GmbH gründen - Wie gehe ich richtig vor?
- Redaktion Anwaltfinden.at
Laut einer Statistik der Wirtschaftskammer Österreich wurden im Jahr 2018 rund 38.327 Gesellschaften neu gegründet. Eine GmbH gründen bedeutet nicht nur viel Verantwortung zu übernehmen, es bedarf auch einiges an formellen Schritten.
So stellt die Erstellung des Gesellschaftsvertrags den ersten und wichtigsten Schritt für die Gründung einer GmbH dar.
Das GmbHG (GbmH-Gesetz) besagt, dass Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch eine oder mehrere Personen gegründet werden können. Wie genau Sie beim GmbH gründen in Österreich vorgehen müssen, welche GmbH Gründungkosten auf Sie dabei zukommen und was vereinfachte GmbH gründen bedeutet, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis
- Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und eine eigenständige juristische Person
- Die Gründung einer GmbH bedarf eines Notariatsaktes Eine GmbH hat ein Stammkapital von mindestens 35.000 €, das von den Gesellschaftern eingebracht wird.
- Eine GmbH ist haftungsbeschränkt auf die Höhe ihres Stammkapitals.
- Es gibt die Möglichkeiten, eine gründungsprivilegierte GmbH zu gründen, bei der in den ersten 10 Jahren ein geringeres Stammkapital von 10.000 Euro zulässig ist
- Eine vereinfachte Gründung ohne Notariatsakt ist bei einer Ein-Mann-GmbH in Österreich möglich.
Was ist eine GmbH?
Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Kapitalgesellschaft. Ihr Stammkapital setzt sich aus Geschäftsanteilen mit den jeweiligen Stammeinlagen zusammen. Als Stammeinlagen bezeichnet man die Geld- oder Sachbeiträge der Gesellschafter, die gemeinsam das Stammkapital bilden.
Als Kapitalgesellschaft ist die GmbH eine juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass sie eigenständig Rechte erwerben kann, Verbindlichkeiten eingehen kann und als juristische Person klagen kann und auch verklagt werden kann.
Im Gegensatz zu Personengesellschaften (z. B. OG, KG) kann auch eine einzelne Person eine GmbH gründen. Im Folgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zum GmbH gründen Österreich. Dabei werden wir auch wichtige Unterscheide zum GmbH gründen in Deutschland und GmbH gründen Schweiz aufzeigen.
Es gibt in wichtigen Punkten Unterschiede, die eine GmbH gründen Wien zum Beispiel von einer GmbH gründen München unterscheiden, genauso wie eine GmbH gründen CH Besonderheiten aufweist.
Was zeichnet eine GmbH aus?
Die GmbH hat ihre rechtliche Grundlage in einem eigenen Gesetz (GmbHG), dem „Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, das bereits 1892 in erster Form verfasst wurde. Nach diesem Gesetz können eine oder mehrere Personen eine GmbH gründen und bilden durch ihre Einlagen das Stammkapital der GmbH.
Das besondere Merkmal von Kapitalgesellschaften ist, dass die Anteilseigener jeweils nur mit ihrer Einlage für die GmbH haften. Dabei muss das Stammkapital der GmbH mindestens 35.000 Euro betragen. Davon muss beim GmbH gründen Österreich die Hälfte bar eingezahlt werden. Neben Barzahlungen sind auch teilweise Sacheinlagen möglich.
Wer kann eine GmbH gründen?
Eine GmbH gründen kann eine Einzelperson oder eine Personengruppe. Dabei können die Gründer einer GmbH sowohl natürliche Personen sein als auch juristische Personen. Somit können auch z. B. Stiftungen oder Aktiengesellschaften eine GmbH gründen.
Bezüglich der Herkunft der GmbH Gesellschafter sieht das Gesetz keine Einschränkungen vor, die als GmbH gründen Voraussetzungen einschränkend wären. Deshalb können in Österreich sowohl österreichische Staatsbürger als auch andere EU- Bürger oder Bürger aus nicht EU- Staaten eine GmbH gründen.
Als Gesellschafter einer GmbH gilt man auch nur dann als selbstständiger Gewerbetreibender, wenn man eine Mehrheitsbeteiligung an einer GmbH hat.
Generell gilt für alle Personen im Europäischen Wirtschaftsraum sowohl eine Niederlassungsfreiheit als auch eine Gewerbefreiheit. Jedoch müssen Staatbürger aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, eine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beim GmbH gründen Österreich vorweisen.
Was ist ein Befähigungsnachweis?
Soll im Rahmen der Tätigkeit einer GmbH ein reglementiertes Gewerbe ausgeübt werden, muss ein Befähigungsnachweis zum GmbH gründen erbracht werden. Dabei soll der Befähigungsnachweis dokumentieren, dass der Gewerbeanmelder entsprechende fachliche als auch die kaufmännische Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Dies ist Voraussetzung dafür, ein entsprechendes Gewerbe selbstständig ausüben zu können. Welche Art von Befähigungsnachweis zu erbringen ist, kann in der Gewerbeordnung und den Befähigungsnachweisverordnungen der entsprechenden reglementierten Gewerbe in Erfahrung gebracht werden.
Hierbei können sowohl schulische Ausbildungen, Prüfungen, Praxiszeiten und Kombinationen daraus notwendig sein. Auch kann das Ablegen einer Meisterprüfung verlangt werden.
Kann beim GmbH gründen Österreich der Befähigungsnachweis nicht geleistet werden, kann die entsprechende Behörde noch die Feststellung einer individuellen Befähigung erbringen. Dabei müssen dann die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten für das entsprechende Gewerbe auf eine andere Weise erbracht werden.
GmbH gründen ohne Befähigungsnachweis
Kann ein Einzelunternehmer beim GmbH gründen für sich selbst keinen Befähigungsnachweis erbringen, so muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer mit Befähigungsnachweis eingesetzt werden.
Dies gilt auch für das GmbH gründen durch juristische Personen oder Personengesellschaften. Auch hier muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer mit Befähigungsnachweis bestellt werden.
Bei Staatsbürgern eines Landes, das nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, bedarf es einer Genehmigung zum GmbH gründen in Österreich. Darüber entscheidet die Ausländerbehörde der zuständigen Gemeinde oder des entsprechenden Landkreises.
Brauche ich für die GmbH Gründung einen Anwalt?
Das GmbH gründen verlangt im Vorfeld der Gründung eine Vielzahl an Überlegungen zur Gestaltung der unternehmerischen Tätigkeit.
Diese müssen dann Eingang in einen Gründungsvertrag finden, der die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Gesellschaft bildet. Hierbei gibt es sowohl Formalvoraussetzungen zu beachten als auch inhaltliche Regelungen zu berücksichtigen.
Deshalb ist es wichtig, beim GmbH gründen bereits in der Gründungsphase die Unterstützung eines erfahrenen Anwaltes für Gesellschaftsrecht in Anspruch zu nehmen.
Er kann die individuell richtigen Regelungen für eine unternehmerische Tätigkeit optimal ausarbeiten. Dabei berücksichtigt er bereits im Gründungsvertrag eine Vorsorge für Konfliktfälle und die Regelung von Ausstiegsmöglichkeiten.
Aufgrund seiner Erfahrung beratet er Sie umfangreich, Ihnen Problemfelder aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Den passenden Experten für Gesellschaftsrecht finden sie sicher und schnell bei Anwaltfinden.at.
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“Gründungsprivilegierung” - Was bedeutet das?
Eine reguläre GmbH muss in Österreich ein GmbH Stammkapital von 35.000 Euro ausweisen. Davon muss die Hälfte bei der Gründung einbezahlt werden. Hierbei kommen in gewissem Umfang jedoch auch Sachleistungen als Einlage in Frage. Die kleinere Version der GmbH Light Österreich, bei der nur ein Stammkapital von 10.000 Euro eingebracht werden musste, ist seit März 2014 nicht mehr möglich.
Jedoch gibt es heute zur GmbH light die Alternative der Gründungsprivilegierung beim GmbH gründen Österreich. Nach § 10B GmbHG muss hier beim GmbH gründen zwar ebenfalls ein Stammkapital in Höhe von 35.000 Euro ausgewiesen werden, die Gesellschafter haben dabei aber 10 Jahre Zeit um dieses hälftig (17.500 Euro) einzubringen.
Jedoch gibt es auch bei gründungsprivilegierten GmbH Nachteile. Grundsätzlich ist eine volle Einzahlung der geforderten Stammeinlage sinnvoll. Dadurch bleibt dann die GmbH Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt. In diesem Fall gibt es dann auch keine Ausfallhaftung der übrigen Gesellschafter mehr, die bei der gründungsprivilegierten GmbH greifen würde.
Die Bedingungen der Gründungsprivilegierung
Um eine GmbH gründungsprivilegiert anlegen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Sie muss im GmbH Gesellschaftsvertrag als solche benannt werden. Zusätzlich müssen nicht nur die Stammeinlagen der Gesellschafter festgelegt werden, auch die gründungsprivilegierten Einlagen müssen dabei fixiert werden.
- Die Gesamteinlagen der gründungsprivilegierten GmbH müssen mindestens 10.000 Euro betragen. Davon muss die Hälfte auch tatsächlich bar einbezahlt werden.
- Sacheinlagen sind dabei nicht möglich.
Die gründungprivilegierte GmbH nach der Gründung
Spätestens nach 10 Jahren sind die 17.500 Euro (Hälfte der Stammeinlagen) voll einzubezahlen. Dabei ist ein Nachweis im Firmenbuchgericht zu erbringen. Das Firmenbuchgericht wird eine GmbH gründungprivilegiert immer als solche kennzeichnen.
Bei Gründung bietet die GmbH gründungprivilegiert den Vorteil, dass ein geringeres Stammkapital eingebracht werden muss. Jedoch muss nach spätestens 10 Jahren der Gründungsvertrag nochmals geändert werden, wenn die restlichen 12.500 Euro einbezahlt werden. Hierbei ist ein zweiter Gang zum Notar fällig.
Wie erfolgt die Gründung einer GmbH?
Zum GmbH gründen müssen verschiedene Parameter festgelegt werden, die dann Eingang in den Gründungvertrag finden. Diese sollen im Folgenden näher erläutert werden. Dabei sind einige der Festlegungen zwingend erforderlich, andere können sich optional gestalten beim GmbH gründen Österreich.
Klären Sie den Standort ab
Eine GmbH braucht einen Sitz der Gesellschaft und eine Geschäftsadresse. Diese sollte entsprechend dem Unternehmensgegenstand vorteilhaft ausgewählt werden beim GmbH gründen und auf eine gewisse Dauer angelegt sein.
Eine Änderung des Standortes erfordert auch eine Änderung bei den zuständigen Behörden und kann nur per Gesellschafterbeschluss stattfinden. Dies sollte man beim GmbH gründen Österreich berücksichtigen.
Legen Sie Unternehmensgegenstand und Namen fest
Zunächst einmal muss beim GmbH gründen ein Unternehmensgegenstand festgelegt werden. Dieser bezeichnet das Tätigkeitsfeld der Unternehmung und die Art der Tätigkeit. Ferner muss beim GmbH gründen Österreich ein Firmenname festgelegt werden.
Dabei sollte ausgeschlossen werden, dass es bereits namensgleiche Unternehmen mit einem verwandten Unternehmensgegenstand gibt.
Hilfreich dabei ist eine Internetrecherche und eine Sichtung von Branchenadressbüchern. Auch kann der Wunschname bei einer entsprechenden Industrie- und Handelskammer oder einer Handwerkskammer überprüft werden. Es empfiehlt sich, bei diesen Festlegungen große Sorgfalt walten zu lassen.
Häufige Fehler beim Festlegen von Unternehmensgegenstand oder Firmenname
Häufig verzögern sich Eintragungen in das Handelsregister beim GmbH gründen, weil der Unternehmensgegenstand nicht ausreichend formuliert wurde oder wegen einem unzulässigen Firmennamen. Gerade die zu allgemeine Formulierung des Unternehmensgegenstandes ist ein gängiges Problem.
Ein „Handel mit Waren aller Art“ ist zu unspezifisch und ein Registergericht wird deshalb die Eintragung ablehnen. Für eine Ein-Mann GmbH Österreich wählt man häufig den Gesellschafternamen als Firmennamen. Dies ist zulässig, jedoch darf bei der Ein Personen GmbH auch nur der eigene Name verwendet werden.
Wenn die Namensgebung der GmbH abgeschlossen ist, direkt im Anschluss eine passende Domainadresse für eine Website zu sichern. Der Domainname ist dabei eine wichtige Visitenkarte für den Auftritt im Internet.
Klären Sie den Firmennamen mit dem Firbenbuch ab
Der gewünschte Firmenname sollte beim GmbH gründen vor der Antragstellung beim Firmenbuch und auch vor einer Beglaubigung von Unterschriften mit dem Firmenbuch abgeklärt werden. Die Prüfung beim Firmenbuch verschafft dann Sicherheit, dass der Wunschname auch wirklich eingetragen werden kann. Beim GmbH gründen Österreich muss der Firmenname auch den Zusatz „GmbH“ aufweisen.
Eine Abklärung des Firmennamens beim Firmenbuch kann per Mail zugesendet werden. Sie muss folgende Informationen beinhalten: Den Firmenwortlaut und den Unternehmensgegenstand, den Sitz des Unternehmens, die Gesellschafter und eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, soweit dieser schon vorhanden ist.
Legen Sie das Stammkapital fest
Beim GmbH gründen ist immer ein Stammkapital festzulegen, das als Grundstock des Unternehmensvermögens eingebracht wird.
Dieses muss mindestens 35.000 Euro betragen. Dabei übernimmt jeder Gesellschafter einen Teil als Stammeinlage. Diese müssen als Summe der Stammeinlagen dann mindestens 35.000 Euro erreichen. Das bezeichnet man als GmbH Gründungskosten Stammkapital.
Es ist allerdings üblich, dass zum Zeitpunkt der GmbH Gründung die Stammeinlagen nicht bis zur vollen Höhe des Stammkapitals geleistet werden. Dabei ist vom Gesetz zugelassen, dass bei Gründung nur die Hälfte der Stammeinlagen bzw. des Stammkapitals eingezahlt werden.
Wenn jedoch im Lauf der Geschäftstätigkeit der GmbH das vorhandene Vermögen nicht ausreichend ist, um Verbindlichkeiten zu decken, kann ein Insolvenzverwalter die fehlenden Stammeinlagen einfordern.
Gründet man eine GmbH gründungsprivilegiert, so kann die Einzahlung bei Gründung auf 5000 Euro reduziert werden. Jedoch besteht auch hier eine Verpflichtung, das volle GmbH Stammkapital zu leisten, wenn dies erforderlich ist, um die Verbindlichkeiten der GmbH zu decken. Eine GmbH gründen ohne Stammkapital ist nicht möglich.
Neugründung bzw. Betriebsübertragung
Bei einer Neugründung einer GmbH und auch bei einer Betriebsübernahme sind die Unternehmen von bestimmten Abgaben und Gebühren befreit. Beim GmbH gründen zu nennen sind hierbei z. B. Grunderwerbssteuer, Firmenbucheintragungsgebühren und einige Lohnnebenkosten
Diese sogenannte Neufö beim GmbH gründen Österreich muss beantragt werden beim Gründerservice der Wirtschaftskammer.
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TOP Kompetenz und
Treffen Sie grundlegende Entscheidungen
Außer dem Namen und dem Gegenstand der Unternehmenstätigkeit sind einige weitere Entscheidungen beim GmbH gründen zu treffen, die als Bestandteil in den Gesellschaftsvertrag eingehen müssen. Hierzu zählen:
- Gesellschaftsbezeichnung und Gesellschaftssitz
- Die Höhe des Stammkapitals
- Die Art der Einbringung des Stammkapitals (Bargründung/Sachgründung)
- Beteiligte Gesellschafter: Anzahl und Zusammensetzung
- Geschäftsführer: Anzahl und Zusammensetzung
Abhängig vom Unternehmensgegenstand beim GmbH gründen Österreich sind für die geschäftliche Tätigkeit ggf. zusätzliche Genehmigungen einzuholen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gastronomiebetrieb geführt werden soll, eine Fahrschule betrieben werden soll oder Finanzdienstleistungen angeboten werden.
Setzen Sie den GmbH Gesellschaftsvertrag auf
Bevor man eine GmbH gründen kann, muss ein Gesellschaftsvertrag erstellt werden. Dieser muss durch einen Notariatsakt beglaubigt werden. Dabei gibt eine Reihe von formellen und inhaltlichen Regelungen zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich immer, hier die Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Gesellschaftsrecht beim GmbH gründen Österreich in Anspruch zu nehmen.
Er kann den GmbH Gesellschaftsvertrag auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer optimal ausarbeiten und über Problemfelder informieren sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Der Gesellschaftsvertrag bildet die Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit und verlangt deshalb eine professionelle Ausarbeitung. Finden Sie ihren persönlichen Experten für Gesellschaftsrecht schnell und einfach über Anwaltfinden.at.
Welche Pflichtangaben und welcher Inhalt des Gesellschaftsvertrages müssen gegeben sein?
Der Gesellschaftsvertrag beinhaltet beim GmbH gründen Österreich eine Reihe von Mindestfestlegungen, die zwingend erforderlich sind. Diese sind:
- die korrekte Firmenbezeichnung
- der Sitz der Gesellschaft
- der ausformulierte Unternehmensgegenstand
- die Höhe des Stammkapitals
- die Höhe der Stammeinlagen einzelner Gesellschafter
Ist der Vertrag zum GmbH gründen erstellt und beglaubigt, muss mindestens ein Geschäftsführer als natürliche Person bestellt werden.
Optionaler Inhalt
Zusätzlich zu den Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrage zum GmbH gründen gibt es eine Vielzahl von zusätzlichen Regelungen, die in den Gesellschaftsvertrag eingehen können. Diese sind meistens:
- Angabe zur Gründungprivilegierung
- Regelung der Geschäftsführung und ihrer Vertretung
- Generalversammlung
- Beschlussregelung für die Gesellschafter
- Gewinnverwendung
- Aufgriffsrechte für Geschäftsanteile
- Minderheitenrechte
Benennen Sie Geschäftsführer und Vertreter
Ist der Gesellschaftsvertrag zum GmbH gründen unterzeichnet und notariell beglaubigt, müssen der oder die Geschäftsführer benannt werden. In vielen Fällen werden diese auch schon im Gesellschaftsvertrag bestimmt beim GmbH gründen Österreich. Dabei muss eine GmbH mindestens einen Geschäftsführer bestellen, der eine natürliche und auch handlungsfähige Person ist.
Es können jedoch auch mehrere Geschäftsführer bestellt werden. Hierbei sind der oder die Geschäftsführer verpflichtet, im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen, mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes zu handeln. Tut er dies nicht, so haftet er für den Schaden, der dem Unternehmen entstanden ist.
Eröffnen Sie ein gewerbliches Konto
Bevor die GmbH ins Firmenbuch eingetragen werden kann, muss das Stammkapital auf ein Gesellschaftskonto eingezahlt werden. Dieses Kapital steht der Geschäftsführung frei zur Verfügung. Vor der Anmeldung ins Firmenbuch muss die Einzahlung des Stammkapitals auf das Gesellschaftskonto zur freien Verfügung der Geschäftsführung erfolgen.
Vom Mindeststammkapital in Höhe von 35.000 Euro muss die Hälfte beim GmbH gründen bar eingezahlt werden. Nimmt man das Gründungsprivileg in Anspruch, kann das Stammkapital auf 10.000 Euro für 10 Jahre beschränkt werden. Davon müssen beim GmbH gründen Österreich dann 5000 Euro auf das Gesellschaftskonto zur GmbH Gründung Bank eingezahlt werden.
Bargründung
Bei einer Bargründung zahlt man das Stammkapital auf das Konto der GmbH ein. Dabei müssen die Geldbeträge beim GmbH gründen Österreich nicht vollständig eingezahlt werden, um die GmbH ins Handelsregister eintragen zu können. Für einzelne Gesellschafter kann ein Viertel seiner Einlage beim GmbH gründen ausreichend sein, in Summe muss jedoch die Hälfte des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro eingezahlt werden.
Jedoch bleibt ein Gesellschafter die Differenz zur Gesamteinlage wie im Gesellschaftsvertrag vereinbart, im Zweifelsfall der GmbH schuldig. Der Differenzbetrag kann z. B. bei einem Insolvenzverfahren eingefordert werden, um Verbindlichkeiten bedienen zu können.
Sachgründung
Bei einer Sachgründung können bewegliche und unbewegliche Sachen beim GmbH gründen eingebracht werden. Diese müssen in ihrer vollen Höhe eingebracht werden und in manchen Fällen durch einen Sachgründungsbericht dokumentiert werden. Handelt es sich um gebrauchte Sacheinlagen, so verlangt das zuständige Amtsgericht meist ein Wertgutachten.
Für den Sachgründungsbericht im Rahmen einer Sachgründung fallen zusätzliche Notarkosten an. Diese betragen ungefähr 63 Euro.
Tragen Sie Ihr Unternehmen ins Firmenbuch ein
Die Anmeldung der GmbH zum Firmenbuch erfolgt durch alle Geschäftsführer mit ihren notariell oder gerichtlich beglaubigten Unterschriften. Erst durch die Eintragung im Firmenbuch entsteht die GmbH. Dabei sind dem Firmenbuch eine Reihe von Unterlagen beizulegen.
Welche Dokumente zur Eintragung in das Firmenbuch benötigen Sie?
Um eine Eintragung ins Firmenbuch durchführen zu können, müssen folgende Dokumente dort hinterlegt werden:
- Der Gesellschaftsvertrag oder die Erklärung über die Errichtung einer GmbH in einer notarieller Ausfertigung
- Die Gesellschafterliste,
- Das Geschäftsführerverzeichnis
- Der Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer (wenn dieser nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt ist)
- Die Musterzeichnungen der Geschäftsführer (Unterschriften)
- Die Bankbestätigung über Einzahlung der notwendigen Bareinlagen
- In manchen Fällen Gutachten der Wirtschaftskammer zum Firmenwortlaut
Für eine Eintragung im Firmenbuch fallen Gebühren beim GmbH gründen an. Diese können entfallen beim GmbH gründen Österreich, wenn das Neugründungsförderungsgesetz angewendet werden kann und eine Beantragung erfolgt.
Tragen Sie Ihr Unternehmen ins Handelsregister ein
Wenn das Stammkapital in der erforderlichen Höhe auf dem Gesellschaftskonto eingezahlt wurde, geht ein Nachweis über die Einzahlung an den Notar beim GmbH gründen. Im Falle von Sacheinlagen ist dies eine Bescheinigung über den Wert der Sacheinlagen. Der Notar bestätigt daraufhin den Eingang am Amtsgericht und er meldet dann das Unternehmen für die Eintragung im Handelsregister an.
Dies erfolgt heute elektronisch und nimmt einige Tage Zeit in Anspruch. Nach erfolgter Eintragung erfolgt eine Bestätigung über die Eintragung im Handelsregister und eine HRB-Nummer vergeben. Erst mit diesem Akt ist beim GmbH gründen Österreich eine GmbH endgültig offiziell gegründet.
Wie erfolgt die Gewerbeanmeldung?
Eine GmbH als Kapitalgesellschaft mit einer Handelsregistereintragung gilt immer als Gewerbebetrieb. Deshalb muss beim GmbH gründen die GmbH am Gründungsort beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dies kann persönlich bei der Behörde erfolgen oder durch die Bevollmächtigung einer weiteren Person. Auch eine Anmeldung über das Onlineportal oder per Post ist vielfach möglich.
Um das Gewerbe anmelden zu können, benötigt man den Gesellschaftsvertrag und bei bestimmten Gewerben auch entsprechende Genehmigungen. Sind die Unterlagen vollständig, kommt es zur Bestätigung der Anmeldung. Das Gewerbeamt informiert dann weitere zuständige Stellen, wie z. B. die IHK oder Handwerkskammer, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit und das statistische Landesamt. Hier ist dann eine separate Anmeldung nicht notwendig.
Gewerbeberechtigung
Handelt es sich bei den unternehmerischen Tätigkeiten einer GmbH um Aktivitäten, die der Gewerbeordnung unterliegen, benötigt die GmbH eine auf sie lautende Gewerbeberechtigung beim GmbH gründen. Dabei reicht die Gewerbeberechtigung eines einzelnen Gesellschafters nicht aus zum GmbH gründen Österreich.
Zusätzlich muss ein gewerbeberechtigter Geschäftsführer bestellt werden, der alle notwendigen gewerberechtichen Voraussetzungen erfüllt. Dieser kann nur der handelsrechtliche Geschäftsführer sein oder ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der mindestens mit einer halben Stelle beschäftigt ist. Ferner muss sich der gewerberechtliche Geschäftsführer im Unternehmen auch entsprechend betätigen.
Wie erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt?
Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages muss innerhalb eines Monats die steuerliche Anmeldung beim zuständigen Finanzamt erfolgen beim GmbH gründen. Dies geschieht über einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Kapitalgesellschaften“. Darin müssen dann Angaben zum Gegenstand der Unternehmung, der Form der Bar- oder Sachgründung und zu Lohn- und Umsatzsteuern gemacht werden.
Außerdem muss eine Eröffnungsbilanz für das Finanzamt erstellt werden beim GmbH gründen Österreich. Zusätzlich sind Schätzungen zu Umsatz und Gewinn für das erste Geschäftsjahr anzustellen. Diese Schätzungen sollte man unter Anspruch eines Steuerberaters anstellen, um Fehler zu vermeiden. Ist die Prüfung durch das Finanzamt positiv, erteilt es die lokale Steuernummer und eine steuerliche Identifikationsnummer. Wird die GmbH im EU Ausland aktiv, benötigt sie zusätzlich noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese erhält man auf Antrag beim Finanzamt.
Teilen Sie der Gemeinde/Stadt über das Unternehmen mit
Wenn Arbeitnehmer in einer neu gegründeten GmbH beschäftigt werden, muss dies der zuständigen Gemeinde oder Stadt mitgeteilt werden beim GmbH gründen. Auch ist es möglich, dass die Stadt oder Gemeinde weitere Gebühren, wie z. B. für Wasser oder Abfall, erhebt. Dies regelt man sehr unterschiedlich und lässt sich an der zuständigen Stelle erfragen im Rahmen des GmbH gründen Österreich.
Mitglied der Wirtschaftskammer
Mit der Gewerbeanmeldung ist die GmbH auch Mitglied der zuständigen Wirtschaftskammer. Die Fachvertretung innerhalb der Wirtschaftskammer beschäftigt sich mit den jeweiligen Branchenbelangen und stellt somit auch eine Interessenvertretung der GmbH dar. Die Serviceabteilungen der Kammer stehen der GmbH mit Rat und Tat zur Seite. Dafür erhebt man einen jährlichen Beitrag, der je nach Branche variiert
Melden Sie Ihre Mitarbeiter bei der Gebietskrankenkasse anr
Sollen beim GmbH gründen bereits zu Beginn Mitarbeiter beschäftigt werden, so muss die entsprechende Krankenkasse darüber informiert werden. Mitarbeiter der GmbH müssen vor der Einstellung bzw. dem Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden. Dies erfolgt elektronisch über www.elda.at. Oder bei einer Servicestelle der Kasse.
Erstellen Sie schließlich die Geschäftspapiere
Sind beim GmbH gründen alle Eintragungen und Dokumente erstellt und Anmeldungen erfolgt, können die Geschäftspapiere erstellt werden. Geschäftspapiere einer GmbH sind alle schriftlichen Mitteilungen. Dazu gehören auch Emails und Faxe, wenn sie an einen Empfänger außerhalb der Firma adressiert sind. Diese Papiere müssen bei einer GmbH eine bestimmte Anzahl von Angaben enthalten. Hierzu gehören:
- Der Firmenname, wie er im Handelsregister angegeben wurde
- Die Rechtsform der Gesellschaft (GmbH)
- Der Sitz der Gesellschaft
- Das zuständige Registergericht des Gesellschaftssitzes
- Die HRB-Nummer
- Alle Vor- und Zunamen der Geschäftsführer
- Wenn existent: Vor- und Zuname des Aufsichtsratsvorsitzenden
Alle diese Pflichtangaben werden üblicherweise in einer Fußzeile des Dokumentes aufgeführt
All diese Pflichtangaben und zusätzlich die Umsatzsteuer-ID müssen auch bei einer Website im Impressum angegeben werden.
Welche Kosten kommen auf mich beim GmbH gründen zu?
Die GmbH Gründungskosten sind von vielen Faktoren abhängig. Bei den GmbH gründen Kosten ist oft schon die Wahl bestimmter Optionen unmittelbar kostenwirksam. Hierzu gehören z. B.
- Gestaltung des Gesellschaftsvertrages: Standardvertrag oder individueller Gesellschaftsvertrag
- Gründung einer Ein-Mann-GmbH oder einer GmbH mit mehreren Gesellschaftern
- Inanspruchnahme von Beratungsleistungen eines Anwalts oder Steuerberaters
- Die Höhe des Stammkapitals
Auch kann man bei den GmbH gründen Österreich Kosten zwischen den unvermeidbaren und optionalen Kosten unterscheiden. Einen Gründungkosten GmbH Höchstbetrag kann es alleine durch das variable Stammkapital nicht geben.
Grundsätzlich fallen beim GmbH gründen Österreich Kosten für folgende Elemente der Gründung an:
- Der Gesellschaftsvertrag und die Notargebühren
- Die Höhe des Stammkapitals
- Die Eintragung in das Handelsregister und die Gewerbeanmeldung
- Die Beratungskosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz
Zur Orientierung für die ungefähre Kostenhöhe der einzelnen Positionen finden Sie untenstehend eine Tabelle, die die wichtigsten Gebühren in Ihrer Größenordnung darstellt.
Gebühr | Kosten |
---|---|
Vertragserrichtung Notar (notariatspflichtig): | ca. 2.000,00 € |
Eingabegebühr | 47,30 € |
Gebühr für den Gewerberegisterauszug | 7,20 € |
Beilagen (pro Bogen, z.B. Zeugnisse, Arbeitszeugsnissee,…) | 6,00 € |
Anzeige eines gewerberechtlichen Geschäftsführers | 14,30 € |
Firmenbucheintragung einer GmbH | ab 400,00 € |
Summe | ab 2.474,80 € |
GmbH gründen - Kredit aufnehmen
Steht für das GmbH gründen nicht ausreichend Vermögen zur Verfügung um die Gründungskosten aufbringen zu können, kann man auch an eine Finanzierung über einen Kredit denken. Das GmbH gründen Kredit aufnehmen wird häufig in Anspruch genommen, insbesondere um die GmbH Gründungskosten Stammkapital leisten zu können. Dabei sollte als Kreditgeber zunächst die eigene Hausbank in Betracht gezogen werden, da hier meist bereits ein Vertrauensverhältnis besteht. Jedoch macht es Sinn, auch die Kreditangebote anderer Institute zu prüfen und die Konditionen zu vergleichen.
Beim GmbH gründen ohne Kapital benötigt man einen sogenannten Investitionskredit, der langfristig angelegt sein sollte. Wichtig sind dabei vor allen Dingen die Kreditkosten. Neben den verhandelten Zinskosten fallen immer zusätzlich Kosten in Form von Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungsprovisionen etc. an. Deshalb ist es wichtig, den sogenannten Effektivzins zu berechnen, in dem alle zusätzlichen Kosten berücksichtigt sind. Dieser erlaubt auch einen Vergleich mit anderen Kreditangeboten.
Sehr genau Aufklärung betreffend unsrem Fall Erbrecht. Der Anwalt ist super nett und freundlich, [...]
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Kredit aufnehmen – die Sicherheiten
Beim GmbH gründen Österreich über eine Kreditaufnahme verlangt die kreditgebende Bank Sicherheiten. Gerade bei langfristigen Krediten sind die Sicherheiten sehr wichtig für eine Kreditzusage und die Zinskonditionen. Dabei muss sich ein Kreditnehmer beim GmbH gründen darauf einstellen, für den Kredit mit seinem gesamten Privatvermögen haften zu müssen. Als Sicherheiten wird die Bank Werte verlangen, die schnell liquidierbar sind.
Dies können z. B. Sparbücher, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Bausparverträge oder auch Schmuck sein. Als Alternative zu diesen Sicherheiten wird die Bank auch eine Bürgschaft akzeptieren. Hierbei sollten sich jedoch alle Beteiligten über die Konsequenzen im Klaren sein. Der Bürge haftet im Zweifelsfall für die Kreditschulden des Kreditnehmers und ist der Bank in diesem Falle zur Zahlung verpflichtet.
Nehmen Gesellschafter beim GmbH gründen einen Kredit auf, müssen sie dafür in der Regel persönlich haften. Auch für einen handelsrechtlichen Geschäftsführer gibt es ein umfangreiches Haftungsspektrum.
Wieviel Steuern zahlt eine GmbH?
Für GmbHs, die seit Juli 2013 gegründet wurden, erhebt der Staat eine Mindestkörperschaftssteuer von 500 Euro pro Jahr für die ersten 5 Jahre. Diese erhöht sich dann auf 1000 Euro pro Jahr für die die 5 darauffolgenden Jahre. Dies ist beim GmbH gründen Österreich als feste Kosten gegeben. Die Mindestkörperschaftsteuer muss eine GmbH immer leisten, auch für den Fall, dass die GmbH keine oder nur sehr geringe Gewinne ausweist.
Im Falle fehlender Gewinne geht die Mindestkörperschaftsteuer aber nicht verloren. Sie wird als Guthaben gebucht, das in späteren Jahren mit höheren Gewinnen angerechnet wird. Jedoch ist sie als laufende Kosten GmbH Österreich einzuplanen und sollte beim GmbH gründen berücksichtigt werden. Zusätzlich werden noch für Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter mit 27,5 % Kapitalertragsteuer erhoben, die an das Finanzamt abzuführen sind.
Die Einkünfte aus der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH sowie Einkünfte aus einer höchstpersönlichen Tätigkeit sind der natürlichen Person anzurechnen. Dies gilt für den Fall, dass die Leistung von einer Körperschaft (GmbH) abgerechnet wird, die unter dem Einfluss dieser Person steht. Diese Person darf dabei keinen eigenständigen Betrieb führen, der sich von dieser Tätigkeit abhebt. Als höchstpersönliche Tätigkeiten werden Leistungen von Sportlern, Wissenschaftlern, Schriftstellern und Vortragenden betrachtet.
Wie lange braucht man für die Gründung einer GmbH?
Die Dauer der GmbH Gründung fällt unterschiedlich aus, denn sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Nicht alle sind beeinflussbar, wie z. B. externe Bearbeitungszeiten. Jedoch ist es möglich, an verschiedenen Stellen des Ablaufs Zeit zu sparen. Soll das GmbH gründen auf eine einfache GmbH mit Standardvertrag beschränkt bleiben, so spart man hier bereits Zeit.
Die Entwicklung eines individuellen Gesellschaftsvertrages kann durchaus Zeit in Anspruch nehmen. Auch wenn für das GmbH gründen Österreich zusätzliche Genehmigungen und Qualifikationsnachweise nötig sind, ist für die Beschaffung weitere Zeit einzuplanen.
Grundsätzlich lassen sich jedoch die meisten Ablaufschritte mit ihren benötigten Zeiteinheiten relativ gut darstellen:
- Notar:
Terminvereinbarung: mehrere Tage bis mehrere Wochen
Beglaubigungstermin: Ungefähr 3 Stunden
Eintragung Handelsregister: mehrere Tage bis ca. 2 Wochen
- Geschäftskonto:
Eröffnung Gesellschaftskonto: ca. eine Woche
Einzahlung Stammkapital: max. zwei Tage
- Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt:
Gewerbeamt: einige Tage
Finanzamt: einige Tage
Anmerkungen zu den Abläufen
Beim Gewerbeamt ist heute meist eine Anmeldung online oder per Post möglich. Eine persönliche Anmeldung auf dem Amt ist jedoch oft der schnellere Weg, da man die Anmeldebestätigung gleich mitnehmen kann. Für die Abläufe beim Finanzamt empfiehlt sich die Hilfe eines Steuerberaters bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Dies minimiert Beanstandungen des Finanzamtes die zu einer Verzögerung bei der Vergabe der Steuernummer führen. Grundsätzlich sollte man für das GmbH gründen Österreich unter idealen Voraussetzungen zumindest eine Dauer von drei oder 4 Wochen einplanen.
Für die Termine bei Banken und beim Notar sollte man Vorlaufzeiten einplanen. Auch wird eine Bargründung immer schneller erfolgen können als eine Sachgründung. Diese erfordert einen Sachgründungsbericht, der Zeit in Anspruch nimmt.
Wie haften Sie während einer GmbH-Gründung?
Die Haftungsbeschränkung ist ein wesentliches Merkmal einer GmbH, die jedoch erst wirkt, wenn die Gründung der Gesellschaft offiziell abgeschlossen ist. Im Prozess des GmbH gründens unterscheidet man deshalb zwei verschiedene rechtliche Vorstufen. Diese bezeichnet man als Vorgründergesellschaft und als Vor-GmbH.
Vorgründergesellschaft
In der Phase der Vorbereitungen zum GmbH gründen spricht man von einer Vorgründungsgesellschaft. Finden hier bereits unternehmerische Tätigkeiten statt, sind diese noch als Einzelunternehmer oder bei mehreren Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) rechtlich zu bewerten.
Dabei übernehmen dann die zukünftigen Gesellschafter der GmbH die volle Haftung selbst und stehen mit ihrem Privatvermögen ein. Deshalb sollte man in dieser Phase des GmbH gründen Österreich noch keine größeren Risiken eingehen und vertragliche Bindungen oder eine frühe Anmietung von Büroräumen vermeiden.
Vor-GmbH
Durch die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages durch einen Notar entsteht die Vor-GmbH. Diese Phase des GmbH gründen dauert bis zur Eintragung im Handelsregister an. Dabei erhält die GmbH den Zusatz „ in Gründung“ (i. G.). In dieser Gründungsphase gilt eine sogenannte Handelndenhaftung. Dies bedeutet, dass die Handelnden (Geschäftsführer) noch persönlich haften beim GmbH gründen Österreich.
Auch die Gesellschafter können hier in die Haftung einbezogen werden, für den Fall, dass das Stammkapital bei der Eintragung schon aufgebraucht wurde. Hierbei sind sie dann verpflichtet, die Verluste auszugleichen. Dieses wird als Innenhaftung bezeichnet, da die Gesellschafter hier gegenüber der GmbH haften.
Aufsichtsrat
Einen Aufsichtsrat benötigt man beim GmbH gründen, wenn die GmbH mehr als 50 Gesellschafter hat und das Stammkapital 70.000 Euro überschreitet. Auch ist ein Aufsichtsrat zwingend, wenn die GmbH mehr als 300 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei kommt dem Aufsichtsrat die Funktion eines zentralen Kontrollorgans zu. Der Aufsichtsrat fungiert als zentrales Kontrollorgan.
Im Gegensatz hierzu ist die Generalversammlung eine Zusammenkunft aller Gesellschafter. Sie entscheidet durch Beschlüsse und dies meist mit einfacher Mehrheit. Aufgabe einer Generalversammlung ist das Prüfen und Feststellen des Jahresabschlusses.
Was ist die Bilanzierungspflicht?
Eine GmbH ist an die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften gebunden. Deshalb ist sie verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, der dann auch beim Firmenbuchgericht eingereicht werden muss.
Was gibt es bezüglich Sozialversicherung zu beachten?
Bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter, die nicht an der Geschäftsführung der GmbH beteiligt sind, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Hingegen müssen bei Gewinnausschüttungen an die GSVG-versicherten Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Die Gehälter von Geschäftsführern sind normalerweise sozialversicherungspflichtig. Dabei wird jedoch nach der Versicherungsart von Fremd- und Gesellschaftergeschäftsführern unterschieden. Bei letzteren spielt auch die Beteiligungshöhe eine Rolle.
Wie funktioniert eine “Vereinfachte Gründung”?
erfolgen und der normalerweise erforderliche Notariatsakt entfällt dabei. Dies ist jedoch nur möglich, wenn es sich beim GmbH gründen Österreich um die Gründung durch eine einzelne Person handelt, die auch einziger Gesellschafter der GmbH ist. Hierbei wird eine Erklärung über die Errichtung einer Gesellschaft erstellt, die einen standardisierten Inhalt hat.
Dies ist der Ersatz für einen Gesellschaftsvertrag. Die Möglichkeit der vereinfachten E-Gründung GmbH setzt voraus, dass der Gründer eine elektronische Signatur besitzt. Alle weiteren Gründungprozesse finden dann auf elektronischem Wege statt. Es handelt sich also um eine elektronische GmbH Gründung.
Diese Möglichkeit des GmbH gründen steht nur für Neugründungen zur Verfügung. Änderungen am Gesellschaftsvertrag benötigen einen Notariatsakt und in Bezug auf das Firmenbuchgericht sind die allgemeinen Formvorschriften zu beachten.
Seit Anfang 2018 ist die vereinfachte GmbH Gründung in Österreich möglich. Sie ist zunächst bis Ende 2020 gültig und durch § 9a GmbHG geregelt. Die Ablaufregeln für die vereinfachte Gründung sind in der Vereinfachten GmbH- Gründungsverordnung (VGGV) zu finden.