Als Aktiengesellschaft Definition bezeichnet man eine Vereinigung des privaten Rechts, die durch das Aktienrecht geregelt wird. Die Aktiengesellschaft Abkürzung heißt AG und bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien geteilt wird.
Als Gesellschaftsform wird sie meist für große Unternehmen verwendet, die einen geschäftlichen Betrieb führen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Wirtschaftsunternehmen, die einen hohen Kapitalbedarf haben.
Aktiengesellschaften sind juristische Personen und damit rechtlich selbstständige Einheiten, die als Träger von Rechten und Pflichten auftreten. Sie können selbstständig vor Gericht klagen und auch verklagt werden.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktienurkunden verbrieft und die Haftung der Aktionäre ist auf dieses Kapital beschränkt. Hierbei sind die Aktien im Regelfall übertragbar (fungibel). Jedoch ist es nicht unbedingt notwendig, dass diese auch an einer Börse gehandelt werden.
Wird die Rechtsform einer Aktiengesellschaft Österreich meist für sehr große Unternehmen gewählt, so findet man die Aktiengesellschaft Schweiz z. B. auch bei vielen kleineren Unternehmen. Dies liegt an unterschiedlichen Errichtungsbestimmungen und Unterschieden im Gesellschaftsrecht.