Als Verlassenschaftsverfahren Österreich bezeichnet man ein Gerichtsverfahren, das nach einem Todesfall von einem durch das zuständige Bezirksgericht bestellten Notar durchgeführt wird. Dabei werden die Notare in dieser Funktion auch als Gerichtskommissäre bezeichnet. Jeder Erbfall löst in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren aus.
Ziel des Verfahrens ist es, unter gerichtlicher Aufsicht den rechtmäßigen Erben die Verlassenschaft zu übergeben. Ferner soll es gewährleisten, dass der letzte Wille des Verstorbenen erfüllt wird und es soll die Rechte Minderjähriger, die am Verfahren beteiligt sind, schützen.
Dabei wird der Notar all jene Personen einbeziehen, die von Rechts wegen eine Parteistellung im Verfahren haben. Dies sind alle erbberechtigten Personen. Andere Personen, die ein rein wirtschaftliches Interesse an der Verlassenschaft haben, wie z. B. Gläubiger des Verstorbenen, gehören nicht dazu.
Die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens kann außer von einem gerichtlich bestellten Notar auch von einem Erbenmachthaber durchgeführt werden.
Was fällt in die Verlassenschaft? Die Verlassenschaft Definition besagt, dass das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Verstorbenen zur Verlassenschaft gehört, sowie auch offene Verbindlichkeiten, wie z. B. Schulden, Hypotheken und laufende Kredite.
Wenn die Verlassenschaft Immobilien, wie z. B. eine Verlassenschaft Wohnungen Wien, beinhaltet oder ein Unternehmen im Rahmen einer Verlassenschaft übertragen werden soll, ist es dringend zu empfehlen sich mit einem erfahrenen Experten für Erbrecht zu beraten.
Dieser kann die Verlassenschaft Bedeutung rechtlich richtig bewerten und Sie bei der Umsetzung im Verlassenschaftsverfahren kompetent betreuen.