nicht den vertraglichen Vereinbarungen (gewöhnlich vorausgesetzte oder vereinbarte Eigenschaften) entsprechen, besteht ein Anspruch auf Gewährleistung. 

Tritt der Mangel innerhalb der Gewährleistung bis zu 6 Monaten nach Kauf auf, geht das Gewährleistungsrecht davon aus, dass er bei der Übergabe bereits vorhanden war; man spricht dann von einem versteckten Mangel. Der Konsument kann dann innerhalb der Gewährleistungsfrist seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen, wobei dies frühzeitig geschehen sollte, da nach 6 Monaten die Beweislastumkehr erfolgt. 

Tritt der Mangel erst nach 6 Monaten auf, muss der Käufer nachweisen können, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.

Besteht ein Anspruch auf Gewährleistung bei Verschleißteilen?

Der Akku Ihres neuen Laptops funktioniert nicht mehr und der Händler weigert sich Gewähr zu leisten, da es sich um ein Verschleißteil handelt? Oftmals werden Konsumenten mit einfachen Ausreden abgewimmelt, damit Verkäufer nicht für den Mangel einstehen müssen. 

Fakt ist aber, dass das Gesetz nicht von Verschleißteilen spricht; entscheidend ist nur, ob der Mangel bei Übergabe bestand. Abzugrenzen ist jedoch die normale Abnutzung, bei welcher es sich nicht um einen Mangel handelt. In diesem Fall können Sie keinen Gewährleistungsanspruch geltend machen.

Insbesondere bei gebrauchten Gegenständen müssen spezifische Mangelerscheinungen akzeptiert werden, die dem Alter der Sache entsprechen.     

Welche Ansprüche auf Gewährleistung bestehen?

Der Konsument hat in erster Linie ein Recht auf Verbesserung (Reparatur) der Sache oder deren Austausch. Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl zwischen beiden Behelfen, d.h. er kann entscheiden, ob er den Gegenstand repariert oder ausgetauscht haben möchte.

Verursacht ein Austausch oder die Reparatur unzumutbare Kosten für das Unternehmen, kann es eine andere Lösung anbieten. Hat ein Käufer einen Neuwagen mit defekter Servolenkung gekauft und wünscht einen Austausch, kann der Händler die Reparatur anbieten. Ein Austausch wäre bei einem geringen Mangel unwirtschaftlich.

Jedoch hat der Händler die Verpflichtung, den Austausch und die Verbesserung in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Käufer durchzuführen. Ist ein Austausch und eine Verbesserung nicht möglich, hat der Käufer ein Recht auf Preisminderung oder Wandlung (=Rückabwicklung des Vertrages). Wandlung heißt, der Konsument erhält im Rahmen der Gewährleistung sein Geld zurück. Ein Recht auf Wandlung und Preisminderung hat der Käufer auch dann, wenn

  • die Verbesserung und der Austausch für das Unternehmen unverhältnismäßig teuer wären.
  • das Unternehmen die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist durchführt.
  • die Verbesserung misslingt; ein einmaliger Verbesserungsversuch reicht hierfür aus.
  • die Verbesserung oder der Austausch für den Käufer unzumutbar wären, weil dadurch eine Schmutz- oder Lärmbelästigung entsteht oder weil das Unternehmen besonders sorglos oder nachlässig agiert (z. B. eine unsachgemäße Reparatur führt zu Personengefährdung).

Der Käufer hat die Wahl zwischen Preisminderung und Wandlung; bei geringfügigen Mängeln kann keine Wandlung verlangt werden.

Wo muss man den Gewährleistungsanspruch geltend machen?

Gewährleistung und Garantie sollte nicht miteinander verwechselt werden – es handelt sich hierbei um unterschiedliche Ansprüche. Der Konsument muss den Gewährleistungsanspruch beim Händler geltend machen. 

Lediglich der Vertragspartner ist für die Gewährleistung bzw. den Austausch oder die Reparatur der mangelhaften Ware verantwortlich. Grundsätzlich gelten für jede Art von Kauf oder Werkvertrag Gewährleistungsansprüche, auch zwischen Privatpersonen. Allerdings kann zwischen zwei Privatpersonen ein Gewährleistungsausschluss vereinbart werden.  

Wo wird Gewähr geleistet?

Gewähr wird an dem Ort in Österreich geleistet, an dem die Sache übergeben wurde (z.B. im Einzelhandel). Nur bei sperrigen oder durch Einbau unbewegliche Sachen bestehen Ausnahmen.

Wie lange ist die Gewährleitungsfrist?

Auf bewegliche Sachen oder für Dienstleistungen an beweglichen Sachen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe. Zu den beweglichen Sachen zählen Laptops, Elektrogeräte, Autos und Reparaturen an Fahrzeugen. 

Auf unbewegliche Sachen besteht ab der Übergabe eine dreijährige Frist auf Gewährleistung. Als unbewegliche Sachen gelten Immobilien oder eine eingebaute Heizungsanlage sowie alle weiteren Handwerkerleistungen an unbeweglichen Sachen. 

Bei gebrauchten Sachen kann eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr mit dem Käufer vereinbart werden. Diese muss jedoch explizit mit dem Kunden ausgehandelt werden, d.h. der Käufer sollte die reale Möglichkeit haben, den Inhalt des Kaufvertrags zu beeinflussen.

Ein Hinweis in den AGB ist für einen Verkürzung der Gewährleistungsfrist nicht ausreichend. Gleiches gilt für den Gewährleistungsausschluss bei einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen.

Hinweis:

Ausstellungsstücke und Vorführungsgegenstände sind keine gebrauchten Sachen, daher besteht die gesetzliche Gewährleistung von 2 oder 3 Jahren. Als Gebrauchtwagen zählt nur ein Auto, dass bereits länger als ein Jahr zugelassen ist. Ist seit dem Tag der Erstzulassung weniger als ein Jahr verstrichen, gelten 2 Jahre Gewährleistung.

Verpassen Sie nicht die Frist von 6 Monaten bei der Gewährleistung

Obschon Sie eine Gewährleistungsfrist von 2 oder 3 Jahren haben, sollten Sie die Frist von 6 Monaten bei der Gewährleistung nicht verpassen. Ab diesem Zeitpunkt findet eine Beweislastumkehr statt und Sie müssen als Käufer nachweisen können, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. 

In einigen Fällen wird der Beweis hierfür schwierig zu erbringen sein. Die ersten 6 Monate der Gewährleistung gestalten die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ein wenig unkomplizierter für Sie. 

Die Beweislastumkehr ist für den Käufer äußerst hilfreich, daher sollten Mängel unbedingt innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung entdeckt und angezeigt werden. Es kann ratsam sein, eine Überprüfung vor Ablauf der Frist durchzuführen. Bei Immobilien kann ein erfahrener Gutachter versteckte Mängel entdecken.

Wie kann ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend machen?

Sobald Sie einen Mangel an einer Dienstleistung oder an einem Produkt entdeckt haben, sollten Sie diesen gegenüber dem Vertragspartner (meist der Händler) schriftlich rügen. Anfangs können Sie lediglich eine Verbesserung oder einen Austausch verlangen. 

Nur in wenigen Fällen ist bereits zu Beginn eine Wandlung des Vertrags möglich (z.B. bei arglistiger Täuschung). Kann die Reparatur und der Austausch nicht durchgeführt werden, haben Sie ein Recht auf Preisminderung oder Wandlung. 

Wie komme ich zu meinem Recht?

Die folgenden Schritte sollten Ihnen behilflich sein, Ihren Gewährleistungsanspruch geltend zu machen:

  • Fordern Sie den Händler bzw. Verkäufer mit einem eingeschriebenen Brief zum Austausch oder der Reparatur auf. Dabei ist es besonders wichtig, die Bestätigung des Einschreibens aufzuheben.
  • Sollten Sie eine Reparatur wünschen, sollten Sie dies schriftlich festhalten und ausdrücklich eine „kostenlose Verbesserung“ und nicht etwa eine kostenpflichtige Reparatur verlangen.
  • Setzen Sie dem Händler eine konkrete und angemessene Frist für den Austausch oder die Reparatur; gängig sind 14 Tage.
  • Wird die Frist für den Austausch oder die Reparatur nicht eingehalten, haben Sie ein Recht auf Wandlung des Vertrags.
  • Sollten Sie den gesamten Rechnungsbetrag noch nicht vollständig bezahlt haben, können Sie den Restbetrag bis zur Mängelbehebung teilweise oder ganz zurückbehalten.
  • Um Ihren Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, sollten Sie sich nicht an den Hersteller verweisen lassen. Dieser ist nur für den Garantieanspruch zuständig.  
  • Sollten Sie eine Klage bei Gericht einreichen müssen, muss dies innerhalb der Gewährleistungsfrist geschehen.

Gewährleistungsanspruch geltend machen - Ort und Kosten der Reparatur

Wer einen defekten Laptop gekauft hat und seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte, geht meist mit dem Gerät zum Händler zurück. Somit ist der Ort der Verbesserung oder des Austausches das Geschäft des Händlers bzw. der entsprechende Einzelhandel. 

Wurde der Artikel jedoch geliefert, dann ist der Vertrag am Lieferort erfüllt worden. In diesem Fall muss ein mangelhaftes Elektrogerät oder ein defektes Möbelstück vor Ort verbessert oder zur Verbesserung abgeholt werden. 

Die Kosten für die Verbesserung oder den Austausch, besonders für den Versand-, Arbeits- und Materialkosten muss der Unternehmer tragen.

Haben Sie das Möbelstück jedoch im Handel gekauft und nach Hause transportiert, müssen Sie es für die Verbesserung wieder zum Händler bringen. 

Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Sache sperrig, schwer oder mittlerweile durch einen Einbau unbeweglich ist. Dann muss der Unternehmer vor Ort den Anspruch auf Gewährleistung erfüllen. Nach Gewährleistungsgesetz muss der Ort der Verbesserung im Inland sein. 

Unter Umständen kann der Unternehmer verlangen, dass der Käufer ihm die mangelhafte Sache auf eigene Kosten und Gefahren zusendet.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Ware (z.B. Heizung, Fliesen) und des Einbaus der ausgetauschten, mangelfreien Ware vom Unternehmen getragen werden. 

Dies ist unabhängig davon, ob im Vertrag ein Einbau der Ware durch den Händler vereinbart war oder der Käufer diesen von einem Unternehmen hat vornehmen lassen. Sollten aber die Kosten unverhältnismäßig hoch für das Unternehmen sein, müssen nicht die gesamten Ein- und Ausbaukosten getragen werden.

Sofortige Preisminderung bzw. Wandlung

Welchen Gewährleistungsanspruch kann ich geltend machen, wenn der Austausch und die Reparatur nicht möglich ist? Sollte der Austausch oder die Reparatur nicht innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Frist erfolgen, dann haben Sie einen Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung.

Bei nachfolgenden Situationen haben Sie das Recht sofort eine Wandlung oder Preisminderung zu verlangen:

  • ein Austausch oder eine Reparatur ist nicht möglich.
  • ein Austausch oder eine Reparatur einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für den Händler darstellt.
  • ein Austausch oder eine Reparatur wird vom Händler abgelehnt.
  • der Austausch oder die Reparatur wird nicht innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführt.
  • der Austausch oder die Reparatur ist für den Übergeber unzumutbar
  • der Austausch oder die Reparatur verursacht erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer.

Preisminderung kann auch bei Billigware erfolgen

Sollte der Händler ihrem Wunsch nach Verbesserung oder Austausch nicht nachkommen oder ist dieser unmöglich oder unzumutbar, können Sie eine Preisminderung oder die Wandlung anfordern. 

Vor Gericht kann eine Preisminderung nur durchgesetzt werden, wenn Sie zuvor einen Austausch oder eine Reparatur verlangt haben. Auch bei Billigware sollten Sie sich nicht abwimmeln lassen, denn auch hier können Sie einen Gewährleistungsanspruch geltend machen.

Sie haben auch bei Billigware einen Anspruch auf Preisminderung, wenn kein Austausch oder keine Verbesserung stattfindet. Die Höhe der Preisminderung ist individuelle zu vereinbaren, aber muss vor Gericht durch einen Sachverständigen erfolgen. Holen Sie sich fachliche Hilfe, um eine Preisminderung bewerten zu können. Kontaktieren Sie nun einen Anwalt für Gewährleistungsrecht, um sich beraten zu lassen.   

Gewährleistung – Geld zurück bei Wandlung

Ist weder eine Reparatur noch ein Austausch oder eine Preisminderung möglich, muss eine Rückabwicklung des Vertrags erfolgen. Eine sogenannte Wandlung, d.h. der Konsument sendet die Ware zurück und erhält im Rahmen der Gewährleistung sein Geld zurück. 

Eine Wandlung ist nur dann unzulässig, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel handelt; in diesem Fall bleibt dem Konsumenten nur die Preisminderung, sofern ein Austausch und eine Reparatur unmöglich waren.

Keine Gutschrift bei Wandlung

Bei der Wandlung müssen Sie sich nicht mit einer Gutschrift abgeben, denn Sie bekommen im Rahmen Ihrer Ansprüche auf Gewährleistung Ihr Geld zurück. Rückabwicklung des Vertrags bedeutet Rückzahlung von Bargeld. 

Sollten Sie die Ware bereits über längere Zeit nutzbringend gebraucht haben, kann der Verkäufer ein Nutzungsentgelt verlangen.

Vorsicht bei hohen Anzahlungen

Halten Sie den Restbetrag bei offenen Rechnungen zurück, solange das Unternehmen die Verbesserung oder den Austausch nicht durchgeführt hat. Sie haben das Recht, den gesamten Rechnungsbetrag zurückzubehalten – bis die Verbesserung oder der Austausch erfolgt ist. 

Besonders bei großen Anzahlungen und Bauaufträgen ist Vorsicht geboten, denn oft möchten Dienstleister eine hohe Anzahlung von 80 – 90%. Behalten Sie sich das Recht vor, den offenen Rechnungsbetrag zurückzubehalten und ihn als Druckmittel für eine mangelfreie Arbeit zu nutzen. 

Solange ein Handwerkerleistung oder eine Ware mangelhaft ist und Ihnen das Recht auf Verbesserung zusteht, können Sie den Rechnungsbetrag zurückbehalten. Das Unternehmen hat nach Rechnungslegung drei Jahre Zeit, auf Zahlung zu klagen. Allerdings hat die Klage gegen Sie keine Wirkung, wenn Sie die Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungsfrist erhoben und den offenen Betrag zurückgehalten haben.

Es kann ratsam sein, einen Rechtsanwalt für Gewährleistungsrecht zu kontaktieren, um zu prüfen, ob Ansprüche bestehen und wie Sie Ihren Gewährleistungsanspruch geltend machen können.

Was passiert, wenn die Reparatur scheitert?

Angenommen das Bauunternehmen wird aufgefordert eine Verbesserung vorzunehmen, führt diese aber nicht im Rahmen der angegebenen Frist durch und es stehen noch 10.000 Euro aus. Was kann der Bauherr tun? 

Als Bauherr hat man die Möglichkeit, dem Bauunternehmen eine Nachfrist zu setzen und dabei ankündigen, dass man rechtliche Schritte einleitet, wenn die Mängel nicht innerhalb der neuen Frist behoben werden. 

In diesem Fall kann der Bauherr auch ein anderes Bauunternehmen engagieren und die Kosten mit dem ausstehenden Betrag gegenrechnen. Während man auf die Verbesserung des Mangels wartet, kann man Kostenvoranschläge von anderen Unternehmen für die Mangelbehebung einholen. 

Ferner sollte man als Bauherr Beweise sichern, bevor ein anderes Unternehmen die Mängel beseitigt. Holen Sie sich bestenfalls anwaltlichen Rat ein, um keinen Fehler zu begehen. Insbesondere bei großen Summen und bei gerichtlichen Beweissicherungsverfahren ist ein Anwalt für Baurecht notwendig, um Ihren Gewährleistungsanspruch geltend zu machen.

Hinweis:

Erst wenn die Beweissicherung abgeschlossen ist, kann das neu beauftragte Bauunternehmen die Mängel beheben.  

Verschlimmbessern – Welcher Ansprüche bestehen?

In einigen Fällen kann es auch passieren, dass das Unternehmen eine Verbesserung durchführt, den Mangel aber nicht behebt. Allerdings müssen Sie dies als Konsument nicht dulden und dem Unternehmen unzählige Verbesserungsversuche einräumen. Ist die Reparatur einmal gescheitert, dann haben Sie einen Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung.

Reparatur durch ein anderes Unternehmen

Achtung bei Reparaturen von anderen Unternehmen, denn in diesem Fall können Sie den ausstehenden Rechnungsbetrag nicht zurückhalten. 

Sollten Sie eine Verbesserung durch ein anderes Unternehmen und zur Ersatzvornahme schreiten, können Sie den offenen Rechnungsbetrag nicht mehr einbehalten. Man kann nur den Betrag abziehen, der durch die Verbesserung durch das andere Unternehmen tatsächlich anfällt.

Gewährleistungsanspruch geltend machen bei Wertminderung

Hat ein Konsument einen Neuwagen gekauft, der einen versteckten Mangel aufweist, kann er seinen Gewährleistungsanspruch geltend machen. In den meisten Fällen wird der Händler zwar die Reparatur des Wagens übernehmen, doch mit jeder Verbesserung an einem Neuwagen sinkt auch der Wert des Autos. 

Wird ein Mangel durch Verbesserung behoben und der Wert der Ware gemindert, kann der Käufer neben der Reparatur zusätzlich auch eine Preisminderung verlangen.

Gewährleistungsanspruch gerichtlich geltend machen? – Prozess: Ja oder nein?

Nicht immer sind Händler gewillt Gewähr zu leisten, sodass Sie Ihren Gewährleistungsanspruch gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen müssen. Insbesondere dann, wenn der Konsument bereits den gesamten Rechnungsbetrag gezahlt hat. Wann muss man vor Gericht den Gewährleistungsanspruch geltend machen?

Außergerichtlich den Gewährleistungsanspruch geltend machen

In den meisten Fällen können Sie mithilfe eines Anwalts für Gewährleistungsrecht Ihren Gewährleistungsanspruch außergerichtlich durchsetzen. Zunächst steht Ihnen die Verbesserung oder der Austausch der Ware zu. 

Ansonsten die Wandlung oder eine Preisminderung. Kennt der Unternehmer die Verbesserung oder den Austausch der Ware an oder vereinbaren Sie eine Wandlung oder Preisminderung, dann sollte das schriftlich festgehalten werden.  

Klage bei Gericht einreichen

Sollte eine außergerichtliche Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich sein, dann müssen Sie bei Gericht eine Klage einreichen. Dabei ist zu beachten, dass die Klage innerhalb der Gewährleistungsfrist eingereicht wird. 

Die Gewährleistungsfrist beginnt ab Übergabe der Ware oder Dienstleistung und beträgt 2 Jahre für bewegliche und 3 Jahre für unbewegliche Sachen. Die Klage muss fristgerecht bei Gericht eingehen; wird die Frist versäumt, können Sie den Gewährleistungsanspruch nicht mehr geltend machen.

Wann man keine Gewährleistung hat

Bei einem Kaufvertrag zwischen Privatpersonen kann ein Gewährleistungsausschluss mit dem Käufer ausgehandelt werden, d.h. der Käufer muss den Kaufvertrag beeinflussen können. Eine Floskel in den AGB reicht hierfür nicht aus. 

Sollte ein Gewährleistungsausschluss zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden sein, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Kein Anspruch auf Verbesserung oder Austausch der Ware besteht auch dann, wenn der Mangel vom Käufer selbst verursacht wurde oder/und der Verkäufer nachweisen kann, dass der Mangel bei der Übergabe nicht vorhanden war. 

 

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