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Verkehrsunfall – Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?

Verkehrsunfall

Bei einem Verkehrsunfall ist oft unklar, wann die Polizei und ein Anwalt benötigt werden. Meist entscheiden sich die Beteiligten erst einen Anwalt zu engagieren, wenn die Schadensabwicklung kompliziert wird. 

Besonders bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sollte ein Rechtsanwalt das Schmerzensgeld für den Unfall prüfen. Aber auch bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden kann die Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht sehr hilfreich sein.  

Wann sollte man einen Anwalt einschalten? Wie lange nach einem Unfall kann ich das Schmerzensgeld geltend machen? Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über mögliche Schwierigkeiten bei einem Verkehrsunfall und erläutert, wann man einen Anwalt einschalten sollte.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Verkehrsunfall – Wie ist die Rechtslage?

Ein Autounfall kann in einer Gerichtsverhandlung enden. Nach den Grundsätzen des ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) und des EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz) können Ansprüche für Sach- und Personenschäden im Zivilverfahren geltend gemacht werden. Muss die Verschuldensursache des Unfalls geklärt werden, können aber auch die Rechtsgebiete des Strafrechts und des Verwaltungsrechts inbegriffen sein. 

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden zieht meist ein Strafverfahren und ein Zivilverfahren nach sich, bei welchen die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Anspruch genommen werden sollte.

Ein Verkehrsunfall kann ein Verwaltungsverfahren oder Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Werden Verwaltungsnormen wie die Straßenverkehrsordnung (Geschwindigkeitsüberschreitung, Alkohol oder Telefon am Steuer) oder KFG (Kraftfahrgesetz) übertreten, zieht dies durch ein sorgfaltswidriges Vorgehen ein Straf- und Zivilverfahren sowie eine Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) und möglicherweise einen Entzug der Lenkerberechtigung mit sich.

Unfall mit Personenschaden und Schmerzensgeld – Straf- oder Zivilverfahren?

Beim Zivilverfahren erhält die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Aufforderungsschreiben und falls keine Einigung erfolgt, wird eine Zivilklage gegen den Lenker und die Haftpflichtversicherung eingereicht. Die Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld, Trauerschmerzensgeld, Heilungskosten und Verunstaltungsentschädigungen werden auf Grundlage des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und dem EKHG geltend gemacht. 

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und leichter Fahrlässigkeit ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung möglich. 

Gegebenenfalls sind auch andere Strafdelikte wie fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen, fahrlässige Tötung oder fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen denkbar. 

Insbesondere bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, bei welchem fahrlässig gehandelt wurde, ist umgehend ein Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

Strafverfahren beim Verkehrsunfall – Wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und einem drohenden Strafverfahren sollte man umgehend einen Anwalt einschalten. Sowohl der Geschädigte als auch der Unfallverursacher benötigt in diesem Fall anwaltliche Unterstützung.

Ein Anwalt kann den Sachverhalt bereits vor dem Gerichtsprozess analysieren und Ihnen Schritt für Schritt erörtern, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen. Darüber hinaus prüft er die Beweislage und prüft Unstimmigkeiten in den Aussagen Ihres Unfallgegners und in den Zeugenaussagen. 

Außerdem unterrichtet er Sie detailliert über Ihre Ansprüche bzw. die Ansprüche Ihres Unfallgegners. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernimmt auch die Behördengänge und holt die notwendigen Informationen und Dokumente (Protokolle, Gutachten, Beweismaterialien der Polizei) ein. Ferner steht er Ihnen im Gerichtsverfahren nach dem Autounfall als Vertreter und Verteidiger zur Seite. 

Verkehrsunfall – was muss ich tun?

Bei einem Verkehrsunfall kann es zu Personenschäden und Sachschäden kommen, die vom Unfallverursacher und der Versicherung getragen werden müssen. Sowohl Geschädigte als auch Verursacher sollten nach dem Unfall Beweise sammeln, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder abwehren zu können. 

Dies hilft dem Rechtsanwalt auch nach dem Unfall das Schmerzensgeld für einen Verkehrsunfall mit Personenschaden zu berechnen und zu prüfen, ob die Schadenersatzansprüche der Gegenpartei angemessen sind. Gleiches gilt auch für einen Verkehrsunfall mit Sachschäden. 

Ist der andere Fahrer der Unfallverursacher sollte man sich nicht mit Versprechen und Beschwichtigungen zufriedengeben, denn im Nachhinein kann er zuvor gemachte Geständnisse wieder leugnen. Wurden dann keine Beweise gesichert, wird die Gerichtsverhandlung für den Autounfall komplizierter. Nachdem Sie den Unfallort verlassen haben, sollten Sie Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht aufnehmen. 

Nach dem Verkehrsunfall Beweise sichern

Nach dem Unfall sollten Sie sich zunächst versichern, dass niemand verletzt wurde und prüfen, ob ein Krankenwagen gebraucht wird. Nachdem die Verletzten versorgt wurden und die Sanitäter die Fürsorge übernommen haben, ist es wichtig, den Unfall zu dokumentieren und die Daten der Beteiligten aufzunehmen. 

Hierbei spielen insbesondere Zeugen, die das Unfallsgeschehen als Unbeteiligte beobachtet haben, eine wichtige Rolle. Folgende Handlungsweise und Beweise können bei einem Verkehrsunfall vor Gericht sowie für Ihren Rechtsanwalt wichtig sein:

  • Erste-Hilfe-Leistung der Verletzten
  • Absicherung des Unfallorts um weitere Unfälle und Sachschäden/Personenschäden zu   verhindern
  • Zeugenaussagen
  • Fotographien des Unfallsorts und der Schäden

Welche Ansprüche können geltend gemacht werden?

Bei einem Verkehrsunfall können Sachschäden und Personenschäden entstehen und demnach auch Ansprüche für Schäden geltend gemacht werden. Sämtliche Schäden, die durch den Verursacher entstanden sind, müssen entschädigt werden. Ansprüche für folgende Schäden können geltend gemacht werden:

  • Körperverletzungen
  • Sachschäden am Fahrzeug
  • Kosten für Aufwände, die durch den Unfall entstanden sind.
  • Behandlungskosten und Schmerzensgeld
  • Spät- und Dauerfolgen
  • Entgelt für Entstellung / Verunstaltungsentschädigung/ geminderte Heiratschancen
  • Verdienstentgang
  • Pflegekosten und sonstiger Mehrbedarf
  • Trauerschaden für Hinterbliebene (im Todesfall)
  • Unterhaltszahlungen für Hinterbliebene

Da ein Unfallgegner eine Vielzahl an Ansprüchen geltend machen kann, ist es immer sinnvoll einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Er kann prüfen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Gleichzeitig kann er Ihnen behilflich sein, Ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen.  

Verkehrsunfall mit Personenschaden

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist es äußerst ratsam, ein Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Sollte die Kranken- bzw. Unfallversicherung die Kosten nicht tragen, muss der Verursacher die Behandlungskosten übernehmen. Ebenso kann der Geschädigte Schmerzensgeld fordern. 

Wer in einen Unfall verwickelt und verletzt wurden, sollte sich zeitnah ärztlich untersuchen lassen, da Verletzungen durch den Schock unbemerkt bleiben. 

Im Nachhinein sind Verletzungen schwer nachzuweisen und ggf. fehlen nach dem Autounfall für die Gerichtsverhandlung die nötigen Beweise. Ferner sollte man ein Schmerztagebuch mit allen Körperverletzungen und Schmerzen führen: Verletzungen, Heilungsverlauf und Schmerzdauer, Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden sind diese Informationen wichtig für die Berechnung des Schmerzensgelds. 

Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei das Schmerzensgeld nach einem Unfall zu berechnen sowie die Ansprüche eines Gegners zu prüfen.

Verkehrsunfall mit Sachschaden – Welche Schadenersatzansprüche habe ich?

Der entstandene Sachschaden nach einem Verkehrsunfall ist prinzipiell in Höhe der Reparaturkosten zu erstatten. Vorschäden an einem Unfallwagen werden nicht berücksichtigt, lediglich Fahrzeugteile, die beim Unfall beschädigt wurden. 

Lag ein Vorschaden an einem beim Unfall beschädigten Fahrzeugteil vor, wird der Anspruch in Abzug gebracht. Bei einer privaten Reparatur kann der Geschädigte nur den tatsächlichen Aufwand geltend machen, nicht aber die Kosten der Reparatur in einer Werkstatt.

Bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden wird auch die Wertminderung des Unfallwagens berücksichtigt und wird durch den Verursacher ersetzt. Allerdings ist dies meist bei neuen Fahrzeugen der Fall. 

Darüber hinaus wird bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden auch der Totalschaden eines Wagens entschädigt. Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert um mehr als 10 % übersteigen. Dann hat der Geschädigte einen Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Hierfür wird die Eurotax-Liste herangezogen.

Des Weiteren sind bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden auch die Schäden an mitgeführten Gegenständen wie Laptops, Smartphones, Kleidung, Sonnenbrillen, Fahrräder und weiteren Gegenständen zu ersetzen. Wurde die Windschutzscheibe zerbrochen und ersetzt, müssen die Kosten für die Vignette übernommen werden.

Unfall mit Personenschaden und Schmerzensgeld? – Rechtsanwalt nach Unfall kontaktieren!

Bei einem Unfall mit Personenschaden und Schmerzensgeld sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt nach dem Unfall kontaktieren, um die Ansprüche prüfen zu lassen. Als Unfallverursacher müssen Sie bei einem Unfall mit Personenschaden und Schmerzensgeld mit einem Strafverfahren rechnen, insbesondere dann, wenn Fahrlässigkeit im Spiel war.

Als Geschädigter ist es bei einem Unfall mit Personenschaden und Schmerzensgeld wichtig, dass ein Anwalt für Verkehrsrecht prüft, welche Ansprüche Sie haben. Denn meist werden hier die verschiedenen Ansprüche übersehen. Ein Rechtsanwalt kann hingegen nach dem Unfall das Schmerzensgeld berechnen und Ihnen erläutern, welche Ansprüche Sie geltend machen können.

Ist ein Anwalt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sinnvoll?

Ein Rechtsanwalt ist erst dann sinnvoll, wenn es zu keiner Einigung kommt. So denken viele Unfallbeteiligten. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheint es für den Verursacher oftmals unnötig einen Anwalt einzuschalten. 

Doch obwohl der Unfallhergang eindeutig ist und der Verursacher ein Schuldeingeständnis gemacht hat, können im Nachhinein Schwierigkeiten bei der Abwicklung auftreten. Nicht selten leugnen die Verursacher den Schaden verursacht zu haben. Hinzukommt, dass man nicht mit den Unfallbeteiligten, sondern mit der Versicherung kommunizieren muss. 

Des Weiteren wissen Geschädigte meist nicht, welche Ansprüche sie geltend machen können. Neben Sachschäden und Schmerzensgeld können Geschädigte unterschiedliche Ersatzansprüche geltend machen.

Somit kann die Konsultation eines Anwalts auch bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall durchaus sinnvoll sein. Darüber hinaus hilft ein Rechtsanwalt bei der Kommunikation mit Versicherungen. 

Hinweis!

Auch bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und sich beraten zu lassen.

Was kann ein Anwalt bei einem verschuldeten Unfall für mich tun?

Besonders sinnvoll ist die Konsultation eines Anwalts bei einem verschuldeten Unfall. Nicht immer ist der Unfallverursacher gänzlich für den Unfall verantwortlich, sodass ihn lediglich eine Teilschuld trifft. 

Ein Rechtsanwalt kann prüfen, inwieweit der Unfall tatsächlich vom Verursacher verursacht wurde und wie hoch die Chancen für eine Teilschuld vor Gericht sind. Er kann ermitteln, welche Ansprüche gegen Sie bestehen. Ferner kontaktiert er die gegnerische Versicherung und führt die Verhandlungen.

Als Unfallverursacher ist es wichtig, dass am Unfallort kein Schuldeingeständnis unterschrieben wird.

Wann ist ein Anwalt bei einem Verkehrsunfall sinnvoll?

Ein Anwalt ist nicht nur für Unfallverursacher empfehlenswert oder dann notwendig, wenn es zu Problemen kommt, sondern auch dann, wenn anwaltlicher Rat benötigt wird. 

Er kann sowohl Geschädigte als auch Verursacher über mögliche Konsequenzen, Ansprüche und Rechte aufklären. Nicht jeder Autounfall endet in einer Gerichtsverhandlung und anwaltlicher Rat kann somit auch ohne einen bevorstehenden Gerichtsprozess hilfreich sein. Ferner kann ein Rechtsexperte die Kommunikation mit der Versicherung erleichtert und gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren verhindert.

Haben Sie nur eine Teilschuld am Unfall oder wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Er kann die Schulfragen und die Schadenersatzforderungen genau prüfen.

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