Neben vielen Rechten, die ein Mieter als Konsument hat, obliegen ihm jedoch auch einige Pflichten. Dabei besteht seine Hauptpflicht zunächst darin, seinen Mietzins pünktlich zu zahlen.
Jedoch ist ein Mieter auch dazu verpflichtet, das Mietobjekt entsprechend ordentlich zu bewohnen, rücksichtsvoll zu agieren und keine Schäden zu verursachen. Hierbei ist der Mieter verpflichtet, kleinere Reparaturen selbst zu bezahlen und muss für größere Schäden den Vermieter informieren, der für diese aufzukommen hat.
Außerdem muss ein Mieter eine Wohnung auch so verlassen, wie er sie bezogen hat. Dabei sind die Details im Mietvertrag zu regeln.
Ferner gibt es beim Mietvertrag auch kein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrag. Deshalb ist es einem Mieter grundsätzlich dringend zu empfehlen, seine finanziellen Möglichkeiten beim Mietvertrag unterschreiben nicht zu überschätzen.
Für den Fall, dass man sich als Mieter nach Unterschrift doch noch entscheiden will, ist man auf das Einverständnis des Vermieters angewiesen, wenn man den Mietvertrag rückgängig machen möchte.