Sie sind Anwalt?

AGB erstellen - Alles was Sie zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wissen sollten

AGB erstellen lassen

Unter Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) versteht man vorformulierte Geschäftsbedingungen, die eine Geschäftspartei bei Abschluss eines Vertrages an eine andere Partei stellt. Dabei ist es nicht erheblich, ob diese Vertragsbestimmungen einen gesonderten Vertragsteil darstellen oder Teil einer Vertragsurkunde sind.

Was wird in AGB geregelt? Grundsätzlich regeln Allgemeine Geschäftsbedingungen  die rechtlichen Bedingungen zwischen Geschäftspartnern. Dabei regeln die AGBs für Verbraucher Liefermöglichkeiten und Zahlungsbedingungen sowie die Folgen eines Zahlungsverzuges. Die AGBs müssen für Geschäftspartner zugänglich sein. Deshalb sind versteckte AGBs  ein Abmahnungsgrund. 

Im folgenden Beitrag sollen alle Themen behandelt werden, die relevant sind, um gute AGB erstellen oder AGB erstellen lassen zu können. Dabei gehen wir auf die unterschiedlichen Notwendigkeiten für ABG zwischen Unternehmern, AGB Handel, AGB Einzelunternehmen und alle rechtlichen Themen ein, die beim AGB erstellen Österreich wichtig sind.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Warum ist die Verwendung von AGB sinnvoll?

Immer dort, wo inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Verträge geschlossen werden, ist ein AGB erstellen Österreich sinnvoll. Dabei schaffen AGBs eine Basis für Verträge, die für gleichförmige Geschäfte einsetzbar sind. Jedoch gelten eine Reihe von gesetzlichen Sonderregelungen beim AGB erstellen, wenn der Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.

Deshalb ist es immer wichtig, eine spezielle AGB- Version für Verbraucherkunden zu erstellen oder spezielle AGB erstellen zu lassen in Österreich.

Sind AGB überhaupt notwendig?

Wer braucht AGB? Grundsätzlich ist ein Unternehmen nicht verpflichtet, AGBs zu erstellen. Für den Fall, dass  AGBs fehlen im Geschäftsbetrieb, so gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen. Jedoch unterliegen eine Vielzahl von Unternehmen und ganz besonders Onlinehändler umfangreichen Pflichten zur Information, dabei auch der Pflicht zur  Widerrufsbelehrung. 

Dabei bietet das AGB erstellen jedoch eine gute Möglichkeit, diesen Informationspflichten nachzukommen.  Außerdem verlangen B2C Geschäfte eine umfangreichere Information des Verbrauchers  als B2B Geschäfte. Dabei wird unterstellt, dass private Verbraucher in ihrem geschäftlichen Verkehr weniger erfahren sind und deshalb besser geschützt werden müssen. Deshalb muss man ein privaten Endverbraucher  vor Vertragsschluss immer auf die gültigen AGBs hinweisen.

Business-to-Business oder Business-to-Customer?

Ist ein Unternehmen sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden tätig, sollte man unterschiedliche AGBs erstellen lassen. Beim AGB erstellen Österreich können AGB-Muster eine hilfreiche Unterstützung und Orientierung sein. Jedoch sollte man die Entwicklung der eigenen AGBs immer auf den individuellen Geschäftsbetrieb angepassen. Um dies sicher zu gewährleisten, empfiehlt sich eine Beratung mit einem erfahrenen Anwalt für Vertragsrecht. Diesen finden Sie einfach und schnell auf anwaltfinden.at.

Welche Vorteile haben AGB?

Besonders von Vorteil sind eigene AGBs dann, wenn  ein kleineres Unternehmen oder Start Up mit großen Kunden zusammenarbeiten will. Dabei können sich die kleinen Unternehmen vor einem einseitigen Vertragsdiktat der Großkunden besser schützen, wenn sie eigene AGB erstellen und damit die AGBs des Vertragspartners abmildern oder neutralisieren.

Was besagen die gesetzlichen Richtlinien?

Damit Allgemeine Geschäftsbedingungen Gültigkeit erlangen, reicht es nicht aus, diese nach dem AGB erstellen einfach auf einer Website zu verlinken oder sie auf Lieferscheine und Rechnungen zu drucken. Damit eine vollwertige Wirksamkeit gewährleistet ist, müssen sie in den Vertrag eingebunden werden. 

Demzufolge ist dies nach den AGB gesetzliche Regelung erst dann gegeben, wenn ein Kunde explizit auf die AGBs hingewiesen wird. Dabei muss er die Möglichkeit haben, diese bewusst zur Kenntnis zu nehmen und er muss der Geltung der AGBs zustimmen. 

Deshalb gilt es beim AGB erstellen Österreich also auch zu berücksichtigen, wie diese in die Verträge mit den Kunden eingebunden werden können und wie man die Zustimmung der Kunden zur Gültigkeit der AGBs einholt.

Auf was sollte man bei der Verwendung von AGBs achten?

Der ausdrückliche Hinweis auf die eigenen AGBs ist auch deshalb notwendig, weil im Zweifelsfall die andere Vertragspartei ebenfalls eigene AGBs verwendet.  Für den Fall, dass beide Parteien von der AGB Gültigkeit ihrer eigenen AGBs ausgehen und sich diese widersprechen, kommen keine AGBs zur Geltung. Dies bezeichnet man als sogenannte Knock-out Regel. Dabei ersetzen dann die gesetzlichen Bestimmungen jede individuelle Regelung über AGBs.

Außerdem müssen AGBs in den Geschäftsräumen mit Kundenverkehr aushängen. Dabei kann ein Verstoß mit einer Geldbuße geahndet werden, die von der Gewerbebehörde festgesetzt wird.

Werden beim AGB erstellen undeutlich formulierte Klauseln benutzt, so werden diese im Zweifelsfall zum Nachteil des Verwenders interpretiert. Ferner sind bei Geschäftsbeziehungen mit Konsumenten solche Klauseln grundsätzlich unwirksam. Außerdem müssen beim AGB erstellen Österreich sachlich angemessene Regelungen entstehen. 

Dabei dürfen sie keine unbillige Verschlechterung der Position des Vertragspartners herbeiführen. Wenn durch die AGBs ein grobes Missverhältnis für Leistung und Gegenleistung erzeugt wird, verstoßen sie gegen die guten Sitten und sind unwirksam. Jedoch kann dies kann nur von einem Gericht entschieden werden.

Wann gelten AGB?

Damit AGB Gültigkeit erhalten, müssen sie also von den Vertragsparteien vereinbart werden. Dies bedeutet, dass man bei einem Vertragsabschluss besonders deutlich auf die Gültigkeit der AGBs hinweisen muss. Dabei sollte man in einer persönlichen Verhandlung dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, vor Vertragsabschluss die AGBs durchzulesen.  

Außerdem bietet es sich für die Vertragsdokumente an, Klauseln einzufügen, die darauf hinweisen, dass mit Unterschrift unter dem Vertrag die umseitigen AGBs akzeptiert werden. Somit ist neben dem AGB erstellen auch die Integration der AGBs in den Geschäftsablauf eine wichtige Grundlage für die vertraglichen Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit.

Welche Möglichkeiten der AGB-Erstellung gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um selbst eigene AGBs erstellen zu können oder man kann auch AGBs erstellen lassen in Österreich. Im Folgenden wollen wir die verschiedenen Möglichkeiten zum AGB erstellen Österreich mit ihren Vor- und Nachteilen darstellen. Außer dem AGB-Generator wird das AGB Muster und das ABG erstellen durch einen Anwalt vorgestellt. Zusätzlich wird die Übernahme fremder AGBs wird als Alternative besprochen.

Der AGB-Generator

Das AGB selbst erstellen  mit einem AGB-Generator bietet die Möglichkeit, nach konkreten und individuellen Bedingungen AGBs zu entwickeln. Dabei sind jedoch Vorgaben aus speziellen Gesetzen nicht berücksichtigt. 

Außerdem ersetzt das AGB erstellen online  mit dem AGB-Generator keine ordentliche Rechtsberatung. Zusätzlich ist beim AGB erstellen mit einem AGB-Generator im Vorfeld zu prüfen, ob dieser nur die gesetzlichen Pflichtangaben bietet oder auch zusätzliche Regelungen berücksichtigt. 

Hierzu gehören z.B. Garantien, Widerruf, steuerliche Aspekte oder die Gewährleistung. Jedoch funktioniert das AGB erstellen Österreich mit einem AGB-Generator schnell und kostenlos. Allerdings bietet das eigen AGB erstellen keine Sicherheit in Bezug auf die Vollständigkeit der Regelungen für den individuellen Fall.

Das AGB Muster

Individuelle AGB erstellen lassen Österreich durch einen Anwalt ist zweifelsfrei die sicherste und zuverlässigste Methode. Hierbei können spezialisierte Experten für Vertragsrecht eine maßgeschneiderte Lösung beim AGB erstellen Österreich bieten, die optimal auf die Bedürfnisse der individuellen Unternehmenstätigkeit abgestimmt ist. 

Durch einen Rechtsanwalt AGB erstellen zu lassen, schließt eine Fehlerhaftigkeit der AGB nahezu aus. Deshalb bietet diese Vorgehensweise optimale Sicherheit in Bezug auf mögliche Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Konkurrenten. Außerdem kann die Variante, die AGB selbst zu erstellen und dann von einem Anwalt die AGB prüfen lassen, ein sinnvoller Weg sein. Einen erfahrenen Experten für Vertragsrecht finden Sie schnell und unkompliziert auf anwaltfinden.at.

AGB durch Anwalt erstellen lassen

Individuelle AGB erstellen lassen Österreich durch einen Anwalt ist zweifelsfrei die sicherste und zuverlässigste Methode. Hierbei können spezialisierte Experten für Vertragsrecht eine maßgeschneiderte Lösung beim AGB erstellen Österreich bieten, die optimal auf die Bedürfnisse der individuellen Unternehmenstätigkeit abgestimmt ist. Durch einen Rechtsanwalt AGB erstellen zu lassen, schließt eine Fehlerhaftigkeit der AGB nahezu aus. Deshalb bietet diese Vorgehensweise optimale Sicherheit in Bezug auf mögliche Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden und Konkurrenten. Außerdem kann die Variante, die AGB selbst zu erstellen und dann von einem Anwalt die AGB prüfen lassen, ein sinnvoller Weg sein. Einen erfahrenen Experten für Vertragsrecht finden Sie schnell und unkompliziert auf anwaltfinden.at.

Übernahme einer fremden AGB

Fremde AGBs  übernehmen scheint vordergründig eine einfache Methode für die Gestaltung eigener AGBs zu sein. Jedoch ist hier Vorsicht geboten, denn auch AGB können einem urheberechtlichen Schutz unterliegen. Dabei ist es immer dann problematisch, wenn AGB in ihrer Ausformulierung von gängigen juristischen Formulierungen abweichen. 

Hierbei  ist beim AGB erstellen durch die Übernahme fremder AGB ein deutliches Risiko für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen gegeben. Überdies führt eine Abmahnung nicht nur zur Löschung der AGB, auch Schadenersatzforderungen können die Konsequenz sein. 

Außerdem kann man beim AGB erstellen Österreich durch die Übernahme fremder AGB nicht ausschließen, dass auch sie unwirksame Klauseln enthalten. Ferner können diese veraltet sein und nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entsprechen. Folglich  gibt es viele Gründe, warum das AGB erstellen lassen Österreich eine bessere Variante darstellt.

Was kostet die AGB-Erstellung?

In Österreich bieten viele Anwaltskanzleien eine kostenlose Einschätzung der AGB an. Jedoch sind beim Rechtsanwalt AGB erstellen und prüfen lassen ansonsten die Kosten sehr unterschiedlich. Dabei spielt beim AGB erstellen Österreich sowohl der Umfang der AGB als auch die AGB-Zielgruppe eine entscheidende Rolle. 

Deshalb sind AGB, die z.B. den Warenverkauf auf einem Marktplatz regeln, meist günstiger als AGB für einen anderen Warenverkauf an Konsumenten. Hierbei liegen die Kosten bei ca. 140 bis 170 Euro beim AGB erstellen lassen. Handelt es sich bei der Unternehmenstätigkeit um ein Angebot von Dienstleistungen, so können die AGB Kosten bei 260 bis 300 Euro liegen.  

Folglich am aufwändigsten sind AGBs für Dienstleistungen, die sowohl für  Unternehmen als auch für Endverbraucher angeboten werden. Hierbei können für das AGB erstellen lassen Kosten ab 350 Euro entstehen.

Welche Inhalte gehören in eine AGB?

Die notwendigen Inhalte beim AGB erstellen hängen vom jeweiligen Geschäftsmodell ab. Deshalb lassen sich standardisierte Inhalte nicht vollständig auflisten. Folgend sollen jedoch die häufigsten AGB- Inhalte dargestellt werden, die beim AGB erstellen Österreich zum Einsatz kommen. Dabei finden die einzelnen AGB Merkmale  je nach Geschäftsmodell Eingang in die AGBs. Beim AGB erstellen lassen Österreich werden die Inhalte individuell auf das jeweilige Geschäftskonzept abgestimmt.

Anbieter und Geltungsbereich

Hierbei wird festgelegt, für welchen Geschäftsbereich die AGB gelten sollen. Dementsprechend kann dies z.B. eine bestimmte Dienstleistung sein oder es handelt sich um Warenbestellungen in einem Onlineshop. Außerdem sollte hier das Unternehmen als Anbieter mit vollständiger Adresse und Ansprechpartner genannt werden. 

Dabei sollte man auch die Kundengruppen definieren, wenn sowohl Konsumenten als auch Unternehmen als Kunden angesprochen werden.

Vertragsschluss

Bei diesem AGB Punkt wird definiert, wodurch ein Vertrag zustande kommt. Hierbei kann dieser Punkt eine Bestellung oder Bestellbestätigung sein, aber auch die Lieferung oder die Bezahlung durch den Kunden.

Preise

Hier werden alle nötigen Preisinformationen gegeben. Dabei sollte angegeben werden, ob die Umsatzsteuer in den Preisen enthalten ist und welche Kosten außerdem für welche Kosten zusätzlich für Verpackung und Transport anfallen. Außerdem sollte die gültige Währung benannt werden.

Zahlungsmethoden

Hierbei sollten alle akzeptierten Bezahlmethoden aufgeführt werden. Außerdem sollten hier die Zusatzkosten angegeben werden, die durch verschiedene Zahlungsmethoden entstehen können. Zusätzlich kann hier die Lieferung gegen Vorkasse eingefügt werden, wenn ein Vorbehalt berücksichtigt werden soll.

Fälligkeit der Zahlung

Es bietet sich an, hier eine Fälligkeit der Zahlung direkt nach Rechnungserhalt anzugeben, falls auf der Rechnung keine andere Frist angegeben wurde. Dabei entsteht Spielraum für individuelle Vereinbarungen.

Zahlungsverzug

Zum Zahlungsverzug sollte angegeben werden, wann Zahlungserinnerungen versendet werden und welche Mahngebühren anfallen. Zusätzlich ist ein Hinweis auf das gerichtliche Mahnverfahren im Anschluss sinnvoll.

Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

An dieser Stelle sollten die Gründe aufgeführt werden, die ein Recht auf Zurückbehaltung oder Aufrechnung begründen.

Lieferung

Hier sollten Details zu den Lieferbedingungen aufgeführt werden. Dabei ist es auch sinnvoll, anzuführen, dass das Unternehmen nicht zur Lieferung verpflichtet ist, wenn die Ware nicht verfügbar ist. Deshalb sollten Liefertermine nur verbindlich sein, wenn sie schriftlich festgehalten wurden.

Eigentumsvorbehalt

Hierbei handelt es sich um eine typische Versandhandelsklausel. Genauer gesagt stellt sie fest, dass gelieferte Produkte bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens bleiben.

Rücksendung

Angaben zu Bedingungen für Rücksendungen sollten hier angeführt werden. Zusätzlich kann hier angeführt werden, wer die Kosten hierfür zu tragen hat.

Widerrufsrecht

Eine Widerrufsbelehrung ist bei allen Fernabsatzverträgen notwendig. Dabei kann sie in den AGB ausformuliert sein oder es kann ein Verweis auf diese in den AGB eingefügt sein. Außerdem muss eine Widerrufsfrist mindestens 14 Tage betragen. Jedoch sind Ausnahmen sind bei individualisierten Artikeln möglich.

Gewährleistung

Für einen Händler ist eine gesetzlich geregelte Gewährleistung Pflicht. Dabei beträgt diese für Neuwaren 24 Monate und für Gebrauchtwaren 12 Monate. Ferner sollte hier angeführt werden, dass die Gewährleistung unabhängig von einer Herstellergarantie gilt.

Transportschäden

Für Transportschäden sollte hier eine Vorgehensweise festgelegt werden. Dabei ist es üblich z. B. eine Angabe einzufügen, dass Transportschäden dem Zusteller zu melden sind und das Unternehmen hiervon in Kenntnis gesetzt werden soll. Jedoch berührt dies nicht den Gewährleistungsanspruch des Kunden.

Haftungsausschluss

Im Vertragsverhältnis kann eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit in Bezug auf Nebenpflichten ausgeschlossen werden. Jedoch gilt dies nicht für Schäden, die die Gesundheit oder das Leben von Personen betreffen. Hierbei ist ein Haftungssauschluss unmöglich und dies sollte in den AGB auch klar benannt werden.

Übertragung der Nutzungsrechte

Die Regelungen zur Übertragung von Nutzungsrechten finden sich in erster Linie in Verträgen zwischen Urhebern und Verwertern. Jedoch ist dies nicht in allen Geschäftsmodellen gegeben.

Mitwirkungspflichten

 

Mitwirkungspflichten der Kunden spielen bei einigen Werk- oder Dienstverträgen eine Rolle. Dabei können z. B. Strom- und Wasseranschlüsse für Handwerksarbeiten relevant sein oder bei Beratern der Zugang zu bestimmten Informationen.

Abnahme durch den Kunden

Besonders bei Werkverträgen ist es notwendig, die Bedingungen der Kundenabnahme zu definieren. Hierzu zählt eine Abnahmefrist und ggf. eine Festlegung, dass geringe Mängel keine Abnahmeverweigerung rechtfertigen.

Geheimhaltung

Wird im Rahmen von Werk- oder Dienstverträge Einblick in betriebliche Geheimnisse gewährt, so empfiehlt sich eine Geheimhaltungsvereinbarung. Ferner können auch die Bestimmungen des Datenschutzes eine Geheimhaltung notwendig machen.

Schlichtungsverfahren

Wenn ein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, so muss es in den AGB darüber informieren, ob es ein Streitschlichtungsverfahren akzeptiert. Für den Fall, dass Streitschlichtungsverfahren akzeptiert werden, sollte hier die Adresse und ggf. Webadresse der Streitschlichtungsstelle genannt werden.

Schlussbestimmungen

In den Schlussbestimmungen muss der Hinweis erfolgen, dass ausschließlich deutsches Recht auf das Vertragsverhältnis angewendet werden kann. Zusätzlich wird hier die salvatorische Klausel aufgeführt. Diese besagt, dass bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Klauseln des Vertrages, die Gültigkeit und Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt wird.

Wird die AGB kontrolliert und geprüft?

Sind die AGB Bestandteil eines Vertrages, so kann bei Involvierung eines Gerichtes eventuell eine Angemessenheitskontrolle bei einem Verstoß gegen AGB durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob beim AGB erstellen  unzulässige Inhalte eingefügt wurden. Dies können Verstöße gegen Gesetze oder ein Verstoß gegen die guten Sitten sein.0 

Jedoch kann auch bei positiver Prüfung ein Widerspruch zwischen den AGB beider Vertragsparteien bestehen bleiben. Folglich bedeutet dies, dass beide Parteien zwar beim AGB erstellen Österreich korrekt vorgegangen sind, die Inhalte der Regelungen aber widersprüchlich sind. Kann hier keine Einigkeit erreicht werden zwischen den beiden Vertragsparteien, so treten die gesetzlichen Regelungen ersatzweise in Kraft.

Achtung bei ungewöhnlichen überraschenden Klauseln!

Sind Regelungen in den AGB bei einer bestimmten Vertragssache ungewöhnlich oder nicht klar ersichtlich (z. B. wegen Kleindruck oder einer versteckten Einordnung beim AGB erstellen), sind sie unwirksam.  Dabei gilt dies als gegeben, wenn der Vertragspartner mit einer Klausel nicht rechnen konnte und auch nicht darauf hingewiesen wurde und keinen Verstoß gegen AGB annehmen musste. 

Ob dieser Umstand im Einzelfall gegeben ist, muss geprüft werden und hängt auch stark von einer Branchenüblichkeit ab. Hierfür gibt es  eine Vielzahl an höchstrichterlichen Rechtsprechungen zu  Rechtsfällen.

AGB müssen sachlich angemessen sein!

Wurden beim AGB erstellen Klauseln formuliert, die eine Position des Vertragspartners unbillig verschlechtern, sind sie unwirksam. Dabei muss ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben sein. Folglich verstoßen sie damit gegen die guten Sitten. Ob dies im Einzelfall gegeben ist, muss von einem Gericht entschieden werden. 

Werden beim AGB erstellen Österreich Regelungen definiert, die den Vertragspartner grob benachteiligen, jedoch im Bereich von Nebenpflichten, sind diese automatisch unwirksam. Deshalb wird ein Gericht immer prüfen, ob es eine sachliche Rechtfertigung für ein Abweichen von der allgemeinen Rechtslage gibt.

Widersprüchliche AGB

Werden von beiden Vertragspartnern beim AGB erstellen Klauseln verwendet, die sich inhaltlich jedoch widersprechen, wird keine der beiden Regelungen wirksam. Hierbei  kommt dann die allgemeine gesetzliche Regelung zur Anwendung.

Unklare AGB

Unklare Formulierungen und undeutliche Bestimmungen werden zum Nachteil des Vertragspartners ausgelegt, der die Regelung beim AGB erstellen geschaffen hat. Jedoch sind  unklare Klauseln immer dann grundsätzlich unwirksam, wenn es dabei um Konsumentengeschäfte geht.

Müssen AGB in den Geschäftsräumen ausgehängt werden?

Werden AGB von Gewerbetreibenden regelmäßig verwendet, müssen diese nach dem AGB erstellen Österreich in den Geschäftsräumen mit Kundenverkehr aushängen. Wird dies nicht durchgeführt, so kann die Gewerbebehörde eine Geldbuße erheben (bis 1089 Euro). 

Dabei begründen sich hohe Bußen in dem Umstand, dass manche Branchen bei der Verwendung von AGB weitreichende rechtliche Verpflichtungen haben.

Kann man in AGB Schriftform verlangen?

Beim AGB erstellen ist eine Schriftform nur außerhalb des Konsumentenschutzgesetzes zwingend einzuhalten. Im Rahmen des Konsumentenschutzgesetzes muss unterschieden werden, ob es sich bei  hierbei um eine Erklärung eines Unternehmers an einen Konsumenten handelt oder eines Konsumenten an einen Unternehmer. Dabei darf nur im letzten Fall beim AGB erstellen Österreich in der Regel eine Schriftform verlangt werden.

In welcher Sprache ist die AGB zu verfassen?

Wird eine Geschäftstätigkeit ausschließlich im deutschsprachigen Raum betrieben, reicht es aus, wenn das AGB erstellen in deutscher Sprache stattfindet. Jedoch sind beim AGB erstellen Österreich die Regelungen der AGB in die entsprechende Sprache zu übersetzen (z. B. AGB englisch), wenn  im Rahmen einer Internationalisierung Geschäfte mit fremdsprachigen Kunden/Ländern stattfinden. 

Zusätzlich müssen auch eventuell die anderen rechtlichen Bestimmungen der Länder in beim AGB erstellen berücksichtigt werden. Grundsätzlich muss ein Unternehmer seinen Informationspflichten nachkommen, um einen Vertragsschluss zustande kommen zu lassen. Deshalb gilt es bei fremdsprachlichen Webseiten immer, die AGB in die entsprechende Sprache zu übersetzen.

AGB für Websites, Fotografen und Kleinunternehmer

Es ist nicht vorgeschrieben,  AGBs auf einer Website einzubinden. Jedoch hat jeder Unternehmer und Gewerbetreibende Informationspflichte zu erfüllen, die sich am besten durch die Bereitstellung der AGB realisieren lassen. 

Dabei gehören zu den grundsätzlichen Informationspflichten alle relevanten Regelungen zu Preisen, Waren, Verwendern, den Vertragsbedingungen, zu einer Kündigung und zum Widerruf. Deshalb sollte man in den meisten Fällen  AGB erstellen  lassen oder selbst AGB erstellen.   

AGB erstellen lassen Österreich und selbst AGB erstellen Österreich bietet ein gutes Instrument, den unternehmerischen Informationspflichten nachzukommen.  Dies gilt auch für das AGB erstellen Fotograf, das nun folgend behandelt werden soll.

AGB für Fotografen

Als Fotograf sollte man seine eigenen AGB erstellen oder AGB erstellen lassen, um im Streitfall eine rechtliche Grundlage zu haben. Fotografen haben oftmals geschäftliche Kunden, die ihrerseits auch über AGB verfügen. Deshalb ist es wichtig, eigene AGB zu haben, um im Streitfall ggf. die eigenen notwendigen Bedingungen durchsetzen zu können, sollten die AGB Fotograf wichtige Eckpunkte der Zusammenarbeit enthalten. 

Dabei sind sind beim AGB erstellen Fotograf neben den allgemeinen Informationen Regelungen zum überlassenen Bildmaterial, die Nutzungsrechte, die Haftung und die Honorare zu berücksichtigen.

AGB für Kleinunternehmer

Auch bei Gründern und Kleinunternehmern ist das AGB erstellen Österreich sinnvoll, um den Informationspflichten nachzukommen. Dabei kann die Kleinunternehmer-Regelung wichtig sein, nach der der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer für die Umsätze erheben muss. Hierbei sind die Bruttopreise gleichzeitig Nettopreise. Deshalb ist es wichtig, dies beim AGB erstellen  oder AGB erstellen lassen in den Informationen auszuweisen.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
Anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden
Anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte in unserer Anwaltssuche finden