Tipps zum Ehegattenunterhalt
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
Die Gesetzgebung unterscheidet beim Ehegattenunterhalt zwischen Trennungsunterhalt, der während der Trennungszeit gezahlt wird, und nachehelichem Unterhalt, der nach der Scheidung vom unterhaltspflichtigen Ehepartner gezahlt wird. Ob Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht oder nicht, ist von vielen Faktoren abhängig. Um keine Ansprüche auf Ehegattenunterhalt zu verlieren, sollten Sie sich von einem Anwalt für Scheidungsrecht beraten lassen.
Was darf man im Trennungsjahr nicht? Kann ich vor der Scheidung ausziehen? Beispielsweise kann das Verlassen der Ehewohnung ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners als böswilliges Verlassen der Ehewohnung gedeutet werden. Dies stellt eine Eheverfehlung (siehe auch Scheidungsgründe) dar und kann zum Verlust der Unterhaltsansprüche führen.
Kein Unterhaltsanspruch bei Wiederheirat des Unterhaltsberechtigten
Der Unterhaltsanspruch erlischt bei Wiederheirat, d.h. geht der Ehepartner, der Anspruch auf Unterhalt hat, wieder eine Ehegemeinschaft ein, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt mehr. Der neue Ehepartner ist für die ausreichende Versorgung des unterhaltsberechtigten Ehepartners zuständig.
Unterhaltsanspruch trotz Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen?
Obschon der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei Wiederheirat erlischt, bleibt er bei Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen bestehen. Demnach muss der unterhaltspflichtige Ehepartner weiterhin Alimente an den anderen Ehepartner zahlen.
Muss ich arbeiten oder steht mir Unterhalt zu?
Kümmern Sie sich um die Erziehung eines Kleinkindes, müssen Sie nicht arbeiten gehen und haben Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch besteht solange, bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Danach ist das unterhaltsberechtigte Elternteil verpflichtet, eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen, sofern dies zumutbar ist. Hat das Kind einen besonderen Betreuungsbedarf (Behinderung, Krankheit) besteht keine Pflicht zur Arbeitsaufnahme für das unterhaltsberechtigte Elternteil.