Beim GmbH gründen ist immer ein Stammkapital festzulegen, das als Grundstock des Unternehmensvermögens eingebracht wird.
Dieses muss mindestens 35.000 Euro betragen. Dabei übernimmt jeder Gesellschafter einen Teil als Stammeinlage. Diese müssen als Summe der Stammeinlagen dann mindestens 35.000 Euro erreichen. Das bezeichnet man als GmbH Gründungskosten Stammkapital.
Es ist allerdings üblich, dass zum Zeitpunkt der GmbH Gründung die Stammeinlagen nicht bis zur vollen Höhe des Stammkapitals geleistet werden. Dabei ist vom Gesetz zugelassen, dass bei Gründung nur die Hälfte der Stammeinlagen bzw. des Stammkapitals eingezahlt werden.
Wenn jedoch im Lauf der Geschäftstätigkeit der GmbH das vorhandene Vermögen nicht ausreichend ist, um Verbindlichkeiten zu decken, kann ein Insolvenzverwalter die fehlenden Stammeinlagen einfordern.
Gründet man eine GmbH gründungsprivilegiert, so kann die Einzahlung bei Gründung auf 5000 Euro reduziert werden. Jedoch besteht auch hier eine Verpflichtung, das volle GmbH Stammkapital zu leisten, wenn dies erforderlich ist, um die Verbindlichkeiten der GmbH zu decken. Eine GmbH gründen ohne Stammkapital ist nicht möglich.