Fahrerflucht – Wann liegt sie vor und wie wird sie bestraft?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Über das Thema Fahrerflucht sind viele Verkehrsteilnehmer nur unzureichend informiert. Dabei ist vielen Menschen nicht klar, was im rechtlichen Sinne als Fahrerflucht bezeichnet wird und ab wann welche Strafen drohen. Im Gegensatz zu Straftaten, wie z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Veruntreuung oder Erpressung, ist eine Unfallflucht nicht im Strafgesetzbuch in Österreich geregelt, sondern stellt eine Verwaltungsübertretung dar.
In diesem Artikel wollen wir den Sachverhalt Fahrerflucht näher beleuchten und dabei wichtige Fragen zum Thema Unfallflucht beantworten. Diese sind z.B.: Was versteht man unter Fahrerflucht? Was passiert bei Fahrerflucht? Welche Strafe steht auf Fahrerflucht? Wann ist Fahrerflucht verjährt?
Inhaltsverzeichnis
- Fahrerflucht in Österreich ist eine Verwaltungsübertretung der Straßenverkehrsordnung und wird nicht nach dem Strafrecht bestraft.
- Fahrerflucht Österreich(Unfallflucht) ist für den Fall gegeben, dass eine beteiligte Person immer den Unfallort verlässt ohne zuvor erste Hilfe geleistet zu haben oder eine Polizeibefragung abgewartet zu haben.
- Außerdem können auch Zeugen eines Verkehrsunfalls Unfallflucht begehen, wenn sie sie sich ihrer Pflichterfüllung entziehen.
- Die Fahrerflucht Strafe Österreich beträgt bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe, für den Fall, dass einem verletzten Unfallopfer die Hilfe verweigert wird.
- Für die Versicherungen der Unfallbeteiligten ist bei einem Verdacht auf Fahrerflucht immer die unverzügliche Polizeimeldung maßgeblich.
Wann ist Fahrerflucht gegeben?
Eine Fahrerflucht Österreich ist immer dann gegeben, wenn Beteiligte an einem Verkehrsunfall den Unfallort verlassen, ohne eine erste Hilfe für Verletzte zu leisten und auch ohne eine Befragung und Beweisaufnahme der Polizei abzuwarten.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur Fahrerflucht in Österreich?
Im Gegensatz zu Deutschland ist die Fahrerflucht in Österreich keine Straftat. Sie wird als Verwaltungsübertretung der Straßenverkehrsordnung eingeordnet und deshalb nicht als Fahrerflucht StGB nach dem Strafgesetz verfolgt.
Allerdings ist in der Straßenverkehrsordnung Österreich (StVO) nach § 4 Abs. 2, Abs. 5 festgeschrieben, dass beteiligte Personen an einem Verkehrsunfall mit Personen- oder Sachschaden die nächstliegende Polizeistelle unverzüglich verständigen müssen. Für den Fall, dass die Maßnahme nicht getroffen wird, liegt Fahrerflucht entsprechend § 99 Abs. 2 a oder Abs. 3 b i.V. mit § 4 StVO vor.
Nur für den Fall, dass alle beteiligten Personen ihre Namen und Anschrift gegenseitig ausgetauscht haben, darf eine unverzügliche Verständigung der Polizeidienststelle unterbleiben. Hierbei reicht es jedoch nicht, dies durch die Übergabe einer Visitenkarte oder eines Ausweises ohne Lichtbild zu erfüllen. Außerdem ist auch der Führerschein nicht ausreichend, da er keine Adressangabe enthält. Deshalb wird es grundsätzlich auch ein Problem, wenn man einen Fahrerflucht Parkschaden nicht bemerkt. Hierbei kann kein Austausch von Namen und Adressen stattfinden.
Fahrerflucht in der Praxis – welche Konsequenzen hat das für einen Unfallbeteiligten?
Die gesetzlichen Grenzen für ein erlaubtes Handeln bei einem Verkehrsunfall sind beschränkt. Fahrerflucht ist bereits geben, wenn man einen Unfallort kurzfristig ohne Information an die Polizei verlässt, um das Kind in die Schule zu bringen oder schnell einen Einkauf zu erledigen.
Auch bei einem nur kleinen Sachschaden reicht eine Mitteilung am Fahrzeug des Geschädigten nicht aus um den Tatbestand der Unfallflucht zu umgehen. Dabei muss bei Abwesenheit des Unfallpartners, sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten oder z. B. der Beschädigung einer Leitplanke die Polizei zumindest telefonisch informiert werden.
Für den Fall, dass es Verletzte bei einem Verkehrsunfall gegeben hat, ist erste Hilfe verpflichtend um einer Fahrerflucht Strafe zu entgehen. Ferner besteht die Verpflichtung, anderweitige Hilfe zu holen, wenn man selbst nicht in der Lage ist, eine erste Hilfe zu Außerdem ist jeder Unfallbeteiligte verpflichtet, die betreffende Unfallstelle abzusichern und die Meldung an die Polizei zu machen.
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Wann kann Unfallflucht auch für Zeugen des Unfalls relevant sein?
Auch als Zeuge eines Unfalls oder als Person, die zufällig an einen Unfallort gelangt, unterliegt man Pflichten und muss insbesondere erste Hilfe leisten. Hierbei ist man z. B. verpflichtet, das eigene Fahrzeug oder ein Handy verfügbar zu machen, um Hilfe herbeiholen zu können. Außerdem ist man als Zeuge des Unfalls verpflichtet, zur Aufklärung beizutragen und muss deshalb für eine Polizeibefragung verfügbar sein.
Das Strafmaß bei Unfallflucht - Welche Strafe steht auf Fahrerflucht?
Eine Fahrerflucht Strafe Österreich wird immer von den Unfallfolgen abhängig gemacht, kann jedoch im Extremfall bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Eine Verwaltungsübertretung ist schon dann gegeben, wenn ein Verkehrsunfall nicht gemeldet wird (§99 (3) Straßenverkehrsordnung). Hierbei ist die Fahrerflucht Geldstrafe wie hoch? In diesem Fall ist mit einer maximalen Geldstrafe bis zu 726 Euro zu rechnen.
Je nach Schwere eines Vergehens ist bei einer Fahrerflucht und ihren Folgen mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 2180 Euro zu rechnen. Allerdings droht bei einem Fall von unterlassener Hilfeleistung bei Verletzten auch ein Strafverfahren mit einer maximalen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Dabei wird immer in Abhängigkeit der Konsequenzen aus dem Verhalten geurteilt. Ferner ist auch ein Fahrerflucht Führerscheinentzug möglich.
Versicherungsleistungen bei Fahrerflucht – womit muss ich rechnen?
Geht es um Fahrerflucht bei einem Unfall, so ist für die eigene Versicherung immer die schnelle und umfassende Meldung an die Polizei ein wichtiges Kriterium für die Versicherungsleistungen.
Wird erst zeitlich verzögert eine Meldung gemacht, z.B. nach einem Barbesuch am nächsten Tag, wird eine Versicherung unter Umständen eine Alkoholisierung annehmen.
Dabei wird sie dann den Versicherungsschutz verweigern wollen. Allerdings muss sie dann dem Versicherten die Obliegenheitsverletzung nachweisen können.
Stellt man selbst einen Parkschaden am eigenen Fahrzeug fest, der mit Fahrerflucht des Verursachers einhergeht, sollte man dies unverzüglich der Polizei melden. Andernfalls könnten sich Schwierigkeiten ergeben, die Beweise für die Versicherung zu dokumentieren.
Wann tritt eine Fahrerflucht Verjährung ein?
Im Verwaltungsrecht in Österreich ist eine Verwaltungsübertretung, je länger sie vergangen ist, eine umso schwieriger zu verteidigen. Deshalb wird im Regelfall, im Interesse des Beschuldigten, eine Verfolgungsverjährung von einem Jahr angenommen.