Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Kooperationsvertrag eine klare Definition des Kooperationsziels, eine Vorgehensweise mit Zeitplan und eine deutliche Beschreibung der Interessenlagen der beteiligten Parteien formuliert.
Je genauer hierbei vorgegangen wird, desto einfacher ist es, bei Problemen einen Streit zu schlichten. Zusätzlich ist es wichtig, eine Exklusivität der Partnerschaft zu vereinbaren und Geheimhaltungsklauseln einzufügen.
Dabei ist die Form eines LOC (letter of commitment) empfehlenswert, da dieser auch Rechte und Pflichten verbindlich definiert. Außerdem ist es wichtig, eine Wahl des gültigen Rechts zu treffen und Modalitäten zu vereinbaren, wie ein Streit zu schlichten ist.
Ferner sollte die Vereinbarung eines „Non Disclosure Agreement“ Bestandteil im Kooperationsvertrag sein. Hierbei wird geregelt, wie man mit vertraulichen Informationen, dabei speziell mit IP (intellectual property) und individuellem Knowhow umzugeht.