Beim Schenkungsvertrag erstellen lassen durch einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht kann man meistens zwischen zwei verschiedenen Honorartypen wählen. Dabei kann man z. B. ein Pauschalhonorar für das Schenkungsvertrag erstellen lassen vereinbaren. Hierbei ist jedoch vorausgesetzt, dass die Inhalte und der Umfang des Schenkungsvertrages bereits bekannt sind.
Für den Fall, dass dies vorab noch genau festgelegt ist und evtl. noch Gestaltungsbedarf besteht, kann man auch Stundensätze vereinbaren, die sich nach dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) richten.
Hierbei können in der Praxis jedoch Schwankungen bei den Stundensätzen auftreten und die endgültigen Schenkungsvertrag Kosten sind deshalb auch noch nicht im Vorfeld genau zu ermitteln. Deshalb ist die Honorarpauschale meistens die vorteilhaftere Variante und sie stellt auch sicher, dass die Schenkungsvertrag Kosten bereits im Vorfeld geplant werden können.
Für den Fall, dass eine notarielle Beglaubigung durch einen Notar zusätzlich notwendig ist, wird auch diese nach den üblichen Notartarifen berechnet. Hierzu kann Ihnen ein Anwalt für Vertragsrecht im Einzelfall dann Auskunft geben.