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Kündigung im Krankenstand § Zulässigkeit, Entgeltfortzahlung & mehr

Eine Kündigung im Krankenstand sei nicht möglich, so denken zumindest viele Arbeitnehmer in Österreich. Doch diese Annahme ist ein Irrglaube. Denn das österreichische Arbeitsrecht kennt kein Kündigungsverbot im Krankenstand und gewährt somit dem Arbeitnehmer auch keinen Kündigungsschutz. Dennoch gibt es klare gesetzliche Regelungen, wann eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnis während einer Krankheit zulässig ist und wann dies nicht der Fall ist. Im nun folgenden Beitrag widmen wir uns wichtigen Fragen, wie, wann eine Kündigung trotz Krankheit möglich ist, wann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das Beschäftigungsverhältnis hinaus besteht und wie Arbeitnehmer gegen eine ungerechtfertigte Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand vorgehen können.

Ein Beitrag der:
Anwaltfinden Redaktion
Probleme mit einer Kündigung im Krankenstand?
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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze

Grundsätzliches zur Kündigung im Krankenstand

Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenstand, so ist er krankheitsbedingt von seiner Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz befreit. Um trotz dieser Abwesenheit ein Dienstverhältnis rechtskonform aufkündigen zu können, sollte die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schriftform (Brief oder E-Mail) an den Arbeitnehmer übermittelt werden. Darüber hinaus ist die Kündigung im Krankenstand aber auch anderen Vorgaben unterworfen. So muss dem Arbeitnehmer ein Grund für die Auflösung des Dienstverhältnisses genannt werden und die gesetzlichen und / oder vertraglichen Kündigungsfristen müssen berücksichtigt werden.

Ohne Kenntnis keine wirksame Kündigung
Obgleich die Kündigung in Österreich formfrei erfolgen kann, empfiehlt sich die schriftliche Kündigung. Denn nur wenn der Wunsch zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bekannt ist, kann die Kündigung auch wirksam werden.

Doch nicht nur Arbeitgeber können während eines Krankenstands eine Kündigung aussprechen, auch Arbeitnehmern steht es frei, während des Krankenstandes das Dienstverhältnis aufzukündigen. Auch hier gilt, eine Kündigung per Anruf wäre durchaus zulässig, per Mail oder Brief ist jedoch empfehlenswerter. Zudem müssen auch Arbeitnehmer auf die entsprechenden Fristen und den Kündigungstermin achten.

Kündigung kranker Mitarbeiter ist nicht immer sinnvoll!

Die Kündigung eines Mitarbeiters im Krankenstand mag durchaus zulässig sein, ist für Arbeitgeber jedoch nicht immer das beste Mittel der Wahl. Denn vor allem die nach der Kündigung andauernden Entgeltfortzahlungsansprüche können im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber nachteilig sein. So raten Rechtsexperten dazu, ein Dienstverhältnis nicht voreilig bei einer einmaligen regulären Krankheit des Mitarbeiters aufzulösen. Denn dies kann zum einen unnötige Entgeltfortzahlungen nach sich ziehen und zum anderen durchaus einen berechtigten Grund für eine Kündigungsschutzklage liefern. Stellt die Krankheit jedoch in Aussicht, dass künftig regelmäßige und womöglich lang andauernde Krankenstände zu erwarten sind, so ist die Kündigung im Krankenstand durchaus sinnvoll und in der Rechtspraxis auch im Falle einer Anfechtung mit geringen Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer verbunden.

Kündigung im Krankenstand vermeiden

Während Arbeitnehmer sich die Frage stellen müssen, ob die Entlassung eines kranken Mitarbeiters sinnvoll ist, sollten Arbeitnehmer diese so gut es eben geht vermeiden. Wichtigste Maßnahme, um eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand vermeiden zu können, ist die sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber, dass man erkrankt ist. Dies ist im Übrigen auch eine wichtige Arbeitnehmerpflicht. Denn ein Krankenstand ist im Rechtssinne eine Dienstverhinderung und eben diese muss umgehend mitgeteilt werden. Es ist also ratsam, den Arbeitgeber direkt zu informieren, dass man krank ist und nicht zur Arbeit kommen kann. Direkt nach dem Arztbesuch sollte man zudem die Krankmeldung dem Arbeitgeber zukommen lassen. Wer sich zu krank fühlt, um diese persönlich in die Arbeit zu bringen, kann diese entweder von einem Vertrauten überbringen lassen, oder ein Bild davon dem Arbeitgeber zusenden und die Krankmeldung dann zeitnah im Original einreichen.

Wer sich nicht krank meldet, kann fristlos entlassen werden!
Wer einfach krank im Bett liegen bleibt und den Arbeitgeber nicht informiert, der sieht sich schnell einer fristlosen Kündigung gegenüber. Denn ohne Meldung an den Chef handelt es sich dann um eine Arbeitsverweigerung und diese rechtfertigt eine außerordentliche Kündigung.

Mitarbeiter im Krankenstand kündigen

Ein Mitarbeiter ist im Krankenstand und dennoch soll das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden. Grundsätzlich kein Problem, doch Arbeitgeber müssen hierbei einige grundlegende Aspekte beachten, um die Zusammenarbeit trotz Krankheit des Angestellten aufzulösen. Zum einen muss die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dem Mitarbeiter muss mitgeteilt werden, warum eine weitere Zusammenarbeit nicht gewünscht ist. Und zum anderen muss der Angestellte die Kündigung erhalten, um diese wirksam aussprechen zu können und die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich Kündigungszeitpunkt und Kündigungsfrist müssen eingehalten werden. Bevor das Arbeitsverhältnis also aufgelöst werden kann, gilt es, folgende Aspekte zu prüfen:

  • Aus welchem Grund soll der Mitarbeiter gekündigt werden?
  • Wie erfährt der Mitarbeiter von der Kündigung im Krankenstand?
  • Zu welchem Datum wird die Kündigung ausgesprochen?
  • Mit welcher Kündigungsfrist wird das Dienstverhältnis enden?

Eine Kündigung im Krankenstand ist hinsichtlich der Begründung immer daran gebunden, dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe, die in der Rechtspraxis als zulässig angesehen werden. So kann zum Beispiel ein Versäumnis des Mitarbeiters hinsichtlich seiner Melde- und Nachweispflichten im Zusammenhang mit seiner Erkrankung personenbedingt gekündigt werden. Doch auch eine betriebsbedingte Kündigung ist vorstellbar, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar ist. Doch auch die klassische Krankheitsbedingte Kündigung ist vorstellbar und zwar immer dann, wenn abzusehen ist, dass in Zukunft weitere und womöglich langandauernde Krankheitsphasen dazu führen werden, dass die Arbeitsleistung des Mitarbeiters dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen wird.

Ist die Begründung für die Kündigung im Krankenstand gefunden, sollten Arbeitgeber die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen und / oder vertraglichen Kündigungsfristen schriftlich verfassen und dem Mitarbeiter zugehen lassen. Dies kann in Zeiten der Digitalisierung natürlich ohne Weiteres auch per E-Mail und muss somit nicht zwingend Postalisch erfolgen. Jedoch sollten Arbeitgeber bedenken, dass die Kündigung erst wirksam wird, wenn der Mitarbeiter diese erhalten hat. Ein eingeschriebener Brief ermöglicht hier eine gute Nachweisbarkeit und schützt vor einer ungerechtfertigten Kündigungsanfechtung.

Wann wäre die Kündigung im Krankenstand unzulässig?

Grundsätzlich gilt, eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt erfolgen. Wer einen Mitarbeiter aufgrund einer einmaligen regulären Erkrankung (zum Beispiel eines grippalen Infekts in der Grippezeit) ohne triftigen Grund kündigt, spricht eine auch sozialwidrige Kündigung aus. Diese kann vom Arbeitnehmer angefochten werden und sogar mit einer Kündigungsschutzklage durch ein Arbeitsgericht als unzulässig und somit unwirksam erklärt werden.

Entgeltfortzahlung bei Kündigung im Krankenstand

Angestellte und Arbeitnehmer haben im Falle einer Erkrankung einen sogenannten Entgeltfortzahlungsanspruch. Das bedeutet, dass sie trotz nicht geleisteter Arbeit ihren vertraglichen Lohn erhalten. Dieser Anspruch wird auch durch eine Kündigung nicht beendet. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Obwohl ein Beschäftigungsverhältnis z.B.: mit 01.01 beendet wurde, hat der gekündigte Mitarbeiter dennoch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Rahmen des gesetzlichen Ausmaßes. Endet der Krankenstand also erst mit 15.01, muss der Arbeitgeber bis zu diesem Datum auch die Entgeltfortzahlung vornehmen.

Hierbei gilt es zu beachten, dass der Arbeitgeber bis zum 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50% der Bemessungsgrundlage (Brutto-Entgelt vor Beginn des Krankenstandes) bezahlt, wobei die Sonderzahlungen hier bereits inkludiert sind. Nach dem 43. Tag gibt es 60 % der Bemessungsgrundlage. Sonderzahlungen werden zusammen mit einem Zuschlag zur Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Zudem kann das Krankengeld bis zu 52 Wochen bezogen werden.

Wann besteht kein Anspruch auf Krankengeld?

Nicht in jeder Situation besteht ein Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Wurde zum Beispiel die Kündigung vor Beginn des Krankenstandes ausgesprochen und wirksam, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf die Entgeltfortzahlung bis zum Ende des Krankenstandes. Gleiches gilt, wenn der Mitarbeiter noch in Probezeit war oder aber die Kündigung durch den Mitarbeiter ausgesprochen wurde. Im Fall von befristeten Beschäftigungsverhältnissen kann es dazu kommen, dass der Anspruch besteht, entfällt oder aber das Verhältnis um den Zeitraum der Erkrankung erstreckt wird.

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Ungerechtfertigte Kündigung im Krankenstand?

Erhalten Arbeitnehmer eine Kündigung während einer Krankheit und vermuten, dass diese nicht gerechtfertigt ist, so sollten Sie umgehend handeln. Zum einen ist es ratsam, direkt dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass die Kündigung nicht angenommen wird. Zum anderen sollte man umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht oder eine Interessenvertretung kontaktieren, um die Zulässigkeit der Kündigung im Krankenstand juristisch überprüfen zu lassen. 

Stellt sich dann heraus, dass tatsächlich eine nicht zulässige Auflösung des Dienstverhältnisses vorliegt, steht dem Arbeitnehmer das Mittel der Kündigungsanfechtung zur Verfügung, um gegen die ungerechtfertigte Kündigung im Krankenstand vorzugehen. Sollte der Arbeitgeber sich außergerichtlich nicht einigen wollen, so bleibt am Ende zudem das Rechtsmittel der Kündigungsschutzklage. Hierbei sollte jedoch bedacht werden, dass die Beweislast in der Regel beim Arbeitnehmer liegt und es daher ratsam ist, alle relevanten Dokumente und Beweise zu sammeln, um die Erfolgsaussichten der Klage zu verbessern.

So hilft ein Anwalt bei einer Kündigung im Krankenstand

Wenn Arbeitnehmer im Krankenstand eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten haben, kann ein Anwalt helfen, ihre Rechte zu verteidigen. In Österreich haben Arbeitnehmer das Recht, gegen eine solche Kündigung gerichtlich vorzugehen. Ein erfahrener Anwalt kann die Beweislast sammeln und prüfen, ob die Kündigung tatsächlich ungerechtfertigt war. Darüber hinaus kann der Anwalt den Arbeitnehmer über seine Rechte informieren und ihn über den Prozess und mögliche Schritte informieren, die er ergreifen kann. Der Anwalt kann auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eintreten, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich ist, kann der Anwalt den Arbeitnehmer durch den Prozess führen und auf eine angemessene Entschädigung hinarbeiten. In jedem Fall ist es wichtig, einen erfahrenen Anwalt zu wählen, der sich mit der Rechtslage in Österreich auskennt und in der Lage ist, die Interessen des Arbeitnehmers effektiv zu vertreten.

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FAQ: Kündigung im Krankenstand

Ja. Eine Kündigung im Krankenstand ist in Österreich grundsätzlich zulässig, wenn diese den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht. Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis also auch im Krankenstand auflösen.
In Österreich gibt es keinen Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich in einem Krankenstand befinden. Jedoch muss die Kündigung rechtlich zulässig begründet und unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen ausgesprochen werden.
Der Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankenstand wird durch eine Kündigung nicht aufgehoben. Der Arbeitgeber muss also ggf. auch über das Dienstverhältnis hinaus die auch Krankengeld genannte Lohnfortzahlung vornehmen.
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