Die Abkürzung GmbH steht für den Ausdruck Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rechtlich zählt die GmbH in Österreich zu den juristischen Personen des Privatrechts, wodurch sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.
Außerdem gilt die GmbH als Kapitalgesellschaft. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Stammkapital in verschiedene Geschäftsanteile mit bestimmten Stammeinlagen aufgeteilt wird.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 35 000 Euro. Dabei muss die Hälfte des Stammkapitals bereits bei der Gründung aufgebracht werden. Zudem ist ein besonderes Kennzeichen einer GmbH, dass zum GmbH gründen eine Person ausreicht.
Anders als bei der GmbH Gründung für die Ein-Personen-GmbH benötig man für die Unternehmensgründung von Personengesellschaften wie der Kommanditgesellschaft (KG) und der Offenen Gesellschaft (OG) mehrere Personen.