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Firmennamen schützen lassen - Auf was sollte man achten?

Mann hält Schloss in der Hand

Eine Unternehmensgründung bedarf auch die Wahl eines passenden individuellen Firmennamens. Damit nur Sie diesen Namen verwenden dürfen, erweist sich das Firmennamen schützen lassen als äußerst sinnvoll. Bevor Sie die Marke registrieren sollten Sie jedoch eine Markenrecherche durchführen. Damit gehen Sie sicher, das der Wunschname noch verfügbar ist.

Wir möchten Sie mit dem folgenden Beitrag darüber aufklären, wann das Firmennamen schützen lassen überhaupt Sinn macht und wie Sie dabei vorgehen sollten. Darüber hinaus erfahren Sie alles über die Vor- und Nachteile beim Firmennamen schützen in Österreich.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Einen Firmennamen schützen lassen – wann macht das Sinn?

Gründet man ein Unternehmen, steht man immer vor der Aufgabe, einen guten und passenden Firmennamen zu finden. Dabei stellt sich auch schnell die Frage, ob man bei einem Namen mit Markenpotential den Firmennamen schützen lassen sollte.

Ein Firmenname kann schnell bekannt und populär werden und ein Qualitätsmerkmal für ein Unternehmen darstellen. Deshalb sollte man in vielen Fällen einen Firmennamen schützen. 

Außerdem stellt dies sicher, dass nur das eigene Unternehmen den Firmennamen benutzen darf und bietet damit auch einen Schutz vor Imitationen der Mitbewerber. Dabei sind eine Eintragung im Firmenbuch oder eine Markeneintragung  gebräuchliche Vorgehensweisen. 

Beide Varianten sichern bestimmte Rechte am Nehmen eines Unternehmens, mit denen Sie sich gewisse Rechte am Namen Ihres Betriebs sichern. Der Schutzumfang dieser beiden Maßnahmen variiert allerdings stark.

Firmennamen schützen im Rahmen der Existenzgründung

Als Firmengründer steht man schnell vor der Frage: Firmenname schützen lassen – Wie gehe ich vor? Dabei sollte man zuallererst jedoch prüfen, ob der gewünschte Firmenname nicht schon von einer anderen Unternehmung benutzt wird. Hierfür kann man neben einer allgemeinen Internetrecherche auch die Datenbanken  der Patentämter in Österreich oder Firmenregister, wie z. B. Firmenbuch benutzen.

Ist nach einer Überprüfung Firmenwortlaut der gewünschte Firmenname noch verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten den Firmennamen schützen zu lassen. Dabei erhält man einerseits einen regionalen Schutz des Firmennamens durch eine Eintragung ins Firmenbuch. Dies ist für viele Firmen sowieso verpflichtend. Einen umfassenderen Schutz des Firmennamens erreicht man andererseits durch eine Registrierung des Firmennamens als Marke. 

Im Folgenden sollen die Unterscheide der Schutzwirkung näher erläutert werden und auch die Frage beantwortet werden, mit welchen Kosten man beim Firmennamen schützen lassen Österreich zu rechnen hat beim Firmennamen eintragen.

Firmennamen schützen über die Eintragung ins Firmenbuch

Eine Firma ist nach § 17 UGB der in das Firmenbuch eingetragene Firmenname eines Unternehmens, unter dem ein Unternehmer seine Geschäfte führt und seine  Unterschrift abgibt. Dabei muss die  Firmenbezeichnung zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und sie muss Unterscheidungskraft besitzen. Für den Fall, dass ein anderer den Firmennamen unbefugt gebraucht und damit die Rechte des Firmeninhabers verletzt, kann dieser nach § 37 UGB eine Unterlassung des Gebrauchs der Firma verlangen.

Dabei besteht eine Eintragungspflicht ins Firmenbuch grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und auch Personengesellschaften (OG, KG). Als Einzelunternehmer kann man sich in den meisten Fällen freiwillig eintragen, eine Eintragungspflicht besteht erst ab einem Umsatz von 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren.

Vor- und Nachteile beim Firmennamen schützen durch einen Eintrag ins Firmenbuch

Vorteile

Durch einen Eintrag ins Firmenbuch ist der Firmenname grundlegend davor geschützt, dass ein anderes  Unternehmen ihn verwendet – jedoch nur in einem regionalen Bezug. Dabei genießt der Firmenname nur in der Gemeinde, in der er eingetragen wurde, einen rechtsgültigen Schutz. 

Jedoch darf keine andere Firma im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk einen gleichen oder ähnlichen Namen führen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Firmenname im lokalen Markt einmalig ist und eine Verwechselungsgefahr mit der Konkurrenz ausgeschlossen ist.

Außerdem kann man erst mit einer Eintragung ins Firmenbuch einer Firma einen frei gewählten Firmennamen geben. Wer jedoch seine Firma nicht im Firmenbuch eintragen lässt, muss immer den Namen des voll haftenden Inhabers in seine Unternehmensbezeichnung integrieren. 

Dies steht meist einer gelungenen und griffigen Namensgebung im Wege. Außerdem hat der Eintrag ins Firmenbuch  den Nebeneffekt, dass eine Firma sich in der Außenwirkung seriöser darstellt.

Nachteile

Durch den Eintrag ins Firmenbuch ist der Firmenname nur  im betreffenden Amtsgerichtsbezirk geschützt. Dementsprechend können Unternehmen außerhalb dieses Gebiets den gleichen oder einen ähnlichen Namen führen. Mit einem Eintrag ins Firmenbuch erhält man also keinen automatischen österreichweiten Schutz des Firmennamens

Außerdem ist ein Eintrag ins Firmenbuch gebührenpflichtig und es entstehen Notarkosten, da der Eintrag notariell beglaubigt werden muss. Zusätzlich sind mit der Eintragung ins Firmenbuch auch gewisse Pflichten verbunden. 

Hierbei sind z. B. die jährliche Inventur, eine Veröffentlichung der Jahresabschlüsse oder auch evtl. eine doppelte Buchführung ab bestimmten Umsätzen zu nennen.

Firmennamen schützen über den Eintrag ins Firmenbuch – ist das sinnvoll?

Der Eintrag ins Firmenbuch ist für viele Unternehmen zwingend. Für all jene, für die eine Eintragung nicht vorgeschrieben ist, stellt sich die Frage der Nützlichkeit des Eintrags zum Firmennamen schützen. Neben den anderen positiven Effekten des Firmenbucheintrags ist seine Wirkung zum Firmennamen schützen nur begrenzt. Gerade wenn man unter dem Firmennamen auch Produkte vertreiben will, die nicht lokal begrenzt abgesetzt werden, bietet der Firmenbucheintrag keinen ausreichenden Schutz. 

Deshalb sollte man einen Firmennamen immer als Marke anmelden, wenn man ihn zuverlässig gegen Missbrauch schützen will.

Firmennamen schützen durch eine Markeneintragung

Durch eine Markeneintragung des Firmennamens erhält man auch über den regionalen Bereich hinaus einen Schutz und ein Recht am Firmennamen. Dabei ist die Anmeldung als Marke zwar teurer als ein Firmenbucheintrag, jedoch sind auch der Schutzumfang und die mögliche Gegenwehr gegen Missbrauch deutlich stärker.

Eine registrierte Marke ist im Allgemeinen eine Kennzeichnung, die sich in der Regel aus Wort- und/oder Bildelementen zusammenfügt. Dabei wird ein Firmenname meistens als Wortmarke oder als Wort-Bild-Marke eingetragen.

Mit einer Marke kann man Produkte und Dienstleistungen, aber auch ganze Unternehmen gut unterscheidbar von anderen machen und man kann einen hohen Wiedererkennungswert erzielen. Dabei darf jedoch auch ein Firmenname als Marke nicht gegen bereits bestehende Schutzrechte anderer Marken verstoßen.

Warum macht es Sinn, über eine eingetragene Marke den Firmennamen schützen zu lassen?

Mit einer Markenanmeldung des Firmennamens erhält man ein exklusives Markenrecht. Dadurch kann man bei einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte eine Unterlassung durchsetzen und ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Fokus stehen bei der Markenanmeldung jedoch die bestmögliche rechtliche Absicherung und ein solides Fundament, auf dem man langfristig geschäftlich arbeiten kann. 

Allerdings ist auch bei einer Markenanmeldung der Schutz des Firmennamens auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt. Dies ist abhängig von der Art der Markeneintragung, die im Folgenden vorgestellt wird.

Der nationaler Markenschutz des Firmennamens

Den österreichweiten Schutz eines Firmennamens erreicht man, wenn man den Firmennamen beim Österreichischen Patentamt als Wortmarke oder Wortbildmarke anmeldet.  Nach der Eintragung nur vom Markeninhaber für die registrierten Waren und Dienstleistungen in Österreich genutzt werden.  Dabei ist eine Anmeldung online über die Seite des Österreichischen Patentamtes möglich unter: Patentamt

Wichtig:

Die Eintragung des Firmennamens als Marke darf nicht mit bereits bestehenden Marken in Konflikt stehen. Man kann beim Österreichischen Patentamt gegen Gebühr eine Ähnlichkeitsrecherche bei der Anmeldung durchführen lassen. Jedoch empfiehlt es sich immer, dies im Vorfeld der Anmeldung schon selbst intensiv zu recherchieren, um eine Ablehnung der Eintragung zu vermeiden.

Die Österreichischen Patentamt Kosten für eine Online- Markenanmeldung betragen 280 Euro ohne eine Ähnlichkeitsrecherche und 320 Euro mit einer Ähnlichkeitsrecherche. 

Dabei sind drei Warenklassen für den Markenschutz enthalten. Für jede weitere Warenklasse, die geschützt werden soll, werden 75 Euro zusätzliche Gebühren fällig. 

Achtung:

Vorsicht vor Betrügern!Sehr viele Markenanmelder erhalten ein unseriöses Schreiben mit einer Zahlungsaufforderung, damit eine Marke in ein Register eingetragen wird.
Dabei sind alle Schreiben, die nicht von der zuständigen Anmeldebehörde, wie z. B. dem Österreichischen Patentamt oder von Ihrem Patentanwalt kommen, irrelevant!

Der europäische Markenschutz des Firmennamens (EU Marke)

Wer seinen Firmennamen schützen will auch außerhalb der Landesgrenzen Österreichs, der kann einen europaweiten Schutz mit einer EU-Markenanmeldung(europäische Unionsmarke, EU Marke). Hierbei ist mit einer einzigen Anmeldung der Markenschutz in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union gewährleistet. 

Dabei unterscheiden sich die Nutzungsrechte der Marke nicht von denen des österreichischen Markenschutzes. 

Die Anmeldung einer EU Marke erfolgt beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Die Gebühren für die Anmeldung einer Warenklasse liegen bei 850 EURO und erhöhen sich mit der Anzahl der ausgewählten Warenklassen. Eine genaue Gebührenübersicht finden Sie hier: EU Trade Regulation Fees 

Der internationaler Markenschutz des Firmennamens

Einen Firmennamen schützen kann man auch außerhalb der EU. In diesem Fall muss man eine IR-Marke (international registrierte Marke) anmelden. Dabei muss die Marke jedoch schon in Österreich als nationale Marke angemeldet sein. An das Österreichische Patentamt wendet man sich auch, um eine Eintragung der international registrierten Marke anzumelden.

Die IR-Marke kann man für jedes Land anmelden, das entweder dem Madrider Markenabkommen (MMA) und/oder dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen (PMMA) beigetreten ist. Dies sind aktuell über 150 Staaten. Dabei ist der internationale Markenschutz inhaltlich mit dem europäischen und dem österreichischen vergleichbar.

Mit einer IR- Marke lassen sich gezielt Markenrechte beim Firmennamen eintragen für einzelne Länder sichern. Dabei lässt man den Antrag auf internationale Eintragung dem Österreichischen Patentamt zukommen, der ihn an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO – World Intellectual Property Organization) weiterleitet. 

Die Kosten für eine IR-Markenanmeldung  starten im hohen dreistelligen Bereich und erhöhen sich je nach Anzahl der gewählten Länder und Warenklassen. Weitere Informationen zu den Markengebühren finden Sie im Markenregister international auf der Seite der WIPO.

Hinweis:

Bei Ländern, die weder Teil vom MMA noch vom PMMA sind, muss man sich an das jeweilige nationale Patentamt wenden, um einen Markenschutz zu beantragen. Solche Länder sind z. B. Kanada oder Brasilien.

Wie lange ist die Dauer des Markenschutzes eines Firmennamens?

Grundsätzlich startet der Markenschutz beim Firmennamen eintragen erst mit dem Tag der offiziellen Eintragung und Veröffentlichung der Marke beim Patentamt.  In Bezug auf die Schutzdauer gelten jedoch andere Regeln. 

Diese verstreicht schon ab dem Anmeldetag. Dabei variieren die Zeiträume der Schutzdauer je nach Markenart und auch die Kosten für eine Schutzverlängerung des Firmennamens sind unterschiedlich.

Die Schutzdauer einer österreichischen Marke

  • Ab dem Eintragungs- und Veröffentlichungstag ist eine Marke für 10 Jahre geschützt beim Firmennamen eintragen.
  • Der Markenschutz kann gegen Gebühren so oft man will verlängert werden. Dabei ist eine Verlängerung für jeweils weitere 10 Jahre gültig. Die Kosten für die Verlängerung liegen in Österreich bei ca. 700 EURO für bis zu 3 Klassen. Für weitere Informationen zu den genauen Gebühren informiert das Österreichische Patentamt hier: Patentamt PDF
Achtung:

Das Österreichische Patentamt  erinnert nicht an das Auslaufen der Marke!

Die Schutzdauer einer EU-Marke

  • Die Schutzdauer der europäischen Unionsmarke beim Firmenamen eintragen beträgt ab dem Anmeldetag ebenfalls 10 Jahre.
  • Die Verlängerung einer EU Marke gilt ebenfalls für 10 zusätzliche Jahre und kann beliebig oft wiederholt werden. Hierfür wird der gleiche Betrag fällig, den man bereits für die Eintragung der Unionsmarke gezahlt haben.
  • Das EUIPO weist rechtzeitig auf den Ablauf des Markenschutzes hin.  

Die Schutzdauer einer IR-Marke

  • Eine IR Marke in einem Land, das dem PMMA beigetreten ist, bietet einen 10-jährigen Schutz.
  • Die Schutzdauer einer Marke von einem Land des MMAs beträgt grundsätzlich 20 Jahre. Dabei werden jedoch nach den ersten 10 Jahren Verlängerungsgebühren erhoben.
  • Die IR-Marken lassen sich ebenfalls um je 10 Jahre verlängern. Die Kosten hierfür sind immer länderspezifisch.
  • Normalerweise informiert  die WIPO 6 Monate vor Ablauf der Schutzdauer eine Erinnerung an die Verlängerung.
Achtung:

Eine Verwendung des Zeichens ® (registered trademark)ist erst dann erlaubt, wenn eine Registrierung tatsächlich erfolgt und abgeschlossen ist!
Für den Fall, dass man es vorher verwendet, kann ein Mitbewerber sehr einfach eine spürbare Strafe erwirken.

Was ist bei der Gestaltung des Firmennamens für den Markenschutz zu berücksichtigen?

Bei der Gestaltung des Firmennamens gilt es einige Aspekte zu berücksichtigen, die für eine erfolgreiche Markenanmeldung notwendig sind und die ein Firmennamen prüfen unerlässlich machen.

Damit eine Marke schutzfähig sein kann, muss einen Firmennamen prüfen und verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dabei sind z. B. Zeichen vom Schutz ausgeschlossen, die sich nicht graphisch darstellen lassen. Außerdem können beim Firmennamen eintragen keine Marken angemeldet werden,  denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die die betreffenden Waren und Dienstleistungen einfach nur beschreiben. 

Zusätzlich dürfen keine Firmennamen eingetragen werden, die eine deutliche Irreführungsgefahr hinsichtlich der Firmentätigkeit darstellen. Ferner sind keine Firmennamen erlaubt, die Hoheitszeichen beinhalten (z. B. Zeichen einer Staatshoheit) oder die gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen.

Konfliktfreiheit der Marke

Man kann grundsätzlich nur Firmennamen eintragen als Marke, für die nicht bereits ein anderer Markeninhaber eine Marke registriert hat.  Dabei dürfen also keine Markennamen verwendet werden, die bereits in gleicher oder ähnlicher Form für gleichartige Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen vergeben sind. Wie finde ich heraus, ob ein Name geschützt ist? 

Da die Ämter keine umfangreiche Prüfung bei der Anmeldung vornehmen, muss der Markenanmelder selbst vor der Anmeldung eine intensive Recherche durchführen oder einen spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragen. 

Dabei sollte man neben der Markenregister Österreich Abfrage auch eine Firmen-, Domain- und wettbewerbsrechtliche Recherche durchführen, um Konflikte mit bestehenden Marken- und Kennzeichenrechten zu vermeiden. Deshalb sollten nicht nur identische sondern auch ähnliche Markennamen in die Markenrecherche einbezogen werden. Die Wichtigkeit einer rechtlichen Prüfung vor einer Markenanmeldung darf nicht unterschätzt werden.

Für eine gute Recherche vor dem Firmennamen schützen braucht es außer Zeit auch Erfahrung und manchmal Fachwissen. Für eine Eigenrecherche zu nationalen Marken in Österreich  empfehlen sich besonders folgende Quellen um geschützte Namen abfragen zu können:

Für die Anmeldung einer EU- und/oder IR-Marke sollte man immer auch die Markenregister der jeweiligen Ländermärkte studieren. Dafür bieten die EUIPO und die WIPO verschiedene Datenbanken für die Recherche an:

EUIPO

WIPO

Tipp:

Auch  wenn ein Firmenname bereits als Marke geschützt ist, bedeutet dies  nicht zwangsläufig, dass er auch dauerhaft für eine Nutzung blockiert ist. Marken werden immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt. Ist eine Marke bereits für  Computer eingetragen, kann sie trotzdem von einem anderen Unternehmen für Kleidung eingetragen werden. Wichtig sind hierbei die Warenklassen.

Warum sollte ich nicht nur eine Identitäts- sondern auch eine Ähnlichkeitsrecherche machen?

Bei einer Markenrecherche ist immer zwischen einer Identitätsrecherche und einer Ähnlichkeitsrecherche zu unterschieden. Dabei bedeutet eine Identitätsrecherche beim Firmennamen prüfen ausschließlich die Suche nach einer Marke, die genauso wiedergegeben ist wie beschrieben. 

Hierbei findet man heraus, ob es bereits eine ältere Marke identischen Wortlauts gibt. Hierdurch spart man sich eine Ablehnung der Markenanmeldung und damit unnötige und ärgerliche Kosten. 

Zusätzlich werden bei einer Ähnlichkeitsrecherche auch Marken berücksichtigt, die beim eigenen Firmenamen prüfen im Wortlaut ähnlich sind. Dies ist deshalb so relevant, weil in der Praxis dadurch Klagen von Inhabern älterer Marken vorgebeugt werden können, deren Marke zwar nicht identisch, jedoch sehr ähnlich ist. 

Dies erspart nicht nur unnötigen Stress, auch strafrechtliche Konsequenzen und finanzielle Verluste können vermieden werden.

Die Vorteile der Ähnlichkeitsrecherche:
  • Sicherheit über die Unterscheidungskraft des eigenen Firmennamens  innerhalb der für das Produkt oder die Dienstleistung relevanten Warenklasse 
  • Vermeidung von nationalen und internationalen Widerspruchsverfahren
  • Vermeidung von Kosten für Material ein und Designs, die wegen einem abgelehnten Firmennamen nicht legal genutzt werden können
  • Vorbeugung von Imageschäden, da Firmennamen, die einer älteren Marke sehr ähnlich sind, auf Kunden und Geschäftspartner unseriös wirken können.

Allgemeine branchenspezifische Begrifflichkeiten sind nicht erlaubt

Zusätzlich zur Konfliktfreiheit einer Marke sind auch nicht alle Begrifflichkeiten beim Firmennamen eintragen erlaubt für die Markenanmeldung. Dabei dürfen z. B. keine branchenumfassenden, beschreibenden Ausdrücke verwendet werden. 

So ist es z. B. nicht möglich, eine Firma als AUTO GmbH eintragen zu lassen, wenn es sich bei dem Unternehmen um ein produzierendes oder handelndes Geschäft mit Autos handelt. Auch die Firma Apple kann ihren Namen nur führen, weil sie nicht mit Äpfeln handelt, sondern in der Software- und Hardwarebranche zuhause ist.

Vorsicht bei Sonderzeichen

Bei der Kreation von Firmennamen können bei einer Wortmarke sowohl Groß- und Kleinschreibung genutzt werden als auch Ziffern und einige Sonderzeichen. Jedoch sind nicht alle Sonderzeichen zulässig. 

Enthält ein Firmenname als Wortmarke Zeichen, die nicht in der Liste der erlaubten Sonderzeichen aufgeführt sind, wird sie als Wort-Bildmarke oder Bildmarke behandelt. Deshalb werden viele nicht lateinische Schriftzeichen, wie zum Beispiel arabische, kyrillische oder asiatische Zeichen, als Bildmarke erfasst.

Quintessenz zum Thema Firmennamen schützen

Man kann einen Firmennamen schützen lassen, jedoch immer nur  für ein bestimmtes Gebiet oder einzelne Länder. Dabei erzielt man durch einen Eintrag ins Firmenbuch in Österreich einen Schutz des Firmenamens für den jeweiligen Amtsbezirk. Will man überregional tätig werden, so empfiehlt sich eine Anmeldung des Firmennamens als Marke. 

Dabei ist das der richtige Schutzraum zu bestimmen. Neben einer nationalen Anmeldung in Österreich kann man sowohl direkt in einzelnen anderen Ländern eine Marke für den Firmennamen eintragen lassen. Zusätzlich kann man auch eine EU Marke eintragen lassen oder eine IR Marke für ausgewählte Länder beantragen. Die Markenrecherche im Ausland kann jedoch ein sehr komplexer und vielschichtiger Prozess sein. Dabei lauern gerade im Ausland viele Fallstricke, die ernsthafte Markenkonflikte nach sich ziehen können. 

Eine markenrechtliche Abmahnung kann sehr schnell eine sehr teure Angelegenheit für Ihr Unternehmen werden. Deshalb empfiehlt sich immer die Beratung und Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Markenrecht bzw. Patentrecht. Ausgewiesene Experten in ihrer Nähe für die Markenanmeldung  finden Sie einfach und schnell unter anwaltfinden.at.

Neben dem Firmennamen schützen ist auch die Sicherung der passenden Domain für den Internetauftritt heute sehr wichtig. Diese muss unabhängig von der Markeneintragung registriert werden und sollte möglichst frühzeitig belegt werden.

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