Bei einer Garantie – meist auch Herstellergarantie genannt – handelt es sich um eine verschuldungsunabhängige Zusage, dass eine Sache bzw. eine Leistung eine gewisse Zeit die vereinbarten Eigenschaften beibehält, d.h. funktioniert und keine Mängel aufweist.
Anders als die gesetzliche Gewährleistung ist die Garantie immer freiwillig und kann demnach an Bedingungen und Auflagen gebunden sein.
Garantiert ein Unternehmen oder Lieferant einem Konsumenten einen gewissen Sachverhalt, dann spielt es keine Rolle, wann ein allfälliger Mangel entstand. Kann der Käufer einen Mangel beweisen, der während des Garantiezeitraums auftrat, muss der Verkäufer beweisen können, dass dieser Mangel durch Dritte oder den Käufer selbst verursacht wurde.
Eine Garantiehaftung reicht demzufolge oftmals wesentlich weiter als die gesetzliche Gewährleistung. Auch eine irrtümlich abgegebene „Garantieerklärung“ – durch Verwechslung von Gewährleistung und Garantie – gilt.