Ist ein Schenkungsvertrag Auto, Schenkungsvertrag Haus, Schenkungsvertrag Wohnung, Schenkungsvertrag Bargeld, Schenkungsvertrag Immobilie oder Schenkungsvertrag Grundstück realisiert worden, ist er bindend und kann nicht einfach widerrufen werden. Jedoch ist ein Anspruch auf Widerruf dann möglich, wenn die beschenkte Person durch eine schwerwiegende Verfehlung einen Fall des groben Undanks herbeigeführt hat.
Grober Undank in Österreich kann dann angenommen werden, wenn der Beschenkte eine strafbare Handlung gegen den Geschenkgeber vorgenommen hat, die sich durch folgende Tätlichkeiten ausdrücken kann:
- Körperliche strafbare Handlung, wie z. B. Körperverletzung oder Mord
- Strafbare Handlung gegen das Vermögen ( Diebstahl oder Betrug)
- Strafbare Handlung gegen die Ehre oder Freiheit (Verleumdungen, Herabwürdigungen, Beleidigungen)
Bei Schenkungen zwischen Ehepartnern ist es jedoch wichtig zu wissen, dass ein Ehebruch nicht als schwere Verfehlung in diesem Sinne anerkannt ist. Grundsätzlich muss der Beweis für eine Verfehlung vom Geschenkgeber erbracht werden.
In den oben genannten Fällen kann ein Geschenkgeber jedoch von der Schenkung zurücktreten. Hat der Geschenkgeber jedoch dem Beschenkten verziehen, kann er seine Schenkung auch nicht mehr widerrufen. Zusätzlich verjährt die Möglichkeit des Widerrufs ab Kenntnis des Undanks nach 3 Jahren.