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AGB prüfen - Lassen Sie Ihre AGB von einem spezialisierten Anwalt prüfen

Anwalt und Mandantin schütteln sich die Hand

Wenn man in einer Branche tätig ist, in der oft und viel Verträge abgeschlossen werden, ist es sinnvoll, sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu bemühen. Wer AGB erstellen lassen möchte beziehungsweise selbst erstellt, sollte im Anschluss die AGB prüfen lassen. Denn nur wenn die AGB wirksam vereinbart sind, sind sie auch gültig. Und auch nur dann kann man die AGB jedem Vertrag als Ganzes hinzufügen, ohne für jeden Vertrag einzeln Bestimmungen aushandeln zu müssen. 

Am besten ist es, als Laie bei Fragen zu den AGB zwischen Unternehmern, zum Schadenersatz AGB oder den AGB für Einzelunternehmen eine Beratung beim Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Anspruch zu nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

Wann sollte man AGB verwenden?

AGB verwendet man vor allem dann, wenn man viele Verträge mit weitgehend gleichem Inhalt abschließt. Hier bilden die AGB dann die Basis der Verträge. Wichtig zu beachten ist an dieser Stelle, dass man für Verbraucherkunden eine gesonderte Version der AGB erstellen sollte. Dies ist deswegen empfehlenswert, weil für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes einige Sonderregelungen gelten. 

Was wird in den AGB geregelt? Diese Frage ist recht einfach beantwortet: Die AGB enthalten alle Bestimmungen des Kaufvertrages, beispielsweise die Preise, Zahlungsmethoden, Widerrufsbelehrungen, Lieferzeiten, Gewährleistungseinschränkungen usw.

Wann ist eine AGB gültig?

Die Frage, wann der AGB Inhalt gültig ist, sollte sich jeder stellen, der AGB erstellen möchte. AGB gelten in der Regel nur dann, wenn die Vertragspartner sie untereinander vereinbaren. Es reicht meist nicht aus, die eigenen AGB im Rahmen eines Auftragsangebotes zu übermitteln. 

Ratsam ist es, bei einem Vertragsabschluss klar auf die Geltung der AGB hinzuweisen. Hier bietet sich eine Formulierung an, aus der klar hervorgeht, dass der Vertragspartner seiner Unterschrift zustimmt, dass die AGB Teil des Vertrages sind.

Ist bei einer Schenkung ein Anwalt oder ein Notar sinnvoll?

Bei einer Schenkung ist ein Anwalt oder Notar nicht nur sinnvoll, sogar unbedingt notwendig. Für eine Schenkung auf den Todesfall beispielsweise ist ein Notariatsakt vorgeschrieben; ohne diesen wäre die Schenkung ungültig. 

Davon abgesehen ist es äußerst sinnvoll, den Schenkungsvertrag für eine Schenkung von einem Spezialisten aufsetzen zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt ist hier der richtige Ansprechpartner. Er kann dafür sorgen, dass der Vertrag juristisch wasserdicht ist und keine Formfehler oder ungültigen Bestimmungen enthält.

Was bedeutet Rahmenvereinbarung?

Eine Rahmenvereinbarung schließen in der Regel Vertragspartner miteinander ab, die eine ständige Geschäftsbeziehung zueinander unterhalten. In einer Rahmenvereinbarung vereinbart man gemeinsame AGB. Diese gelten dann, sofern nicht anders vereinbart, für alle weiteren Geschäfte. Natürlich kann man im Einzelfall andere Bestimmungen vereinbaren, wenn dies nötig sein sollte. Zudem ist das AGB prüfen sinnvoll. So stellen Sie sicher, dass die AGB zwischen Unternehmern keinen der Unternehmer benachteiligen.

Achtung bei nachteiligen, ungewöhnlichen und überraschenden Klauseln

Nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln in den AGB können unter Umständen unwirksam sein. Wann eine AGB im Einzelnen unwirksam ist, kann pauschal nicht gesagt werden. Zu diesem Thema existiert bereits eine Vielzahl an Gerichtsurteilen – jeder Fall muss hier einzeln geprüft werden. 

Meist unwirksam sind beispielsweise Klauseln in den AGB, die einen sogenannten Überrumpelungseffekt oder Übertölpelungseffekt haben oder wenn der Vertragspartner aufgrund des Erscheinungsbildes oder im Kleindruck versteckten AGB nicht mit ihnen rechnen konnte. Wenn Sie Ihre AGB prüfen lassen, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeiden nachteilige, ungewöhnliche oder überraschende Klauseln.

AGB sollten sachlich angemessen sein

Beim ABG erstellen sollte man unbedingt darauf achten, dass alle AGB angemessen sind. Verstößt der AGB Inhalt beispielsweise gegen die allgemein gültigen guten Sitten, sind sie ungültig. Ebenso ist es verboten, dass der AGB Inhalt einen Vertragspartner benachteiligt oder ihn in eine wesentlich schlechtere Situation im Vergleich zum anderen Vertragspartner bringt. 

Am besten vermeiden lassen sich solche Situationen, wenn man sich beim AGB erstellen lassen professionelle Hilfe holt oder sich für das AGB prüfen lassen entscheidet. Außerdem macht es für die AGB einen Unterschied, für welche Unternehmensform man sie benötigt. Eine Kommanditgesellschaft (KG) braucht beispielsweise anders angepasste AGB als eine Offene Gesellschaft (OG) oder eine Ein-Personen-GmbH.

Was passiert bei Verwendung widersprüchlicher AGB?

In der Praxis kommt es immer mal wieder zu dem Fall, dass ein Vertrag zwischen Vertragspartnern zustandekommt, deren AGB sich widersprechen. In einem solchen Fall ist das Vorgehen meist das, dass keine der beiden AGB wirksam ist. Vielmehr sind dann schlicht beide unwirksam und es kommt zur Anwendung der allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen.

Wie muss man unklare AGB auslegen?

Ist eine AGB unklar formuliert, so ist das Vorgehen meist folgendes: Der Vertragspartner, der für die Formulierung verantwortlich ist, zieht den Kürzeren. Das bedeutet, dass die unklare Klausel zu dessen Nachteil ausgelegt wird – nicht zum Nachteil des Vertragspartners. Handelt es sich allerdings um ein Konsumentengeschäft, so ist die unklare AGB unwirksam.

Kann in den AGB Schriftform verlangt werden?

Schriftform in den AGB kann nur verlangt werden, wenn das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zur Anwendung kommt. Und auch hier nicht immer. Bei einer Erklärung des Verbrauchers an den Unternehmer ist Schriftform möglicherweise vorgeschrieben, andersherum jedoch nicht.

Außerhalb des Konsumentenschutzgesetzes darf man in den AGB immer Schriftform verlangen.

Das sollten Sie außerdem zu den AGB wissen

Vor allem, wenn es sich um AGB innerhalb des Konsumentenschutzgesetzes handelt, sollte man beim AGB erstellen besondere Vorsicht walten lassen. Weil es hier besonders viele Sonderregelungen gibt, ist es sinnvoll, beim AGB erstellen die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen. 

Wenn Sie Ihre  AGB prüfen möchten, sollten Sie auch hier professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie gesetzeswidrige oder unklare Klauseln in den AGB, die zu Problemen oder gar einer Unterlassungsklage führen könnten.

Was gilt für den Onlineshop?

Für den Onlineshop gelten für die AGB besondere Regelungen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Webshop oder Fernabsatz handelt. Fernabsatz liegt dann vor, wenn die Geschäftsabschlüsse an einem Ort als dem Geschäftsraum des Unternehmers erfolgen. Für solche Geschäftsabschlüsse muss man das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) beachten. 

Natürlich unterliegen auch die AGB für Onlineshops sowohl der Geltungskontrolle als auch der Inhaltskontrolle. Demnach sind sie dann unwirksam, wenn sie einen Vertragspartner benachteiligen, sittenwidrig sind oder einen unklaren Inhalt haben.

Warum sollte ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Anwalt prüfen lassen?

AGB zu erstellen, die gesetzeskonform sind, keine ungewöhnlichen Bestimmungen enthalten, keinen Vertragspartner benachteiligen und auch sonst keine Formfehler aufweisen, ist keine einfache Aufgabe. Hinzu kommt, dass für jedes Unternehmen individuelle AGB erstellt werden müssen, die genau auf die jeweiligen Bedingungen zugeschnitten sind. 

Wer also AGB erstellen möchte, sollte einen Experten um Rat fragen. Dieser kann die AGB prüfen, wodurch Sie im Nachhinein Probleme vermeiden. Wenn Sie beim AGB prüfen beziehungsweise bei der AGB Kontrolle Hilfe benötigen, ist ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Was ist die Einbeziehungskontrolle und Geltungskontrolle? n

Um festzustellen, ob AGB wirksam und gesetzeskonform sind, müssen sie zunächst einer Geltungskontrolle standhalten. Bei der Geltungskontrolle untersucht man die AGB auf versteckte Klauseln, die einen Vertragspartner benachteiligen. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf der äußeren Erscheinung des Vertrages. Sind Bestimmungen so versteckt, dass der Vertragspartner nicht mit ihnen hätte rechnen können, so sind sie in den meisten Fällen unwirksam. 

Die Frage nach dem Geltungsgrund von AGB ist die, auf welche Weise die AGB Teil des Vertrages werden und warum. Damit AGB der Geltungskontrolle standhalten, müssen sie also gültig zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Was ist die Inhaltskontrolle?

Die Inhaltskontrolle AGB erfolgt im Anschluss an die Geltungskontrolle. Hier wird darauf geachtet, dass kein Vertragspartner durch die AGB eine Benachteiligung erfährt. Möglich ist die Inhaltskontrolle natürlich auch noch nach Vertragsabschluss durch Gerichte. Diese prüfen die AGB dann auf ihr Gesetzesgebot und auf Benachteiligung eines Vertragspartners. Auch der Frage, ob die AGB gegen gute Sitten verstoßen, gehen die Gerichte bei der Inhaltskontrolle AGB in jedem Fall nach.

Was besagt das Transparenzgebot?

Das Transparenzgebot bei den AGB dient vor allem dem Schutz der Verbraucher. Hier wird verhindert, dass ein Verbraucher beziehungsweise Konsument durch die AGB eine Benachteiligung erfährt. Enthalten die AGB also Formulierungen, die unklar sind oder zu einer Benachteiligung des Konsumenten führen, so sind diese nicht wirksam. 

Es besteht für jeden beim AGB erstellen die Pflicht, sich möglichst klar und unmissverständlich auszudrücken. Um sicherzugehen, dass die eigenen AGB der Geltungskontrolle, der Inhaltskontrolle und dem Transparenzgebot standhalten, ist es empfehlenswert, beim AGB prüfen oder gleich beim AGB erstellen Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wie viel kostet das AGB prüfen lassen?

Wer sich dazu entschließt, seine AGB prüfen zu lassen, interessiert sich natürlich für die Frage nach den AGB prüfen Kosten. Wenn Sie Ihre AGB vom Anwalt prüfen lassen möchten, sind die Kosten, die hierfür entstehen, unterschiedlich und man kann keine verlässliche Aussage zu ihnen machen. Es gibt verschiedenen Vergütungsmodelle, nach denen ein Anwalt die AGB prüfen Kosten berechnen kann. 

Weil das Honorar zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt für Gesellschaftsrecht frei vereinbart werden kann, sprechen Sie am besten zu Beginn ab, wie Sie verfahren möchten. So vermeiden Sie am Ende böse Überraschungen und sind von Anfang an genau im Bilde, welche Kosten auf Sie zukommen können. Wie hoch die AGB prüfen Kosten im Einzelnen ausfallen, hängt unter anderem von dem Umfang des Auftrages, der investierten Zeit und der Schwierigkeit ab. Sprechen Sie Ihren Anwalt für Gesellschaftsrecht einfach an und lassen sich beraten, mit welchen AGB prüfen Kosten Sie rechnen müssen.

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