Der ausdrückliche Hinweis auf die eigenen AGBs ist auch deshalb notwendig, weil im Zweifelsfall die andere Vertragspartei ebenfalls eigene AGBs verwendet. Für den Fall, dass beide Parteien von der AGB Gültigkeit ihrer eigenen AGBs ausgehen und sich diese widersprechen, kommen keine AGBs zur Geltung. Dies bezeichnet man als sogenannte Knock-out Regel. Dabei ersetzen dann die gesetzlichen Bestimmungen jede individuelle Regelung über AGBs.
Außerdem müssen AGBs in den Geschäftsräumen mit Kundenverkehr aushängen. Dabei kann ein Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden, die von der Gewerbebehörde festgesetzt wird.
Werden beim AGB erstellen undeutlich formulierte Klauseln benutzt, so werden diese im Zweifelsfall zum Nachteil des Verwenders interpretiert. Ferner sind bei Geschäftsbeziehungen mit Konsumenten solche Klauseln grundsätzlich unwirksam. Außerdem müssen beim AGB erstellen Österreich sachlich angemessene Regelungen entstehen.
Dabei dürfen sie keine unbillige Verschlechterung der Position des Vertragspartners herbeiführen. Wenn durch die AGBs ein grobes Missverhältnis für Leistung und Gegenleistung erzeugt wird, verstoßen sie gegen die guten Sitten und sind unwirksam. Jedoch kann dies kann nur von einem Gericht entschieden werden.