Als Geschäftsführung bezeichnet man das Organ einer GmbH, das sowohl geschäftsführungs- als auch vertretungsbefugt für die Gesellschaft ist. Dabei führen die Geschäftsführer die Gesellschaftsgeschäfte sowohl im Innenverhältnis der Gesellschaft und sie vertreten außerdem die Gesellschaft im Außenverhältnis.
Zudem können bei Kapitalgesellschaften auch Personen für die Geschäftsführung bestellt werden, die keine Gesellschafter der GmbH sind. Jedoch sind auch Gesellschafter als Geschäftsführer einer GmbH möglich. Dabei wird das Verhältnis der Geschäftsführer und der Gesellschaft durch einen Geschäftsführervertrag geregelt.
Ein Geschäftsführervertrag GmbH Österreich ist ein Dienstvertrag Geschäftsführer. In der Regel wird ein Geschäftsführervertrag unbefristet abgeschlossen. Jedoch können generell nur natürliche Personen als handelsrechtlicher Geschäftsführer bestellt werden.
Dabei muss ein Geschäftsführer keine besondere Qualifikation als Voraussetzung vorweisen, er muss jedoch voll handlungsfähig sein. Der Geschäftsführervertrag Österreich legt die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers fest. Außerdem sind alle Geschäftsführer beim Firmenbuch anzumelden.
Ferner müssen Sie zudem eine Musterzeichnung der Unterschriften beim Firmenbuchgericht hinterlegen. Bei einem Gesellschaftsvertrag Einzelunternehmen ist zumeist der Einzelunternehmer gleichzeitig Geschäftsführer der Gesellschaft.
Allerdings wird auch hier ein separater Geschäftsführer Vertrag abgeschlossen. Im Folgenden soll besonders die Frage beantwortet werden: Geschäftsführervertrag worauf achten?