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Urheberrechts­verletzung – Folgen, Strafen und Fristen

Mann hält CD_ Raubkopie in der Hand

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers. Eine Urheberrechtsverletzung ist demnach ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Insbesondere im Internet kommt es häufig zu Urheberrechtsverletzungen. 

Doch was ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht und was tun, wenn Urheberrechtsverletzung vorliegt? Wo kann man eine Urheberrechtsverletzung melden, wie hoch ist die Strafe in Österreich und was kostet eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Der folgende Artikel gibt Ihnen detailliere Antworten rund um das Thema Urheberrechtsverletzungen und geht dabei auf Beispiele, Fristen, Folgen und Strafen der Urheberrechtsverletzung in Österreich ein.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Was kann durch das Urheberrecht geschützt werden?

Das Urheberrecht schützt die geistige Leistung bzw. das Eigentum des Urhebers. Inbegriffen sind hierbei Literatur, Musik, Fotografien, Filme oder Computerprogramme. Doch auch das Layout einer Webseite kann urheberrechtlich geschützt sein. 

Ebenso die Leistungen von Künstlern, Veranstaltern und Tonträgerherstellern. Bei manchen Werken kann ein mehrfacher Schutz bestehen.

Nicht alle Ideen und kreativen Schöpfungen sind durch das Urheberrecht geschützt, sondern benötigen ein Patent, ein Gebrauchs- oder Geschmacksmuster. Hierzu zählen vor allem technische Erfindungen. 

Nicht alle Ideen können geschützt werden; Geschäftsideen, Werbeideen oder Programmierungsideen erhalten keinen Schutz im Rahmen des Gebrauchsmuster- und Patentrechts. Nur die konkret ausgestaltete Idee kann geschützt werden.

Welche Rechte haben Urheber? – Inhalt des Urheberrechts

Urheber haben im Grunde genommen zwei unterschiedliche Rechte:

  • Persönlichkeitsrechte: Der Urheber hat das Recht auf Namensnennung und kann auch gegen die Entstellung gegen sein Werk rechtlich vorgehen.
  • Verwertungsrechte (wirtschaftliche Nutzbarkeit des Werks):
  1. Übersetzungs- und Bearbeitungsrecht (Werkveränderung (z.B. Logo))
  2. Vervielfältigungsrecht
  3. Verbreitungsrecht
  4. Vermietungsrecht
  5. Senderecht
  6. Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht
  7. Zurverfügungsstellungsrecht

Was ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht?

Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht handelt es sich um eine Missachtung des österreichischen Urheberrechts und im engeren Sinne, um die Missachtung der Rechte des Urhebers. Liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, spricht man von einer Urheberrechtsverletzung. 

Werden urheberrechtlich geschützte Werke ohne die Zustimmung des Urhebers verwertet, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. 

Der Urheber hat das Recht gegen den Verstoß gerichtlich vorzugehen und kann bei einer Urheberrechtsverletzung Schadenersatz fordern. Welche weiteren Folgen die Urheberrechtsverletzung haben kann, erläutern wir im Verlauf des Artikels.

Merke!

Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum jeglicher Art (Fotographien, Webseiten-Layouts, Literatur, Musik etc.). Der Verstoß gegen das Urheberrecht gilt als Urheberrechtsverletzung, für welche der Urheber Schadenersatz fordern kann.  

Urheberrechtsverletzung in Österreich

Wurde ein Foto ohne Zustimmung des Urhebers im Internet oder anderswo veröffentlicht, ein Layout einer Webseite oder ein Text übernommen, hat der Urheber Anspruch auf Entschädigung. Diese können Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche gegen den Urheberrechtsverletzer sein. Beauftragt der Geschädigte einen Anwalt, sind auch die Anwaltskosten vom Schädiger zu übernehmen.

Welchen Rechtsanspruch ein Urheber letztendlich hat, ist abhängig vom individuellen Einzelfall und davon, welches nationale Urheberrecht angewendet wird. 

Demnach muss eine Urheberrechts-verletzung in Österreich nicht auf Grundlage des österreichischen Urheberrechts geahndet werden. Auch dann nicht, wenn der Schädiger österreichischer Staatsbürger ist und die Tat in Österreich begangen hat. Es ist entscheidend in welchem Land die Urheberrechtsverletzung stattfand.

Beispiel:

Kevin Schmitt lebt in Österreich und lädt auf seine Webseite ein Bild, das einem Schweizer Urheber gehört. Die Webseite richtet sich an ein deutschsprachiges Publikum, daher ist die Anwendung des schweizerischen Urheberrechts zulässig, weil die Urheberrechtsverletzung auch in der Schweiz erfolgte.

Folgen einer Urheberrechtsverletzung in Österreich

Da vielen Internetnutzern nicht bewusst ist, dass Werke nicht nur durch das Copyright-Zeichen geschützt sind, kommt es häufig zu Urheberrechtsverletzungen. 

Das Urheberrecht besteht automatisch bei der Schöpfung und ist in Österreich formfrei; es bedarf keiner expliziten Kennzeichnung durch ein Copyright-Zeichen. Allerdings wird ein Großteil nicht angezeigt, da es sich um Privatpersonen handelt, die meist keinen Profit daraus schlagen und Fotos meist im privaten Bereich nutzen. 

Für eine Urheberrechtsverletzung ist es aber unerheblich, ob der Verursacher die Tat wissentlich oder unwissentlich tat. Daher ist besondere Vorsicht bei der Nutzung von urheberrechtlichen Werken geboten. 

Der Urheber hat das Recht Ansprüche geltend zu machen, sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Privatpersonen.

Welche Folgen bestehen bei einer Urheberrechtsverletzung?

Wer urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Urhebers nutzt, muss mit finanziellen oder/und rechtlichen Folgen rechnen, wenn der Urheber Ansprüche geltend machen. In der Regel sendet der Urheber dem Schädiger bei einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung per Post zu. 

Darüber hinaus hat der Urheber das Recht auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung sowie auf ein angemessenes Entgelt zu klagen. Ferner kann der Urheber Schadenersatzansprüche sowie Entschädigungen für Kränkungen und einen entgangenen Gewinn geltend machen. 

Der Schadenersatz ist dabei oftmals das Doppelte des angemessenen Entgelts. Handelt es sich um eine vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung kann der Verstoß auch strafrechtlich geahndet werden. Überdies muss eine Deckung der Anwaltskosten für den geschädigten Urheber erfolgen.

Wichtig!

Die Haftung eines Unternehmers in Bezug auf die Urheberrechtsverletzung umfasst auch die Handlungen seiner Arbeitnehmer, wenn der Verstoß im Unternehmen stattfand.

Was geschieht bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

Wurde eine Urheberrechtsverletzung begangen, mahnt der Urheber bzw. meist sein Rechtanwalt den Verletzer zunächst schriftlich ab, bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. 

Die Abmahnung fordert den Verletzer auf, innerhalb einer sehr kurzen Frist (meist 5 Tage), die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und ein Entgelt für die nicht berechtigte Nutzung des Werks zu zahlen. 

Darüber hinaus wird der Verletzer auch dazu aufgefordert, die entstanden Kosten des Anwalts zu begleichen. 

Nicht immer ist die Abmahnung von einem Rechtsanwalt, denn es gibt auch direkt vom Urheber verfasste Abmahnungen. In der Regel wird eine Abmahnung per Post versendet; der Versand kann aber auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Urheberrechtsverletzung – Was geschieht, wenn der Urheber Unterlassung fordert?

Der Urheber kann entscheiden, ob jemand sein Werk benutzen kann oder nicht. Wünscht er dies nicht, kann er Unterlassung fordern. In der Praxis ist dies eine gängige Vorgehensweise, um meist Privatpersonen auf einen marginalen Verstoß hinzuweisen. Der Unterlassungsanspruch ist der wesentlichste Anspruch des Urhebers. 

Handelt es sich jedoch um eine Urheberrechtsverletzung mit gewerblicher Nutzung, bei der ein Gewinn erzielt wurde, muss der Schädiger mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Bei einer Unterlassung ist die Zusage, in Zukunft keine Verstöße mehr zu begehen, nicht ausreichend. Eine unterschriebene Unterlassungserklärung ist notwendig, um die Wiederholungsgefahr einzuschränken. Hierfür können hohe Kosten entstehen, wobei die Kosten für das Gerichtsverfahren weitaus höher sind, wenn die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben wird.

Bei einem Unterlassungsverfahren muss man mit sehr hohen Verfahrenskosten rechnen. Der angesetzte Streitwert ist im Urheberrecht meist sehr hoch und beläuft sich auf 43.200 Euro. Obschon dieser Betrag nicht gezahlt wird, richten sich die Gerichts- und Anwaltsgebühren nach dem Streitwert. 

Fand die Urheberrechtsverletzung in einem anderen Land statt, entstehen durch die Konsultation eines internationalen Anwalts zusätzliche Kosten.

Um nicht auf Unterlassung verklagt zu werden, ist die Abgabe der strafbewährten Unterlassungserklärung ausreichend. 

Bevor Sie jedoch bei einer Urheberrechtsverletzung eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Markenrecht beraten lassen. Eine Abmahnung bzw. Unterlassungsaufforderung darf keinesfalls ignoriert werden.

Urheberrechtsverletzung – das Recht auf Urteilsveröffentlichung

Außerdem hat der geschädigte das Recht der Urteilsveröffentlichung, deren Zweck die Inkenntnissetzung der Öffentlichkeit ist. Allerdings kann eine Veröffentlichung in Printmedien, Fernsehen und Radio sehr teuer sein. 

Bei bekannten Künstlern kommt dies in der Regel häufiger vor, wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, weniger aber bei kleineren Verstößen oder unbekannten Schädigern. 

Bei einer urheberrechtswidrigen Handlung im Internet wird meist die kostengünstigere Urteilsveröffentlichung in Form eines Pop-Up-Fensters gewählt.

Urheberrechtsverletzung und Entschädigung durch angemessenes Entgelt

Klagt der Urheber auf Entschädigung in Form eines angemessenen Entgelts, ist dies vom Schädiger zu zahlen, wenn die Ansprüche berechtigt sind. Liegt eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung vor, kann er sogar das Doppelte des angemessenen Entgelts verlangen. Er kann das verlangen, was der Schädiger üblicherweise auf dem Markt für eine gleichartige Nutzung hätte zahlen müssen (objektiver Marktwert). 

Ferner kann der durch die Urheberrechtsverletzung erzielte Gewinn sowie eine Entschädigung für eine mögliche empfindliche Kränkung gefordert werden. Handelt es sich um eine gewerbliche vorsätzliche Urheberrechtsverletzung, können auch strafrechtliche Konsequenzen folgen. 

Daher sind die Rechte des Urhebers unbedingt ernst zu nehmen, da die Folgen einer Urheberrechtsverletzung gravierend sein können.

Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung

Liegt eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung vor, dann hat der Urheber Anspruch auf Schadenersatz. Hat der Urheber seine Zustimmung zur Nutzung seines Werkes nicht erteilt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. 

Als Schadenersatz kann in Österreich das Doppelte des angemessenen Entgelts gefordert werden, ohne dafür einen konkreten Schaden nachweisen zu müssen. In der Regel wird somit meist das Zweifache der fiktiven Lizenzgebühr gefordert.  

Urheberrechtsverletzung und Freiheitsstrafe – Wann droht sie?

Handelt es sich um eine gerichtlich strafbare Urheberrechtsverletzung, dann droht meist eine Freiheitsstrafe. Hierzu kann bereits die Zurverfügungstellung von Fotos eines Fotografen auf der eigenen Webseite ohne dessen Zustimmung oder das Entfernen der Daten des Urhebers aus einem digitalen Foto zählen. 

Ebenso ist der Verkauf von Hardware, die dazu dient, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, strafbar. Bei diesen Vergehen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen in Österreich möglich. Fand eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung statt, ist eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre möglich.

Wichtig!

Nicht nur eine vollendete Tat ist strafbar, sondern auch der Versuch. 

Urheberrechtsverletzung und Anwaltskosten

Hat der Urheber seine Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich mithilfe eines Anwalts durchgesetzt, sind die Anwaltskosten vom Schädiger zu tragen. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Ansprüche berechtigt sind und die Konsultation des Anwalts erforderlich war. 

Die Höhe der Anwaltskosten sind abhängig von der Höhe des Streitwerts, welcher jedoch bei einer Urheberrechtsverletzung sehr hoch ausfallen kann. Als Streitwert gilt der Wert des Unterlassungsanspruch.  

Wie hoch ist die Strafe bei Urheberrechtsverletzung in Österreich?

Wer eine Urheberrechtsverletzung begeht, macht sich strafbar. Hierbei fordert der Urheber manchmal mehr als lediglich eine Geldstrafe. Je nachdem wie hoch der Schaden ist, kann auch eine Freiheitsstrafe die Folge und Konsequenz der Urheberrechtsverletzung sein. Wie hoch die Strafe für eine Urheberrechtsverletzung in Österreich ist, hängt von der Art der Nutzung ab. 

Dabei kann es entscheidend sein, wie lange das urheberrechtlich geschützt Foto online gestellt war, ob es sich auf der Startseite der Webseite befand, welche Größe es hat, welchem Zweck die Webseite dient usw. 

Daher kann die Höhe der Strafe bzw. die Höhe des Entgelts nur für den individuellen Einzelfall berechnet werden. Je nach Situation können die Kosten zwischen wenigen Hundert bis mehreren tausend Euro betragen.  

Wo kann man eine Urheberrechtsverletzung melden?

Es ist nicht möglich, Urheberrechtsverletzungen zu melden. Dies muss vom Urheber selbst oder von seinem Rechtsanwalt erledigt werden. Man kann allenfalls den Urheber darüber in Kenntnis setzen, dass eine Urheberrechtsverletzung entdeckt worden ist. Allerdings kann nur er aktiv werden und die Urheberrechtsverletzung melden bzw. anzeigen.

Kann man eine Urheberrechtsverletzung anzeigen?

Man kann als außenstehende Person oder Dritter eine Urheberrechtsverletzung weder anzeigen noch melden. Für die Urheberrechtsverletzung muss der Urheber selbst aktiv werden, um den Schädiger auf den Verstoß hinzuweisen und seine Ansprüche durchzusetzen. Dies kann er entweder selbst übernehmen oder einen Anwalt engagieren. 

Ein Dritter kann die Urheberrechtsverletzung nicht anzeigen, sondern hat lediglich die Möglichkeit, den Urheber über den Verstoß in Kenntnis zu setzen. 

Steht die Urheberrechtsverletzung jedoch im Zusammenhang mit einer Straftat, kann unter Umständen Anzeige bei der Polizei gemacht werden. Ein Anwalt für Urheberrecht, Markenrecht oder Strafrecht kann Ihnen diesbezüglich weiterhelfen.   

Fristen und Verjährung der Urheberrechtsverletzung in Österreich

Der Urheber hat automatisch mit der Schaffung die Rechte an seinem Werk, da er hierfür keinen Antrag stellen muss oder eine Registrierung durchführen muss. Ein Copyrightvermerk © ist auch nicht notwendig, um das Werk zu schützen. Die einzige Voraussetzung besteht darin, dass das Werk eine eigene geistige Leistung des Urhebers darstellt. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Die Rechte können auch an Erben übertragen werden, wodurch die Frist erst nach dem Tod des letzten Miturhebers beginnt. Auch Datenbanken können ein Werk darstellen, sollte es sich um eine einfache Datenbank handelt, die kein Werk darstellt, beträgt die Frist lediglich 15 Jahre ab der Herstellung/Veröffentlichung.

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, sind hier auch einige Fristen zu beachten. Bei einer Urheberrechtsverletzung kann eine Verjährung der Ansprüche erfolgen; die Verjährung erfolgt nach 3 Jahren. Bei der Frage, ob im Rahmen der Urheberrechtsverletzung eine Strafe droht oder nicht, ist aber der Tag der Entdeckung des Verstoßes entscheidend und nicht der Tattag.  

Was tun, wenn Urheberrechtsverletzung vorliegt?

Bei einer Urheberrechtsverletzung erhält der Verursacher meist eine Abmahnung. Haben Sie aufgrund einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung bzw. Unterlassungsaufforderung erhalten, dann darf diese keinesfalls ignoriert werden. Andernfalls sollten Sie aber auch nicht unmittelbar die Forderungen (z.B. Webseite offline stellen oder Bilder entfernen) des Urhebers erfüllen. 

Bevor Sie handeln, sollten Sie unbedingt ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Markenrecht wahrnehmen. Der Anwalt kann prüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und wie Sie bestmöglich darauf reagieren, ohne durch spezifische Handlungen Eingeständnisse zu machen. 

Dabei ist es wichtig, dass Sie unbedingt die Fristen beachten und den Anwalt möglichst zeitnah nach Erhalt des Schreibens kontaktieren.

Häufig werden Schadenersatzzahlungen gefordert und eine schriftliche Unterlassungserklärung. Jedoch sind die Forderungen in der Regel überhöht, daher ist die Konsultation eines Anwalts für Urheberrecht ratsam. 

Urheberrechtsverletzung – Was kann ein Anwalt für Sie tun?

Ein Anwalt für Markenrecht prüft, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und erläutert Ihnen, welche Schritte als nächstes notwendig sind. Darüber hinaus kann er untersuchen, ob die Forderungen realistisch sind oder nicht. Da die Schadenersatz-forderungen meist sehr hoch bemessen sind, kann ein Anwalt Ihnen helfen, hohe Kosten zu sparen.

Demgegenüber kann ein Anwalt für Markenrecht Ihnen auch dabei helfen eine Urheberrechtsverletzung zu vermeiden, indem er Sie bei der Entwicklung Ihrer Webseite oder anderer Veröffentlichung unterstützt. Er kann Ihnen bei allen urheberrechtlichen Fragen zur Seite stehen.

Sie sind Urheber und haben einen Schaden durch eine Urheberrechtsverletzung erlitten? Auch in diesem Fall wird ein Anwalt Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein.  

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